Neubau einer Löwenanlage mit Afrikasavanne im Zoologischen Garten Schwerin, Gebäude- und Freianlagenplanung HOAI §§ 34 und 39 nebst Anlagen 10 und 11, LP 1-9 (stufenweise Beauftragung)
A) Zielstellung: Das Areal der bestehenden Afrikasavanne um die jetzige Giraffenaußenanlage nebst Eingangsbereich im Zoo Schwerin soll zum Zwecke des Besucherzuwachses zum wettbewerbsfähigen, touristischen Highlight aus- und umgestaltet werden. Der Löwe, als Symbol der Landeshauptstadt Schwerin und Hauptattraktion im Schweriner Zoo, soll dabei direkt hinter dem Haupteingang einen exponierten Platz erhalten und die Besucher begrüßen. Schwerpunkt des Auftrages bildet daher der Neubau einer Löwenanlage einschließlich eines begehbaren Warmhauses. Darüber hinaus gilt es den gesamten Eingangsbereich derartig zu optimieren und umgestalten, dass ein reibungsloser und besucherorientierter Ablauf beim Kartenverkauf sowie beim Betreten und Verlassen des Zoos möglich ist. Die beengte Situation im Kassenbereich gilt es durch attraktive und atmosphärische Umgestaltung eines Vorplatzes und Auslagerungen der Kassen aufzuheben. (Weiter siehe II.2.4)).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2016-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
A) Zielstellung:
Das Areal der bestehenden Afrikasavanne um die jetzige Giraffenaußenanlage nebst Eingangsbereich im Zoo Schwerin soll zum Zwecke des Besucherzuwachses zum wettbewerbsfähigen, touristischen Highlight aus- und umgestaltet werden.
Der Löwe, als Symbol der Landeshauptstadt Schwerin und Hauptattraktion im Schweriner Zoo, soll dabei direkt hinter dem Haupteingang einen exponierten Platz erhalten und die Besucher begrüßen. Schwerpunkt des Auftrages bildet daher der Neubau einer Löwenanlage einschließlich eines begehbaren Warmhauses. Darüber hinaus gilt es den gesamten Eingangsbereich derartig zu optimieren und umgestalten, dass ein reibungsloser und besucherorientierter Ablauf beim Kartenverkauf sowie beim Betreten und Verlassen des Zoos möglich ist.
Die beengte Situation im Kassenbereich gilt es durch attraktive und atmosphärische Umgestaltung eines Vorplatzes und Auslagerungen der Kassen aufzuheben. (Weiter siehe II.2.4)).
Das Areal der bestehenden Afrikasavanne um die jetzige Giraffenaußenanlage nebst Eingangsbereich im Zoo Schwerin soll zum Zwecke des Besucherzuwachses zum wettbewerbsfähigen, touristischen Highlight aus- und umgestaltet werden.
Der Löwe, als Symbol der Landeshauptstadt Schwerin und Hauptattraktion im Schweriner Zoo, soll dabei direkt hinter dem Haupteingang einen exponierten Platz erhalten und die Besucher begrüßen. Schwerpunkt des Auftrages bildet daher der Neubau einer Löwenanlage einschließlich eines begehbaren Warmhauses. Darüber hinaus gilt es den gesamten Eingangsbereich derartig zu optimieren und umgestalten, dass ein reibungsloser und besucherorientierter Ablauf beim Kartenverkauf sowie beim Betreten und Verlassen des Zoos möglich ist.
Die beengte Situation im Kassenbereich gilt es durch attraktive und atmosphärische Umgestaltung eines Vorplatzes und Auslagerungen der Kassen aufzuheben. (Weiter siehe II.2.4)).
Zu Punkt II.2.7) der Bekanntmachung:
Die angegebene Vertragslaufzeit ist die geschätzte Dauer und berücksichtigt die optional zu erbringenden Leistungsphasen 3-9; § 34 HOAI.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A) Zielstellung:
Das Areal der bestehenden Afrikasavanne um die jetzige Giraffenaußenanlage nebst Eingangsbereich im Zoo Schwerin soll zum Zwecke des Besucherzuwachses zum wettbewerbsfähigen, touristischen Highlight aus- und umgestaltet werden.
Der Löwe, als Symbol der Landeshauptstadt Schwerin und Hauptattraktion im Schweriner Zoo, soll dabei direkt hinter dem Haupteingang einen exponierten Platz erhalten und die Besucher begrüßen. Schwerpunkt des Auftrages bildet daher der Neubau einer Löwenanlage einschließlich eines begehbaren Warmhauses. Darüber hinaus gilt es den gesamten Eingangsbereich derartig zu optimieren und umgestalten, dass ein reibungsloser und besucherorientierter Ablauf beim Kartenverkauf sowie beim Betreten und Verlassen des Zoos möglich ist.
Der Löwe, als Symbol der Landeshauptstadt Schwerin und Hauptattraktion im Schweriner Zoo, soll dabei direkt hinter dem Haupteingang einen exponierten Platz erhalten und die Besucher begrüßen. Schwerpunkt des Auftrages bildet daher der Neubau einer Löwenanlage einschließlich eines begehbaren Warmhauses. Darüber hinaus gilt es den gesamten Eingangsbereich derartig zu optimieren und umgestalten, dass ein reibungsloser und besucherorientierter Ablauf beim Kartenverkauf sowie beim Betreten und Verlassen des Zoos möglich ist.
Die beengte Situation im Kassenbereich gilt es durch attraktive und atmosphärische Umgestaltung eines Vorplatzes und Auslagerungen der Kassen aufzuheben. (Weiter siehe II.2.4)).
A) Ergänzung zur Zielstellung (Siehe Punkt II.1.4)):
Offene und helle Plätze sollen den Besucher „Willkommen“ heißen. Das jetzige Kassenhaus soll sich nach Umgestaltung des Areals zentral auf einem Vorplatz befinden und dem darin befindlichen Zooladen zu mehr Präsenz verhelfen. Das Kängurugehege im Eingangsbereich gilt es zu einer attraktiven und modernen Hyänenanlage einschließlich
Offene und helle Plätze sollen den Besucher „Willkommen“ heißen. Das jetzige Kassenhaus soll sich nach Umgestaltung des Areals zentral auf einem Vorplatz befinden und dem darin befindlichen Zooladen zu mehr Präsenz verhelfen. Das Kängurugehege im Eingangsbereich gilt es zu einer attraktiven und modernen Hyänenanlage einschließlich
Stallung umzugestalten. Die an das zu erbauende Löwenhaus grenzende Giraffenanlage gilt es zu einer Gemeinschaftsanlage für Giraffen, Zebras, Nashörner, Strauße und Duckerantilopen umzugestalten und an die bestehende Nashornanlage anzubinden.
Schwerpunkt des Planungsauftrages bildet der Neubau der Löwenanlage einschließlich eines für Besucher begehbaren Warmhauses. In diesem sollen Löwen (ein Kater mit zwei Katzen sowie deren Nachwuchs) effektvoll präsentiert werden. Darüber hinaus ist die Installation einer Terrariengalerie (bedrohte Reptilien und Amphibien) vorgesehen, ebenso wie die Unterbringung von Gelbrückenduckern und Afrikansichen Straußen in, für Besucher einsehbaren, Schauananlagen mit Zugang auf die jetzige Giraffenanlage. Der Besucher bereich soll ebenfalls für Veranstaltungen nutzbar sein.
Schwerpunkt des Planungsauftrages bildet der Neubau der Löwenanlage einschließlich eines für Besucher begehbaren Warmhauses. In diesem sollen Löwen (ein Kater mit zwei Katzen sowie deren Nachwuchs) effektvoll präsentiert werden. Darüber hinaus ist die Installation einer Terrariengalerie (bedrohte Reptilien und Amphibien) vorgesehen, ebenso wie die Unterbringung von Gelbrückenduckern und Afrikansichen Straußen in, für Besucher einsehbaren, Schauananlagen mit Zugang auf die jetzige Giraffenanlage. Der Besucher bereich soll ebenfalls für Veranstaltungen nutzbar sein.
B) Eckdaten:
Schwerpunkt des Planungsauftrages ist der Neubau einer Löwenanlage mit Innen- und Außenbereich. Das Löwenhaus soll im Bereich des alten Terrariengebäudes entstehen. Dieses ist abzureißen. Nach dem Abriss des Terrariengebäudes soll der Neubau der Löwenanlage als Kernstück der Afrikasavanne zur Haltung eines Katers, zwei Katzen und deren Jungtiere erfolgen.
Schwerpunkt des Planungsauftrages ist der Neubau einer Löwenanlage mit Innen- und Außenbereich. Das Löwenhaus soll im Bereich des alten Terrariengebäudes entstehen. Dieses ist abzureißen. Nach dem Abriss des Terrariengebäudes soll der Neubau der Löwenanlage als Kernstück der Afrikasavanne zur Haltung eines Katers, zwei Katzen und deren Jungtiere erfolgen.
Der Außenbereich der Löwenanlage umfasst das jetzige Areal der Strauße und Wildhunde.
Das vorläufige und ins Auge gefasste Raumprogramm ist im Teilnahmeantrag näher umschrieben.
Im Rahmen der Planung sind alle bestehenden, einschlägigen Vorgaben/Vorschriften, mindestens die folgenden zwingend zu beachten:
— das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 7.5.2014 (sog. „Säugetiergutachten“);
— die „Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis“ der SachverständigengruppeGutachten über tierschutzgerechte Haltung von Vögeln vom 10.6.1994 in der ergänzten Fassung vom 10.9.1996;
— die „Best Practice Guidelines“ bzw. Die „Husbandry Guidelines“ des European Assiciation of Zoos an Aquaria(EAZA);
— die Bauvorschriften der Unfallkassen in der jeweils aktuellen Fassung (GUV-R 111/BGR 116, Haltung vonWildtieren; GUV-I 5059/BGI 5059, Wildtierhaltung – sicher und gesund für Mensch und Tier; GUV-I 8635, sichere Anlagen für Wildtierhaltung);
Es ist beabsichtigt, sämtliche Anlagen zur Ver- und Entsorgung durch erneuerbare und ökologisch nachhaltige Technologien zu ersetzen, um eine kostengünstige Unterhaltung zu gewährleisten.
C) Kosten:
Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind mit maximal 4 560 000 EUR inkl. 19 % MwSt. (Kostengruppen 200-700 DIN 276) veranschlagt, davon entfallen 3 420 000 EUR auf die Gebäude und Innenräume und 1 140 000 EUR auf die Freianlagen.
D) Auftragsgegenstand:
Gegenstand dieses Auftrages ist die Objektplanung der Gebäude nach § 34 III, IV HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1 zu § 34 HOAI und die Objektplanung der Freianlagen nach § 39 III, IV HOAI i. V. m. Anlage 11 Nummer 11.1 zu § 39 HOAI.
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur jeweils die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 III, IV HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1 zu § 34 HOAI und nach § 39 III, IV HOAI i. V. m. Anlage 11 Nummer 11.1 zu § 39 HOAI, die bis zum 30.11.2016 zu erbringen sind (Vertragsfrist). Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur jeweils die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 34 III, IV HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1 zu § 34 HOAI und nach § 39 III, IV HOAI i. V. m. Anlage 11 Nummer 11.1 zu § 39 HOAI, die bis zum 30.11.2016 zu erbringen sind (Vertragsfrist). Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
Zusätzliche Informationen:
Zu Punkt II.2.7) der Bekanntmachung:
Die angegebene Vertragslaufzeit ist die geschätzte Dauer und berücksichtigt die optional zu erbringenden Leistungsphasen 3-9; § 34 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zoologischer Garten Schwerin, Waldschulweg 1, 19061 Schwerin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Kapazitäten von Nachunternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Nachunternehmen die in III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wonach der Nachunternehmer dem Bewerber im Auftragsfall seine Kapazitäten zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Im Falle der Eignungsleihe gilt Entsprechendes; dann ist jedoch in der Verpflichtungserklärung seitens des eignungsleihenden Unternehmens zu erklären, dass dieses im Auftragsfall die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung erklärt.
Die nachstehend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Kapazitäten von Nachunternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Nachunternehmen die in III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wonach der Nachunternehmer dem Bewerber im Auftragsfall seine Kapazitäten zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Im Falle der Eignungsleihe gilt Entsprechendes; dann ist jedoch in der Verpflichtungserklärung seitens des eignungsleihenden Unternehmens zu erklären, dass dieses im Auftragsfall die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung erklärt.
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
1. Eine Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i. V. m. 123,124 GWB.
2. Eine Erklärung, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist und wenn ja, eine Erklärung der Art der wirtschaftlichen Verknüpfung.
3. Ein Auszug aus dem Berufsregister oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens durch Vorlage einer entsprechenden Police oder Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass die geforderte Haftpflichtversicherung besteht. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens durch Vorlage einer entsprechenden Police oder Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass die geforderte Haftpflichtversicherung besteht. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Der Nachweis kann auch durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens erbracht werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung zwischen Personenschäden und sonstigen Schäden) ist sicherzustellen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine schriftliche Erklärung des Versicherers abzugeben, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung zwischen Personenschäden und sonstigen Schäden) ist sicherzustellen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine schriftliche Erklärung des Versicherers abzugeben, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
2. Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013,2014,2015).
3. Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz für Planungsleistungen für zoologische und botanische Gärten, Spiel- und Freizeiteinrichtungen, Sonderanlagen sowie deren Gebäude gem. Leistungsbild Gebäude (§ 34 HOAI) und Freianlagen (§ 39 HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013,2014,2015).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz für Planungsleistungen für zoologische und botanische Gärten, Spiel- und Freizeiteinrichtungen, Sonderanlagen sowie deren Gebäude gem. Leistungsbild Gebäude (§ 34 HOAI) und Freianlagen (§ 39 HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013,2014,2015).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärungen über den Personalstand der fest angestellten Mitarbeiter (nur Architekten, Ingenieure und technische Angestellte) gegliedert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung der letzten 3 Geschäftsjahre (2013-2015) für entsprechende Dienstleistungen (je eine Erklärung bezogen auf die Gebäude- und auf die Freianlagenplanung).
1. Erklärungen über den Personalstand der fest angestellten Mitarbeiter (nur Architekten, Ingenieure und technische Angestellte) gegliedert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung der letzten 3 Geschäftsjahre (2013-2015) für entsprechende Dienstleistungen (je eine Erklärung bezogen auf die Gebäude- und auf die Freianlagenplanung).
2. Erklärungen über den aktuellen Personalstand der fest angestellten Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Technische Angestellte) gegliedert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung für entsprechende Dienstleistungen (je eine Erklärung bezogen auf die Gebäude- und auf die Freianlagenplanung).
2. Erklärungen über den aktuellen Personalstand der fest angestellten Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Technische Angestellte) gegliedert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung für entsprechende Dienstleistungen (je eine Erklärung bezogen auf die Gebäude- und auf die Freianlagenplanung).
3. Angaben zu Referenzobjekten innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre (2010-2015) mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie einer Bescheinigung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers über die Beauftragung und Erbringung der entsprechenden Leistung.
3. Angaben zu Referenzobjekten innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre (2010-2015) mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie einer Bescheinigung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers über die Beauftragung und Erbringung der entsprechenden Leistung.
Referenz 1 und 2: Neubau-/ Umbau-/ Anbau-/ Sanierung mindestens zweier Tieranlagen für mindestens einer der im Folgenden benannten Tierarten: Löwe, Tiger, Leopard, Schneeleopard, Jaguar oder Puma in Mitgliedzoos der European Association of Zoos an Aquaria (EAZA),
Referenz 1 und 2: Neubau-/ Umbau-/ Anbau-/ Sanierung mindestens zweier Tieranlagen für mindestens einer der im Folgenden benannten Tierarten: Löwe, Tiger, Leopard, Schneeleopard, Jaguar oder Puma in Mitgliedzoos der European Association of Zoos an Aquaria (EAZA),
Referenz 3: Neubau-/ Umbau-/ Anbau-/ Sanierung einer Außenanlage für Nashörner oder Flußpferde oder Elefanten in Mitgliedzoos der EAZA,
Referenz 4: Ein für das Architektenbüro repräsentatives Werk, das mit der vorliegenden Aufgabe nicht vergleichbar sein muss.
Mindestens eine der von dem Bewerber einzureichenden Referenzen hat eine Größenordnung von 1 000 000 brutto bezogen auf die Baukosten (KG 300, 400 und 500).
Bezüglich Referenzen 1 und 3 sind die Leistungsphasen 2-8 nach § 34 und/oder § 39 HOAI gefordert. Hinsichtlich Referenz 2 genügt ein Nachweis der Leistungsphasen 2-5. Bei Referenz 4 bestehen keine Anforderungen an die erbrachten Leistungsphasen.
Die Darstellung der Referenzen soll an Hand von beispielhaften Grundrissen, Schnitten, Systemdiagrammen und Bildern auf je maximal 2 Seiten DIN A 3 erfolgen. § 75 Abs. 5 VgV bleibt unberührt.
4. Angaben über das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam:
a) Darstellung der Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung als Organigramm. Dabei sollen Geschäftsleitung, Projektleitung und Team in Bezug gesetzt werden. Eventuelle Unteraufnehmer und ARGE-Parteien sind hierbei gesondert zu kennzeichnen;
a) Darstellung der Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung als Organigramm. Dabei sollen Geschäftsleitung, Projektleitung und Team in Bezug gesetzt werden. Eventuelle Unteraufnehmer und ARGE-Parteien sind hierbei gesondert zu kennzeichnen;
b) namentliche Benennung der vorgesehenenmaßgeblichen technischen Mitarbeiter (verantwortlicher Projektleiter und dessen Stellvertreter, Teammitglieder (Planer)) – jeweils gesondert für die Gebäudeplanung und für die Freianlagenplanung;
c) eine Erklärung über die Mitarbeiterprofile der verantwortlichen Projektleiter. Im Rahmen dieser Mitarbeiterprofile sind die folgenden Angaben zu tätigen: Name, Wohnort, berufliche Befähigung, Berufserfahrung in Jahren, erbrachte LPH nach HOAI, Verfügbarkeit für den Auftrag, Lebenslauf mit Benennung von bearbeiteten Projekten. (Jeweils gesondert für die Gebäudeplanung und für die Freianlagenplanung).
c) eine Erklärung über die Mitarbeiterprofile der verantwortlichen Projektleiter. Im Rahmen dieser Mitarbeiterprofile sind die folgenden Angaben zu tätigen: Name, Wohnort, berufliche Befähigung, Berufserfahrung in Jahren, erbrachte LPH nach HOAI, Verfügbarkeit für den Auftrag, Lebenslauf mit Benennung von bearbeiteten Projekten. (Jeweils gesondert für die Gebäudeplanung und für die Freianlagenplanung).
5. Erklärung des Bewerbers über Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung und Softwareausstattung, über die der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
6. Erklärung des Bewerbers, ob er sich zur Ausführung des Auftrages de Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. Sofern der Einsatz anderer Unternehmen (Nachunternehmen/Eignungsleihe) beabsichtigt ist, hat der Bewerber zu erklären, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistung(en) verantwortlich sein soll. Für diesen Fall ist seitens dieses Unternehmens eine Erklärung beizufügen, mit der es sich für den Fall der Auftragserteilung an den Bewerber zum Vertragsschluss mit diesem verpflichtet, bzw. mit der es die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung erklärt (bei Eignungsleihe).
6. Erklärung des Bewerbers, ob er sich zur Ausführung des Auftrages de Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. Sofern der Einsatz anderer Unternehmen (Nachunternehmen/Eignungsleihe) beabsichtigt ist, hat der Bewerber zu erklären, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistung(en) verantwortlich sein soll. Für diesen Fall ist seitens dieses Unternehmens eine Erklärung beizufügen, mit der es sich für den Fall der Auftragserteilung an den Bewerber zum Vertragsschluss mit diesem verpflichtet, bzw. mit der es die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung erklärt (bei Eignungsleihe).
7. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleisung der Qualität (z. B. Fortbildungszertifikate).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Sind die Bewerber nur zur Führung einer der beiden Berufsbezeichnungen berechtigt, haben sie schon jetzt eine Nachunternehmererklärung für den Fall des Zuschlages eines zur Führung der jeweils anderen Berufsbezeichnung Berechtigten vorzulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind. Sind die Bewerber nur zur Führung einer der beiden Berufsbezeichnungen berechtigt, haben sie schon jetzt eine Nachunternehmererklärung für den Fall des Zuschlages eines zur Führung der jeweils anderen Berufsbezeichnung Berechtigten vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften, bei denen – durch ein oder mehrere Mitglieder – die Anforderungen erfüllt werden, die an natürliche Personen gestellt sind und bei denen mindestens jeweils ein Mitglied zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ berechtigt ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bewerbergemeinschaften, bei denen – durch ein oder mehrere Mitglieder – die Anforderungen erfüllt werden, die an natürliche Personen gestellt sind und bei denen mindestens jeweils ein Mitglied zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ berechtigt ist.
Juristische Personen, die die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen, d. h. entweder selbst die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ zu führen berechtigt sind oder verantwortliche Angestellte benennen, die zur Führung beider oder jeweils einer der geforderten Berufsbezeichnungen berechtigt sind oder schon jetzt eine Nachunternehmererklärung für den Fall des Zuschlags vorlegen, in der Personen benannt werden, die beide oder jeweils eine der geforderten Berufsbezeichnungen zu führen berechtigt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen, die die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen, d. h. entweder selbst die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ zu führen berechtigt sind oder verantwortliche Angestellte benennen, die zur Führung beider oder jeweils einer der geforderten Berufsbezeichnungen berechtigt sind oder schon jetzt eine Nachunternehmererklärung für den Fall des Zuschlags vorlegen, in der Personen benannt werden, die beide oder jeweils eine der geforderten Berufsbezeichnungen zu führen berechtigt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 15 HOAI, sowie den Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es gelten für sie aber besondere Bedingungen, die in den Vergabeunterlagen erläutert sind.
Der Entwurf eines Architektenvertrages wird den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnahmern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Der Entwurf ist verhandelbar mit Ausnahme der Mindestanforderungen, dies sind insbesondere die Benennung einer Kostenobergrenze, die stufenweise Beauftragung, die Bestimmung des Leistungsinhaltes und die Gewichtung der Grundleistungen sowie die Sicherstellung der Präsenz vor Ort (Bauleitung).
Der Entwurf eines Architektenvertrages wird den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnahmern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Der Entwurf ist verhandelbar mit Ausnahme der Mindestanforderungen, dies sind insbesondere die Benennung einer Kostenobergrenze, die stufenweise Beauftragung, die Bestimmung des Leistungsinhaltes und die Gewichtung der Grundleistungen sowie die Sicherstellung der Präsenz vor Ort (Bauleitung).
Der Zuschlag wird anhand der Zuschlagskriterien erteilt. Kommt eine Einigung über den Vertragsinhalt nicht zustande, wird das Angebot ausgeschlossen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
2. Prüfen auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
3. Prüfen der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Voraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektiven Kriterien anwenden:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Prüfen der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Voraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektiven Kriterien anwenden:
1* Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ( 15 Punkte),
a) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (5 Punkte),
b) Umsatz der letzten 3 Jahre bzgl. Planungsleistungen für zoologische und botanische Gärten, Spiel- und Freizeiteinrichtungen, Sonderanlagen sowie deren Gebäude und Freianlagen (5 Punkte),
c) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (5 Punkte);
a) Berufserfahrung des Projektleiters für die Gebäudeplanung (Berufserfahrung in Jahren) (10 Punkte),
b)Berufserfahrung des Projektleiters für die Freianlagenplanung (Berufserfahrung in Jahren) (10 Punkte),
c) jährliches Mittel der Zahl der Beschäftigten (10 Punkte);
3* Referenzen (55 Punkte),
a) Referenz 1 und 2- Neubau-/ Umbau-/ Anbau-/ Sanierung mindestens zweier Tieranlagen für mindestens einer der im Folgenden benannten Tierarten: Löwe, Tiger, Leopard, Schneeleopard, Jaguar oder Puma in Mitgliedzoos der EAZA (20 Punkte für Referenz 1, 15 Punkte für Referenz 2),
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Referenz 1 und 2- Neubau-/ Umbau-/ Anbau-/ Sanierung mindestens zweier Tieranlagen für mindestens einer der im Folgenden benannten Tierarten: Löwe, Tiger, Leopard, Schneeleopard, Jaguar oder Puma in Mitgliedzoos der EAZA (20 Punkte für Referenz 1, 15 Punkte für Referenz 2),
b) Referenz 3 – Neubau-/ Umbau-/Anbau-/ Sanierung einer Außenanlage für Nashörner oder Flusspferde oder Elefanten in Mitgliedzoos der EAZA (15 Punkte),
c) Referenz 4 – eigene Auswahl des Büros (5 Punkte).
Sofern aufgrund gleicher Eignung mehr als 5 Bewerber die ersten 5 Plätze beanspruchen, kommt – bis zur vollständigen Belegung der Platzzahlen 1-5 – bei den Bewerbern mit gleicher Punktzahl das Losverfahren zur Anwendung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-07-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwälte Irmler & Collegen
Dokumente URL: ftp://ausschreibung.selfip.info/Ausschreibung/Verfahren%20Zoo%20Schwerin/ 🌏
URL der Dokumente: ftp://ausschreibung.selfip.info/Ausschreibung/Verfahren%20Zoo%20Schwerin/ 🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die unter der bei Punkt I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden können. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen und Erklärungen) sind gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle in einem Umschlag einzureichen.
2. Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen und Erklärungen) sind gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle in einem Umschlag einzureichen.
3. Bei ausländischen Bewerben genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4. Es ist beabsichtigt, dass die Bewerber, die zur Stufe 2 des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) eingeladen werden, einen Lösungsvorschlag für den Neubau einer Löwenanlage und die Umgestaltung der Afrikasavanne für Giraffen, Nashörner und Strauße, sowie für die Umgestaltung des Eingangsbereichs erarbeiten, gemäß § 77 Abs. 2 und 3 VgV.
4. Es ist beabsichtigt, dass die Bewerber, die zur Stufe 2 des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) eingeladen werden, einen Lösungsvorschlag für den Neubau einer Löwenanlage und die Umgestaltung der Afrikasavanne für Giraffen, Nashörner und Strauße, sowie für die Umgestaltung des Eingangsbereichs erarbeiten, gemäß § 77 Abs. 2 und 3 VgV.
5. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
6. Frist zur Fertigstellung der Leistungsphasen 1 und 2 ist der 30.11.2016 (Vertragsfrist).
7. Ob die Datei mit den Teilnahmeunterlagen authentisch ist (d.h. unverändert von der Vergabestelle stammt), kann mithilfe des nachfolgend beschriebenen Prüfsummenabgleichs festgestellt werden. Dazu ist die Datei zunächst herunterzuladen (beachten Sie, dass ein Speichern mit z.B. „Word“ den Inhalt der Datei – letztes Speicherdatum – verändert und damit zu fehlerhaften Prüfsummen führt). Von der heruntergeladenen Datei ist dann (vor weiterem Bearbeiten) mithilfe eines geeigneten Programms (z.B. FCIV von Microsoft) deren Prüfsumme zu berechnen. Die errechnete Prüfsumme ist mit der Prüfsumme abzugleichen, die auf der nachfolgenden Internetseite angegeben ist: http://www.irmler.org/#!aktuelle-ausschreibungen/c1oj7
7. Ob die Datei mit den Teilnahmeunterlagen authentisch ist (d.h. unverändert von der Vergabestelle stammt), kann mithilfe des nachfolgend beschriebenen Prüfsummenabgleichs festgestellt werden. Dazu ist die Datei zunächst herunterzuladen (beachten Sie, dass ein Speichern mit z.B. „Word“ den Inhalt der Datei – letztes Speicherdatum – verändert und damit zu fehlerhaften Prüfsummen führt). Von der heruntergeladenen Datei ist dann (vor weiterem Bearbeiten) mithilfe eines geeigneten Programms (z.B. FCIV von Microsoft) deren Prüfsumme zu berechnen. Die errechnete Prüfsumme ist mit der Prüfsumme abzugleichen, die auf der nachfolgenden Internetseite angegeben ist: http://www.irmler.org/#!aktuelle-ausschreibungen/c1oj7
Stimmen die Prüfsummen überein, ist die Datei authentisch.
Eine Registrierung ist für das Abfragen der Teilnahmeanträge nicht notwendig (§ 9 Abs. 3 S. 2 VgV). Die Registrierung erfolgt freiwillig und dient u.a. dazu, über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden.
9. Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf einem von ihr selbst verwalteten FTP-Server bereit. Eine Zeiterfassung der Abfragen der Vergabeunterlagen findet nicht statt. Für die Erstellung der Prüfsummen (Md5 und SHA-1) verwendet der Auftraggeber das Programm „File Checksum Integrity Verifier (FCIV)“ der Firma Microsoft.
9. Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf einem von ihr selbst verwalteten FTP-Server bereit. Eine Zeiterfassung der Abfragen der Vergabeunterlagen findet nicht statt. Für die Erstellung der Prüfsummen (Md5 und SHA-1) verwendet der Auftraggeber das Programm „File Checksum Integrity Verifier (FCIV)“ der Firma Microsoft.
10. Die nachfolgenden Wirtschaftsteilnehmer sind bereits für das Verhandlungsverfahren ausgewählt:
— dan pearlman Erlebnisarchitektur
Gesellschaft v. Architekten u. Innenarchitekten mbH
Herrn Kieran Stanley
Kiefholzstraße 2, Aufgang K 2, 2. Etage
12435 Berlin
— Mikolajczyk Kessler Kirsten Architekten
Arbeitsgemeinschaft Freier Architekten
Herrn Dipl.-Ing. Frank Kirsten
Dr. -Hans-Wolf- Straße 3
19055 Schwerin.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber hat:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen kann ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig sein.
Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Bewerber innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer bei dem Ministerium für Bau, Wirtschaft und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Bewerber innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer bei dem Ministerium für Bau, Wirtschaft und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).