Mobile und stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck sowie Beseitigung und Verwertung von Problemabfällen

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck

Mobile und stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck
sowie Beseitigung und Verwertung von Problemabfällen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck
Postanschrift: Münchner Straße 33
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-ffb.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@awb-ffb.de 📧
Telefon: +49 8141519-556 📞
Fax: +49 8141519-522 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-122574
ABl. S-Ausgabe: 70

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mobile und stationäre Problemmüllsammlung aus Haushalten und Kleingewerbe im Landkreis Fürstenfeldbruck
sowie Beseitigung und Verwertung von Problemabfällen.
Referenznummer: AWB-8700-6/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürstenfeldbruck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung zu unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, zur vollständigen Leistungsübernahme,
zur Fragenbeantwortung, zur Prüfung der sachlichen und örtlichen Verhältnisse.
— Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG genannten Tatbestände.
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
— Eigenerklärung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und
dem Mindestlohngesetz.
— Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu Umsatzzahlen und Beschäftigten.
— Eigenerklärung zu Referenzen.
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR.
— Eigenerklärung zu Referenzen über die Durchführung
der Problemmüllsammlung (incl. Übernahme der
Problemabfälle) in mind. 3 Gebietskörperschaften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates zum
Entsorgungsfachbetrieb oder anderer geeigneter
gleichwertiger Nachweise.
Mindeststandards:
Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates zum
Entsorgungsfachbetrieb oder anderer geeigneter
gleichwertiger Nachweise.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Stefan Mayer

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AWB-8700-6/1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet Vergabekammer Südbayern 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 21762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.7.2013 (BGBl. I S. 1750), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 4.7.2013
(BGBl. I S. 1981) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens
vierzehn Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: OJS 2016/S 070-122574 (2016-04-05)