Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Abholung des Grünabfalls an den Sammelplätzen und zum Transport des Grünabfalls zu der Umladeanlage des Auftraggebers (Grüngutkompostplatz Erlenbach). Die krautigen und holzigen Anteile des Grünabfalls werden nach Möglichkeit in getrennten Containern erfasst. Der krautige Anteil wird allerdings nicht frei von holzigem Material sein. Eine Teilmenge des Grünabfalls ist zu der Kompostieranlage Guggenberg zu transportieren. Die Container für krautige Abfälle befinden sich im Eigentum des Landkreises. Der holzige Anteil ist vor dem Transport zur Umladeanlage auf den Sammelplätzen zu schreddern. Genauere Beschreibung des Auftrags sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Abholung des Grünabfalls an den Sammelplätzen und zum Transport des Grünabfalls zu der Umladeanlage des Auftraggebers (Grüngutkompostplatz Erlenbach). Die krautigen und holzigen Anteile des Grünabfalls werden nach Möglichkeit in getrennten Containern erfasst. Der krautige Anteil wird allerdings nicht frei von holzigem Material sein. Eine Teilmenge des Grünabfalls ist zu der Kompostieranlage Guggenberg zu transportieren. Die Container für krautige Abfälle befinden sich im Eigentum des Landkreises. Der holzige Anteil ist vor dem Transport zur Umladeanlage auf den Sammelplätzen zu schreddern.
Genauere Beschreibung des Auftrags sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.1.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Abholung des Grünabfalls an den Sammelplätzen und zum Transport des Grünabfalls zu der Umladeanlage des Auftraggebers (Grüngutkompostplatz Erlenbach). Die krautigen und holzigen Anteile des Grünabfalls werden nach Möglichkeit in getrennten Containern erfasst. Der krautige Anteil wird allerdings nicht frei von holzigem Material sein. Eine Teilmenge des Grünabfalls ist zu der Kompostieranlage Guggenberg zu transportieren. Die Container für krautige Abfälle befinden sich im Eigentum des Landkreises. Der holzige Anteil ist vor dem Transport zur Umladeanlage auf den Sammelplätzen zu schreddern.
Genauere Beschreibung des Auftrags sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.1.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Miltenberg
Postanschrift: Brückenstraße 2
Postleitzahl: 63897
Postort: Miltenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-miltenberg.de🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mil.de📧
Fax: +49 9371501-79392 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E31142947🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-19 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 137-247339
ABl. S-Ausgabe: 137
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Abholung des Grünabfalls an den Sammelplätzen und zum Transport des Grünabfalls zu der Umladeanlage des Auftraggebers (Grüngutkompostplatz Erlenbach). Die krautigen und holzigen Anteile des Grünabfalls werden nach Möglichkeit in getrennten Containern erfasst. Der krautige Anteil wird allerdings nicht frei von holzigem Material sein. Eine Teilmenge des Grünabfalls ist zu der Kompostieranlage Guggenberg zu transportieren. Die Container für krautige Abfälle befinden sich im Eigentum des Landkreises. Der holzige Anteil ist vor dem Transport zur Umladeanlage auf den Sammelplätzen zu schreddern.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Abholung des Grünabfalls an den Sammelplätzen und zum Transport des Grünabfalls zu der Umladeanlage des Auftraggebers (Grüngutkompostplatz Erlenbach). Die krautigen und holzigen Anteile des Grünabfalls werden nach Möglichkeit in getrennten Containern erfasst. Der krautige Anteil wird allerdings nicht frei von holzigem Material sein. Eine Teilmenge des Grünabfalls ist zu der Kompostieranlage Guggenberg zu transportieren. Die Container für krautige Abfälle befinden sich im Eigentum des Landkreises. Der holzige Anteil ist vor dem Transport zur Umladeanlage auf den Sammelplätzen zu schreddern.
Genauere Beschreibung des Auftrags sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.1.
Bezeichnung des Loses: Abholung und Beförderung von Grünabfall
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
— Abholung von Grünabfall an den kommunalen Sammelplätzen und Beförderung zu der Umladeanlage des Auftraggebers (inkl. Entladung) bzw. zur Kompostieranlage Guggenberg.
— Schreddern des holzigen Anteils vor der Einsammlung auf den Sammelplätzen und des direkt an der Umladeanlage angelieferten holzigen Abfalls.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 3 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2021 ausgeübt werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 3 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2021 ausgeübt werden.
Bezeichnung des Loses: Übernahme von Grünabfall (überwiegend holziger Anteil)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Übernahme von Grünabfall (überwiegend holziger Anteil) an der Umladeanlage des Auftraggebers und Verwertung von Grünabfall.
Bezeichnung des Loses: Übernahme von Grünabfall (überwiegend krautiger Anteil)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Übernahme von Grünabfall (überwiegend krautiger Anteil) an der Umladeanlage des Auftraggebers und Verwertung von Grünabfall.
— Optionale Nutzung einer Teilfläche der Umladeanlage Erlenbach zur Verwertung.
Losnummer: 4
5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Miltenberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Auftragsunterlagen Ziffer 3.2.1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen von der Wertung werden Angebote nach § 123 Abs.1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Angebote nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— Geforderte Kautionen und Sicherheiten gemäß Auftragsunterlagen Ziffer 3.1.1;
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen Ziffer 3.1.2;
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gemäß Auftragsunterlagen Ziffer 3.1.3;
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 137-247339 (2016-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 866 416 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge