Neubau 3. Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Estricharbeiten

Landkreis Alzey-Worms

Neubau eines 3. Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Alzey-Worms;
Ausführung Gewerk Estricharbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-24 Auftragsbekanntmachung
2016-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bürogebäuden
Referenznummer: 1210_16
Kurze Beschreibung:
Neubau eines 3. Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Alzey-Worms; Ausführung Gewerk Estricharbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bürogebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Alzey-Worms 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Alzey-Worms
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36
Postleitzahl: 55232
Postort: Alzey
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu 🌏
E-Mail: info@alzey-worms.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP6YYCYDAM%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-296627
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung. Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz und betrifft alle Unternehmer und Nachunternehmer ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR. Bekanntmachungs-ID: CXP6YYCYDAM.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines 3. Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Alzey-Worms;
Ausführung Gewerk Estricharbeiten.
Ca. 3 300 m
Voraussichtliche Ausführungszeit
Ca. Februar 2017 bis ca. Juni 2017.
Dauer: 5 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55232; Alzey.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kreis-alzey-worms.eu 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP6YYCYDAM%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbau Rheinland-Pfalz GmbH
Postanschrift: Löwenhofstraße 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Kontaktperson: Petra Heil
Telefon: +49 61312349-64 📞
E-Mail: petra.heil@lbbw-im.de 📧
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.kommunalbau.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung. Das Gesetz regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz und betrifft alle Unternehmer und Nachunternehmer ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR.
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Bekanntmachungs-ID: CXP6YYCYDAM.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt u. gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs.2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.1, Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 165-296627 (2016-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines 3. Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Ausführung Gewerk Estricharbeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 61997.22 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 248-453546
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 165-296627
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYCYDUF.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Neubau eines 3. Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Alzey-Worms

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-08 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit de.
Quelle: OJS 2016/S 248-453546 (2016-12-19)