Geplant ist im Zuge des Baus einer Ortsrandstraße im Westen der Stadt Pinneberg ein Brückenbauwerk zu erstellen. Der Umfang der Bauleistungen beschreibt sich wie folgt: BW Nr: 4: Überführung An den Fischteichen: — Überführung als Wirtschaftsweg; — Weite zwischen den Wiederlagern: 18,50 m; — Lichte Höhe:≥ 4,70 m; — Kreuzungswinkel: 56,27 gon; — Breite zwischen den Geländern: 5,50 m; — Stützweite: 25,18 m; — Überbau als einstegiger Spannbetonplattenbalken; — Unterbauten aus Stahlbeton – Flachgründung; — Stützwand aus Stahlbeton – flach gegründet; Unterführungsbauwerk als Wellstahlrohr für den Radweg. — Gesamtlänge: 28 m; — lichte Weite: > 3 m; — lichte Höhe: > 2,5 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Menge oder Umfang:
Ausführungsplanung und BestandsunterlagenErdbau:— Aushub = 1 300 m³;— Einbau = 2 000 m³;Beton = 600 m³;Betonstahl = 110 t;Spannstahl = 4 t;Stahlgeländer = 140 m;Wellstahlrohr = 28 m;Elastomerlager = 4 St.;Wasserdichte Fahrbahnübergangskonstruktion = 8 m;Abdichtung aus Flüssigkunststoff = 165 m²einschl. Ausführungsplanung und BestandsunterlagenBaustraße Herstellen/Rückbauen = 1 150 m²'2 St. Straßenablauf mit 32 m AnschlussleitungPflasterbelag = 150 m²;Anti-Graffiti-Beschichtung = 270 m²;Asphaltschichten = 100 m².
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pinneberg
Postanschrift: Bismarckstr. 8
Postleitzahl: 25421
Postort: Pinneberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.pinneberg.de🌏
E-Mail: schultz@stadtverwaltung.pinneberg.de📧
Telefon: +49 4101211260 / 4101211282📞
Fax: +49 410121177282 📠
Geplant ist im Zuge des Baus einer Ortsrandstraße im Westen der Stadt Pinneberg ein Brückenbauwerk zu erstellen. Der Umfang der Bauleistungen beschreibt sich wie folgt:
BW Nr: 4:
Überführung An den Fischteichen:
— Überführung als Wirtschaftsweg;
— Weite zwischen den Wiederlagern: 18,50 m;
— Lichte Höhe:≥ 4,70 m;
— Kreuzungswinkel: 56,27 gon;
— Breite zwischen den Geländern: 5,50 m;
— Stützweite: 25,18 m;
— Überbau als einstegiger Spannbetonplattenbalken;
— Unterbauten aus Stahlbeton – Flachgründung;
— Stützwand aus Stahlbeton – flach gegründet;
Unterführungsbauwerk als Wellstahlrohr für den Radweg.
— Gesamtlänge: 28 m;
— lichte Weite: > 3 m;
— lichte Höhe: > 2,5 m.
Menge oder Umfang:
Ausführungsplanung und Bestandsunterlagen
Erdbau:
— Aushub = 1 300 m³;
— Einbau = 2 000 m³;
Beton = 600 m³;
Betonstahl = 110 t;
Spannstahl = 4 t;
Stahlgeländer = 140 m;
Wellstahlrohr = 28 m;
Elastomerlager = 4 St.;
Wasserdichte Fahrbahnübergangskonstruktion = 8 m;
Abdichtung aus Flüssigkunststoff = 165 m²
einschl. Ausführungsplanung und Bestandsunterlagen
Baustraße Herstellen/Rückbauen = 1 150 m²'
2 St. Straßenablauf mit 32 m Anschlussleitung
Pflasterbelag = 150 m²;
Anti-Graffiti-Beschichtung = 270 m²;
Asphaltschichten = 100 m².
Dauer: 17 Monate
Referenznummer: 661214
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pinneberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. Ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. Ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung durch Angabe:
— des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
— zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Eignung durch:
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die unter Pkt. Mindeststandards genannten PQ-Leistungsbereiche. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den jeweiligen Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“ abzugeben und falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf gesondertes Verlangen die darin genannten Unterlagen vorzulegen. Dies gilt auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen.
— Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die unter Pkt. Mindeststandards genannten PQ-Leistungsbereiche. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den jeweiligen Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“ abzugeben und falls das Angebot in die engere Wahl kommt, auf gesondertes Verlangen die darin genannten Unterlagen vorzulegen. Dies gilt auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen.
Mindeststandards:
Nachweise für die PQ VOB-Leistungsbereiche:
211-01 Erdarbeiten;
311-01 Betonarbeiten;
311-07 Stahlbauarbeiten;
311-10 Korrosionsschutzarbeiten;
311-12 Abdichtungsarbeiten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die
Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter
Nachträge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B und ZVB/E-StB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-05 📅
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder deren bevollmächtigte Person.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: tadt Pinneberg, Bismarckstr. 8, Fachbereich III – Stadtentwicklung und Bauen
Herrn Stieghorst / Herrn Schultz
Name: Inros Lackner SE
Postanschrift: Holstenplatz 18
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Telefon: +49 40306833-0📞
E-Mail: hamburg@inros-lackner.de📧
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 661214
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 213-387616
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig – Holstein
Postanschrift: Düsternbroker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der
Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit Nr.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 048-079275 (2016-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 059 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-13 📅
Name: Bernhard Becker GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dieselstraße 16
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit Nr.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit Nr.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.