Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersuchen zu können. Die sich daraus ergebende Ausschreibung umfasst: 1. die Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck); 2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und zyklische Material- und Bauteilversuche; 3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung; 4. die erforderliche Hard- und Software, um hydraulischen Zylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 für statische und zyklische Versuche nutzen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2016-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Servo-hydraulische Prüfgeräte
Referenznummer: Vergabe-Nr.: OV-117-16
Kurze Beschreibung:
Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersuchen zu können. Die sich daraus ergebende Ausschreibung umfasst:
1. die Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck);
2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und zyklische Material- und Bauteilversuche;
3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung;
4. die erforderliche Hard- und Software, um hydraulischen Zylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 für statische und zyklische Versuche nutzen zu können.
Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersuchen zu können. Die sich daraus ergebende Ausschreibung umfasst:
1. die Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck);
2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und zyklische Material- und Bauteilversuche;
3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung;
4. die erforderliche Hard- und Software, um hydraulischen Zylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 für statische und zyklische Versuche nutzen zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Servo-hydraulische Prüfgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de📧
Telefon: +49 30314-22146📞
Fax: +49 30314-79549 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-16 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 243-443051
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt.)
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2). in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit der Vergabenummer (OV-117-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Modernisierung/ Erweiterung Prüfeinrichtungen) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-117-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt.)
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2). in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit der Vergabenummer (OV-117-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Modernisierung/ Erweiterung Prüfeinrichtungen) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-117-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersuchen zu können. Die sich daraus ergebende Ausschreibung umfasst:
Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersuchen zu können. Die sich daraus ergebende Ausschreibung umfasst:
1. die Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck);
2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und zyklische Material- und Bauteilversuche;
3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung;
4. die erforderliche Hard- und Software, um hydraulischen Zylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 für statische und zyklische Versuche nutzen zu können.
Die am Fachgebiet vorhandene servohydraulische Prüfmaschine Typ „Schenk Prüfrahmen PEZ“ mit Zylinder 160 kN Typ „POSD“ für 280 bar und der vorhandene Prüfzylinder Typ „Schenk 40 kN Typ POPK“ für 280 bar des strukturmechanischen Prüffeldes sind zu modernisieren, wobei die servohydraulischen Komponenten (Zylinder) zu überholen, die Servoventile und Messgeber (Wegmesser und Kraftmessdose) zu prüfen und/oder zu ersetzen sind. Diese überholten Komponenten und ihre Ventile und Geber sollen mit der vom Bieter zu liefernden Regelungstechnik und Software betrieben werden.
Die am Fachgebiet vorhandene servohydraulische Prüfmaschine Typ „Schenk Prüfrahmen PEZ“ mit Zylinder 160 kN Typ „POSD“ für 280 bar und der vorhandene Prüfzylinder Typ „Schenk 40 kN Typ POPK“ für 280 bar des strukturmechanischen Prüffeldes sind zu modernisieren, wobei die servohydraulischen Komponenten (Zylinder) zu überholen, die Servoventile und Messgeber (Wegmesser und Kraftmessdose) zu prüfen und/oder zu ersetzen sind. Diese überholten Komponenten und ihre Ventile und Geber sollen mit der vom Bieter zu liefernden Regelungstechnik und Software betrieben werden.
Der Bieter soll eine neue servohydraulische Prüfmaschine für statische und zyklische Material- und kleinere Bauteilversuche liefern, die eine statische Kraft von 100 kN bei einem Druck von 280 bar erzeugt. Hydraulikzylinder und Kraftmessdose sollen auf der Traverse montiert sein. Der Prüfrahmen soll eine T-Nutenplatte besitzen. Der freie Raum zwischen dem hydraulischen Spannzeug soll mindestens 1 000 mm hoch und 530 mm breit sein. Diese Prüfmaschine soll über die gleichartige Hard-/Software geregelt und gesteuert werden, wie sie auch zur Modernisierung der vorhandenen Prüftechnik zum Einsatz kommt.
Der Bieter soll eine neue servohydraulische Prüfmaschine für statische und zyklische Material- und kleinere Bauteilversuche liefern, die eine statische Kraft von 100 kN bei einem Druck von 280 bar erzeugt. Hydraulikzylinder und Kraftmessdose sollen auf der Traverse montiert sein. Der Prüfrahmen soll eine T-Nutenplatte besitzen. Der freie Raum zwischen dem hydraulischen Spannzeug soll mindestens 1 000 mm hoch und 530 mm breit sein. Diese Prüfmaschine soll über die gleichartige Hard-/Software geregelt und gesteuert werden, wie sie auch zur Modernisierung der vorhandenen Prüftechnik zum Einsatz kommt.
Außerdem soll eine hydraulische Verteilstation mit vier Anschlüssen geliefert werden, die von der Hard-/Software zur Regelung der Prüfmaschinen gesteuert werden soll. Die Leckölrückführung der hydrostatischen Zylinder ggf. über geeignete Leckölpumpen ist sicherzustellen.
Außerdem soll eine hydraulische Verteilstation mit vier Anschlüssen geliefert werden, die von der Hard-/Software zur Regelung der Prüfmaschinen gesteuert werden soll. Die Leckölrückführung der hydrostatischen Zylinder ggf. über geeignete Leckölpumpen ist sicherzustellen.
Die vom Bieter zu liefernde und installierende Regelungstechnik und zugehörige Software der Prüfmaschinen und Zylinder soll statische und zyklische Versuche regeln und auswerten können. Die Regelungstechnik soll über insgesamt vier Regelkanäle (d. h. für bis zu vier Zylinder) verfügen und statische und zyklische Versuche mit 2 gleichzeitig aktiven, getrennt geregelten Zylindern ermöglichen. Neben der Vorgabe statischer und zyklischer Versuchsabläufe mit verschiedenen Sollkurven (Rampen, Sinuskurven, etc.) sollen auch extern errechnete Sollkurven („Drives“) für Betriebsfestigkeitsversuche vorgegeben werden können. Die Regelung soll neben der Kraft- Wegregelung weitere externe Messsignale erfassen können. Neben den erfassten Messsignalen sollen intern errechnete, synthetische Werte als Regelgrößen verwendet werden können.
Die vom Bieter zu liefernde und installierende Regelungstechnik und zugehörige Software der Prüfmaschinen und Zylinder soll statische und zyklische Versuche regeln und auswerten können. Die Regelungstechnik soll über insgesamt vier Regelkanäle (d. h. für bis zu vier Zylinder) verfügen und statische und zyklische Versuche mit 2 gleichzeitig aktiven, getrennt geregelten Zylindern ermöglichen. Neben der Vorgabe statischer und zyklischer Versuchsabläufe mit verschiedenen Sollkurven (Rampen, Sinuskurven, etc.) sollen auch extern errechnete Sollkurven („Drives“) für Betriebsfestigkeitsversuche vorgegeben werden können. Die Regelung soll neben der Kraft- Wegregelung weitere externe Messsignale erfassen können. Neben den erfassten Messsignalen sollen intern errechnete, synthetische Werte als Regelgrößen verwendet werden können.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine möglichst einheitliche und flexible Ausstattung in Hard- und Software für die Regelung und Steuerung aller Anlagen sowie einen minimalem Aufwand an Peripheriegeräten (wie z. B. Leckölpumpen), um effizient und flexibel arbeiten zu können. Die hierfür erforderliche Hardware ist zusammen mit der Steuerungs-/Regelungssoftware zu liefern, installieren und in Betrieb zu nehmen. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind in der Bedienung von Hard- und Software zu schulen.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine möglichst einheitliche und flexible Ausstattung in Hard- und Software für die Regelung und Steuerung aller Anlagen sowie einen minimalem Aufwand an Peripheriegeräten (wie z. B. Leckölpumpen), um effizient und flexibel arbeiten zu können. Die hierfür erforderliche Hardware ist zusammen mit der Steuerungs-/Regelungssoftware zu liefern, installieren und in Betrieb zu nehmen. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind in der Bedienung von Hard- und Software zu schulen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Universität Berlin, Marchstraße 12-14, 10587 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Eignung.
2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.
3. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
5. Eigenerklärung zu ggf. bestehenden Bietergemeinschaft.
6. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum…
… § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
… Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Überholung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme servohydraulischer Prüfmaschinen im Forschungs- und Entwicklungsbereich hervorgehen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
7. Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Überholung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme servohydraulischer Prüfmaschinen im Forschungs- und Entwicklungsbereich hervorgehen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung,
— Benennung des Auftraggeber und eines Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angaben zum Leistungszeitraum.
8. Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Lieferung von Reglern und Software für servohydraulische Prüfeinrichtungen für statische und zyklische Strukturversuche hervorgehen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
8. Referenzliste mit mind. 5 Referenzen, aus der die Erfahrungen in der Auslegung, Herstellung, Lieferung von Reglern und Software für servohydraulische Prüfeinrichtungen für statische und zyklische Strukturversuche hervorgehen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
Mindeststandards:
Zu Punkt 7):
Es sollen mindestens zwei Referenzen für die Überholung/Modernisierung servohydraulischer Prüfmaschinen und deren Regelungstechnik angegeben werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 1073.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 40 %
Kostenkriterium: Vollständigkeit und Einhaltung der Anforderungen gemäß technischer Spezifikation und technischer Installation
Erfüllung der wünschenswerten Anforderungen
Gewichtung der Kosten: 5 %
Kostenkriterium: Erwarteter Service und Gewährleistung
Gewichtung der Kosten: 15 %
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet.
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt.)
(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. (Vom Auftraggeber wird die elektronische Abgabe der Angebote begrüßt.)
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2). in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit der Vergabenummer (OV-117-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Modernisierung/ Erweiterung Prüfeinrichtungen) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Bei der konventionellen Abgabe des Angebots in Papierformat sind die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2). in einem fest verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle (Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV – Gebäude- und Dienstemanagement, Submissionsstelle, Raum H 1074) einzureichen. Es ist neben der Anschrift besonders zu kennzeichnen mit der Vergabenummer (OV-117-16), der Bezeichnung der Ausschreibung (Modernisierung/ Erweiterung Prüfeinrichtungen) sowie dem Ablauf der Angebotsfrist.
Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(3) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen / Eignungsnachweise mit dem Angebot abzugeben. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Nachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(4) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(5) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(6) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-117-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
(7) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativschriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-117-16 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 243-443051 (2016-12-13)
Ergänzende Angaben (2017-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersuchen zu können. Die sich daraus ergebende Ausschreibung umfasst:
1. die Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck)
2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und zyklische Material- und Bauteilversuche,
3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung,
4. die erforderliche Hard- und Software, um hydraulischen Zylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 für statische und zyklische Versuche nutzen zu können.
Die vorhandenen Anlagen sollen ertüchtigt, erneuert und erweitert werden, um Proben und Komponenten aus luftfahrtüblichen metallischen Leichtbaumaterialien sowie Faserverbundstrukturen statisch und zyklisch untersuchen zu können. Die sich daraus ergebende Ausschreibung umfasst:
1. die Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck)
2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und zyklische Material- und Bauteilversuche,
3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung,
4. die erforderliche Hard- und Software, um hydraulischen Zylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 für statische und zyklische Versuche nutzen zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1. die Überholung und Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen Prüfeinrichtungen (160 kN Prüfmaschine und 40 kN Einzelzylinder bei 280 bar Druck)
2. die Neubeschaffung einer universellen servohydraulischen Materialprüfmaschine mit einer statischen Kraft von 100 kN bei 280 bar für statische und zyklische Material- und Bauteilversuche,
3. eine Anschlusseinheit und Leckölrückführung (ggf. mit speziellen Leckölpumpen) zum Anschluss der Hydraulikzylinder aus Punkt 1 und Punkt 2 an die Hydraulikverteilung,