Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Mobilfunkleistungen für den Auftraggeber. Diese Leistungen müssen an allen Liegenschaften des Auftraggebers sowie der Bundeswehr (Liegenschaften der Bundeswehr, der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH) innerhalb Deutschland verfügbar sein. Die Mobilfunkleistungen werden als Sprach- sowie Datendienste ausgeschrieben. Hierbei ist die zuverlässige, kontinuierliche und unterbrechungsfreie Bereitstellung eines Mobilfunknetzes von höchster Priorität. Insgesamt ist an den ca. 1 100 Liegenschaften eine zuverlässige Netzverfügbarkeit für Sprach- und Datendienste sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunkgeräte
Menge oder Umfang:
Geschätzte Abnahmemengen in der Grundlaufzeit (48 Monate ab 28.12.2016):Sprachtarif ohne Endgerät: 20 500.Sprachtarif mit Endgerät: 2 500.Datenoption zum Sprachtarif: 4 000.Datentarif ohne Endgerät: 8 500.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobilfunkgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Informationstechnik GmbH
Postanschrift: Vergabestelle Gebäude 17/Raum 413, Balanstraße 73
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi-it.de🌏
E-Mail: bwi.fp.ausschreibungen-bwi-it@bwi-it.de📧
Fax: +49 2225988-3502 📠
Der Auftraggeber wird eine Preisobergrenze festgelegen, welche aus den Unterlagen zum Leistungswettbewerb (2. Phase des Verfahrens) zu entnehmen ist. Diese darf der Bieter in seinem
Angebot nicht überschreiten.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, welches die Preisobergrenze nicht
überschreitet.
Die vollständigen Vergabeunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb) stehen den Bietern unter folgender Internetadresse
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Mobilfunkleistungen für den Auftraggeber. Diese Leistungen müssen an allen Liegenschaften des Auftraggebers sowie der Bundeswehr (Liegenschaften der Bundeswehr, der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH) innerhalb Deutschland verfügbar sein. Die Mobilfunkleistungen werden als Sprach- sowie Datendienste ausgeschrieben. Hierbei ist die zuverlässige, kontinuierliche und unterbrechungsfreie Bereitstellung eines Mobilfunknetzes von höchster Priorität.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Mobilfunkleistungen für den Auftraggeber. Diese Leistungen müssen an allen Liegenschaften des Auftraggebers sowie der Bundeswehr (Liegenschaften der Bundeswehr, der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH) innerhalb Deutschland verfügbar sein. Die Mobilfunkleistungen werden als Sprach- sowie Datendienste ausgeschrieben. Hierbei ist die zuverlässige, kontinuierliche und unterbrechungsfreie Bereitstellung eines Mobilfunknetzes von höchster Priorität.
Insgesamt ist an den ca. 1 100 Liegenschaften eine zuverlässige Netzverfügbarkeit für Sprach- und
Datendienste sicherzustellen.
Menge oder Umfang:
Geschätzte Abnahmemengen in der Grundlaufzeit (48 Monate ab 28.12.2016):
Sprachtarif ohne Endgerät: 20 500.
Sprachtarif mit Endgerät: 2 500.
Datenoption zum Sprachtarif: 4 000.
Datentarif ohne Endgerät: 8 500.
Beschreibung der Optionen:
Optional kann der Vertrag bis zu zweimal für jeweils 12 Monate verlängert werden.
Optional: Datentarif mit Endgeräten: 500.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Mobilfunkleistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
53340 Meckenheim und weitere bundesweite Standorte des Auftraggebers in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Vorschriften des
Mitgliedstaats seiner Herkunft oder Niederlassung
eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
2. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für
einen obligatorischen bzw. fakultativen Ausschluss
nach §§ 23 / 24 VSVgV nicht vorliegen – Formblatt
Anlage 8 ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die
zum Download bereitgestellt sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, nachfolgend
aufgeführte Nachweise nachzufordern:
— Bescheinigung der Behörde des betreffenden
Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
Soweit sich Bewerber – insbesondere wenn sie
sich auf deren Leistungsfähigkeit berufen, um
ihre Eignung nachzuweisen – auf Leistungen
eines Unterauftragnehmers beziehen, sind die
erforderlichen Eignungsnachweise für diesen
Unterauftragnehmer vorzulegen. Inhalt und Umfang
ergibt sich aus den Kriterien die für den Bewerber
selbst aufgestellt sind.
3. Verpflichtungserklärung zum MiLoG (siehe Anlage 14 der Vergabeunterlagen)
Näheres siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb):
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 72
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BWI Informationstechnik GmbH – Vergabestelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-12-28 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wird eine Preisobergrenze festgelegen, welche aus den Unterlagen zum Leistungswettbewerb (2. Phase des Verfahrens) zu entnehmen ist. Diese darf der Bieter in seinem
Angebot nicht überschreiten.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, welches die Preisobergrenze nicht
überschreitet.
Die vollständigen Vergabeunterlagen (zum Teilnahmewettbewerb) stehen den Bietern unter folgender Internetadresse
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h.
ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes
und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen
Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die
Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Ein
Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn gegen § 101a Abs. 1 GWB verstoßen wurde oder ein öffentlicher
Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt wurde ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu
beteiligen ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2016/S 036-058163 (2016-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Vergabestelle Gebäude 17/Raum 413 Balanstraße 73