Mobilfunkleistungen

BWI Informationstechnik GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Mobilfunkleistungen für den Auftraggeber. Diese Leistungen müssen an allen Liegenschaften des Auftraggebers sowie der Bundeswehr (Liegenschaften der Bundeswehr, der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH) innerhalb Deutschland verfügbar sein. Die Mobilfunkleistungen werden als Sprach- sowie Datendienste ausgeschrieben. Hierbei ist die zuverlässige, kontinuierliche und unterbrechungsfreie Bereitstellung eines Mobilfunknetzes von höchster Priorität.
Insgesamt ist an den ca. 1 100 Liegenschaften eine zuverlässige Netzverfügbarkeit für Sprach- und
Datendienste sicherzustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-16 Auftragsbekanntmachung
2016-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunkgeräte
Menge oder Umfang:
Geschätzte Abnahmemengen in der Grundlaufzeit (48 Monate ab 28.12.2016):Sprachtarif ohne Endgerät: 20 500.Sprachtarif mit Endgerät: 2 500.Datenoption zum Sprachtarif: 4 000.Datentarif ohne Endgerät: 8 500.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobilfunkgeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Informationstechnik GmbH
Postanschrift: Vergabestelle Gebäude 17/Raum 413, Balanstraße 73
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi-it.de 🌏
E-Mail: bwi.fp.ausschreibungen-bwi-it@bwi-it.de 📧
Fax: +49 2225988-3502 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-058163
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wird eine Preisobergrenze festgelegen, welche aus den Unterlagen zum Leistungswettbewerb (2. Phase des Verfahrens) zu entnehmen ist. Diese darf der Bieter in seinem Angebot nicht überschreiten. Der Auftraggeber wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, welches die Preisobergrenze nicht überschreitet. Die vollständigen Vergabeunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb) stehen den Bietern unter folgender Internetadresse zum Download bereit: https://www.bwi-it.de/ausschreibungen-bwi-informationstechnik-gmbh/EU-weite_Ausschreibungen/Mobilfunkleistungen/MoFu_TW.zip Den Teilnahmewettbewerb ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten der Vergabestelle können von allen Bewerbern über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://www.bwi-it.de/ausschreibungen-bwi-informationstechnik-gmbh/EU-weite_Ausschreibungen/Mobilfunkleistung/Fragen_und_Antworten_Tabelle_MoFu_TW.pdf
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Mobilfunkleistungen für den Auftraggeber. Diese Leistungen müssen an allen Liegenschaften des Auftraggebers sowie der Bundeswehr (Liegenschaften der Bundeswehr, der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH) innerhalb Deutschland verfügbar sein. Die Mobilfunkleistungen werden als Sprach- sowie Datendienste ausgeschrieben. Hierbei ist die zuverlässige, kontinuierliche und unterbrechungsfreie Bereitstellung eines Mobilfunknetzes von höchster Priorität.
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Insgesamt ist an den ca. 1 100 Liegenschaften eine zuverlässige Netzverfügbarkeit für Sprach- und
Datendienste sicherzustellen.
Menge oder Umfang:
Geschätzte Abnahmemengen in der Grundlaufzeit (48 Monate ab 28.12.2016):
Sprachtarif ohne Endgerät: 20 500.
Sprachtarif mit Endgerät: 2 500.
Datenoption zum Sprachtarif: 4 000.
Datentarif ohne Endgerät: 8 500.
Beschreibung der Optionen:
Optional kann der Vertrag bis zu zweimal für jeweils 12 Monate verlängert werden.
Optional: Datentarif mit Endgeräten: 500.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Mobilfunkleistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
53340 Meckenheim und weitere bundesweite Standorte des Auftraggebers in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Vorschriften des
Mitgliedstaats seiner Herkunft oder Niederlassung
eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
2. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für
einen obligatorischen bzw. fakultativen Ausschluss
nach §§ 23 / 24 VSVgV nicht vorliegen – Formblatt
Anlage 8 ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die
zum Download bereitgestellt sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, nachfolgend
aufgeführte Nachweise nachzufordern:
— Bescheinigung der Behörde des betreffenden
Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
Soweit sich Bewerber – insbesondere wenn sie
sich auf deren Leistungsfähigkeit berufen, um
ihre Eignung nachzuweisen – auf Leistungen
eines Unterauftragnehmers beziehen, sind die
erforderlichen Eignungsnachweise für diesen
Unterauftragnehmer vorzulegen. Inhalt und Umfang
ergibt sich aus den Kriterien die für den Bewerber
selbst aufgestellt sind.
3. Verpflichtungserklärung zum MiLoG (siehe Anlage 14 der Vergabeunterlagen)
Näheres siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherungsdeckung mit
folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Personenschäden bis zu 2 000 000
EUR je Schadensereignis
— Für Vermögensschäden bis zu 1 000 000 EUR je
Schadensereignis
Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist,
genügt für den Teilnahmewettbewerb die Erklärung
des Bewerbers, dass eine Erhöhung auf die geforderte
Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt.
2. Nachweis der Bonität über Eigenauskunft
einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform,
Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem
der Bewerber angemeldet ist, der eine mindestens
„befriedigende bzw. noch gute Bonität“ bescheinigt (z.
B. bei Creditreform würden die Risikoklassen I, II, III die
Anforderungen erfüllen) und zur Bewerbungsfrist nicht
älter als 6 Monate ist.
B1.1: Bewertung des Bonitätsindex aus o. a. Auskunft (A1.3) einer Wirtschaftsauskunftei mit der Gesamtpunktezahl von 20 Pkt.:
Beispiel der Bewertung durch die Creditreform AG) mit nachfolgenden Zielerfüllungsgraden:
— Niedriger Zielerfüllungsgrad (1 Pkt.) = befriedigende bzw. noch gute Bonität;
— Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = gute bis zufriedenstellende Bonität;
— Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = sehr gute bis gute Bonität.
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb):
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweises über ein gültiges, zertifiziertes QM System
auf Basis DIN ISO 9001
2. Nachweises über ein gültiges, zertifiziertes
Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis
DIN ISO/IEC 27001:2013
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber als Carrier
ein eigenes Mobilfunknetz in Deutschland betreibt.
Hierfür ist die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) zu
verwenden.
4. Eigenerklärung, dass die Auftragsverarbeitung
nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
Dies beinhaltet die Speicherung und den Zugriff
auf die Mobilfunkstamm- und Vertragsdaten (wie
z.B. Mobilfunkrufnummer, SIM-Kartennummer,
Mobilfunkrechnung). Hierfür ist die Eigenerklärung zur
Eignung (Anlage 3) zu verwenden.
5. Nachweis von zwei erfolgreich durchgeführten
Referenzprojekten für die Bereitstellung von
mindestens 20 000 Mobilfunkeinzelverträgen in den
letzten 3 Jahren (Jahre 2013, 2014 und 2015).
Hierzu ist das Referenztemplate Referenzprojekte
(Anlage 4) zu verwenden.
B2.1: Bewertung der zwei Referenzprojekte (siehe
oben) für die Bereitstellung von mindestens 20.000
Mobilfunkeinzelverträgen in den letzten drei Jahren
(Jahre 2013, 2014 und 2015) im Hinblick auf folgende
Angaben:
— Eingesetzte Produkte (Sprach und Datentarife);
— Projektvolumen, Menge der Einzelverträge;
— Erbrachte Dienstleistungen und Roll-out;
— Servicekonzept;
— Projektmanagement und eingesetztes Personal;
— Angaben zum Auftraggeber und
Ansprechpartner.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber
namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies
in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber,
wenn möglich zu umschreiben. Andernfalls ist in das
entsprechende Feld des Referenztemplates „anonym“
einzutragen.
Die Referenzen werden im Hinblick auf Ihren
Schwierigkeitsgrad bewertet und danach -ob und in
welchem Grad -sie der ausgeschriebenen Leistung
(Zielerfüllungsgrad) nahekommen. Die Referenzen
werden in drei Zielerfüllungsgrade eingeteilt und
bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist
hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der
Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen
Leistung.
Die Gesamtpunktezahl (40 Pkt.) wird auf die
zwei geforderten Referenzen mit je 20 Pkt.
Maximalpunktezahl aufgeteilt.
Pro Referenz ist folgende Bewertung vorgesehen:
— Niedriger Zielerfüllungsgrad (1 Pkt.) = eine Referenz
kommt nur in ein bis 2 vorgegebenen Punkten dem
Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung
nahe.
— Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = eine Referenz
kommt in 3 bis 4 vorgegebenen Punkten dem
— Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = eine Referenz
kommt in mindestens fünf vorgegebenen Punkten dem
B2.2: Nachweis der Beruflichen Befähigung eines im
Unternehmen vorhandenen Projektleiters (1) sowie
eines Stellvertreters (1) (auch anonymisiert) (= 2
Nachweise).
Hierzu ist das Referenztemplate Berufliche Befähigung
(Anlage 6) zu verwenden.
Die Bewertung der beruflichen Befähigung
geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu
erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form
einer vergleichenden Bewertung. Bewertet werden
Nachweise von Ausbildungen und dem Erreichen
von entsprechenden Zertifizierungen, die auf den
Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden
die benannten Zertifizierungen und Nachweise in
Bezug zu der beschriebenen Rolle gesetzt und in die
entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt.
Die Gesamtpunktezahl (20 Pkt.) wird auf die 2
geforderten Nachweise der beruflichen Befähigung mit
je 10 Pkt. Maximalpunktezahl aufgeteilt.
Pro Nachweis ist folgende Bewertung vorgesehen:
— Niederer Zielerfüllungsgrad (1 Pkt.) = Berufliche
Befähigung entspricht nicht der Anforderung für diese
Rolle;
— Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Berufliche
Befähigung entspricht der Anforderung für diese Rolle;
— Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Berufliche
Befähigung liegt über der Anforderung für diese Rolle.
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb):
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern im Original unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi):
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung auf einem zu den Vergabeunterlagen gehörenden Formblatt (Anlage 10
bzw. für Unterauftragnehmer Anlage 11).
— Die Erfüllung der Voraussetzung, dass Bewerber bereits zum Zeitpunkt der Abgabe ihres Teilnahmeantrages
in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aufgenommen sind,
kann dadurch ersetzt werden, dass Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe ihres Teilnahmeantrages, die
Bereitschaft erklären, in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWi) aufgenommen zu werden, den erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen und
während der Laufzeit aufrecht zu erhalten. Das Formblatt für diese Eigenerklärung gehört zu den Vergabe und
Vertragsunterlagen (Anlage 10 bzw. für Unterauftragnehmer Anlage 11). Einzelheiten sind den Vergabe- und
Vertragsunterlagen zu entnehmen. (siehe Dokument „Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb“ insbesondere
Ziffer 1.12)
— Alle zur Verfügung gestellten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit. Der Bewerber hat deshalb mit dem
Teilnahmeantrag die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 7 der Vergabe- und Vertragsunterlagen)
einzureichen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb)

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 72
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BWI Informationstechnik GmbH – Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-28 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wird eine Preisobergrenze festgelegen, welche aus den Unterlagen zum Leistungswettbewerb (2. Phase des Verfahrens) zu entnehmen ist. Diese darf der Bieter in seinem
Angebot nicht überschreiten.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, welches die Preisobergrenze nicht
überschreitet.
Die vollständigen Vergabeunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb) stehen den Bietern unter folgender Internetadresse
zum Download bereit:
Den Teilnahmewettbewerb ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten der Vergabestelle können
von allen Bewerbern über den nachfolgenden Link eingesehen werden:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h.
ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes
und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen
Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die
Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Ein
Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn gegen § 101a Abs. 1 GWB verstoßen wurde oder ein öffentlicher
Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt wurde ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu
beteiligen ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2016/S 036-058163 (2016-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Vergabestelle Gebäude 17/Raum 413 Balanstraße 73

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 123-220981
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 036-058163
ABl. S-Ausgabe: 123

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
D-53340 Meckenheim und weitere bundesweite Standorte des Auftraggebers in Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Leistung (60)

Auftragsvergabe
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne
schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund
und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach §
101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Quelle: OJS 2016/S 123-220981 (2016-06-24)