Das neue Operationelle Programm EFRE NRW 2014- 2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (im Folgenden: OP EFRE NRW) wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Programms sind eine begleitende Bewertung des Fortschritts und eine zielgerichtete Kommunikation erforderlich. Die EFRE-Verwaltungsbehörde (im Folgenden: EFRE VB) im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zur Unterstützung ihrer Aufgaben in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und programmbegleitende Kommunikation einen externen Dienstleister zu beauftragen. Monitoring: In der aktuellen Förderperiode kommt dem Monitoring eine besondere Rolle zu. Verstärkt gilt es die Wirksamkeit und Effizienz der Förderung zu erfassen und kontinuierlich zu überwachen. Inhalt der Ausschreibung ist das begleitende Durchführen des Monitorings als ein Element der Berichterstattung. Mit dem begleitenden Monitoring ist die Erreichung von OP Zielen fortlaufend zu beobachten. Gleichzeitig werden die Ergebnisse für die Kommunikation sowie für die Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 und DVO (EU) 2015/207), des Fortschrittsberichts (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 52, DVO (EU) 2015/207) und des abschließenden Durchführungsberichts verwendet. Für ca. 1 500 unterschiedliche Projekte sowie für ca. weitere 20 000 Projekte aus umfangreichen Standardprogrammen (mit einer vereinfachteren Datenerfassung) ist das bestehende Monitoringkonzept anzuwenden und fortzuführen. Die ex-ante und ex-post Monitoringdaten (vgl. Beispiele auf der Homepage) speisen sich aus den Angaben in den Monitoringbögen und aus den Projektdaten zu den Bewilligungen, die in der Datenbank BISAM erfasst sind. Dabei stellen 20 unterschiedliche Monitoringbögen mit je fünf programmübergreifenden Indikatoren und zwei bis fünf maßnahmenspezifische Indikatoren eine differenzierte Bewertung der Effekte durch die Projektförderungen sicher. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: — Überwachung der Zielerreichung; — Plausibilitätsprüfung der Monitoringbögen; — Erstellung und Pflege von Ausfüllhilfen für die Monitoringbögen; — Beratung bei der Entwicklung und dem Betrieb eines Onlinetools; — Monitoring für den Arbeits- und Begleitausschuss; — Überwachung der an die Leistungsreserve gebundenen Indikatoren; — Zusätzliche Auswertungen und Interpretation; — Zuarbeit zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts; — Fortschreibung des Monitoringkonzepts und der Monitoringbögen. Berichtswesen Der Auftragnehmer unterstützt die EFRE VB bei der Erstellung des Durchführungsberichtes als jährliches zusammenfassendes Dokument zu dem Umsetzungsstand des Operationellen Programms, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 und Art. 111 und DVO 2015/207 Anhang V. Der Auftragnehmer erstellt den Berichtsentwurf. Die Tabellenstrukturen im Anhang der DVO sind dabei zwingend einzuhalten. Durch den Auftragnehmer ist eine Qualitätsprüfung der Ergebnisse durchzuführen. Dies erfordert eine quantitative und qualitative Bewertung der Programmergebnisse. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: — Erstellung des Durchführungsberichts; — Koordination und Zusammenstellung von Beiträgen der beteiligten Programmakteure; — Korrektur des Durchführungsberichts; — Aufbereitung der Textbausteine und Daten für die Eingabe in SFC2014; — Erstellung der Bürgerinfo; — Ausführlicher Durchführungsbericht 2017 und 2019. Kommunikation Gemäß der VO (EU) Nr. 1303/2013 und den Vorgaben der DVO (EU) Nr. 821/2014 ist für das OP EFRE NRW eine Kommunikationsstrategie erstellt und im März 2015 vom Begleitausschuss beschlossen worden (Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm NRW 2014-2020 für den EFRE). Die Unterstützung von Kommunikationsmaßnahmen der EFRE VB und die Umsetzung der Kommunikationsstrategie ist eine wesentliche Aufgabe des Auftragnehmers. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: — Inhaltliche Betreuung des Internetauftritts; — Kommunikation über erfolgreiche EFRE-Projekte; — Planung, Konzipierung und Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren; — Beteiligungsverfahren bei der OP-Erstellung für die Förderperiode ab 2021; — Elektronischer Newsletter; — Pflege und Weiterentwicklung des CD-Konzepts zur Durchführung der Wettbewerbe und Projektaufrufe, Einsatz und Pflege des EFRE-Logos; — Optionale: Soziale Netzwerke. Weitere Optionale Leistungen: Bis Ende 2025 kann es insbesondere seitens der EU-Kommission zu Änderungen und weiteren Anforderungen in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und Kommunikation kommen. Hierfür sind vom Auftragnehmer ggf. zusätzliche Leistungen und Aufwendungen zu erbringen, deren Umfang zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht kalkuliert werden kann. Diese Leistungen werden auf der Basis der für den jeweiligen Zeitraum unter Ziffer IV.3) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stunden- bzw. Tagessätze unterteilt nach Qualifikationsstufen anhand von Einzelnachweisen nach Aufwand abgerechnet. Sachkostenrahmen Der Auftraggeber stellt nach derzeitigen Planungen einen Sachkostenrahmen i.d.H. von 200 000 EUR brutto (insbesondere für geeignetes Bildmaterial, Projektkurzfilme/Videos, erforderliche Leistungen zur Durchführung der Veranstaltungen bzw. Workshops und Leistungen zur Erstellung von transportablen Roll-Ups bzw. Weiterentwicklung von vorhanden Roll-Ups für Veranstaltungen) für die feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2016 – 31.12.2019 dem Auftragnehmer zusätzlich zum Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2016 – 31.12.2019 zur Verfügung. Die Leistungen, die aus diesem Sachkostenrahmen finanziert werden, sind im Wege eines Vergabeverfahrens nach dem Abschnitt 1 der VOL/A zu vergeben. Sofern diese Regelungen durch ein neues/anderes Regelwerk um Unterschwellenbereich im Zuge der derzeitigen Vergabereform ersetzt wird, ist dieses entsprechend anzuwenden. Leistungszeitraum Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 1.7.2016 und endet am 31.12.2019. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 31.03. des Vorjahres den Vertrag kündigt. Der Leistungszeitraum endet spätestens mit Abnahme des Abschlussberichtes durch die EU (derzeit geplant zum Ende 2025).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsbeschreibung.200 000300 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.nrw.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de📧
Telefon: +49 0211617720📞
Fax: +49 021161772795 📠
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VOL/A-EG durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der
Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
2. Das Angebot muss neben dem Original in zwei Kopien vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Angebotskennzettel (Vordruck VOL 9b EG) zu kennzeichnen. Der Angebotskennzettel steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
4. Die Angebote sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und dem Anschreiben für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 15.4.2016, 23:59 Uhr über die Rubrik „Kommunikation“ des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern.
Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY06J.
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VOL/A-EG durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der
Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
2. Das Angebot muss neben dem Original in zwei Kopien vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Angebotskennzettel (Vordruck VOL 9b EG) zu kennzeichnen. Der Angebotskennzettel steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
4. Die Angebote sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und dem Anschreiben für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 15.4.2016, 23:59 Uhr über die Rubrik „Kommunikation“ des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern.
Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY06J.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das neue Operationelle Programm EFRE NRW 2014- 2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (im Folgenden: OP EFRE NRW) wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Programms sind eine begleitende Bewertung des Fortschritts und eine zielgerichtete Kommunikation erforderlich.
Das neue Operationelle Programm EFRE NRW 2014- 2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (im Folgenden: OP EFRE NRW) wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Programms sind eine begleitende Bewertung des Fortschritts und eine zielgerichtete Kommunikation erforderlich.
Die EFRE-Verwaltungsbehörde (im Folgenden: EFRE VB) im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zur Unterstützung ihrer Aufgaben in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und programmbegleitende Kommunikation einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Die EFRE-Verwaltungsbehörde (im Folgenden: EFRE VB) im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zur Unterstützung ihrer Aufgaben in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und programmbegleitende Kommunikation einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Monitoring:
In der aktuellen Förderperiode kommt dem Monitoring eine besondere Rolle zu. Verstärkt gilt es die Wirksamkeit und Effizienz der Förderung zu erfassen und kontinuierlich zu überwachen. Inhalt der Ausschreibung ist das begleitende Durchführen des Monitorings als ein Element der Berichterstattung.
In der aktuellen Förderperiode kommt dem Monitoring eine besondere Rolle zu. Verstärkt gilt es die Wirksamkeit und Effizienz der Förderung zu erfassen und kontinuierlich zu überwachen. Inhalt der Ausschreibung ist das begleitende Durchführen des Monitorings als ein Element der Berichterstattung.
Mit dem begleitenden Monitoring ist die Erreichung von OP Zielen fortlaufend zu beobachten. Gleichzeitig werden die Ergebnisse für die Kommunikation sowie für die Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 und DVO (EU) 2015/207), des Fortschrittsberichts (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 52, DVO (EU) 2015/207) und des abschließenden Durchführungsberichts verwendet. Für ca. 1 500 unterschiedliche Projekte sowie für ca. weitere 20 000 Projekte aus umfangreichen Standardprogrammen (mit einer vereinfachteren Datenerfassung) ist das bestehende Monitoringkonzept anzuwenden und fortzuführen.
Mit dem begleitenden Monitoring ist die Erreichung von OP Zielen fortlaufend zu beobachten. Gleichzeitig werden die Ergebnisse für die Kommunikation sowie für die Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 und DVO (EU) 2015/207), des Fortschrittsberichts (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 52, DVO (EU) 2015/207) und des abschließenden Durchführungsberichts verwendet. Für ca. 1 500 unterschiedliche Projekte sowie für ca. weitere 20 000 Projekte aus umfangreichen Standardprogrammen (mit einer vereinfachteren Datenerfassung) ist das bestehende Monitoringkonzept anzuwenden und fortzuführen.
Die ex-ante und ex-post Monitoringdaten (vgl. Beispiele auf der Homepage) speisen sich aus den Angaben in den Monitoringbögen und aus den Projektdaten zu den Bewilligungen, die in der Datenbank BISAM erfasst sind. Dabei stellen 20 unterschiedliche Monitoringbögen mit je fünf programmübergreifenden Indikatoren und zwei bis fünf maßnahmenspezifische Indikatoren eine differenzierte Bewertung der Effekte durch die Projektförderungen sicher.
Die ex-ante und ex-post Monitoringdaten (vgl. Beispiele auf der Homepage) speisen sich aus den Angaben in den Monitoringbögen und aus den Projektdaten zu den Bewilligungen, die in der Datenbank BISAM erfasst sind. Dabei stellen 20 unterschiedliche Monitoringbögen mit je fünf programmübergreifenden Indikatoren und zwei bis fünf maßnahmenspezifische Indikatoren eine differenzierte Bewertung der Effekte durch die Projektförderungen sicher.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
— Überwachung der Zielerreichung;
— Plausibilitätsprüfung der Monitoringbögen;
— Erstellung und Pflege von Ausfüllhilfen für die Monitoringbögen;
— Beratung bei der Entwicklung und dem Betrieb eines Onlinetools;
— Monitoring für den Arbeits- und Begleitausschuss;
— Überwachung der an die Leistungsreserve gebundenen Indikatoren;
— Zusätzliche Auswertungen und Interpretation;
— Zuarbeit zur Erstellung des nationalen Fortschrittsberichts;
— Fortschreibung des Monitoringkonzepts und der Monitoringbögen.
Berichtswesen
Der Auftragnehmer unterstützt die EFRE VB bei der Erstellung des Durchführungsberichtes als jährliches zusammenfassendes Dokument zu dem Umsetzungsstand des Operationellen Programms, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 und Art. 111 und DVO 2015/207 Anhang V. Der Auftragnehmer erstellt den Berichtsentwurf. Die Tabellenstrukturen im Anhang der DVO sind dabei zwingend einzuhalten. Durch den Auftragnehmer ist eine Qualitätsprüfung der Ergebnisse durchzuführen. Dies erfordert eine quantitative und qualitative Bewertung der Programmergebnisse.
Der Auftragnehmer unterstützt die EFRE VB bei der Erstellung des Durchführungsberichtes als jährliches zusammenfassendes Dokument zu dem Umsetzungsstand des Operationellen Programms, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Art. 50 und Art. 111 und DVO 2015/207 Anhang V. Der Auftragnehmer erstellt den Berichtsentwurf. Die Tabellenstrukturen im Anhang der DVO sind dabei zwingend einzuhalten. Durch den Auftragnehmer ist eine Qualitätsprüfung der Ergebnisse durchzuführen. Dies erfordert eine quantitative und qualitative Bewertung der Programmergebnisse.
— Erstellung des Durchführungsberichts;
— Koordination und Zusammenstellung von Beiträgen der beteiligten Programmakteure;
— Korrektur des Durchführungsberichts;
— Aufbereitung der Textbausteine und Daten für die Eingabe in SFC2014;
— Erstellung der Bürgerinfo;
— Ausführlicher Durchführungsbericht 2017 und 2019.
Kommunikation
Gemäß der VO (EU) Nr. 1303/2013 und den Vorgaben der DVO (EU) Nr. 821/2014 ist für das OP EFRE NRW eine Kommunikationsstrategie erstellt und im März 2015 vom Begleitausschuss beschlossen worden (Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm NRW 2014-2020 für den EFRE). Die Unterstützung von Kommunikationsmaßnahmen der EFRE VB und die Umsetzung der Kommunikationsstrategie ist eine wesentliche Aufgabe des Auftragnehmers.
Gemäß der VO (EU) Nr. 1303/2013 und den Vorgaben der DVO (EU) Nr. 821/2014 ist für das OP EFRE NRW eine Kommunikationsstrategie erstellt und im März 2015 vom Begleitausschuss beschlossen worden (Kommunikationsstrategie für das Operationelle Programm NRW 2014-2020 für den EFRE). Die Unterstützung von Kommunikationsmaßnahmen der EFRE VB und die Umsetzung der Kommunikationsstrategie ist eine wesentliche Aufgabe des Auftragnehmers.
— Inhaltliche Betreuung des Internetauftritts;
— Kommunikation über erfolgreiche EFRE-Projekte;
— Planung, Konzipierung und Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren;
— Beteiligungsverfahren bei der OP-Erstellung für die Förderperiode ab 2021;
— Elektronischer Newsletter;
— Pflege und Weiterentwicklung des CD-Konzepts zur Durchführung der Wettbewerbe und Projektaufrufe, Einsatz und Pflege des EFRE-Logos;
— Optionale: Soziale Netzwerke.
Weitere Optionale Leistungen:
Bis Ende 2025 kann es insbesondere seitens der EU-Kommission zu Änderungen und weiteren Anforderungen in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und Kommunikation kommen. Hierfür sind vom Auftragnehmer ggf. zusätzliche Leistungen und Aufwendungen zu erbringen, deren Umfang zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht kalkuliert werden kann. Diese Leistungen werden auf der Basis der für den jeweiligen Zeitraum unter Ziffer IV.3) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stunden- bzw. Tagessätze unterteilt nach Qualifikationsstufen anhand von Einzelnachweisen nach Aufwand abgerechnet.
Bis Ende 2025 kann es insbesondere seitens der EU-Kommission zu Änderungen und weiteren Anforderungen in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und Kommunikation kommen. Hierfür sind vom Auftragnehmer ggf. zusätzliche Leistungen und Aufwendungen zu erbringen, deren Umfang zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht kalkuliert werden kann. Diese Leistungen werden auf der Basis der für den jeweiligen Zeitraum unter Ziffer IV.3) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stunden- bzw. Tagessätze unterteilt nach Qualifikationsstufen anhand von Einzelnachweisen nach Aufwand abgerechnet.
Sachkostenrahmen
Der Auftraggeber stellt nach derzeitigen Planungen einen Sachkostenrahmen i.d.H. von 200 000 EUR brutto (insbesondere für geeignetes Bildmaterial, Projektkurzfilme/Videos, erforderliche Leistungen zur Durchführung der Veranstaltungen bzw. Workshops und Leistungen zur Erstellung von transportablen Roll-Ups bzw. Weiterentwicklung von vorhanden Roll-Ups für Veranstaltungen) für die feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2016 – 31.12.2019 dem Auftragnehmer zusätzlich zum Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2016 – 31.12.2019 zur Verfügung. Die Leistungen, die aus diesem Sachkostenrahmen finanziert werden, sind im Wege eines Vergabeverfahrens nach dem Abschnitt 1 der VOL/A zu vergeben. Sofern diese Regelungen durch ein neues/anderes Regelwerk um Unterschwellenbereich im Zuge der derzeitigen Vergabereform ersetzt wird, ist dieses entsprechend anzuwenden.
Der Auftraggeber stellt nach derzeitigen Planungen einen Sachkostenrahmen i.d.H. von 200 000 EUR brutto (insbesondere für geeignetes Bildmaterial, Projektkurzfilme/Videos, erforderliche Leistungen zur Durchführung der Veranstaltungen bzw. Workshops und Leistungen zur Erstellung von transportablen Roll-Ups bzw. Weiterentwicklung von vorhanden Roll-Ups für Veranstaltungen) für die feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2016 – 31.12.2019 dem Auftragnehmer zusätzlich zum Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit vom 1.7.2016 – 31.12.2019 zur Verfügung. Die Leistungen, die aus diesem Sachkostenrahmen finanziert werden, sind im Wege eines Vergabeverfahrens nach dem Abschnitt 1 der VOL/A zu vergeben. Sofern diese Regelungen durch ein neues/anderes Regelwerk um Unterschwellenbereich im Zuge der derzeitigen Vergabereform ersetzt wird, ist dieses entsprechend anzuwenden.
Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 1.7.2016 und endet am 31.12.2019. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 31.03. des Vorjahres den Vertrag kündigt. Der Leistungszeitraum endet spätestens mit Abnahme des Abschlussberichtes durch die EU (derzeit geplant zum Ende 2025).
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 1.7.2016 und endet am 31.12.2019. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 31.03. des Vorjahres den Vertrag kündigt. Der Leistungszeitraum endet spätestens mit Abnahme des Abschlussberichtes durch die EU (derzeit geplant zum Ende 2025).
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsbeschreibung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 💰
300 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 1.7.2016 und endet am 31.12.2019. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 31.03. des Vorjahres den Vertrag kündigt. Der Leistungszeitraum endet spätestens mit Abnahme des Abschlussberichtes durch die EU (derzeit geplant zum Ende 2025).
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 1.7.2016 und endet am 31.12.2019. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner bis zum 31.03. des Vorjahres den Vertrag kündigt. Der Leistungszeitraum endet spätestens mit Abnahme des Abschlussberichtes durch die EU (derzeit geplant zum Ende 2025).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 42 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 6
Referenznummer: I A 2 - 21-10 - Vergabe-Nr. 08/2016
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes-Nordrhein-Westfalen (MWEIMH NRW), Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf.
Die Leistung kann in ganz Nordrhein-Westfalen zu erbringen sein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Abschnitt IV.1) der Leistungsbeschreibung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Abschnitt IV.1) der Leistungsbeschreibung.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Abschnitt IV.1) der Leistungsbeschreibung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1.) Keine besondere Rechtsform.
2.) Bei einem Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2.) Bei einem Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.) Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, sowie alle Drittunternehmen
bzw. Nachunternehmen, die vom Bieter im Rahmen der Abgabe der
Angebote benannt werden, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb beider Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG NRW und den Vordruck VOL 5f EG).
Angebote benannt werden, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb beider Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG NRW und den Vordruck VOL 5f EG).
2.) Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen
zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von
Dienstleistungen“ (Vordruck VOL 8a EG) Bestandteil des Vertrags.
3.) Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben (Vordruck VOL 5i EG).
3.) Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben (Vordruck VOL 5i EG).
4.) Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue-und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue – und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO
4.) Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue-und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue – und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO
TVgG – NRW) vom 7.5.2013.
5.) Die o. g. Verpflichtungserklärungen sowie die o. a. „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Information auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download eingestellt.
5.) Die o. g. Verpflichtungserklärungen sowie die o. a. „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Information auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download eingestellt.
6.) Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten
Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I A 2 - 21-10 - Vergabe-Nr. 08/2016
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VOL/A-EG durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der
Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
2. Das Angebot muss neben dem Original in zwei Kopien vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Angebotskennzettel (Vordruck VOL 9b EG) zu kennzeichnen. Der Angebotskennzettel steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Angebotskennzettel (Vordruck VOL 9b EG) zu kennzeichnen. Der Angebotskennzettel steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
4. Die Angebote sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und dem Anschreiben für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 15.4.2016, 23:59 Uhr über die Rubrik „Kommunikation“ des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern.
5. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und dem Anschreiben für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 15.4.2016, 23:59 Uhr über die Rubrik „Kommunikation“ des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern.
Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem.§
101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2016/S 053-089067 (2016-03-11)
Ergänzende Angaben (2016-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: I A 2 - 102 - 21-10 - Vergabe-Nr. 08/2016
Kurze Beschreibung:
Das neue Operationelle Programm EFRE NRW 2014-2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (im Folgenden: OP EFRE NRW) wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Programms sind eine begleitende Bewertung des Fortschritts und eine zielgerichtete Kommunikation erforderlich.
Die EFRE-Verwaltungsbehörde (im Folgenden: EFRE VB) im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zur Unterstützung ihrer Aufgaben in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und programmbegleitende Kommunikation einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Das neue Operationelle Programm EFRE NRW 2014-2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (im Folgenden: OP EFRE NRW) wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Programms sind eine begleitende Bewertung des Fortschritts und eine zielgerichtete Kommunikation erforderlich.
Die EFRE-Verwaltungsbehörde (im Folgenden: EFRE VB) im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zur Unterstützung ihrer Aufgaben in den Bereichen Monitoring, Berichtswesen und programmbegleitende Kommunikation einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 211617720📞
Fax: +49 21161772795 📠
Die Angaben zum niedrigsten und höchsten Angebot beziehen sich auf den Bruttogesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit (1.7.2016 – 31.12.2019).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das neue Operationelle Programm EFRE NRW 2014-2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (im Folgenden: OP EFRE NRW) wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Programms sind eine begleitende Bewertung des Fortschritts und eine zielgerichtete Kommunikation erforderlich.
Das neue Operationelle Programm EFRE NRW 2014-2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (im Folgenden: OP EFRE NRW) wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Programms sind eine begleitende Bewertung des Fortschritts und eine zielgerichtete Kommunikation erforderlich.
Ist aus der Leistungsbeschreibung für dieses Verfahren zu entnehmen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre.
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben zum niedrigsten und höchsten Angebot beziehen sich auf den Bruttogesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit (1.7.2016 – 31.12.2019).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Nachvollziehbarkeit der ersten Ideen zur Umsetzung der Aufgaben, Unterkriterum: Ausfüllhilfen Monitoringbogen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Nachvollziehbarkeit der ersten Ideen zur Umsetzung der Aufgaben, Unterkriterum: Best Practice-Vorhaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium: Brutto-Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit (1.7.2016 – 31.12.2019)
Gewichtung der Kosten: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VOL/A-EG durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
5. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und dem Anschreiben für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 15.4.2016, 23:59 Uhr über die Rubrik „Kommunikation“ des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per E-Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern.
5. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und dem Anschreiben für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 15.4.2016, 23:59 Uhr über die Rubrik „Kommunikation“ des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per E-Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY91X.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: angelia.nauels@brd.nrw.de📧
Internetadresse: www.brd.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Fax-Übertragung oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Beginn: Tag nach der Absendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Fax-Übertragung oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Beginn: Tag nach der Absendung.