Neubau einer 2-Feld Sporthalle mit Jugendhaus; Leistungen der Architekten / Objektplanung Gebäude für die LP 1-9 nach §34 HOAI

Magistrat der Stadt Eschborn

Die Stadt Eschborn beabsichtigt den Neubau einer 2-Feld Sporthalle mit Jugendhaus an der Heinrich-von-Kleist Schule in Eschborn zu errichten.
Dabei handelt es sich um eine 2-Feld-Halle mit einfachem bis mittlerem Standard. Die Halle soll als einfache Sporthalle ohne Tribüne errichtet werden. Des Weiteren soll angeschlossen an die Halle ein Jugendhaus errichtet werden. Das Jugendhaus soll sowohl für die Nutzung durch die Schule als auch als Jugendzentrum geplant werden.
Für die Planungsaufgabe gibt es keine Machbarkeitsstudie. Der Standard für den Neubau der Halle richtet sich nach den Vorgaben durch den Landkreis. Für das Jugendhaus wurde durch den Fachbereich Jugend und Soziales eine mögliche Raumstruktur erarbeitet. Diese darf jedoch nur als erste Grundlage dienen und wird im Rahmen der Stufe 2 des VOF-Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) zur Verfügung gestellt. Beide Gebäudeteile sollen in einem Gebäudekomplex entstehen, sollen aber keinen direkten Zugang untereinander bekommen. Insgesamt soll sich der Neubau, sowohl die Halle als auch das Jugendhaus in die bisherige Gestaltung der bestehenden Schulgebäude einfügen. Des Weiteren müssen sich die beiden neuen Bauteile optisch unterscheiden lassen.
Der Bauplatz befindet sich auf schulischem Gelände. Bei der Baustelleneinrichtung, insbesondere der Umzäunung der Baustelle wird auf die besonderen Anforderungen durch die Lage auf schulischem Gelände hingewiesen. Ebenso ist auf die die Lärmschutzinteressen der Schule im Betrieb Rücksicht zu nehmen. Die Maßnahme erfolgt im laufenden schulischen Betrieb.
Für das Projekt muss von einer noch zu erarbeitenden Gesamtkostenobergrenze ausgegangen werden. Die Kosten müssen für beide Bauteile (2-Feld Sporthalle und Jugendhaus) über den gesamten Planungs- und Bauzeitraum getrennt betrachtet, verfolgt und abgerechnet werden.
Die Kostenobergrenze für die 2-Feld-Halle beträgt 3 300 000,00EUR (brutto) für die Kostengruppen 200-700, von denen 200 000,00EUR brutto als Einrichtungskosten zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Planung ist zudem von der Erstellung einer internen HU-Bau auszugehen.
Darüber hinaus wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Auswahl des Bieterkreises im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Abfrage zur Erstellung einer Konzeptstudie erfolgen, die durch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 8 000,00 EUR brutto für den 1. Platzierten vergütet wird. Die Aufwandsvergütung für den 2. bis 5. Platzierten erfolgt abstufend zum 1. Rang.
Die Konzeptstudie wird als Teilkriterium in die Matrix zur Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) einfließen.
Der Beginn der Planungsleistung ist für Ende des 2. Quartals bzw. Anfang des 3. Quartals 2016 vorgesehen. Im Anschluss ist unmittelbar mit der Erbringung der Leistungsphase 1 zu beginnen. Baubeginn ist ab dem ersten Quartal 2017 geplant. Das Bauvorhaben sollte im 4. Quartal 2017 abgeschlossen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-27.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-27 Auftragsbekanntmachung
2016-06-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge