Narkosegeräte für die Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin

Universitätsklinikum Tübingen – GB C3

Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einer garantierten Abnahme von 55 Narkosegeräten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-15 Auftragsbekanntmachung
2016-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Geräte
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Geräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Tübingen – GB C3
Postanschrift: Geissweg 3
Postleitzahl: 72076
Postort: Tübingen
Kontakt
E-Mail: ralf.stuerz@med.uni-tuebingen.de 📧
Telefon: +49 70712980056 📞
Fax: +49 7071295024 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 034-054599
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Das Universitätsklinikum Tübingen, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin plant die Beschaffung von Narkosearbeitsplätzen. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer einseitigen Kündigungsoption (auftraggeberseitig) nach 2 Jahren, (die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate). Es kommen insgesamt 55 Narkose-Arbeitsplätze, 55 Zusatz-Patientensysteme für die hygienische Aufbereitung, 36 Schnittstellen Intellibridge (Modul, ID-Modul, Kabel) und 23 Schnittstellen SmartLinx (ID-Modul, Kabel) zur garantierten Abnahme. 34 Geräte werden unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags abgerufen. 21 weitere im Zeitraum der Rahmenvereinbarung. Die Narkosearbeitsplätze müssen kompatibel zu den vorhandenen Monitoringsystemen des Anbieters Philips sein. Besonders wichtig ist die hohe Betriebssicherheit der Geräte durch eine Minimierung von möglichen Fehlerquellen. Weiterhin wird ein schneller, möglichst automatischer Selbsttest mit manueller Unterbrechungsmöglichkeit für die sofortige Beatmungsmöglichkeit des Patienten im Notfall gefordert. Zur Unterstützung klinischer Studien muss das Anästhesiegerät die Beatmungsparameter numerisch und als Kurve in Echtzeit an einen Server weiterleiten können. Das UKT fordert eine Probestellung zur praktischen Beurteilung des Systems durch die Anwender. Hierzu wurde von den Mitarbeitern der Abteilung ein Bewertungsbogen erstellt, der zu 50 % mit in die technische Bewertung einfließt. Die Probestellung erfolgt nach der Prüfung der übersendeten Unterlagen zur Ausschreibung. Nach der Aufforderung zur Probestellung sind Unterlagen zur hygienischen Aufbereitung der Narkosegeräte/Zubehörkomponenten vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Geräte-Schnittstellen sollten zu anderen, in diesem Gesamtkonzept zu beschaffenden Therapiegeräten, möglichst einheitlich sein, um den Initialisierungsaufwand bei der Implementierung des PDMS (ICCA, Philips) Anästhesie und der kontinuierlichen Software-Pflege während des Betriebes zu minimieren. Die Geräte sind als fahrbare Version geplant. Bremsen, möglichst eine Zentralbremse, sorgen für eine sichere Positionierung am Arbeitsplatz. Ein Farbbildschirm dient zur Darstellung der Frischgasdosierung und –Einstellung, Ventilatoreinstellung und des Anästhesiemonitorings. Das Anästhesiegerät ist weiterhin ausgestattet mit mindestens einer Schublade, einer Schreib-/ Ablageplatte, möglichst DIN A3-Größe, einer dimmbaren Lichtquelle, einen Vapor oder vergleichbaren elektronischen Anästhesiemitteldosierer(wird vom Narkosemittellieferanten bereitgestellt), sowie einem Parkfach für einen zusätzlichen Anästhesiemitteldosierer. Das Angebot muss alle Einrichtungen und Gerätebestandteile einschließlich des notwendigen Zubehörs enthalten, die zur Funktionsfähigkeit der Geräte erforderlich sind. Die beschriebenen Komponenten müssen betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen werden, einschließlich des kompletten, für den Vollbetrieb erforderlichen Zubehörs. Sollten systemspezifisch zusätzliche Komponenten zur Erlangung der beschriebenen Funktionalität erforderlich sein, so sind diese vom Anbieter als herstellerspezifische Positionen des Leistungsverzeichnisses als Anlage beizufügen. Die Narkosegeräte und das Monitoringsystem müssen nahtlos in das vorhandene Patientendatenmanagement-System (PDMS) integriert werden können. Die geräteseitigen Schnittstellen müssen im Angebot enthalten sein. Eine schematische Darstellung des Anbieters, wie die Narkosegeräte mit dem Monitoring und dem PDMS integriert sind, ist als Anlage beizufügen. Das Ziel hierbei ist eine durchgängige elektronische Dokumentation relevanter Patientendaten in der Anästhesie, von der Vorbereitung (Prämedikation), über die Einleitung, den OP, den Aufwachraum, bis hin zur Intensivstation. Dazu müssen die Systemkomponenten, hier die Anästhesiearbeitsplätze, in ein PDMS (ICCA, Philips) eingebunden werden. Bei Auslieferung wird die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle Hardware-, Software- und Firmware-Version geliefert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einer garantierten Abnahme von 55 Narkosegeräten.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 2016000278
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tübingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über: siehe unten Eintrag anhand des Formulares 124 (Vergabehandbuch Bund); das Blankoformular ist Teil der Ausschreibungsunterlagen. 1) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung darüber, dass der Bieter zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist. 2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt). 3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. 4) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. 5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m §8 Abs. 1 Nr. 2, §§9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, §404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde. Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2) Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Das UKT behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
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Mindeststandards:
Der Bieter hat grundsätzlich mit dem Angebot das Bestehen der vom UKT geforderten Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Höhe der Mindestdeckung beträgt: 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden pro Schadensfall, 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Kann der Bieter die geforderte Versicherung erst im Falle einer Zuschlagserteilung erbringen, so ist mit der Angebotsabgabe eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherung und ein Nachweis des Versicherers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall die Mindestdeckung gewährt wird.
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Vorlage einer Referenzliste über realisierte Installationen von Narkosegeräten in den letzten 2 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in vergleichbaren Häusern.
Gefordert werden mindestens 3 Referenzen in Deutschland (Name, Adresse und Ansprechpartner der betreffenden Klinik, Zeitraum der Inbetriebnahme der gelieferten Systeme, Umfang und Bezeichnung der gelieferten Systeme/Geräte.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, -in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, -in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, -dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber in allen Belangen, die sich aus dem Auftrag ergeben, unwiderruflich rechtsverbindlich vertritt, -dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zugelassen wird ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe. Bezüglich Transaktionskosten siehe "Deutsche eVergabe – Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen. Bitte beachten: Die Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: root.deutsche-evergabe.de oder www. deutsche-evergabe.de
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-29 📅
Öffnungsort (Organisation): Universitätsklinikum Tübingen – GB C
Öffnungsort (Stadt): Tübingen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Geissweg 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stürz, Ralf
Name: Deutsche eVergabe (Frage-/Antworten Forum), siehe Punkt IV.3.3))
siehe Punkt IV.3.3)

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016000278
Zusätzliche Informationen
Das Universitätsklinikum Tübingen, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin plant die Beschaffung von Narkosearbeitsplätzen. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer einseitigen Kündigungsoption (auftraggeberseitig) nach 2 Jahren, (die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate). Es kommen insgesamt 55 Narkose-Arbeitsplätze, 55 Zusatz-Patientensysteme für die hygienische Aufbereitung, 36 Schnittstellen Intellibridge (Modul, ID-Modul, Kabel) und 23 Schnittstellen SmartLinx (ID-Modul, Kabel) zur garantierten Abnahme.
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34 Geräte werden unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags abgerufen. 21 weitere im Zeitraum der Rahmenvereinbarung.
Die Narkosearbeitsplätze müssen kompatibel zu den vorhandenen Monitoringsystemen des Anbieters Philips sein. Besonders wichtig ist die hohe Betriebssicherheit der Geräte durch eine Minimierung von möglichen Fehlerquellen. Weiterhin wird ein schneller, möglichst automatischer Selbsttest mit manueller Unterbrechungsmöglichkeit für die sofortige Beatmungsmöglichkeit des Patienten im Notfall gefordert. Zur Unterstützung klinischer Studien muss das Anästhesiegerät die Beatmungsparameter numerisch und als Kurve in Echtzeit an einen Server weiterleiten können. Das UKT fordert eine Probestellung zur praktischen Beurteilung des Systems durch die Anwender. Hierzu wurde von den Mitarbeitern der Abteilung ein Bewertungsbogen erstellt, der zu 50 % mit in die technische Bewertung einfließt. Die Probestellung erfolgt nach der Prüfung der übersendeten Unterlagen zur Ausschreibung. Nach der Aufforderung zur Probestellung sind Unterlagen zur hygienischen Aufbereitung der Narkosegeräte/Zubehörkomponenten vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Geräte-Schnittstellen sollten zu anderen, in diesem Gesamtkonzept zu beschaffenden Therapiegeräten, möglichst einheitlich sein, um den Initialisierungsaufwand bei der Implementierung des PDMS (ICCA, Philips) Anästhesie und der kontinuierlichen Software-Pflege während des Betriebes zu minimieren. Die Geräte sind als fahrbare Version geplant. Bremsen, möglichst eine Zentralbremse, sorgen für eine sichere Positionierung am Arbeitsplatz. Ein Farbbildschirm dient zur Darstellung der Frischgasdosierung und –Einstellung, Ventilatoreinstellung und des Anästhesiemonitorings. Das Anästhesiegerät ist weiterhin ausgestattet mit mindestens einer Schublade, einer Schreib-/ Ablageplatte, möglichst DIN A3-Größe, einer dimmbaren Lichtquelle, einen Vapor oder vergleichbaren elektronischen Anästhesiemitteldosierer(wird vom Narkosemittellieferanten bereitgestellt), sowie einem Parkfach für einen zusätzlichen Anästhesiemitteldosierer.
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Das Angebot muss alle Einrichtungen und Gerätebestandteile einschließlich des notwendigen Zubehörs enthalten, die zur Funktionsfähigkeit der Geräte erforderlich sind. Die beschriebenen Komponenten müssen betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen werden, einschließlich des kompletten, für den Vollbetrieb erforderlichen Zubehörs. Sollten systemspezifisch zusätzliche Komponenten zur Erlangung der beschriebenen Funktionalität erforderlich sein, so sind diese vom Anbieter als herstellerspezifische Positionen des Leistungsverzeichnisses als Anlage beizufügen. Die Narkosegeräte und das Monitoringsystem müssen nahtlos in das vorhandene Patientendatenmanagement-System (PDMS) integriert werden können. Die geräteseitigen Schnittstellen müssen im Angebot enthalten sein. Eine schematische Darstellung des Anbieters, wie die Narkosegeräte mit dem Monitoring und dem PDMS integriert sind, ist als Anlage beizufügen. Das Ziel hierbei ist eine durchgängige elektronische Dokumentation relevanter Patientendaten in der Anästhesie, von der Vorbereitung (Prämedikation), über die Einleitung, den OP, den Aufwachraum, bis hin zur Intensivstation. Dazu müssen die Systemkomponenten, hier die Anästhesiearbeitsplätze, in ein PDMS (ICCA, Philips) eingebunden werden. Bei Auslieferung wird die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle Hardware-, Software- und Firmware-Version geliefert.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 72192636985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens, aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form, bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen. -Etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens, aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen.-Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unverzüglich ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen. -Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.
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Quelle: OJS 2016/S 034-054599 (2016-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-tuebingen.de/Homepage.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 195-352173
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 034-054599
ABl. S-Ausgabe: 195

Auftragsvergabe
Name: GE Medical systems Information Technologies GmbH
Postanschrift: Munzinger Straße 5
Postort: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens, aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form, bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen. -Etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens, aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen.-Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unverzüglich ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genanten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen. – Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.
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Quelle: OJS 2016/S 195-352173 (2016-10-05)