Monitoring und programmbegleitende Kommunikation für das OP EFRE NRW 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
Das neue Operationelle Programm EFRE NRW 2014- 2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (im Folgenden: OP EFRE NRW) wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Programms sind eine begleitende Bewertung des Fortschritts und eine zielgerichtete Kommunikation erforderlich.
Die EFRE-Verwaltungsbehörde (im Folgenden: EFRE VB) im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zur Unterstützung ihrer Aufgaben in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und programmbegleitende Kommunikation einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Monitoring:
In der aktuellen Förderperiode kommt dem Monitoring eine besondere Rolle zu. Verstärkt gilt es die Wirksamkeit und Effizienz der Förderung zu erfassen und kontinuierlich zu überwachen. Inhalt der Ausschreibung ist das begleitende Durchführen des Monitorings als ein Element der Berichterstattung.
Mit dem begleitenden Monitoring ist die Erreichung von OP Zielen fortlaufend zu beobachten. Gleichzeitig werden die Ergebnisse für die Kommunikation sowie für die Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 und DVO (EU) 2015/207), des Fortschrittsberichts (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 52, DVO (EU) 2015/207) und des abschließenden Durchführungsberichts verwendet. Für ca. 1 500 unterschiedliche Projekte sowie für ca. weitere 20 000 Projekte aus umfangreichen Standardprogrammen (mit einer vereinfachteren Datenerfassung) ist das bestehende Monitoringkonzept anzuwenden und fortzuführen.
Die ex-ante und ex-post Monitoringdaten (vgl. Beispiele auf der Homepage) speisen sich aus den Angaben in den Monitoringbögen und aus den Projektdaten zu den Bewilligungen, die in der Datenbank BISAM erfasst sind. Dabei stellen 20 unterschiedliche Monitoringbögen mit je fünf programmübergreifenden Indikatoren und zwei bis fünf maßnahmenspezifische Indikatoren eine differenzierte Bewertung der Effekte durch die Projektförderungen sicher.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
— Überwachung der Zielerreichung;
— Plausibilitätsprüfung der Monitoringbögen;
— Erstellung und Pflege von Ausfüllhilfen für die Monitoringbögen;
— Beratung bei der Entwicklung und dem Betrieb eines Onlinetools;
— Monitoring für den Arbeits- und Begleitausschuss;
— Überwachung der an die Leistungsreserve gebundenen Indikatoren;
— Zusätzliche Auswertungen und Interpretation;
— Zuarbeit zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts;
— Fortschreibung des Monitoringkonzepts und der Monitoringbögen.
Berichtswesen
Der Auftragnehmer unterstützt die EFRE VB bei der Erstellung des Durchführungsberichtes als jährliches zusammenfassendes Dokument zu dem Umsetzungsstand des Operationellen Programms, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 und Art. 111 und DVO 2015/207 Anhang V. Der Auftragnehmer erstellt den Berichtsentwurf. Die Tabellenstrukturen im Anhang der DVO sind dabei zwingend einzuhalten. Durch den Auftragnehmer ist eine Qualitätsprüfung der Ergebnisse durchzuführen. Dies erfordert eine quantitative und qualitative Bewertung der Programmergebnisse.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
— Erstellung des Durchführungsberichts;
— Koordination und Zusammenstellung von Beiträgen der beteiligten Programmakteure;
— Korrektur des Durchführungsberichts;
— Aufbereitung der Textbausteine und Daten für die Eingabe in SFC2014;
— Erstellung der Bürgerinfo;
— Ausführlicher Durchführungsbericht 2017 und 2019.
Kommunikation
Gemäß der VO (EU) Nr. 1303/2013 und den Vorgaben der DVO (EU) Nr. 821/2014 ist für das OP EFRE NRW eine Kommunikationsstrategie erstellt und im März 2015 vom Begleitausschuss beschlossen worden (Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm NRW 2014-2020 für den EFRE). Die Unterstützung von Kommunikationsmaßnahmen der EFRE VB und die Umsetzung der Kommunikationsstrategie ist eine wesentliche Aufgabe des Auftragnehmers.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
— Inhaltliche Betreuung des Internetauftritts;
— Kommunikation über erfolgreiche EFRE-Projekte;
— Planung, Konzipierung und Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren;
— Beteiligungsverfahren bei der OP-Erstellung für die Förderperiode ab 2021;
— Elektronischer Newsletter;
— Pflege und Weiterentwicklung des CD-Konzepts zur Durchführung der Wettbewerbe und Projektaufrufe, Einsatz und Pflege des EFRE-Logos;
— Optionale: Soziale Netzwerke.
Weitere Optionale Leistungen:
Bis Ende 2025 kann es insbesondere seitens der EU-Kommission zu Änderungen und weiteren Anforderungen in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und Kommunikation kommen. Hierfür sind vom Auftragnehmer ggf. zusätzliche Leistungen und Aufwendungen zu erbringen, deren Umfang zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht kalkuliert werden kann. Diese Leistungen werden auf der Basis der für den jeweiligen Zeitraum unter Ziffer IV.3) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stunden- bzw. Tagessätze unterteilt nach Qualifikationsstufen anhand von Einzelnachweisen nach Aufwand abgerechnet.
Sachkostenrahmen
Der Auftraggeber stellt nach derzeitigen Planungen einen Sachkostenrahmen i.d.H. von 200 000 EUR brutto (insbesondere für geeignetes Bildmaterial, Projektkurzfilme/Videos, erforderliche Leistungen zur Durchführung der Veranstaltungen bzw. Workshops und Leistungen zur Erstellung von transportablen Roll-Ups bzw. Weiterentwicklung von vorhanden Roll-Ups für Veranstaltungen) für die feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2016 – 31.12.2019 dem Auftragnehmer zusätzlich zum Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2016 – 31.12.2019 zur Verfügung. Die Leistungen, die aus diesem Sachkostenrahmen finanziert werden, sind im Wege eines Vergabeverfahrens nach dem Abschnitt 1 der VOL/A zu vergeben. Sofern diese Regelungen durch ein neues/anderes Regelwerk um Unterschwellenbereich im Zuge der derzeitigen Vergabereform ersetzt wird, ist dieses entsprechend anzuwenden.
Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 1.7.2016 und endet am 31.12.2019. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 31.03. des Vorjahres den Vertrag kündigt. Der Leistungszeitraum endet spätestens mit Abnahme des Abschlussberichtes durch die EU (derzeit geplant zum Ende 2025).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-11
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Auftragsbekanntmachung
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2016-03-16
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Ergänzende Angaben
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2016-07-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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