Montage einer Pumpenanlage und Feuerlöschleitungen

Stadt Dortmund, Tiefbauamt

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage einer Pumpenanlage und Feuerlöschleitungen aus Edelstahl in einem Tunnelbauwerk, mit 2 Tunnelrampen im Mittelstreifen der Bundesstraße 1 in Höhe der heutigen Ausfädelung Richtung Dortmund- Aplerbeck.
Im Kabelkanal der beiden Tunnelrampen ist jeweils eine Trockenlöschleitung mit der
dazugehörigen Einspeise- und Entnahmearmatur zu montieren.
Die Entnahmearmatur ist jeweils im ersten Block des Tunnelmundes in ca. 1 m Höhe zu errichten. In der tiefsten Stelle des Tunnels ist der vorgesehene Pumpenraum mit drei Schmutzwassertauchpumpen und der dazugehörigen Steuerung auszustatten.
Der Pumpenraum ist nur durch den Tunnel zu erreichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-02 Auftragsbekanntmachung
2016-07-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektropumpen
Menge oder Umfang:
Pumpenanlage bestehend aus 3 Pumpen und SteuerungCa. 300 m Feuerlöschleitung aus Edelstahl 3" , Einspeise- und Entnahmearmaturen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektropumpen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Tiefbauamt
Postanschrift: Königswall 14
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de/tiefbauamt 🌏
E-Mail: mpotaczala@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 231-50-24241 📞
Fax: +49 231-50-24260 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 025-039455
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage einer Pumpenanlage und Feuerlöschleitungen aus Edelstahl in einem Tunnelbauwerk, mit 2 Tunnelrampen im Mittelstreifen der Bundesstraße 1 in Höhe der heutigen Ausfädelung Richtung Dortmund- Aplerbeck.
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Im Kabelkanal der beiden Tunnelrampen ist jeweils eine Trockenlöschleitung mit der
dazugehörigen Einspeise- und Entnahmearmatur zu montieren.
Die Entnahmearmatur ist jeweils im ersten Block des Tunnelmundes in ca. 1 m Höhe zu errichten. In der tiefsten Stelle des Tunnels ist der vorgesehene Pumpenraum mit drei Schmutzwassertauchpumpen und der dazugehörigen Steuerung auszustatten.
Der Pumpenraum ist nur durch den Tunnel zu erreichen.
Menge oder Umfang:
Pumpenanlage bestehend aus 3 Pumpen und Steuerung
Ca. 300 m Feuerlöschleitung aus Edelstahl 3" , Einspeise- und Entnahmearmaturen.
Referenznummer: 66/4-3-17/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund – Aplerbeck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seine Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen, Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW vorzulegen und für alle Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages beruft, jeweils eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 236 einzureichen.
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Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind nach Aufforderung bei nicht präqualifizierten Bietern zusätzlich die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, sowie die Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Die Formblätter 124 und 236, sowie die Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW liegen den Vergabeunterlagen bei. Der Auslober wendet die Bestimmungen gem. RdErl. d. Innenministeriums NRW „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 9.7.2009 – IR 12.02.06 – an.
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Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme; Mängelansprüche-Bürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme einschließlich der Nachträge. Bürgschaft für alle Abschlagzahlungen und vereinbarte Vorauszahlungen.
Für alle Bürgschaften gilt: selbstschuldnerische Bürgschaften nach deutschem Recht. Weiteres ist in § 17 VOB/B und den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind in § 16 VOB/B geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sie hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Bank- oder Onlineüberweisung unter Angabe des Verwendungszweckes „DEB. 666165580“, Empfänger
Stadt Dortmund, Bankverbindung: IBAN DE65 4405 0199 0001 1244 47, BIC DORTDE33XXX. Der Anforderung
der Vergabeunterlagen ist eine Kopie des Einzahlungsbelegs beizufügen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht
erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-10 📅
Öffnungsort:
Stadt Dortmund, Tiefbauamt, Königswall 14, 44137 Dortmund, 1. Nebengebäude Zimmer 112.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Dortmund, Tiefbauamt, Königswall 14, 44137 Dortmund, 1. Nebengebäude Zimmer 112.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bei der Eröffnung dürfen nur Bieter oder deren Bevollmächtigte anwesend sein.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tiefbauamt 66/4-3
Frau Potaczala

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-10 📅
Datum des Endes: 2016-08-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66/4-3-17/14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://www.bezregmuenster.de/startseite/index.html 🌏
Fax: +49 2514112525 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb
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von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 025-039455 (2016-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 91 224,21 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 134-241560
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 025-039455
ABl. S-Ausgabe: 134

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 66/4-3/17-14

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-30 📅
Name: Ingenieur-Technik für Flüssigkeits-Aufbereitung GmbH
Postanschrift: Waldwiesenstr. 12
Postort: Kreuztal
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.bezregmuenster 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§107 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2016/S 134-241560 (2016-07-12)