Planung und Bau eines erstligatauglichen Fußballstadions nach internationalem Standard für ca. 35.000 Zuschauer mit multifunktionalem Veranstaltungsbereich, ca. 145 000 m Außenanlagen mit erforderlicher Stadioninfrastruktur und ca. 2.000 Stellplätzen, Trainingsplätzen, Grundlage wird eine funktionale Leistungsbeschreibung sein. Die Außenanlagen umfassen auch öffentliche Erschließungsflächen und öffentliche Grünflächen. Für diese Anlagen ist Auftraggeber nicht die Stadion Freiburg Objektträger GmbH und Co.KG, sondern die Stadt Freiburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.80 000 00090 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadion Freiburg Objektträger GmbH und Co. KG
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Der Bewerbungsbogen nebst weiterer Erklärungsvordrucke für den Teilnahmeantrag sowie Teilnahmebedingungen für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg (www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de) hinterlegt.
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch oder schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Planung und Errichtung Stadion mit Außenanlagen“ oder dem auf dem Vergabeportal verfügbaren Kennzettel versehen bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (nicht unter der Postanschrift des Auftraggeber, bitte beachten!) zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail (vergabemanagement@stadt.freiburg.de, Betreff: Vergabe Planung und Errichtung Stadion mit Außenanlagen) oder über das Fragen- und Antwortenforum des eVergabe-Portals bis spätestens zum 3.5.2016 einzureichen. Antworten auf Fragen sowie ergänzende Auskünfte zum Vergabeverfahren werden zeitgleich allen Unternehmen übermittelt, die sich auf dem Vergabeportal registriert bzw. einen Ansprechpartner mit Mailadresse benannt haben.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Austausch und bei nachgewiesen gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 4 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
6. Entschädigung
Den Bietern wird eine Frist von mindestens 8 Wochen zur Erarbeitung ihrer Angebote eingeräumt. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Vorschriften der VOB/A- EG 2012.
Der Auftraggeber wird jedem Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten
Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, eine Entschädigung gewähren:
— Alle Bieter erhalten unter diesen Voraussetzungen für die Einreichung ihrer gültigen ersten indikativen Angebote pauschal 10 000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,
— Alle Bieter, die der Auftraggeber – nach der Verringerung der Anzahl der Angebote in den Verhandlungsrunden – zur Abgabe von endgültigen besten Angeboten auffordert, erhalten zusätzlich pauschal 10 000 EUR je Abgabe eines endgültigen Angebots (insgesamt höchstens 20 000 EUR) jeweils zuzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,
— Derjenige Bieter, dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilt, bekommt keine Entschädigung gewährt.
Die Auftragsvergabe steht unter folgenden Vorbehalten:
— Nach Abschluss der Verhandlungen liegt kein Angebot unterhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Budgetobergrenze vor.
— Freigabe bzw. Genehmigung des vorgesehenen Finanzierungskonzeptes durch die EU-Kommission, welches im Rahmen eines sog. Beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens beantragt worden ist. Die Entscheidung der EU-Kommission wird allen Bietern, die zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden, unverzüglich nach deren Vorliegen übermittelt.
— – Vorliegen der Planreife des Bebauungsplans (Baurecht für die zu errichtenden baulichen Anlagen nach § 33 Abs. 1 BauGB),
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Der Bewerbungsbogen nebst weiterer Erklärungsvordrucke für den Teilnahmeantrag sowie Teilnahmebedingungen für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg (www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de) hinterlegt.
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch oder schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Planung und Errichtung Stadion mit Außenanlagen“ oder dem auf dem Vergabeportal verfügbaren Kennzettel versehen bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (nicht unter der Postanschrift des Auftraggeber, bitte beachten!) zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail (vergabemanagement@stadt.freiburg.de, Betreff: Vergabe Planung und Errichtung Stadion mit Außenanlagen) oder über das Fragen- und Antwortenforum des eVergabe-Portals bis spätestens zum 3.5.2016 einzureichen. Antworten auf Fragen sowie ergänzende Auskünfte zum Vergabeverfahren werden zeitgleich allen Unternehmen übermittelt, die sich auf dem Vergabeportal registriert bzw. einen Ansprechpartner mit Mailadresse benannt haben.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Austausch und bei nachgewiesen gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 4 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
6. Entschädigung
Den Bietern wird eine Frist von mindestens 8 Wochen zur Erarbeitung ihrer Angebote eingeräumt. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Vorschriften der VOB/A- EG 2012.
Der Auftraggeber wird jedem Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten
Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, eine Entschädigung gewähren:
— Alle Bieter erhalten unter diesen Voraussetzungen für die Einreichung ihrer gültigen ersten indikativen Angebote pauschal 10 000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,
— Alle Bieter, die der Auftraggeber – nach der Verringerung der Anzahl der Angebote in den Verhandlungsrunden – zur Abgabe von endgültigen besten Angeboten auffordert, erhalten zusätzlich pauschal 10 000 EUR je Abgabe eines endgültigen Angebots (insgesamt höchstens 20 000 EUR) jeweils zuzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,
— Derjenige Bieter, dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilt, bekommt keine Entschädigung gewährt.
Die Auftragsvergabe steht unter folgenden Vorbehalten:
— Nach Abschluss der Verhandlungen liegt kein Angebot unterhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Budgetobergrenze vor.
— Freigabe bzw. Genehmigung des vorgesehenen Finanzierungskonzeptes durch die EU-Kommission, welches im Rahmen eines sog. Beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens beantragt worden ist. Die Entscheidung der EU-Kommission wird allen Bietern, die zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden, unverzüglich nach deren Vorliegen übermittelt.
— – Vorliegen der Planreife des Bebauungsplans (Baurecht für die zu errichtenden baulichen Anlagen nach § 33 Abs. 1 BauGB),
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung und Bau eines erstligatauglichen Fußballstadions nach internationalem Standard für ca. 35.000 Zuschauer mit multifunktionalem Veranstaltungsbereich, ca. 145 000 m
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 80 000 000 💰
90 000 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Planung und Errichtung eines Bürogebäudes unterhalb der Osttribüne des Stadions mit einer Nutzfläche zwischen 800 qm und 1.600 qm. Das Gebäude soll unabhängig vom Spiel- und Veranstaltungsbetrieb bewirtschaftet werden können, eine Anbindung an die Energie- und Medienversorgung des Stadions ist jedoch gewünscht.
Planung und Errichtung eines Bürogebäudes unterhalb der Osttribüne des Stadions mit einer Nutzfläche zwischen 800 qm und 1.600 qm. Das Gebäude soll unabhängig vom Spiel- und Veranstaltungsbetrieb bewirtschaftet werden können, eine Anbindung an die Energie- und Medienversorgung des Stadions ist jedoch gewünscht.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2016000747
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise:
— Handelsregisterauszug
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
(alle Nachweise nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt Antragsabgabe),
Für den Fall, dass der Handelsregisterauszug älter als 3 Monate ist, ist eine Eigenerklärung zulässig, dass der eingereichte Nachweis den aktuellen Stand widergibt; die Einreichung von Kopien ist zulässig; der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des Originals vor,
Für den Fall, dass der Handelsregisterauszug älter als 3 Monate ist, ist eine Eigenerklärung zulässig, dass der eingereichte Nachweis den aktuellen Stand widergibt; die Einreichung von Kopien ist zulässig; der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des Originals vor,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. e)-i) VOB/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
— Unternehmensdarstellung mit Angaben zu Beteiligungsverhältnissen und gesellschaftsrechtlicher Struktur bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (Organigramme und textliche Beschreibung)
— im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind von jedem Mitglied die zuvor genannten Nachweise beizubringen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Hinweis: Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Angaben/ Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen:
Angabe Unternehmensumsatz jährlich in 2012, 2013, 2014 oder 2013, 2014, 2015. Der Nachweis der Angaben erfolgt mindestens durch die Vorlage eines Jahresabschlusses, der in zusammengefasster Form eingereicht werden kann. Die Nachforderung vertiefender Unterlagen zum Jahresabschluss bleibt vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe Unternehmensumsatz jährlich in 2012, 2013, 2014 oder 2013, 2014, 2015. Der Nachweis der Angaben erfolgt mindestens durch die Vorlage eines Jahresabschlusses, der in zusammengefasster Form eingereicht werden kann. Die Nachforderung vertiefender Unterlagen zum Jahresabschluss bleibt vorbehalten.
Falls der Unternehmensumsatz nicht nur aus Planungs- und Bauleistungen besteht, ist der Anteil der Planungs- und Bauleistungen am Umsatz zu benennen. Der Umsatz aus Planungs- und Bauleistungen muss im Durchschnitt der genannten Jahre jährlich mindestens 40 000 000 EUR betragen haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls der Unternehmensumsatz nicht nur aus Planungs- und Bauleistungen besteht, ist der Anteil der Planungs- und Bauleistungen am Umsatz zu benennen. Der Umsatz aus Planungs- und Bauleistungen muss im Durchschnitt der genannten Jahre jährlich mindestens 40 000 000 EUR betragen haben.
Der Anteil der Planungs- und Bauleistungen am Gesamtumsatz kann durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die obigen Anforderungen an den Mindestumsatz erfüllen.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft kann sich zur Erfüllung der Mindestanforderung an den Umsatz aus Planungs- und Bauleistungen der Kapazitäten anderer, ggf. verbundener Unternehmen, wie insbesondere eines Mutterkonzerns, bedienen. In dem Fall ist dem Auftraggeber gegenüber mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorgelegt wird (§ 6 EG Abs. 8 VOB/A), mit der im Sinne einer Patronatserklärung erklärt wird, im Bedarfsfall für die Verpflichtungen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft einzustehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft kann sich zur Erfüllung der Mindestanforderung an den Umsatz aus Planungs- und Bauleistungen der Kapazitäten anderer, ggf. verbundener Unternehmen, wie insbesondere eines Mutterkonzerns, bedienen. In dem Fall ist dem Auftraggeber gegenüber mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorgelegt wird (§ 6 EG Abs. 8 VOB/A), mit der im Sinne einer Patronatserklärung erklärt wird, im Bedarfsfall für die Verpflichtungen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft einzustehen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen Ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Hinweis: Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden.
— Erklärung der Bereitschaft im Auftragsfall, eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR (die Versicherungssumme muss mindestens 2-fach zur Verfügung stehen) zu stellen; weitere Einzelheiten zu Versicherungen sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung der Bereitschaft im Auftragsfall, eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR (die Versicherungssumme muss mindestens 2-fach zur Verfügung stehen) zu stellen; weitere Einzelheiten zu Versicherungen sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Mindeststandards: Siehe III.2.2.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft:
1: Mindestreferenzen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit:
Hinweis: Bewerber, die die Mindestreferenzen nicht nachweisen können, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
1.1: Mindestreferenz Stadion
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt realisiert haben, das folgenden Anforderungen entspricht: Erstligataugliches Fußballstadion nach nationalem Ligastandard in der Auftragsart „schlüsselfertige Erstellung Bau“ oder „Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau“; in der EU, Auftragswert mindestens 10 000 000 EUR netto; mindestens 10 000 Besucherplätze; Event-/Drittnutzungsbereiche für mindestens 500 Besucher in das Stadion integriert; multifunktionales Nutzungskonzept; als Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau.
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt realisiert haben, das folgenden Anforderungen entspricht: Erstligataugliches Fußballstadion nach nationalem Ligastandard in der Auftragsart „schlüsselfertige Erstellung Bau“ oder „Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau“; in der EU, Auftragswert mindestens 10 000 000 EUR netto; mindestens 10 000 Besucherplätze; Event-/Drittnutzungsbereiche für mindestens 500 Besucher in das Stadion integriert; multifunktionales Nutzungskonzept; als Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau.
Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % und der Auftragswert des Bewerbers mindestens 5 000 000 EUR netto betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % und der Auftragswert des Bewerbers mindestens 5 000 000 EUR netto betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
1.2: Mindestreferenz Außenanlagen
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt realisiert haben, das folgenden Anforderungen entspricht:
Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und Freiflächen inkl. der dazugehörigen technischen Einrichtungen wie z.B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanälen, Beleuchtung und Beschilderung im städtischen Umfeld in der EU, Auftragswert mindestens 2 000 000 EUR netto; Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau.
Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und Freiflächen inkl. der dazugehörigen technischen Einrichtungen wie z.B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanälen, Beleuchtung und Beschilderung im städtischen Umfeld in der EU, Auftragswert mindestens 2 000 000 EUR netto; Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau.
Hinweis: Die Mindestreferenz Außenanlagen muss nicht im Zusammenhang mit einem Stadion stehen.
Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % und der Auftragswert des Bewerbers mindestens 1 000 000 EUR netto betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % und der Auftragswert des Bewerbers mindestens 1 000 000 EUR netto betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
2: Weitere Referenzen
Hinweis: Diese werden zur Wertung gemäß IV 1.2) herangezogen
Nennung und Beschreibung maximal 4 weiterer Referenzprojekte: Fußballstadien in der EU mit mindestens 10 000 Besucherplätzen, Auftragsart schlüsselfertige Erstellung Bau oder Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau, als Neubau/ grundlegender Umbau oder grundlegender Teilneubau/Teilumbau, fertiggestellt im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau. Die Nennung weiterer Referenzen wird nur in Bezug auf Referenzen, die den Stadionbau gemäß Ziff. 1.1 betreffen, in die Wertung gemäß IV 1.2 mitherangezogen. Demgegenüber wird bezüglich der Außenanlagen ausschließlich die benannte Mindestreferenz gemäß Ziff. 1.2 in die Wertung einbezogen. Auch für die weiteren Referenzen hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird, sollten die Referenzobjekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein.
Nennung und Beschreibung maximal 4 weiterer Referenzprojekte: Fußballstadien in der EU mit mindestens 10 000 Besucherplätzen, Auftragsart schlüsselfertige Erstellung Bau oder Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau, als Neubau/ grundlegender Umbau oder grundlegender Teilneubau/Teilumbau, fertiggestellt im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau. Die Nennung weiterer Referenzen wird nur in Bezug auf Referenzen, die den Stadionbau gemäß Ziff. 1.1 betreffen, in die Wertung gemäß IV 1.2 mitherangezogen. Demgegenüber wird bezüglich der Außenanlagen ausschließlich die benannte Mindestreferenz gemäß Ziff. 1.2 in die Wertung einbezogen. Auch für die weiteren Referenzen hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird, sollten die Referenzobjekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen, ggf. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein.
Bei Realisierung in Arbeitsgemeinschaft s. oben.
Darstellung der Referenzen auf maximal zwei DIN A4 Seiten pro Referenz unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer, Beschreibung multifunktionales Nutzungskonzept, Dauer und Ort der Realisierung, Zeitpunkt der Fertigstellung, Anzahl Besucherplätze auf Sitz- und Stehtribünen, maximale Besucherkapazität in Innenräumen für nichtsportliche Veranstaltungen, Auftragswert. Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder die englische Sprache beherrschen.
Darstellung der Referenzen auf maximal zwei DIN A4 Seiten pro Referenz unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer, Beschreibung multifunktionales Nutzungskonzept, Dauer und Ort der Realisierung, Zeitpunkt der Fertigstellung, Anzahl Besucherplätze auf Sitz- und Stehtribünen, maximale Besucherkapazität in Innenräumen für nichtsportliche Veranstaltungen, Auftragswert. Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder die englische Sprache beherrschen.
Sollte sich ein Bewerber, ggf. auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, muss er dem Auftraggeber gegenüber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 6 EG Abs. 8 VOB/A);
Sollte sich ein Bewerber, ggf. auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, muss er dem Auftraggeber gegenüber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 6 EG Abs. 8 VOB/A);
3: Mindestreferenzen für den Architekten und den Außenanlagenplaner (oder Eigenplanung):
Benennt der Bewerber einen Architekten und/oder einen Außenanalagenplaner, der die Leistungen als Nachunternehmer erbringt, muss er sich bereits im Teilnahmeantrag dazu verpflichten, diesen im Rahmen der Errichtung des Stadions mindestens mit der Planung der Leistungen der Phase II- IV HOAI sowie mit Leitdetails der Phase V, den Architekten zusätzlich mit künstlerischer Oberleitung der Phase V zu beauftragen. Der benannte Architekt und/oder Außenanlagenplaner ist vorab mit dieser Leistung zu verpflichten.
Benennt der Bewerber einen Architekten und/oder einen Außenanalagenplaner, der die Leistungen als Nachunternehmer erbringt, muss er sich bereits im Teilnahmeantrag dazu verpflichten, diesen im Rahmen der Errichtung des Stadions mindestens mit der Planung der Leistungen der Phase II- IV HOAI sowie mit Leitdetails der Phase V, den Architekten zusätzlich mit künstlerischer Oberleitung der Phase V zu beauftragen. Der benannte Architekt und/oder Außenanlagenplaner ist vorab mit dieser Leistung zu verpflichten.
Falls kein Architekt oder Außenanlagenplaner benannt wird (Eigenplanung), muss der Bewerber nachweisen, dass er selbst über die gleiche Qualifikation verfügt und die Referenz auch in Bezug auf die Architektur vorweisen kann.
Hinweis: Jeder Architekt und Außenanlagenplaner kann sich nur einfach (als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer nur eines Bewerbers/ einer Bewerbergemeinschaft) am Wettbewerb beteiligen. Mehrfachbewerbungen führen zwingend zum Ausschluss aller Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, an denen der Architekt oder Außenanlagenplaner beteiligt ist.
Hinweis: Jeder Architekt und Außenanlagenplaner kann sich nur einfach (als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer nur eines Bewerbers/ einer Bewerbergemeinschaft) am Wettbewerb beteiligen. Mehrfachbewerbungen führen zwingend zum Ausschluss aller Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, an denen der Architekt oder Außenanlagenplaner beteiligt ist.
3.1: Mindestreferenz des Architekten
Hinweis: Bewerber, deren Architekt/ Eigenplanung die Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Der Architekt muss mindestens eine realisierte Veranstaltungsstätte in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entspricht: Baukosten mindestens 10 000 000 EUR netto KG 200-700; mindestens 7.500 Besucherplätze; Event-/Drittnutzungsbereiche für mindestens 500 Besucher außerhalb der Szenenfläche und in die Veranstaltungsstätte integriert; multifunktionales Nutzungskonzept mit sportlicher (Teil-)Nutzung als Neubau oder grundlegender (Teil)-Umbau; fertiggestellt im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau; Auftrag des Architekten mindestens HOAI Phase II-IV.
Der Architekt muss mindestens eine realisierte Veranstaltungsstätte in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entspricht: Baukosten mindestens 10 000 000 EUR netto KG 200-700; mindestens 7.500 Besucherplätze; Event-/Drittnutzungsbereiche für mindestens 500 Besucher außerhalb der Szenenfläche und in die Veranstaltungsstätte integriert; multifunktionales Nutzungskonzept mit sportlicher (Teil-)Nutzung als Neubau oder grundlegender (Teil)-Umbau; fertiggestellt im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau; Auftrag des Architekten mindestens HOAI Phase II-IV.
3.2 Mindestreferenz des Außenanlagenplaners
Hinweis: Bewerber, deren Außenanlagenplaner/ Eigenplanung die Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Der Außenanlagenplaner muss mindestens ein Projekt in der EU zum Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und Freiflächen incl. der dazugehörigen technischen Einrichtungen wie z. B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanäle, Beleuchtung und Beschilderung im städtischen Umfeld geplant haben, das folgenden Anforderungen entspricht: Baukosten mindestens 2 000 000 EUR netto, Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau, Auftrag des Planers mindestens HOAI Phase II-IV.
Der Außenanlagenplaner muss mindestens ein Projekt in der EU zum Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und Freiflächen incl. der dazugehörigen technischen Einrichtungen wie z. B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanäle, Beleuchtung und Beschilderung im städtischen Umfeld geplant haben, das folgenden Anforderungen entspricht: Baukosten mindestens 2 000 000 EUR netto, Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2007 bis 2016 oder derzeit im Bau, Auftrag des Planers mindestens HOAI Phase II-IV.
4: Weitere Referenzen des Architekten
Hinweis: Diese werden zur Wertung gemäß Ziff. IV 1.2) herangezogen.
Nennung und Beschreibung maximal vier weiterer realisierter Referenzprojekte: Veranstaltungsstätten mit mindestens 5 000 Besucherplätzen, fertiggestellt im Zeitraum 2007—2016 oder derzeit im Bau. Die Nennung weiterer Referenzen wird nur in Bezug auf den Architekten für eine Veranstaltungsstätte in die Wertung gemäß IV 1.2 mitherangezogen. Demgegenüber wird beim Außenanlagenplaner ausschließlich die benannte Mindestreferenz gemäß Ziff. 3.2 in die Wertung einbezogen.
Nennung und Beschreibung maximal vier weiterer realisierter Referenzprojekte: Veranstaltungsstätten mit mindestens 5 000 Besucherplätzen, fertiggestellt im Zeitraum 2007—2016 oder derzeit im Bau. Die Nennung weiterer Referenzen wird nur in Bezug auf den Architekten für eine Veranstaltungsstätte in die Wertung gemäß IV 1.2 mitherangezogen. Demgegenüber wird beim Außenanlagenplaner ausschließlich die benannte Mindestreferenz gemäß Ziff. 3.2 in die Wertung einbezogen.
Darstellung der Referenzen auf maximal 2 DIN A4 Seiten pro Referenz unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer, Beschreibung multifunktionales Nutzungskonzept, Dauer und Ort der Realisierung, Zeitpunkt der Fertigstellung, Anzahl Besucherplätze auf Sitz- und Stehtribünen, maximale Besucherkapazität in Innenräumen für nichtsportliche Veranstaltungen, Auftragswert.
Darstellung der Referenzen auf maximal 2 DIN A4 Seiten pro Referenz unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer, Beschreibung multifunktionales Nutzungskonzept, Dauer und Ort der Realisierung, Zeitpunkt der Fertigstellung, Anzahl Besucherplätze auf Sitz- und Stehtribünen, maximale Besucherkapazität in Innenräumen für nichtsportliche Veranstaltungen, Auftragswert.
Weitere Information zu den Nachweisen der Leistungsfähigkeit des Bewerbers und des Architekten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Im Zweifel gelten die Begriffsfestlegungen der MVStättVerO Stand 2012 für die Auslegung bei der Beurteilung von Referenzen.
Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden, der bei der in Anhang A.II. genannten Stelle abgefordert werden kann.
Es kann optional ein TGA-Planer benannt werden, der vorab verpflichtet wurde, die TGA- Planung für den Auftragsgegenstand zu übernehmen. Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung des benannten Büros beizulegen. Sofern der TGA- Planer Referenzen analog der Mindestreferenz des Architekten oder zum klimaneutralen Bauen nachweisen kann, findet dieses in der Wertung entsprechend Ziff. IV 1.2) Berücksichtigung. Verfügt der Bewerber selbst über einen TGA- Planer (Eigenplanung) muss der Bewerber nachweisen, dass er selbst über die gleiche Qualifikation verfügt und die Referenz auch in Bezug auf die TGA- Planung vorweisen kann.
Es kann optional ein TGA-Planer benannt werden, der vorab verpflichtet wurde, die TGA- Planung für den Auftragsgegenstand zu übernehmen. Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung des benannten Büros beizulegen. Sofern der TGA- Planer Referenzen analog der Mindestreferenz des Architekten oder zum klimaneutralen Bauen nachweisen kann, findet dieses in der Wertung entsprechend Ziff. IV 1.2) Berücksichtigung. Verfügt der Bewerber selbst über einen TGA- Planer (Eigenplanung) muss der Bewerber nachweisen, dass er selbst über die gleiche Qualifikation verfügt und die Referenz auch in Bezug auf die TGA- Planung vorweisen kann.
Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl verwendet, wenn der Bewerber folgende Angaben macht: – Nennung und Beschreibung eines Referenzprojektes auf maximal zwei DIN-A4-Seiten unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und Telefonnummer, – Sportart, – Ort und Dauer der Verwirklichung, – Zeitpunkt der (geplanten) Fertigstellung, – Sitz- und Stehplatzanzahl, – Auftragswert. Es werden nur baulich realisierte Referenzen berücksichtigt (fertiggestellt oder im Bau). Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder englische Sprache beherrschen.
Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl verwendet, wenn der Bewerber folgende Angaben macht: – Nennung und Beschreibung eines Referenzprojektes auf maximal zwei DIN-A4-Seiten unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und Telefonnummer, – Sportart, – Ort und Dauer der Verwirklichung, – Zeitpunkt der (geplanten) Fertigstellung, – Sitz- und Stehplatzanzahl, – Auftragswert. Es werden nur baulich realisierte Referenzen berücksichtigt (fertiggestellt oder im Bau). Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder englische Sprache beherrschen.
Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden.
Mindeststandards: Siehe III.2.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme (gem. Funktionaler Leistungsbeschreibung). Mängelanspruchssicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme. Die Verpflichtung zum Abschluss entsteht bei Zuschlagserhalt.
Vertragserfüllungssicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme (gem. Funktionaler Leistungsbeschreibung). Mängelanspruchssicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme. Die Verpflichtung zum Abschluss entsteht bei Zuschlagserhalt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen. Für die Bewerbergemeinschaftserklärung ist zwingend das vom Auftraggeber bereitgestellte Formular „Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen. Für die Bewerbergemeinschaftserklärung ist zwingend das vom Auftraggeber bereitgestellte Formular „Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragsvergabe unterfällt dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LMTG). In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die nach diesem Gesetz erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue-/Mindestentgelterklärung) abzugeben.
Die Auftragsvergabe unterfällt dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LMTG). In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die nach diesem Gesetz erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue-/Mindestentgelterklärung) abzugeben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 4, höchstens 10 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt. 3. Stufe: Sollten mehr Bewerber die formellen Nachweise und die Mindestanforderungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit erfüllen als 10, so wird gemäß nachfolgendem Schema eine Rangfolge erstellt. Aufgefordert werden die ersten 10 Bewerber in dieser Rangfolge. Sofern zwei Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, werden diese in alphabetischer Reihenfolge gesetzt. Falls zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl an 10 gesetzt werden, werden beide Bewerber berücksichtigt und in diesem Fall 11 Bewerber eingeladen. --- Punkteschema zur Bewertung Referenzprojekte einschl. Mindestreferenzen Bewerber Referenzen Stadion: Referenzen Auftragswert bis 10 000 000 Mio. EUR: 1 Punkt, Referenzen Auftragswert bis 20 000 000 Mio. EUR: 2 Punkte, Referenzen Auftragswert ab 20 000 001 Mio. EUR: 2,5 Punkte. – Bewerber Referenzen Außenlagen: Mindestreferenz Auftragswert bis 4 000 000 Mio EUR: 1 Punkt, Mindestreferenz Auftragswert bis 8 000 000 Mio EUR: 2 Punkte, Mindestreferenz Auftragswert ab 8 000 001 Mio EUR: 2,5 Punkte. – Architekt: Referenzen Baukosten bis 10 000 000 Mio. EUR (KG 200-700 netto): 1 Punkte, Referenzen Baukosten ab 10 000 001 Mio. EUR (KG 200-700 netto): 2 Punkte. Referenzen mit Leistungsumfang einschl. HOAI Phase V: 0,5 Zusatzpunkte pro Referenz – Außenanlagenplaner: Mindestreferenz Baukosten bis 4 000 000 Mio. EUR: 1 Punkt, Mindestreferenz Baukosten ab 4 000 001 Mio. EUR: 2 Punkte. Mindestreferenz mit Leistungsumfang einschl. HOAI Phase V: 0,5 Zusatzpunkte TGA Planer: Vorabverpflichtung eines TGA-Planers (oder Nachweis der Eigenrealisierung), der mindestens eine realisierte Veranstaltungsstätte gemäß Mindestanforderungen für Architekten geplant hat: 2 Punkte, Vorabverpflichtung eines TGA-Planers (oder Nachweis der Eigenrealisierung), der mindestens ein klimaneutrales Gebäude gleich welcher Nutzung mit Baukosten ab 10 000 000 Mio EUR (KG 200-700 netto) geplant hat, Leistungsumfang des Planers mindestens Phase II-IV: 2 Punkte, Die Punktevergabe erfolgt für jede Referenz, d.h. für die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft können bis zu 15 Punkte erzielt werden und für die Referenzen des Architekten und des Außenanlagenplaners können bis zu 15 Punkte sowie 4 Zusatzpunkte erzielt werden (Maximalpunktzahl insgesamt 34 Punkte). Sonstiges: Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl verwendet, wenn der Bewerber folgende Angaben macht: – Nennung und Beschreibung eines Referenzprojektes auf maximal zwei DIN-A4-Seiten unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und Telefonnummer, – Sportart, – Ort und Dauer der Verwirklichung, – Zeitpunkt der (geplanten) Fertigstellung, – Sitz- und Stehplatzanzahl, – Auftragswert. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die fertiggestellt oder im Bau befindlich sind. Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder englische Sprache beherrschen. Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 4, höchstens 10 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt. 3. Stufe: Sollten mehr Bewerber die formellen Nachweise und die Mindestanforderungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit erfüllen als 10, so wird gemäß nachfolgendem Schema eine Rangfolge erstellt. Aufgefordert werden die ersten 10 Bewerber in dieser Rangfolge. Sofern zwei Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, werden diese in alphabetischer Reihenfolge gesetzt. Falls zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl an 10 gesetzt werden, werden beide Bewerber berücksichtigt und in diesem Fall 11 Bewerber eingeladen. --- Punkteschema zur Bewertung Referenzprojekte einschl. Mindestreferenzen Bewerber Referenzen Stadion: Referenzen Auftragswert bis 10 000 000 Mio. EUR: 1 Punkt, Referenzen Auftragswert bis 20 000 000 Mio. EUR: 2 Punkte, Referenzen Auftragswert ab 20 000 001 Mio. EUR: 2,5 Punkte. – Bewerber Referenzen Außenlagen: Mindestreferenz Auftragswert bis 4 000 000 Mio EUR: 1 Punkt, Mindestreferenz Auftragswert bis 8 000 000 Mio EUR: 2 Punkte, Mindestreferenz Auftragswert ab 8 000 001 Mio EUR: 2,5 Punkte. – Architekt: Referenzen Baukosten bis 10 000 000 Mio. EUR (KG 200-700 netto): 1 Punkte, Referenzen Baukosten ab 10 000 001 Mio. EUR (KG 200-700 netto): 2 Punkte. Referenzen mit Leistungsumfang einschl. HOAI Phase V: 0,5 Zusatzpunkte pro Referenz – Außenanlagenplaner: Mindestreferenz Baukosten bis 4 000 000 Mio. EUR: 1 Punkt, Mindestreferenz Baukosten ab 4 000 001 Mio. EUR: 2 Punkte. Mindestreferenz mit Leistungsumfang einschl. HOAI Phase V: 0,5 Zusatzpunkte TGA Planer: Vorabverpflichtung eines TGA-Planers (oder Nachweis der Eigenrealisierung), der mindestens eine realisierte Veranstaltungsstätte gemäß Mindestanforderungen für Architekten geplant hat: 2 Punkte, Vorabverpflichtung eines TGA-Planers (oder Nachweis der Eigenrealisierung), der mindestens ein klimaneutrales Gebäude gleich welcher Nutzung mit Baukosten ab 10 000 000 Mio EUR (KG 200-700 netto) geplant hat, Leistungsumfang des Planers mindestens Phase II-IV: 2 Punkte, Die Punktevergabe erfolgt für jede Referenz, d.h. für die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft können bis zu 15 Punkte erzielt werden und für die Referenzen des Architekten und des Außenanlagenplaners können bis zu 15 Punkte sowie 4 Zusatzpunkte erzielt werden (Maximalpunktzahl insgesamt 34 Punkte). Sonstiges: Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl verwendet, wenn der Bewerber folgende Angaben macht: – Nennung und Beschreibung eines Referenzprojektes auf maximal zwei DIN-A4-Seiten unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und Telefonnummer, – Sportart, – Ort und Dauer der Verwirklichung, – Zeitpunkt der (geplanten) Fertigstellung, – Sitz- und Stehplatzanzahl, – Auftragswert. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die fertiggestellt oder im Bau befindlich sind. Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder englische Sprache beherrschen. Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016000747
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Der Bewerbungsbogen nebst weiterer Erklärungsvordrucke für den Teilnahmeantrag sowie Teilnahmebedingungen für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg (www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de) hinterlegt.
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch oder schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Planung und Errichtung Stadion mit Außenanlagen“ oder dem auf dem Vergabeportal verfügbaren Kennzettel versehen bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (nicht unter der Postanschrift des Auftraggeber, bitte beachten!) zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch oder schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Planung und Errichtung Stadion mit Außenanlagen“ oder dem auf dem Vergabeportal verfügbaren Kennzettel versehen bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (nicht unter der Postanschrift des Auftraggeber, bitte beachten!) zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail (vergabemanagement@stadt.freiburg.de, Betreff: Vergabe Planung und Errichtung Stadion mit Außenanlagen) oder über das Fragen- und Antwortenforum des eVergabe-Portals bis spätestens zum 3.5.2016 einzureichen. Antworten auf Fragen sowie ergänzende Auskünfte zum Vergabeverfahren werden zeitgleich allen Unternehmen übermittelt, die sich auf dem Vergabeportal registriert bzw. einen Ansprechpartner mit Mailadresse benannt haben.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail (vergabemanagement@stadt.freiburg.de, Betreff: Vergabe Planung und Errichtung Stadion mit Außenanlagen) oder über das Fragen- und Antwortenforum des eVergabe-Portals bis spätestens zum 3.5.2016 einzureichen. Antworten auf Fragen sowie ergänzende Auskünfte zum Vergabeverfahren werden zeitgleich allen Unternehmen übermittelt, die sich auf dem Vergabeportal registriert bzw. einen Ansprechpartner mit Mailadresse benannt haben.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Austausch und bei nachgewiesen gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Austausch und bei nachgewiesen gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 4 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 4 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
6. Entschädigung
Den Bietern wird eine Frist von mindestens 8 Wochen zur Erarbeitung ihrer Angebote eingeräumt. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Vorschriften der VOB/A- EG 2012.
Der Auftraggeber wird jedem Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten
Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, eine Entschädigung gewähren:
— Alle Bieter erhalten unter diesen Voraussetzungen für die Einreichung ihrer gültigen ersten indikativen Angebote pauschal 10 000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,
— Alle Bieter, die der Auftraggeber – nach der Verringerung der Anzahl der Angebote in den Verhandlungsrunden – zur Abgabe von endgültigen besten Angeboten auffordert, erhalten zusätzlich pauschal 10 000 EUR je Abgabe eines endgültigen Angebots (insgesamt höchstens 20 000 EUR) jeweils zuzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,
— Alle Bieter, die der Auftraggeber – nach der Verringerung der Anzahl der Angebote in den Verhandlungsrunden – zur Abgabe von endgültigen besten Angeboten auffordert, erhalten zusätzlich pauschal 10 000 EUR je Abgabe eines endgültigen Angebots (insgesamt höchstens 20 000 EUR) jeweils zuzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,
— Derjenige Bieter, dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilt, bekommt keine Entschädigung gewährt.
Die Auftragsvergabe steht unter folgenden Vorbehalten:
— Nach Abschluss der Verhandlungen liegt kein Angebot unterhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Budgetobergrenze vor.
— Freigabe bzw. Genehmigung des vorgesehenen Finanzierungskonzeptes durch die EU-Kommission, welches im Rahmen eines sog. Beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens beantragt worden ist. Die Entscheidung der EU-Kommission wird allen Bietern, die zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden, unverzüglich nach deren Vorliegen übermittelt.
— Freigabe bzw. Genehmigung des vorgesehenen Finanzierungskonzeptes durch die EU-Kommission, welches im Rahmen eines sog. Beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens beantragt worden ist. Die Entscheidung der EU-Kommission wird allen Bietern, die zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden, unverzüglich nach deren Vorliegen übermittelt.
— – Vorliegen der Planreife des Bebauungsplans (Baurecht für die zu errichtenden baulichen Anlagen nach § 33 Abs. 1 BauGB),
Es wird ausdrücklich auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 061-102797 (2016-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung und Bau eines erstligatauglichen Fußballstadions nach internationalem Standard für ca. 35 000 Zuschauer mit multifunktionalem Veranstaltungsbereich, ca. 145 000 m
Gesamtwert des Auftrags: 75 445 624 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Stadien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadion Freiburg Objektträger GmbH & Co. KG
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.freiburg.de🌏
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Neubau eines Fußballstadions mit Außenanlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: „Kommunale Projektgesellschaft (Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB)“
Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement Freiburg / Geschäftsführung der SFG
Adresse des Käuferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postleitzahl: 76131
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Quelle: OJS 2017/S 174-355746 (2017-09-07)