Nach der Schließung des Flughafens Tegel ergeben sich weitreichende Chancen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf bisher überwiegend als Flughafen genutzten Flächen. Die städtebauliche, funktionale und infrastrukturelle Einbindung dieses neuen, im östlichen Flugfeldbereich geplanten Schumacher Quartiers in die Strukturen des Berliner Stadtgebiets und seiner Landschaftsräume soll dabei durch die starke Verknüpfung der unmittelbar angrenzenden Bestandsquartiere ermöglicht werden.
Das anhaltende Bevölkerungswachstum Berlins und die Stärkung der wachsenden Stadt als Metropole erfordern über die bisherigen Potenziale des Flächennutzungsplanes hinaus die Aktivierung weiterer Wohnbauflächen und hochwertiger Mischnutzungen. Das Schumacher Quartier wird dabei als nachhaltiges, sozial verträgliches und zukunftsweisendes Areal in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Urban Tech Republic im Bezirk Reinickendorf einen bedeutenden Beitrag zur Wohnungsbaustrategie des Landes Berlin leisten. In diesem Areal soll ein in das Stadtgefüge integrierter, urbaner und zugleich an Grünräume angebundener Wohnbereich mit etwa 5 000 Wohneinheiten für ca. 10 000 Einwohner in funktional gemischten Wohnquartieren geschaffen werden. Das Schumacher-Quartier entsteht auf einer Gesamtfläche von ca. 48 ha auf dem östlichen Flugfeld des Flughafens Tegel und östlich angrenzenden Bereichen. Die Fläche grenzt im Süden an den Kurt-Schumacher-Damm. Im Norden schließt das Quartier die BAB A 111 zwischen der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm und der Anschlussstelle Eichborndamm (derzeit ca. 4,82 ha) sowie den Bereich der Sportplatzanlagen nördlich davon mit ein. Westlich grenzt das Quartier an den künftigen Landschaftsraum, der auf dem Flugfeld entstehen soll. Westlich an den Landschaftsraum angrenzend liegt der Entwicklungsbereich der Urban Tech Republic. Der Bereich des Flugfelds ist durch die Nähe zu den Erholungsflächen im Westen geprägt. Mit 27,55 ha stellt dieser Bereich den größten Teil des neuen Quartiers dar. Auf dem Bereich der heutigen Sportplätze südlich der U-Bahnstation Scharnweberstraße der Linie U6 mit einer Fläche von 6,33 Hektar wird der nördliche Teil des Wohnquartiers entstehen. Dieses profitiert stark von der Nähe zum bestehenden Siedlungsraum entlang der Scharnweberstraße als örtlichem Versorgungsbereich und der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Der Bereich zwischen Autobahnzubringer im Westen, Sternstraßensiedlung im Norden, Kurt-Schumacher-Damm im Süden und Osten sowie dem Kurt-Schumacher-Platz mit einer Größe von ca. 9,37 ha umfasst verschiedene Teilflächen mit unterschiedlichen Gewerbe-, Wohn- und Freiraumnutzungen Diese Teilbereiche übernehmen die Verbindungsfunktion zwischen dem Quartier und dem Kurt-Schumacher-Platz als einem gewachsenem Ortszentrum mit Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.
Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens zur:
— inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
— verkehrlichen Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen beauftragt worden und auf Basis dieser Ergebnisse Zielstellungen für die äußere Neuerschließung formuliert worden. Aktuell wird eine Verkehrliche Machbarkeitsstudie abschließend diskutiert, die die wesentlichen Eckpunkte des Verkehrskonzeptes hinsichtlich Trassenführung der äußeren Erschließungsstraßen definiert.
Der städtebauliche Wettbewerb wird im 1. Halbjahr 2016 Vorgaben für die innerer Erschließung des Quartiers liefern. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt phasenweise. Im ersten Bauabschnitt der verkehrlichen Planung soll zunächst die äußere verkehrliche Erschließung mittels einer Neuen Stadtstraße der Rückbau der bestehenden Autobahnanschlussstelle und der Neubau einer Anschlussstelle entwickelt werden. In der Planung der Verkehrsanlagen sind die phasenweise Entwicklung des Gebiets und die daraus resultierenden wechselnden Schnittstellen zu berücksichtigen. Der Umbau bestehender Anlagenteile soll unter Betrieb erfolgen.
Die Tegel Projekt GmbH sucht nun ein kompetentes Ingenieurbüro, welches für die äußere Erschließung des Areals folgende Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitte 3 bzw. 4 HOAI erbringt:
— Leistungsphase 1 und 2 gemäß § 43 und 47 HOAI.
Sowie optional:
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 43 und 47 HOAI (Leistungsphase 9 nur Dokumentation).
Es ist beabsichtigt Besondere Leistungen ebenfalls optional zu beauftragen: z. B. Raumverteilungsplan (Spartenplan), Planung für Lichtsignalanlagen (LSA), Örtliche Bauüberwachung, Erstellung der VPU und BPU, Verkehrstechnische Untersuchungen, Zertifizierung, Bauphasenpläne.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die Leistungen für die Objektplanung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 43 und 47 HOAI für die Erschließung des Gesamtareals 1. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem, ganz oder in Teilen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Der Auftraggeber behält sich explizit vor, Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben, insbesondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 und der Besonderen Leistungen.
Es sind insbesondere für die Neue Stadtstraße Trassenanbindungen an das Gesamtverkehrsnetz zu planen, die über den Kernbereich des Schumacher Quartiers hinausgehen können. Für die verkehrliche Erschließung wurden bereits Festlegungen getroffen oder sind in der Abstimmung. Innovative Ansätzen für die nachfolgend genannten Bereiche sind aufzugreifen und zu vertiefen:
— ÖPNV (u. a. U-Bahn, Tram, Bus, innovative/autonome Nahverkehrssysteme);
— Individualverkehr (u. a. Straßen, Radverkehrsanlagen, Fußwege,);
— Ruhender Verkehr (u. a. privat, öffentlich);
— Schnittstellen an den Übergängen und Anschlussstellen zum bestehenden Verkehrsnetz (u. a. Autobahnanschlussstelle A111 Anbindung an den Kurt-Schumacher-Damm, Brücken der Verbindungsrampen, Kurt-Schumacher-Platz, Scharnweberstraße, Kapweg).
Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Schumacher Quartier“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Ansätzen zur Straßenraumgestaltung. Diese sind unter anderem in der Städtebaulichen Umfelduntersuchung formuliert.
Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt insbesondere zu technischer Infrastruktur (Leitungsbau), Technische Ausrüstung (Schilderbrücken), Freianlagen und Bebauungsplänen und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und auf Konfliktpunkte und Risiken zu prüfen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten und abzustimmen.
Die folgenden, erläuternden Unterlagen liegen vor und können unter
http://www.wiechers-beck.de/plattform/schumacher-quartier/aeussere-erschliessung/
heruntergeladen werden:
— Städtebauliche Umfelduntersuchung;
— Luftbild Bestand;
— Projektgebiet Bestand;
— Masterplan.
Eine Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt voraussichtlich Mitte 2016; der Baubeginn ist für 2018 vorgesehen. Dieser Projektablauf steht unter dem Vorbehalt des Fortschritts der parallelen baurechtlichen Verfahren (Bebauungsplanverfahren / Flächennutzungsplanverfahren),
Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z. B. bei Verzögerungen des Projektes, sowie auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals ab. Für die Vertragsabwicklung ist eine hohe örtliche Präsenz in Berlin sowie eine kurzfristige Verfügbarkeit des benannten Personals sicherzustellen.
Die oben benannten Punkte werden im Rahmen der Angebotsaufforderung weiter konkretisiert werden.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Flughafen Tegel 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@igecon.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.tegelprojekt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Berlin TXL - Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die äußere Erschließung”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund der künftigen Schließung des Flughafens Tegel ergeben sich weitreichende Chancen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines neuen...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund der künftigen Schließung des Flughafens Tegel ergeben sich weitreichende Chancen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf Bisher überwiegend als Flughafen genutzten Flächen. Die städtebauliche, funktionale und Infrastrukturelle Einbindung dieses neuen, im östlichen Flugfeldbereich geplanten Schumacher Quartiers in die Strukturen des Berliner Stadtgebiets und seiner Landschaftsräume soll dabei durch die starke Verknüpfung der unmittelbar angrenzenden Bestandsquartiere ermöglicht werden.
Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
— inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
— verkehrlichen Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen erfolgt und Zielstellungen für die äußere Neuerschließung formuliert worden. Aktuell wird eine verkehrliche Machbarkeitsstudie abschließend diskutiert, die die wesentlichen Eckpunkte des Verkehrskonzeptes hinsichtlich Trassenführung der äußeren Erschließungsstraßen definiert.
Der städtebauliche Wettbewerb wird im Jahre 2016 Vorgaben für die innerer Erschließung des Quartiers liefern. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt phasenweise. In der ersten Phase der Verkehrlichen Planung soll zunächst die äußere verkehrliche Erschließung mittels einer Neuen Stadtstraße und Rückbau eines bestehenden Autobahnzubringers entwickelt werden. In der Planung der Verkehrsanlagen sind die phasenweise Entwicklung des Gebiets und die daraus Resultierenden wechselnden Schnittstellen zu berücksichtigen.
Die Tegel Projekt GmbH sucht nun ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen, welches für Die verkehrliche Erschließung des Areals folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI erbringt:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für die Neue Stadtstraße und Rückbau Autobahnzubringer,
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 nur Dokumentation),
— Besondere Leistungen (optional): z.B. Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung.
Erstellung der VPU und BPU etc.
Es sind für einzelne Verkehrssysteme Trassenanbindungen an das Gesamtverkehrsnetz zu planen, die über den Kernbereich des Schumacher Quartiers hinausgehen können. Für die verkehrliche Erschließung wurden bereits Festlegungen getroffen oder sind in der Abstimmung. Innovative Ansätzen für die nachfolgend genannten Bereiche sind aufzugreifen und zu vertiefen:
— ÖPNV (u.a. U-Bahn, Tram, Bus, innovative Nahverkehrssysteme),
— Individualverkehr (u.a. Straßen, Radwege, Fußwege,),
— Ruhender Verkehr(u.a. privat, öffentlich),
— Schnittstellen an den Übergängen und Anbindepunkten zum bestehenden Verkehrsnetz (u. a. Autobahnanschlussstelle A111 Anbindung an den Kurt-Schuhmacher-Damm, Brücken, Kurt-Schumacher-Platz, Scharnweberstraße, Kapweg) die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen
Zielsetzungen des Projekts „Berlin TXL – Schumacher Quartier“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Ansätzen zur
Straßenraumgestaltung. Diese sind unter anderem in der Verkehrlichen Untersuchung formuliert.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 163-293843
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 105.1.1.4.1.11.00 03
Titel:
“Berlin TXL – Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die äußere Erschließung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-27 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: spiekermann Ingenieure gmbh
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 823522.59 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).