Neubau B 71n, OU Wedringen, VgV-Vergabeverfahren Bauoberleitung / Bauüberwachung

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte

Die Baumaßnahme B 71n, A 14 bis Haldensleben umfasst den Neubau der Bundesstraße B 71n zwischen der geplanten Bundesautobahn A 14 und dem Mittelzentrum Haldensleben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschnitt OU Wedringen. Der Neubau der B 71n Abschnitt OU Wedringen beginnt in der Ortslage Haldensleben bei Bau-km 0+000 [Netzknoten 3734053, Station 0,000] und endet bei Bau-km 4+800,00 ca. 580 m nach dem geplanten Knotenpunkt B 71n/B 71alt.
Die geplante Bundesstraße B 71n verläuft weitgehend außerhalb des Bereiches bebauter Gebiete. Auf Grund ihrer Verbindungsfunktion zwischen dem Oberzentrum Magdeburg und dem Mittelzentrum Haldensleben und in ihrer Eigenschaft als Zubringer für die A 14 wurde die B 71n in die Straßenkategorie A II (LSII)-überregionale/regionale Straßenverbindung und im Bereich der Anbindung in Haldensleben der Straßenkategorie B II (VSII) eingestuft.
Die Baukosten betragen ca. 40 Mio. Euro (brutto).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-21 Auftragsbekanntmachung
2017-12-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bauwesen
Referenznummer: P296
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme B 71n, A 14 bis Haldensleben umfasst den Neubau der Bundesstraße B 71n zwischen der geplanten Bundesautobahn A 14 und dem Mittelzentrum Haldensleben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschnitt OU Wedringen. Der Neubau der B 71n Abschnitt OU Wedringen beginnt in der Ortslage Haldensleben bei Bau-km 0+000 [Netzknoten 3734053, Station 0,000] und endet bei Bau-km 4+800,00 ca. 580 m nach dem geplanten Knotenpunkt B 71n/B 71alt. Die geplante Bundesstraße B 71n verläuft weitgehend außerhalb des Bereiches bebauter Gebiete. Auf Grund ihrer Verbindungsfunktion zwischen dem Oberzentrum Magdeburg und dem Mittelzentrum Haldensleben und in ihrer Eigenschaft als Zubringer für die A 14 wurde die B 71n in die Straßenkategorie A II (LSII)-überregionale/regionale Straßenverbindung und im Bereich der Anbindung in Haldensleben der Straßenkategorie B II (VSII) eingestuft. Die Baukosten betragen ca. 40 Mio. Euro (brutto).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bauwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauaufsicht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Börde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte
Postanschrift: Tessenowstraße 12
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: poststellemitte@lsbb.sachsen-anhalt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y5PYH11%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-458286
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
— Unterlagen gemäß Punkt I.3 (Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb etc.) können von folgender Internetseite heruntergeladen werden: http://dtvp.de — Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail. — Der Teilnahmeantrag ist in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und in einer digitalen Fassung (eingescannte Bewerbung auf CD/DVD) in einer verschlossenen Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen). — Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf der Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: SUBMISSION: 4511, Neubau B 71 n, OU Wedringen, VgV-Vergabeverfahren Bauoberleitung/Bauüberwachung; BITTE NICHT ÖFFNEN VOR DEM ÖFFNUNGSTERMIN: 31.01.2017, 11:00 Uhr öffnen. — Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PYH11.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme B 71n, A 14 bis Haldensleben umfasst den Neubau der Bundesstraße B 71n zwischen der geplanten Bundesautobahn A 14 und dem Mittelzentrum Haldensleben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschnitt OU Wedringen. Der Neubau der B 71n Abschnitt OU Wedringen beginnt in der Ortslage Haldensleben bei Bau-km 0+000 [Netzknoten 3734053, Station 0,000] und endet bei Bau-km 4+800,00 ca. 580 m nach dem geplanten Knotenpunkt B 71n/B 71alt.
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Die geplante Bundesstraße B 71n verläuft weitgehend außerhalb des Bereiches bebauter Gebiete. Auf Grund ihrer Verbindungsfunktion zwischen dem Oberzentrum Magdeburg und dem Mittelzentrum Haldensleben und in ihrer Eigenschaft als Zubringer für die A 14 wurde die B 71n in die Straßenkategorie A II (LSII)-überregionale/regionale Straßenverbindung und im Bereich der Anbindung in Haldensleben der Straßenkategorie B II (VSII) eingestuft.
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Die Baukosten betragen ca. 40 Mio. Euro (brutto).
1) Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierung, Beschilderung) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 (nur für Verkehrsanlagen) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.
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2) Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierung, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2.
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3) Besondere/Zusätzliche Leistungen: Ökologische Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheits-Koordination (SiGeKo), Überwachung der Ausführung von Tragwerken, technische Planprüfung der Ausführungsplanung, Koordinierung / Überwachung der Leistungsumverlegearbeiten, Koordinierung der Maßnahmen der Verkehrsführung / Verkehrssicherung während der Bauzeit, Nachtragsmanagement, Betreuung Archäologie, Betreuung Baumfällarbeiten.
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Dauer: 57 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von je mind. 3.000 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2012, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner)). Vergleichbare Referenzen = BOL / BÜ bei Bundesfernstraßenprojekten. Wünschenswert sind Erfahrungen mit Ortsumgehungen.
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— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung. Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2012 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 3 Personen vorzulegen:
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1) Bauoberleiter (Straße und Ingenieurbauwerke),
2) Bauüberwacher Verkehrsanlagen und
3) Bauüberwacher Ingenieurbauwerke.
Vergleichbare Referenzen = BOL / BÜ bei Bundesfernstraßenprojekten. Wünschenswert sind Erfarhungen mit mit Ortsumgehungen.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 20 %;
— Referenzen/Erfahrungen des Bauoberleiters: 25 %;
— Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers Verkehrsanlagen: 20 %;
— Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers Ingenieurbauwerke: 20 %;
— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen (BOL/BÜ): 5 %;
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbehörde
Kontakt
Kontaktperson: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte
Internetadresse: www.lsbb.sachsen-anhalt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y5PYH11%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Unterlagen gemäß Punkt I.3 (Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb etc.) können von folgender Internetseite heruntergeladen werden: http://dtvp.de
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und in einer digitalen Fassung (eingescannte Bewerbung auf CD/DVD) in einer verschlossenen Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
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— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf der Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: SUBMISSION: 4511, Neubau B 71 n, OU Wedringen, VgV-Vergabeverfahren Bauoberleitung/Bauüberwachung; BITTE NICHT ÖFFNEN VOR DEM ÖFFNUNGSTERMIN: 31.01.2017, 11:00 Uhr öffnen.
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— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PYH11.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahrenunzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte
Postanschrift: Tessenowstraße 12
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Quelle: OJS 2016/S 249-458286 (2016-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme B 71n, A 14 bis Haldensleben umfasst den Neubau der Bundesstraße B 71n zwischen der geplanten Bundesautobahn A 14 und dem Mittelzentrum Haldensleben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschnitt OU Wedringen. Der Neubau der B 71n Abschnitt OU Wedringen beginnt in der Ortslage Haldensleben bei Bau-km 0+000 [Netzknoten 3734053, Station 0,000] und endet bei Bau-km 4+800 ca. 580 m nach dem geplanten Knotenpunkt B 71n/B 71 alt. Die geplante Bundesstraße B 71n verläuft weitgehend außerhalb des Bereiches bebauter Gebiete. Auf Grund ihrer Verbindungsfunktion zwischen dem Oberzentrum Magdeburg und dem Mittelzentrum Haldensleben und in ihrer Eigenschaft als Zubringer für die A 14 wurde die B 71n in die Straßenkategorie A II (LSII)-überregionale/regionale Straßenverbindung und im Bereich der Anbindung in Haldensleben der Straßenkategorie B II (VSII) eingestuft. Die Baukosten betragen ca. 40 000 000 EUR (brutto).
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Gesamtwert des Auftrags: 946366.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 249-525526
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 249-458286

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme B 71n, A 14 bis Haldensleben umfasst den Neubau der Bundesstraße B 71n zwischen der geplanten Bundesautobahn A 14 und dem Mittelzentrum Haldensleben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschnitt OU Wedringen. Der Neubau der B 71n Abschnitt OU Wedringen beginnt in der Ortslage Haldensleben bei Bau-km 0+000 [Netzknoten 3734053, Station 0,000] und endet bei Bau-km 4+800 ca. 580 m nach dem geplanten Knotenpunkt B 71n/B 71 alt.
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Die Baukosten betragen ca. 40 000 000 EUR (brutto).
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierung, Beschilderung) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 (nur für Verkehrsanlagen) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,
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— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierung, Beschilderung) als besondere Leistung gemäß HOAI Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2,
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— Besondere/Zusätzliche Leistungen:
—— Ökologische Bauüberwachung,
—— Sicherheits- und Gesundheits-Koordination (SiGeKo),
—— Überwachung der Ausführung von Tragwerken,
—— technische Planprüfung der Ausführungsplanung,
—— Koordinierung/Überwachung der Leitungsumverlegearbeiten,
—— Koordinierung der Maßnahmen der Verkehrsführung/Verkehrssicherung während der Bauzeit,
—— Nachtragsmanagement,
—— Betreuung der archäologischen Begleitarbeiten,
—— Betreuung der Baumfällarbeiten,
—— Leitung der Arbeitsgruppe Bauvorbereitung B 71n OU Wedringen,
—— Kostenfortschreibung.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-04 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2017/S 249-525526 (2017-12-27)