Die etwa 65 km lange Teilstrecke Wendlingen – Ulm (Strecke 4813) ist in Planfeststellungsabschnitte eingeteilt. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erstellung von Objekten des PFA 2.5a1 und in geringem Umfang des PFA 2.4. Die Baumaßnahmen in Ulm Hbf im Bereich des PFA 2.5a1 sind 1. die Einführung der NBS von Stuttgart nach Gleis 1 und 2 2. der Umbau der Geislinger Streckengleise mit Anschluss an Gleis 3 und 4 (Str 4700) 3. die Anbindung der NBS von Stuttgart an den westlichen Gleisbereich („Abzweigung Friedrichshafen“) 4. die Anpassung der Aalener Personenzug-Strecke (Gl 406) im Nordkopf 5. der Teilabbruch des Ostbahnhofes / Abstellgruppe Ost (Baufeldfreimachung) zwischen dem Albabstiegstunnel der NBS (von Stuttgart kommend) mit Portalbereich und dem Bahnsteigbereich des Bf Ulm Hbf. Im Zuge der Neuordnung der Gleisanlagen aufgrund der NBS-Einbindung erfolgte vorlaufend die Anbindung der FIBA an Gleis 6.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-03.
Auftragsbekanntmachung (2016-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Kurze Beschreibung:
Die etwa 65 km lange Teilstrecke Wendlingen – Ulm (Strecke 4813) ist in Planfeststellungsabschnitte eingeteilt. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erstellung von Objekten des PFA 2.5a1 und in geringem Umfang des PFA 2.4. Die Baumaßnahmen in Ulm Hbf im Bereich des PFA 2.5a1 sind
1. die Einführung der NBS von Stuttgart nach Gleis 1 und 2
2. der Umbau der Geislinger Streckengleise mit Anschluss an Gleis 3 und 4 (Str 4700)
3. die Anbindung der NBS von Stuttgart an den westlichen Gleisbereich („Abzweigung Friedrichshafen“)
4. die Anpassung der Aalener Personenzug-Strecke (Gl 406) im Nordkopf
5. der Teilabbruch des Ostbahnhofes / Abstellgruppe Ost (Baufeldfreimachung) zwischen dem Albabstiegstunnel der NBS (von Stuttgart kommend) mit Portalbereich und dem Bahnsteigbereich des Bf Ulm Hbf. Im Zuge der Neuordnung der Gleisanlagen aufgrund der NBS-Einbindung erfolgte vorlaufend die Anbindung der FIBA an Gleis 6.
Die etwa 65 km lange Teilstrecke Wendlingen – Ulm (Strecke 4813) ist in Planfeststellungsabschnitte eingeteilt. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erstellung von Objekten des PFA 2.5a1 und in geringem Umfang des PFA 2.4. Die Baumaßnahmen in Ulm Hbf im Bereich des PFA 2.5a1 sind
1. die Einführung der NBS von Stuttgart nach Gleis 1 und 2
2. der Umbau der Geislinger Streckengleise mit Anschluss an Gleis 3 und 4 (Str 4700)
3. die Anbindung der NBS von Stuttgart an den westlichen Gleisbereich („Abzweigung Friedrichshafen“)
4. die Anpassung der Aalener Personenzug-Strecke (Gl 406) im Nordkopf
5. der Teilabbruch des Ostbahnhofes / Abstellgruppe Ost (Baufeldfreimachung) zwischen dem Albabstiegstunnel der NBS (von Stuttgart kommend) mit Portalbereich und dem Bahnsteigbereich des Bf Ulm Hbf. Im Zuge der Neuordnung der Gleisanlagen aufgrund der NBS-Einbindung erfolgte vorlaufend die Anbindung der FIBA an Gleis 6.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ulm, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Datum des Beginns: 2016-06-13 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-156805
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 013-019451
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Zur Ausführung der Leistung können Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gegründet werden. Die Größe einer ARGE darf jedoch die Zahl von vier ARGE-Mitgliedern (rechtlich selbständige Unternehmen) nicht überschreiten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die etwa 65 km lange Teilstrecke Wendlingen – Ulm (Strecke 4813) ist in Planfeststellungsabschnitte eingeteilt. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erstellung von Objekten des PFA 2.5a1 und in geringem Umfang des PFA 2.4. Die Baumaßnahmen in Ulm Hbf im Bereich des PFA 2.5a1 sind
Die etwa 65 km lange Teilstrecke Wendlingen – Ulm (Strecke 4813) ist in Planfeststellungsabschnitte eingeteilt. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Erstellung von Objekten des PFA 2.5a1 und in geringem Umfang des PFA 2.4. Die Baumaßnahmen in Ulm Hbf im Bereich des PFA 2.5a1 sind
1. die Einführung der NBS von Stuttgart nach Gleis 1 und 2
2. der Umbau der Geislinger Streckengleise mit Anschluss an Gleis 3 und 4 (Str 4700)
3. die Anbindung der NBS von Stuttgart an den westlichen Gleisbereich („Abzweigung Friedrichshafen“)
4. die Anpassung der Aalener Personenzug-Strecke (Gl 406) im Nordkopf
5. der Teilabbruch des Ostbahnhofes / Abstellgruppe Ost (Baufeldfreimachung) zwischen dem Albabstiegstunnel der NBS (von Stuttgart kommend) mit Portalbereich und dem Bahnsteigbereich des Bf Ulm Hbf. Im Zuge der Neuordnung der Gleisanlagen aufgrund der NBS-Einbindung erfolgte vorlaufend die Anbindung der FIBA an Gleis 6.
5. der Teilabbruch des Ostbahnhofes / Abstellgruppe Ost (Baufeldfreimachung) zwischen dem Albabstiegstunnel der NBS (von Stuttgart kommend) mit Portalbereich und dem Bahnsteigbereich des Bf Ulm Hbf. Im Zuge der Neuordnung der Gleisanlagen aufgrund der NBS-Einbindung erfolgte vorlaufend die Anbindung der FIBA an Gleis 6.
Sicherungsleistungen für Bahnarbeiten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TEN) „ Paris- Straßburg- Stuttgart- Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Zusätzliche Informationen:
Zur Ausführung der Leistung können Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gegründet werden. Die Größe einer ARGE darf jedoch die Zahl von vier ARGE-Mitgliedern (rechtlich selbständige Unternehmen) nicht überschreiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ulm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der gültigen Präqualifikationsurkunde, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Präqualifikation Sicherungsunternehmen Verzeichnis A und B, zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2015/S23-038849 am 3.2.2015.
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der gültigen Präqualifikationsurkunde, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Präqualifikation Sicherungsunternehmen Verzeichnis A und B, zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2015/S23-038849 am 3.2.2015.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen zur persönlichen, wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sind innerhalb der Ausschreibungsunterlagen in den Anlagen Angebotserklärung und Vertrag zu machen.
Mindeststandards:
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der gültigen Präqualifikationsurkunde, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Präqualifikation Sicherungsunternehmen Verzeichnis A und B, zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2015/S23-038849 am 3.2.2015.
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der gültigen Präqualifikationsurkunde, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Präqualifikation Sicherungsunternehmen Verzeichnis A und B, zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2015/S23-038849 am 3.2.2015.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der gültigen Präqualifikationsurkunde, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Präqualifikation Sicherungsunternehmen Verzeichnis A und B, zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2015/S23-038849 am 3.2.2015.
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der gültigen Präqualifikationsurkunde, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Präqualifikation Sicherungsunternehmen Verzeichnis A und B, zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2015/S23-038849 am 3.2.2015.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Ausführung der Leistung können Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gegründet werden. Die Größe einer ARGE darf jedoch die Zahl von vier ARGE-Mitgliedern (rechtlich selbständige Unternehmen) nicht überschreiten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Kautionen und Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Ausführung der Leistung können Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gegründet werden. Die Größe einer ARGE darf jedoch die Zahl von vier ARGE-Mitgliedern (rechtlich selbständige Unternehmen) nicht überschreiten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt NICHT öffentlich. Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte anwesend sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 089-156805 (2016-05-03)