Nach der Schließung des Flughafens Tegel ergeben sich weitreichende Chancen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf bisher überwiegend als Flughafen genutzten Flächen. Die städtebauliche, funktionale und infrastrukturelle Einbindung dieses neuen, im östlichen Flugfeldbereich geplanten Schumacher Quartiers in die Strukturen des Berliner Stadtgebiets und seiner Landschaftsräume soll dabei durch die starke Verknüpfung der unmittelbar angrenzenden Bestandsquartiere ermöglicht werden.
Das anhaltende Bevölkerungswachstum Berlins und die Stärkung der wachsenden Stadt als Metropole erfordern über die bisherigen Potenziale des Flächennutzungsplanes hinaus die Aktivierung weiterer Wohnbauflächen und hochwertiger Mischnutzungen. Das Schumacher Quartier wird dabei als nachhaltiges, sozial verträgliches und zukunftsweisendes Areal in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Urban Tech Republic im Bezirk Reinickendorf einen bedeutenden Beitrag zur Wohnungsbaustrategie des Landes Berlin leisten. In diesem Areal soll ein in das Stadtgefüge integrierter, urbaner und zugleich an Grünräume angebundener Wohnbereich mit etwa 5 000 Wohneinheiten für ca. 10 000 Einwohner in funktional gemischten Wohnquartieren geschaffen werden. Das Schumacher-Quartier entsteht auf einer Gesamtfläche von ca. 48 ha auf dem östlichen Flugfeld des Flughafens Tegel und östlich angrenzenden Bereichen. Die Fläche grenzt im Süden an den Kurt-Schumacher-Damm. Im Norden schließt das Quartier die BAB A 111 zwischen der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm und der Anschlussstelle Eichborndamm (derzeit ca. 4,82 ha) sowie den Bereich der Sportplatzanlagen nördlich davon mit ein. Westlich grenzt das Quartier an den künftigen Landschaftsraum, der auf dem Flugfeld entstehen soll. Westlich an den Landschaftsraum angrenzend liegt der Entwicklungsbereich der Urban Tech Republic. Der Bereich des Flugfelds ist durch die Nähe zu den Erholungsflächen im Westen geprägt. Mit 27,55 ha stellt dieser Bereich den größten Teil des neuen Quartiers dar. Auf dem Bereich der heutigen Sportplätze südlich der U-Bahnstation Scharnweberstraße der Linie U6 mit einer Fläche von 6,33 Hektar wird der nördliche Teil des Wohnquartiers entstehen. Dieses profitiert stark von der Nähe zum bestehenden Siedlungsraum entlang der Scharnweberstraße als örtlichem Versorgungsbereich und der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Der Bereich zwischen Autobahnzubringer im Westen, Sternstraßensiedlung im Norden, Kurt-Schumacher-Damm im Süden und Osten, sowie dem Kurt-Schumacher-Platz mit einer Größe von ca. 9,37 ha umfasst verschiedene Teilflächen mit unterschiedlichen Gewerbe-, Wohn- und Freiraumnutzungen. Diese Teilbereiche übernehmen die Verbindungsfunktion zwischen dem Quartier und dem Kurt-Schumacher-Platz als einem gewachsenen Ortszentrum mit Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.
Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungs-maßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
— inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
— verkehrlichen Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen beauftragt worden und auf Basis dieser Ergebnisse Zielstellungen für die äußere Neuerschließung formuliert worden. Aktuell wird eine Verkehrliche Machbarkeitsstudie abschließend diskutiert, die die wesentlichen Eckpunkte des Verkehrskonzeptes hinsichtlich Trassenführung der äußeren Erschließungsstraßen definiert.
Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb wird im 1. Halbjahr 2016 Vorgaben für die innere Erschließung des Quartiers liefern. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt phasenweise. Im ersten Bauabschnitt der verkehrlichen Planung soll zunächst die äußere verkehrliche Erschließung mittels einer Neuen Stadtstraße der Rückbau der bestehenden Autobahnanschlussstelle und der Neubau einer Anschlussstelle entwickelt werden. In der Planung der Verkehrsanlagen der inneren Erschließung sind die phasenweise Entwicklung des Gebiets und die daraus resultierenden wechselnden Schnittstellen zu berücksichtigen.
Die Tegel Projekt GmbH sucht nun ein kompetentes Ingenieurbüro, welches für die innere Erschließung des Areals folgende Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitte 3 bzw. 4 HOAI erbringt:
— Leistungsphase 1 und 2 gemäß § 43 und 47 HOAI.
Sowie optional:
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 43 und 47 HOAI (Leistungsphase 9 nur Dokumentation).
Es ist beabsichtigt besondere Leistungen ebenfalls optional zu beauftragen: z.B. Raumverteilungsplan (Spartenplan), Erstellung der VPU und BPU, Verkehrstechnische Untersuchungen, Zertifizierung, Bauphasenpläne, Örtliche Bauüberwachung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die Leistungen für die Objektplanung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 43 und 47 HOAI für die Erschließung des Gesamtareals beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im ganzem, ganz oder in Teilen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Der Auftraggeber behält sich explizit vor, Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben, insbesondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 und der Besonderen Leistungen.
Für den angrenzenden Bereich der Urban Tech Republic wurde eine Verkehrsstudie erstellt, die sich insbesondere mit innovativen Ansätzen für die nachfolgend genannten Bereiche beschäftigt hat. Diese Ansätze sind im Grundsatz aufzugreifen und zu vertiefen:
— ÖPNV (u. a. U-Bahn, Bus, innovative Nahverkehrssysteme, Stichwort peoplemover);
— Individualverkehr (u. a. Straßen, Radverkehrsanlagen, Fußwege, Shared Spaces);
— Ruhender Verkehr(u. a. privat, öffentlich, Taxi, Car-Sharing);
— Mobility Hubs;
— E-Mobility;
— Schnittstellen an den Übergängen und Anbindepunkten zum bestehenden Verkehrsnetz (östliche Anbindung an den Kurt-Schumacher-Damm, Brücken, Kurt-Schumacher-Platz,).
Die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen Zielsetzungen des Projekts „Schumacher Quartier“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Technologien. Diese sind unter anderem in der Städtebaulichen Umfelduntersuchung formuliert.
Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb wird im 1. Halbjahr 2016 Vorgaben für die innere Erschließung des Quartiers liefern. Nach Abschluss des Wettbewerbs schließt sich eine Phase der Qualifizierung, Überarbeitung und Vertiefung des Siegerentwurfes an, auch hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung des Gebietes. Die Ergebnisse sind in allen weiteren Planungsphasen zu berücksichtigen.
Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt, insbesondere zu Freianlagen und Bebauungsplänen. Diese sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und auf Konfliktpunkte und Risiken zu prüfen, weiterhin sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten und abzustimmen.
Die folgenden, erläuternden Unterlagen liegen vor und können unter http://www.wiechers-beck.de/plattform/schumacher-quartier/innere-erschliessung/
heruntergeladen werden:
— Städtebauliche Umfelduntersuchung;
— Luftbild Bestand;
— Projektgebiet Bestand;
— Masterplan.
Eine Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt voraussichtlich Mitte 2016; der Baubeginn ist für 2018 vorgesehen. Dieser Projektablauf steht unter dem Vorbehalt des Fortschritts der parallelen baurechtlichen Verfahren (Bebauungsplanverfahren / Flächennutzungsplanverfahren),
Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z. B. bei Verzögerungen des Projektes sowie auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals ab. Für die Vertragsabwicklung ist eine hohe örtliche Präsenz in Berlin sowie eine kurzfristige Verfügbarkeit des benannten Personals sicherzustellen.
Die oben benannten Punkte werden im Rahmen der Angebotsaufforderung weiter konkretisiert werden.
Hinweis: Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Mittel im Haushalt des Landes Berlins.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Lietzenburger Straße 107
Postort: Berlin
Postleitzahl: D - 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Lahmeyer Deutschland GmbH, Sachsendamm 3, 10829 Berlin
Telefon: +49 307879135📞
E-Mail: roger.friedrich@de.lahmeyer.com📧
Fax: +49 7884811 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://schumacher-quartier.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nachnutzung Flughafen Tegel – Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung.
2016/S 067-117414”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Titel:
“Nachnutzung Flughafen Tegel – Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung.” Titel
Los-Identifikationsnummer: keine Losvergabe
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
— inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
— verkehrlichen Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen beauftragt worden. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben.
Die Tegel Projekt GmbH beauftragt ein kompetentes Ingenieurbüro, welches für die innere Erschließung des Areals Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erbringt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-08-12 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 067-293852
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 105.1.1.4.1.11.00 04
Los-Identifikationsnummer: keine Losvergabe
Titel:
“3. Nachtragsvereinbarung zum Vertrag über Leistungen zur Planung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung vom 10.8/12.8.2016 im...”
Titel
3. Nachtragsvereinbarung zum Vertrag über Leistungen zur Planung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung vom 10.8/12.8.2016 im Projekt „Berlin TXL, Schumacher Quartier“
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Greifswalder Str. 80 A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10405 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 42922.04 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriftenrelevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Quelle: OJS 2020/S 082-194337 (2020-04-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Flughafen Tegel 1
Postleitzahl: 13405
E-Mail: vergabestelle@igecon.de📧
URL: www.tegelprojekt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Berlin TXL, Schumacher Quartier - Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
-inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
-verkehrliche Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
Zu diese Zweck sind durch die Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen beauftragt worden. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben. Die Tegel Projekt GmbH sucht ein kompetentes Ingenieurbüro, welches für die innere Erschließung des Areals Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erbringt.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 163-293852
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 105.1.1.4.1..11.00 04
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1076372.15 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nachnutzung Flughafen Tegel - Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung”
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Greifswalderstraße 80A
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1076372.15 💰
Quelle: OJS 2022/S 033-085751 (2022-02-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-25) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen Aspekten unter anderem
auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen Aspekten unter anderem
auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
-inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
-verkehrliche Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
Zu diese Zweck sind durch die Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen beauftragt worden. Parallel zur Profilierung des
Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen,
um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben.
Die Tegel Projekt GmbH sucht ein kompetentes Ingenieurbüro, welches für die innere Erschließung des Areals
Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erbringt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1076372.15 💰
Quelle: OJS 2023/S 021-058733 (2023-01-25)