Neubau einer 2-Feld Sporthalle mit Jugendhaus; Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für die LP 1-6 nach § 51 HOAI
Die Stadt Eschborn beabsichtigt den Neubau einer 2-Feld Sporthalle mit Jugendhaus an der Heinrich-von-Kleist Schule in Eschborn zu errichten.
Dabei handelt es sich um eine 2-Feld-Halle mit einfachem bis mittlerem Standard. Die Halle soll als einfache Sporthalle ohne Tribüne errichtet werden. Des Weiteren soll angeschlossen an die Halle ein Jugendhaus errichtet werden. Das Jugendhaus soll sowohl für die Nutzung durch die Schule als auch als Jugendzentrum geplant werden.
Für die Planungsaufgabe gibt es keine Machbarkeitsstudie. Der Standard für den Neubau der Halle richtet sich nach den Vorgaben durch den Landkreis. Für das Jugendhaus wurde durch den Fachbereich Jugend und Soziales eine mögliche Raumstruktur erarbeitet. Diese darf jedoch nur als erste Grundlage dienen und wird im Rahmen der Stufe 2 des VOF-Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) zur Verfügung gestellt. Beide Gebäudeteile sollen in einem Gebäudekomplex entstehen, sollen aber keinen direkten Zugang untereinander bekommen. Insgesamt soll sich der Neubau, sowohl die Halle als auch das Jugendhaus in die bisherige Gestaltung der bestehenden Schulgebäude einfügen. Des Weiteren müssen sich die beiden neuen Bauteile optisch unterscheiden lassen.
Der Bauplatz befindet sich auf schulischem Gelände. Bei der Baustelleneinrichtung, insbesondere der Umzäunung der Baustelle wird auf die besonderen Anforderungen durch die Lage auf schulischem Gelände hingewiesen. Ebenso ist auf die die Lärmschutzinteressen der Schule im Betrieb Rücksicht zu nehmen. Die Maßnahme erfolgt im laufenden schulischen Betrieb.
Für das Projekt muss von einer noch zu erarbeitenden Gesamtkostenobergrenze ausgegangen werden. Die Kosten müssen für beide Bauteile (2-Feld Sporthalle und Jugendhaus) über den gesamten Planungs- und Bauzeitraum getrennt betrachtet, verfolgt und abgerechnet werden.
Die Kostenobergrenze für die 2-Feld-Halle beträgt 3.300.000,00EUR (brutto) für die Kostengruppen 200-700, von denen 200.000,00EUR brutto als Einrichtungskosten zur Verfügung stehen. Für das Jugendhaus ist für die Kostengruppen 200 bis 700 ein Kostenrahmen von 2.800.000,00EUR (brutto) anzunehmen. Im Rahmen der Planung ist zudem von der Erstellung einer internen HU-Bau auszugehen.
Der Beginn der Planungsleistung ist für Anfang des 4. Quartals 2016 vorgesehen. Im Anschluss ist unmittelbar mit der Erbringung der Leistungsphase 1 zu beginnen. Das Bauvorhaben sollte im 1. Quartal 2018 abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-15
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Auftragsbekanntmachung
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2016-10-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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