Ergänzende Angaben (2016-11-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AVG Ressourcen GmbH
Postanschrift: Geestemünder Str. 20
Postort: Köln
Postleitzahl: 50735
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stefan Czech
E-Mail: einkauf@avgkoeln.de📧
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.avgkoeln.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobiler Schredder und mobile Siebmaschine.
052/16 A
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung: Mobiler Schredder (Los 1)
plus
mobile Siebmaschine (Los 2).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 223-406051
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:...”
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Text:
“Angebote sind nur schriftlich einzureichen an die unter I.1) genannte Kontaktstelle
Die Kommunikation (Fragen und Antworten) erfolgt ausschließlich über die...”
Text
Angebote sind nur schriftlich einzureichen an die unter I.1) genannte Kontaktstelle
Die Kommunikation (Fragen und Antworten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister”
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Text:
“Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (des Bieters/der Bietergemeinschaft);
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der...”
Text
Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (des Bieters/der Bietergemeinschaft);
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und zum Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen;
Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister;
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a Gewerbeordnung.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Text:
“(...)
Bankauskunft;
Eigenerklärungen des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend Leistungen, die mit der zu...”
Text
(...)
Bankauskunft;
Eigenerklärungen des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gefordert wird ein Gesamtumsatz von mindestens 1 000 000 EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Text:
“(...)
Eigenerklärung je Los mindestens 5 Referenzen für vergleichbare Leistungen.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.1
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu einem besonderen Berufsstand
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Text:
“Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft eine Beschaffung, die vollständig über...”
Text
Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft eine Beschaffung, die vollständig über Fördermittel finanziert wird (vgl. ausführlich Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung). Das Fördermittelvolumen ist begrenzt auf einen Förderhöchstbetrag von 500 000,00 EUR. Weitere Mittel stehen für die Beschaffung nicht zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund steht bereits heute fest, dass das Vergabeverfahren insgesamt aufgehoben werden muss, wenn nach dem Ergebnis der Ausschreibung eine Beschaffung der in Los 1 und Los 2 ausgeschriebenen Leistungen (Nettopreis inklusive Steuern, Einfuhrzölle, Transportkosten und sonstigen Nebenkosten) nicht innerhalb des Förderhöchstbetrags möglich ist.
Die Beschaffung der Leistung nur eines Loses ist ausgeschlossen.
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Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
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Text:
“Die Lieferung erfolgt frei Cajú, Rio de Janeiro, Brasilien, gemäß DDP Incoterms 2010.
Der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen...”
Text
Die Lieferung erfolgt frei Cajú, Rio de Janeiro, Brasilien, gemäß DDP Incoterms 2010.
Der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 18 TVgG und zur Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung gem. § 19 TVgG zu verpflichten.
Zahlungen werden im Rahmen eines vertraglichen Zahlungsplans geleistet (vgl. Vergabeunterlagen).
Zahlungen gemäß dem Zahlungsplan werden 30 Werktage nach Eintritt bzw. Erfüllung der Bedingungen gemäß Zahlungsplan und Eingang der ordnungsgemäß gestellten und prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils bargeldlos.
Es ist eine Bürgschaft für Vertragserfüllung zu leisten.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für die Dauer von 15 Jahren ab erfolgter Abnahme des gelieferten Aggregats ein Bezug von Ersatz- und Verschleißteilen in Brasilien möglich ist.
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
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Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2016/S 234-426449 (2016-11-29)
Ergänzende Angaben (2017-01-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Änderung des Schlusstermins zur Angebotsabgabe
Alter Wert
Datum: 2017-01-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2017-01-19 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Änderung des Submissionstermins
Alter Wert
Datum: 2017-01-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2017-01-19 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2017/S 005-006728 (2017-01-06)