Neubau der „Stadtteilschule Lurup“ mit 4 Sporthallenflächen in der Luruper Hauptstraße in Hamburg – Projektsteuerung/Projektmanagement gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“/Projektleitung (Stand Mai 2014)
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9 100 000 m und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 Mio. m. In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Realisierung eines Neubaus eines Unterrichts- und Ganztagsgebäudes für die Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup mit vier Sporthallenflächen am Standort Luruper Hauptstraße in Hamburg beauftragt. Der Neubau soll – in Nachbarschaft der bestehenden Schulgebäude an der Luruper Hauptstraße – auf dem derzeitigen Stadiongelände des SV Lurup erstellt werden. Die Stadtteilschule Lurup erstreckt sich derzeit über drei Schulstandorte: den Standort Vorhornweg (Klassenstufen 5 und 6), den Standort Veermoor (Klassenstufen 7-9) und den Standort Luruper Hauptstraße (Klasse 10 und Oberstufe). Der Neubau soll den Erweiterungsbedarf abdecken und dauerhaft die sechszügige Sekundarstufe 1 der Stadtteilschule Lurup aufnehmen. Die jetzigen Schulstandorte Veermoor und Vorhornweg sollen im Gegenzug aufgegeben werden. An der Stadtteilschule Lurup werden derzeit etwa 900 Kinder und Jugendliche aus 35 unterschiedlichen Ländern und Nationen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 von 120 Lehrern, Sozial- und Sonderpädagogen sowie weiteren ca. 70 Mitarbeitern im Ganztagsbereich unterrichtet und betreut. Geplant ist der Ausbau zu einer durchgängig 6-zügigen Schule, verbunden mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen. Die Stadtteilschule Lurup ist eine Ganztagsschule mit verpflichtendem Unterricht an vier Nachmittagen in der Woche und versteht sich als Lern- und Lebensraum.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen für die Leistung der Projektsteuerung auf ca. 669 026 EUR ohne Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.669 026
Gesamtwert des Auftrags: 669 026 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236268📞
Fax: +49 40427310143 📠
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepageveröffentlicht:
http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 10. KW 2016; Einreichung der Honorarangebote 13. KW 2016; Verhandlungsgespräche 15. KW 2016.
Es wird darauf hingewiesen, dass der AN sich bei Vertragsschluss zu verpflichten hat, sich für dieses Projekt nicht an Vergabeverfahren für die Erbringung planerischer und objektüberwachender Leistungen teilzunehmen.
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 10. KW 2016; Einreichung der Honorarangebote 13. KW 2016; Verhandlungsgespräche 15. KW 2016.
Es wird darauf hingewiesen, dass der AN sich bei Vertragsschluss zu verpflichten hat, sich für dieses Projekt nicht an Vergabeverfahren für die Erbringung planerischer und objektüberwachender Leistungen teilzunehmen.
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9 100 000 m
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9 100 000 m
In den Neubau soll ein „Community-Center“ (Stadtteilzentrum) integriert werden, welches sich zum Stadtteil öffnet, Schwellenängste abbaut und Kooperationen fördert. Das Community Center wird überwiegend durch Dritte genutzt werden.Der Neubau soll allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf aufnehmen. Des Weiteren sollen vier Sporthallenflächen mit insgesamt 2 635 m
In den Neubau soll ein „Community-Center“ (Stadtteilzentrum) integriert werden, welches sich zum Stadtteil öffnet, Schwellenängste abbaut und Kooperationen fördert. Das Community Center wird überwiegend durch Dritte genutzt werden.Der Neubau soll allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagsbedarf aufnehmen. Des Weiteren sollen vier Sporthallenflächen mit insgesamt 2 635 m
Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu bestehenden Schulbauten und Sporthallen muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 1.8.2019 fertiggestellt und an den Nutzer übergeben sein. Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 31 800 000 EUR brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 200 – 700. Die Mitwirkung bei der Einbeziehung der zu beteiligenden Dritten ist vorzusehen.
Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu bestehenden Schulbauten und Sporthallen muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 1.8.2019 fertiggestellt und an den Nutzer übergeben sein. Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 31 800 000 EUR brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 200 – 700. Die Mitwirkung bei der Einbeziehung der zu beteiligenden Dritten ist vorzusehen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Projektstufe 1 (teilweise) – Projektvorbereitung, Teilleistungen der Handlungsbereiche A-E gem. AHO Heft Nr. 9;
Die Schulleitung bzw. weitere Vertreter der FHH nehmen ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch die WSP Deutschland AG, Niederlassung Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Die Schulleitung bzw. weitere Vertreter der FHH nehmen ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch die WSP Deutschland AG, Niederlassung Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen für die Leistung der Projektsteuerung auf ca. 669 026 EUR ohne Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
Als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Dauer: 30 Monate
Referenznummer: SBH VOF 001-2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
— ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
— Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);- Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);
— Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
— Anlage 1 I: Scientology Erklärung (Vordruck);
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1 genannten Deckungssummen (in Kopie) oder den Nachweis über die Anhebung gemäß Ziffer III.1.1) Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie);
— Anlage 3B: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen gem. AHO (siehe III.2.3) sowie IV.1.2)) mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
— Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare
Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail-Adresse vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden weder in Teilnahme- noch in Angebotsphase nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden weder in Teilnahme- noch in Angebotsphase nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Die Bewerbung ist separat in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Projektsteuerung gem. § 2 AHO und Projektleitung gem. § 3 AHO in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2012, 2013; 2014). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 700 000 EUR (netto) erreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Projektsteuerung gem. § 2 AHO und Projektleitung gem. § 3 AHO in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2012, 2013; 2014). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 700 000 EUR (netto) erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der für die Leistung vorgesehenen Personen, hier: Einschlägiger Studienabschluss (mindestens FH) zur Ausführung der Projektsteuerung (durch Kopie);
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
(B) Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich Projektsteuerung gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014). Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 1.1.2008) mit einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Angabe der erbrachten Leistungen gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) (Leistungsstufen und Leistungsbild), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Übergabe des fertigen Bauwerks an den Nutzer, Angabe der anrechenbaren Kosten netto (KG 300 + KG 400 gem. DIN 276), Angabe der bearbeiteten Nettogrundfläche (NGF gem. DIN 277) und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherrn einzureichen. Die vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen. Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Mit den Referenzen sind zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
(B) Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich Projektsteuerung gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014). Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 1.1.2008) mit einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Angabe der erbrachten Leistungen gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) (Leistungsstufen und Leistungsbild), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Übergabe des fertigen Bauwerks an den Nutzer, Angabe der anrechenbaren Kosten netto (KG 300 + KG 400 gem. DIN 276), Angabe der bearbeiteten Nettogrundfläche (NGF gem. DIN 277) und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherrn einzureichen. Die vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen. Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Mit den Referenzen sind zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
(C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Jahre (je Jahr 2013, 2014, 2015). Hiervon sind im Bereich Projektsteuerung gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) mind. 7 Mitarbeiter/innen im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen.
(C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Jahre (je Jahr 2013, 2014, 2015). Hiervon sind im Bereich Projektsteuerung gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) mind. 7 Mitarbeiter/innen im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen. Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Im Auftragsfall sind die Deckungssummen wie folgt nachzuweisen:
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen. Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Im Auftragsfall sind die Deckungssummen wie folgt nachzuweisen:
Für Personenschäden auf 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1 000 000 EUR (pro Schadensfall). Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der erhöhten Versicherungssummen. Sofern die erhöhten Versicherungssummen (3 000 000 EUR / 1 000 000 EUR) im Rahmen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden können, ist die schriftliche Bestätigung der Versicherung bzw. des Kreditinstituts, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, einzureichen. Versicherungsnachweise bei Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
Für Personenschäden auf 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1 000 000 EUR (pro Schadensfall). Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der erhöhten Versicherungssummen. Sofern die erhöhten Versicherungssummen (3 000 000 EUR / 1 000 000 EUR) im Rahmen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden können, ist die schriftliche Bestätigung der Versicherung bzw. des Kreditinstituts, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, einzureichen. Versicherungsnachweise bei Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der jeweilige Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Der jeweilige Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Projektsteuerung gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) eingereichten zwei Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte erreicht werden. Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Projektsteuerung gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) eingereichten zwei Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte erreicht werden. Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 10. KW 2016; Einreichung der Honorarangebote 13. KW 2016; Verhandlungsgespräche 15. KW 2016.
Es wird darauf hingewiesen, dass der AN sich bei Vertragsschluss zu verpflichten hat, sich für dieses Projekt nicht an Vergabeverfahren für die Erbringung planerischer und objektüberwachender Leistungen teilzunehmen.
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die zu schließenden Verträge unterliegen dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2016/S 013-018977 (2016-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9 100 000m
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9 100 000m
Gesamtwert des Auftrags: 611 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Die Schulleitung bzw. weitere Vertreter der FHH haben ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teilgenommen. Die Vergabestelle hat sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrensdurch die WSP Deutschland AG, Niederlassung Hamburg, unterstützen und beratend begleiten lassen.
Die Schulleitung bzw. weitere Vertreter der FHH haben ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teilgenommen. Die Vergabestelle hat sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrensdurch die WSP Deutschland AG, Niederlassung Hamburg, unterstützen und beratend begleiten lassen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-03 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf / Vergabe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Quelle: OJS 2016/S 152-275487 (2016-08-04)