Neubau einer Sporthalle in Burg (Spreewald): Gesamtplanung mit Leistungen gem. HOAI 2013 § 34, § 51 und § 55 sowie weiteren Leistungen (s. Ziff. II.2.4))
Am Standort der „Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)“, Bahnhofstr. 10, in 03096 Burg (Spreewald) soll eine Sporthalle für multifunktionale Nutzung – Schulsport, Vereinssport und ggf. auch außerschulische/-sportliche kulturelle bzw. touristischen Nutzungen – südlich des Schulkomplexes neu errichtet werden. Grundlage der Planungen bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Danach ist schwerpunktmäßig eine Zweifeldsporthalle mit 22 x 44 x 7 m geplant. Über einem seitlich angelagerten Umkleidetrakt ist eine Zuschauertribüne (Galerie) für ca. 250 Personen (Versammlungsstätte) vorgesehen. Es ist eine Erschließung für Schüler und eine separate Erschließung – gekoppelt mit Teeküche/Kiosk und separaten WCs – für Vereine/Besucher vorgesehen. Der Hallenbaukörper ist in der Machbarkeitsstudie zunächst als Stahlbetonkonstruktion entworfen. Die geplante Dachkonstruktion besteht aus Holzfachwerkbindern. Der Umkleidetrakt mit ergänzenden Räumlichkeiten ist in Massivbauweise konzipiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Am Standort der „Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)“, Bahnhofstr. 10, in 03096 Burg (Spreewald) soll eine Sporthalle für multifunktionale Nutzung – Schulsport, Vereinssport und ggf. auch außerschulische/-sportliche kulturelle bzw. touristischen Nutzungen – südlich des Schulkomplexes neu errichtet werden. Grundlage der Planungen bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Danach ist schwerpunktmäßig eine Zweifeldsporthalle mit 22 x 44 x 7 m geplant. Über einem seitlich angelagerten Umkleidetrakt ist eine Zuschauertribüne (Galerie) für ca. 250 Personen (Versammlungsstätte) vorgesehen. Es ist eine Erschließung für Schüler und eine separate Erschließung – gekoppelt mit Teeküche/Kiosk und separaten WCs – für Vereine/Besucher vorgesehen.
Der Hallenbaukörper ist in der Machbarkeitsstudie zunächst als Stahlbetonkonstruktion entworfen. Die geplante Dachkonstruktion besteht aus Holzfachwerkbindern. Der Umkleidetrakt mit ergänzenden Räumlichkeiten ist in Massivbauweise konzipiert.
Am Standort der „Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)“, Bahnhofstr. 10, in 03096 Burg (Spreewald) soll eine Sporthalle für multifunktionale Nutzung – Schulsport, Vereinssport und ggf. auch außerschulische/-sportliche kulturelle bzw. touristischen Nutzungen – südlich des Schulkomplexes neu errichtet werden. Grundlage der Planungen bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Danach ist schwerpunktmäßig eine Zweifeldsporthalle mit 22 x 44 x 7 m geplant. Über einem seitlich angelagerten Umkleidetrakt ist eine Zuschauertribüne (Galerie) für ca. 250 Personen (Versammlungsstätte) vorgesehen. Es ist eine Erschließung für Schüler und eine separate Erschließung – gekoppelt mit Teeküche/Kiosk und separaten WCs – für Vereine/Besucher vorgesehen.
Der Hallenbaukörper ist in der Machbarkeitsstudie zunächst als Stahlbetonkonstruktion entworfen. Die geplante Dachkonstruktion besteht aus Holzfachwerkbindern. Der Umkleidetrakt mit ergänzenden Räumlichkeiten ist in Massivbauweise konzipiert.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Burg (Spreewald), vertreten durch das Amt Burg (Spreewald), vertreten durch die Amtsdirektorin
Postanschrift: Hauptstraße 46
Postleitzahl: 03096
Postort: Burg
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-burg-spreewald.de🌏
E-Mail: bauverwaltung@amt-burg-spreewald.de📧
Telefon: +49 3560368248📞
Fax: +49 3560368241 📠
URL der Dokumente: http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/index.html🌏
Die unter Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Leistungsphase 9 sowie die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort der „Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)“, Bahnhofstr. 10, in 03096 Burg (Spreewald) soll eine Sporthalle für multifunktionale Nutzung – Schulsport, Vereinssport und ggf. auch außerschulische/-sportliche kulturelle bzw. touristischen Nutzungen – südlich des Schulkomplexes neu errichtet werden. Grundlage der Planungen bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Danach ist schwerpunktmäßig eine Zweifeldsporthalle mit 22 x 44 x 7 m geplant. Über einem seitlich angelagerten Umkleidetrakt ist eine Zuschauertribüne (Galerie) für ca. 250 Personen (Versammlungsstätte) vorgesehen. Es ist eine Erschließung für Schüler und eine separate Erschließung – gekoppelt mit Teeküche/Kiosk und separaten WCs – für Vereine/Besucher vorgesehen.
Am Standort der „Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)“, Bahnhofstr. 10, in 03096 Burg (Spreewald) soll eine Sporthalle für multifunktionale Nutzung – Schulsport, Vereinssport und ggf. auch außerschulische/-sportliche kulturelle bzw. touristischen Nutzungen – südlich des Schulkomplexes neu errichtet werden. Grundlage der Planungen bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Danach ist schwerpunktmäßig eine Zweifeldsporthalle mit 22 x 44 x 7 m geplant. Über einem seitlich angelagerten Umkleidetrakt ist eine Zuschauertribüne (Galerie) für ca. 250 Personen (Versammlungsstätte) vorgesehen. Es ist eine Erschließung für Schüler und eine separate Erschließung – gekoppelt mit Teeküche/Kiosk und separaten WCs – für Vereine/Besucher vorgesehen.
Der Hallenbaukörper ist in der Machbarkeitsstudie zunächst als Stahlbetonkonstruktion entworfen. Die geplante Dachkonstruktion besteht aus Holzfachwerkbindern. Der Umkleidetrakt mit ergänzenden Räumlichkeiten ist in Massivbauweise konzipiert.
Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen:
1. Neubau einer multifunktional nutzbaren Sporthalle mit Zuschauertribüne (Galerie).
2. Einbau eines Blockheizkraftwerkes zzgl. Spitzenlastkessel in den Bestandsbau zur Versorgung von Sporthalle und Schulkomplex mit elektrischer Energie und Wärme.
3. Gliederung / Gestaltung der Erschließung von der Bahnhofstraße sowie Einordnung der Abstellanlagen (PKW-/Fahrrad-Stellflächen) und Gestaltung der Eingangsbereiche.
4. Gestaltung/Wiederherstellung der durch die Baumaßnahmen zerstörten Freiflächen im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes sowie der haustechnischen Verbindung.
Die Baumaßnahmen sind bei laufendem Schulbetrieb geplant. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültiger EnEV und EEWärmeG erfolgen.
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Sporthalle und ergänzende Baumaßnahmen; 2. Art der Baumaßnahme: Neubau; 3. Größenordnung: Sporthalle rd. 2 000 m² qm BGF, Erschließung/ Freiflächen rd. 8 000 m²; 4. geschätzte Gesamtbaukosten (Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276): ca. 4 800 000 EUR brutto (davon KGr 300: rd. 2 600 000 EUR / KGr 400: rd. 800 000 EUR brutto).
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Sporthalle und ergänzende Baumaßnahmen; 2. Art der Baumaßnahme: Neubau; 3. Größenordnung: Sporthalle rd. 2 000 m² qm BGF, Erschließung/ Freiflächen rd. 8 000 m²; 4. geschätzte Gesamtbaukosten (Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276): ca. 4 800 000 EUR brutto (davon KGr 300: rd. 2 600 000 EUR / KGr 400: rd. 800 000 EUR brutto).
Der Auftrag umfasst die Gesamtplanung mit folgenden Leistungsbereichen:
A. Objektplanung gem. HOAI § 34: Grundleistungen Leistungsphase 2 teilweise (soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich) sowie LPh 3-9. Bestandteil der Objektplanung wird auch die Planung der Ausstattung.
B. Tragwerksplanung gem. HOAI § 51: Grundleistungen Leistungsphasen 1-6.
C. Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55, Anlagengruppen 1 bis 8 (AGr 7: Feuerlöschanlagen, Anzeigenanlagen, Audioanlage) nach HOAI §53: Grundleistungen Leistungsphase 2 teilweise sowie LPh 3-9.
D. Objektplanung für Freianlagen gem. HOAI § 39: Grundleistungen Leistungsphase 2 teilweise (soweit erforderlich) sowie LPh 3-9.
E. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik, Raumakustik) gem. HOAI Anlage 1.2: Grundleistungen Leistungsphasen 1-7.
F. Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9.
Gesucht wird ein Generalplaner oder eine Arbeitsgemeinschaft von Fachplanern, die die erforderlichen Planungsleistungen erbringt.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch ansprechendes Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourceschonenden Betrieb ermöglichen.
Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Angaben/Nachweise für die Leistungsbereiche A, B und C zu erbringen. Die Fachplaner für die Leistungsbereiche D bis F sind erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) zu benennen. Bestandteil der Honorarabfrage in der 2. Stufe werden die Leistungsbereiche A bis F.
Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Angaben/Nachweise für die Leistungsbereiche A, B und C zu erbringen. Die Fachplaner für die Leistungsbereiche D bis F sind erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) zu benennen. Bestandteil der Honorarabfrage in der 2. Stufe werden die Leistungsbereiche A bis F.
Für die Durchführung des Vorhabens erforderliche weitere Leistungen (z. B. Geotechnik, Vermessung sowie SiGeKo) sollen separat vergeben werden.
Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2). Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Folgende Unterlagen liegen vor: Machbarkeitsuntersuchung (Verf.: Bauconzept Planungsgesellschaft mbH, Lichtenstein 2014). Das Gutachten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. VI.3 „Sonstige Informationen“). Eine Kenntnis dieser Unterlage ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen liegen vor: Machbarkeitsuntersuchung (Verf.: Bauconzept Planungsgesellschaft mbH, Lichtenstein 2014). Das Gutachten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. VI.3 „Sonstige Informationen“). Eine Kenntnis dieser Unterlage ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: Anfang 2017; 2. Baudurchführung: 2018 bis 2019; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI 2013 §§ 34/51/55 zu beauftragen (Leistungsbereiche D bis F analog), soweit diese nach Ziffer II.2.4) Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI 2013 §§ 34/51/55 zu beauftragen (Leistungsbereiche D bis F analog), soweit diese nach Ziffer II.2.4) Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Eine Beauftragung ist von dem Erhalt von Fördermitteln und der Haushaltslage der Gemeinde/Bereitstellung der Eigenmittel abhängig. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Eine Beauftragung ist von dem Erhalt von Fördermitteln und der Haushaltslage der Gemeinde/Bereitstellung der Eigenmittel abhängig. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(2) Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, außerdem Vergabe folgender Leistungen: Ausgewählte Besondere Leistungen in den zur Vergabe vorgesehenen Leistungsbildern der HOAI bzw. AHO-Schriftenreihe Nr. 17.
Zusätzliche Informationen:
Die unter Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Leistungsphase 9 sowie die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burg (Spreewald).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
(a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Bewerbungsformular Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Bewerbungsformular Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(b) Eigenerklärung (Bewerbungsformular Pkt. 2) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen;
(c) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular Pkt. 3) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
(d) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Bewerbungsformular Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV und die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gemäß §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(d) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Bewerbungsformular Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV und die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gemäß §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Umsatz:
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2014, 2013) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 / im Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 / im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2014, 2013) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 / im Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 / im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1) Unterpunkt I. (5) sind zu beachten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1) Unterpunkt I. (5) sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Bewerbungsformular Pkt. 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Bewerbungsformular Pkt. 2).
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Mindeststandards:
(1) Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 170 000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
(2) Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 95 000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung (Bewerbungsformular Pkt. 4) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2014, 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden gesamt und davon mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre, aufgeschlüsselt nach den Leistungsbildern
(1) Darstellung (Bewerbungsformular Pkt. 4) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2014, 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden gesamt und davon mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre, aufgeschlüsselt nach den Leistungsbildern
a. Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34;
b. Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51;
c. Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
(2) Darstellung (Bewerbungsformular Pkt. 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Aus einer Referenzliste für das in Ziff. II.1.5) aufgeführte Leistungsbild (Bewerbungsformular Pkt. 5.1) sind mind. 2 und max. 4 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Bewerbungsformular Pkt. 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
(3) Aus einer Referenzliste für das in Ziff. II.1.5) aufgeführte Leistungsbild (Bewerbungsformular Pkt. 5.1) sind mind. 2 und max. 4 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Bewerbungsformular Pkt. 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden; anderenfalls wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
— Auftraggeber;
— Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103;
— Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmern: Name des Auftragnehmers;
— Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
— Bauwerkskosten (Summe KGr 300- 400 nach DIN 276 Neu) bezogen auf den Neubau-/ Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI § 2;
— BGF bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI § 2;
— Art der Baumaßnahme (überwiegend Neubau/Erweiterungsbau im Sinne HOAI 2013 §2 / Andere [Umbau-, Modernisierungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 § 2]);
— Gebäudetypologie (Sportbauten [Sporthalle, Schwimmhalle] / Gebäude mit einer Hallenbauten vergleichbaren Tragwerksstruktur /Andere);
— Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2013 §34 und /oder § 51, § 55;
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2013 §35 und/oder § 52, § 56).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem zusätzliche Angaben zu folgenden Leistungen/Projektmerkmalen erforderlich (sofern zutreffend): Referenzen im Bereich Objektplanung: Planung/Realisierung im Sinne Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO). Referenzen im Bereich Tragwerksplanung: Planung/Realisierung Deckenkonstruktion als Fachwerk. Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung: Planung/Realisierung Blockheizkraftwerk; Planung/ Realisierung Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen. Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem zusätzliche Angaben zu folgenden Leistungen/Projektmerkmalen erforderlich (sofern zutreffend): Referenzen im Bereich Objektplanung: Planung/Realisierung im Sinne Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO). Referenzen im Bereich Tragwerksplanung: Planung/Realisierung Deckenkonstruktion als Fachwerk. Referenzen im Bereich Technische Ausrüstung: Planung/Realisierung Blockheizkraftwerk; Planung/ Realisierung Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen. Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Referenzschreiben sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Referenzschreiben sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
(1) Anzahl der festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
(1) Anzahl der festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
(2) Anzahl der festangestellten Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
(2) Anzahl der festangestellten Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
(3) Anzahl der festangestellten Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt.
(3) Anzahl der festangestellten Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt.
(4) Referenzprojekte: Es dürfen nur Referenzprojekte benannt werden (Bewerbungsformular 5.2.1 bis 5.2.4), die folgende Bedingungen erfüllen: überwiegend Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme i.S. HOAI 2013 §2, Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) bezogen auf den Neubau-/ Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 jeweils größer/gleich 1,0 Mio. Euro netto, Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 5 Jahren (im Zeitraum 09/2016 bis 10/2011).
(4) Referenzprojekte: Es dürfen nur Referenzprojekte benannt werden (Bewerbungsformular 5.2.1 bis 5.2.4), die folgende Bedingungen erfüllen: überwiegend Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme i.S. HOAI 2013 §2, Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) bezogen auf den Neubau-/ Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 jeweils größer/gleich 1,0 Mio. Euro netto, Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 5 Jahren (im Zeitraum 09/2016 bis 10/2011).
Für die mind. 2 und max. 4 zu benennenden Referenzprojekte, welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
— mindestens ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB §98; für dieses Projekt müssen durch den Bewerber außerdem Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2013 §34 erbracht worden sein;
— mindestens ein Referenzprojekt, für das Leistungen der Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 erbracht wurden, mit Honorarzone größer/gleich 4 im Sinne HOAI 2013 §35;
— mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Sportbauten (Sporthallen, Schwimmhallen) zuzuordnen ist oder ein Gebäude mit einer Hallenbauten vergleichbaren Tragwerksstruktur darstellt; für dieses Projekt müssen durch den Bewerber außerdem Leistungen der Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 erbracht worden sein;
— mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Sportbauten (Sporthallen, Schwimmhallen) zuzuordnen ist oder ein Gebäude mit einer Hallenbauten vergleichbaren Tragwerksstruktur darstellt; für dieses Projekt müssen durch den Bewerber außerdem Leistungen der Tragwerksplanung im Sinne HOAI 2013 §51 erbracht worden sein;
— mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen…
… 2 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §34 (Objektplanung) durchgängig erbracht wurden;
… 1 bis 6 im Sinne HOAI 2013 §51 (Tragwerksplanung) durchgängig erbracht wurden;
— durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 (LPh 4 soweit erforderlich) im Sinne HOAI 2013 §55 (Technische Ausrüstung) in den Anlagengruppen 1 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §53 mindestens je einmal abgedeckt sein.
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (max. 4) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied je Leistungsbereich die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Bewerbungsformular (s. Pkt. 7).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Die örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gem. Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzenden Vorschriften und Regeln des Landes Brandenburg und der Gemeinde Burg (Spreewald); dies beinhaltet z. B. auch die LHO Brandenburg und das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG).
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Vertrag inkl. Anlagen (Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen für freiberuflich Tätige; Zusätzliche Vertragsbestimmungen (ZVB) für Verträge mit freiberuflich tätigen Objektplanern.
(5) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI; Stand: Juli 2013. Festlegungen des AG: Objektplanung HOAI § 35: Honorarzone IV Mindestsatz; Tragwerksplanung HOAI § 52: Honorarzone III Mindestsatz; Technische Ausrüstung HOAI § 56: Honorarzone II (AGr 1-7) bzw. HZ III (AGr 2 [teilweise], AGr 8), jeweils Mindestsatz.
(5) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI; Stand: Juli 2013. Festlegungen des AG: Objektplanung HOAI § 35: Honorarzone IV Mindestsatz; Tragwerksplanung HOAI § 52: Honorarzone III Mindestsatz; Technische Ausrüstung HOAI § 56: Honorarzone II (AGr 1-7) bzw. HZ III (AGr 2 [teilweise], AGr 8), jeweils Mindestsatz.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.680 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 19,3 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 80,7 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.680 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 19,3 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 80,7 %).
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitendes Personal (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 145
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachtechnische Lösungsansätze (anhand von praktischen Beispielen, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation/aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 60
Die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärungen des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vgv.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärungen des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vgv.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.2.2) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Neubau Sporthalle Burg (Spreewald) – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.2.2) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Neubau Sporthalle Burg (Spreewald) – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Unter der o.g. Internetadresse können alle Vergabeunterlagen (neben den für die Bewerbung erforderlichen Formblättern: Machbarkeitsstudie, Zuschlagskriterien/Bewertung, Vertragsentwürfe, Leistungsbild) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte (Beantwortung von Rückfragen) abgerufen werden. Bewerber und Bewerbergemeinschaften sind verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen dort zu verschaffen.
Unter der o.g. Internetadresse können alle Vergabeunterlagen (neben den für die Bewerbung erforderlichen Formblättern: Machbarkeitsstudie, Zuschlagskriterien/Bewertung, Vertragsentwürfe, Leistungsbild) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte (Beantwortung von Rückfragen) abgerufen werden. Bewerber und Bewerbergemeinschaften sind verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen dort zu verschaffen.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Neubau Sporthalle Burg (Spreewald) – Rückfragen“ per Telefax an +49 (0) 30 21751859 oder per E-Mail an zimmer@planungskultur.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet (s.o.) kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Neubau Sporthalle Burg (Spreewald) – Rückfragen“ per Telefax an +49 (0) 30 21751859 oder per E-Mail an zimmer@planungskultur.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet (s.o.) kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE), Potsdam
Postanschrift: Heinrich–Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 196-353460 (2016-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort der „Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)“, Bahnhofstr. 10, in 03096 Burg (Spreewald) soll eine Sporthalle für multifunktionale Nutzung – Schulsport, Vereinssport und ggf. auch außerschulische/-sportliche kulturelle bzw. touristischen Nutzungen – südlich des Schulkomplexes neu errichtet werden. Grundlage der Planungen bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Danach ist schwerpunktmäßig eine Zweifeldsporthalle mit 22 x 44 x 7m geplant.
Am Standort der „Grund- und Oberschule Burg (Spreewald)“, Bahnhofstr. 10, in 03096 Burg (Spreewald) soll eine Sporthalle für multifunktionale Nutzung – Schulsport, Vereinssport und ggf. auch außerschulische/-sportliche kulturelle bzw. touristischen Nutzungen – südlich des Schulkomplexes neu errichtet werden. Grundlage der Planungen bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Danach ist schwerpunktmäßig eine Zweifeldsporthalle mit 22 x 44 x 7m geplant.
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Spree-Neiße
🏙️
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung für die Erstellung dieser Bekanntmachung muss zwingend der Auftragswert angegeben werden, der jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. In Ziffer V.2.4 wurde daher nicht der tatsächliche Auftragswert angegeben, sondern ein fiktiver Wert, der keinesfalls dem geschätzten bzw. dem tatsächlichen Auftragswert entspricht.
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung für die Erstellung dieser Bekanntmachung muss zwingend der Auftragswert angegeben werden, der jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. In Ziffer V.2.4 wurde daher nicht der tatsächliche Auftragswert angegeben, sondern ein fiktiver Wert, der keinesfalls dem geschätzten bzw. dem tatsächlichen Auftragswert entspricht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A. Objektplanung gem. HOAI §34: Grundleistungen Leistungsphase 2 teilweise (soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich) sowie LPh. 3-9. Bestandteil der Objektplanung wird auch die Planung der Ausstattung.
B. Tragwerksplanung gem. HOAI §51: Grundleistungen Leistungsphasen 1-6.
C. Technische Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1 bis 8 (AGr 7: Feuerlöschanlagen, Anzeigenanlagen, Audioanlage) nach HOAI §53: Grundleistungen Leistungsphase 2 teilweise sowie LPh. 3-9.
D. Objektplanung für Freianlagen gem. HOAI §39: Grundleistungen Leistungsphase 2 teilweise (soweit erforderlich) sowie LPh. 3-9.
Gesucht wurde ein Generalplaner oder eine Arbeitsgemeinschaft von Fachplanern, die die erforderlichen Planungsleistungen erbringt.
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI 2013 §§34/51/55 zu beauftragen (Leistungsbereiche D bis F analog), soweit diese nach Ziffer II.2.4 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI 2013 §§34/51/55 zu beauftragen (Leistungsbereiche D bis F analog), soweit diese nach Ziffer II.2.4 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.