Die Hamburg Port Authority (HPA) beabsichtigt auf dem Grundstück in der Peutestraße 20 in Hamburg den Neubau einer Logistikanlage. Das Bauvorhaben besteht aus einer Lagerhalle mit einem vorgelagerten dreigeschossigen Bürogebäude. Die Andienung der Halle erfolgt über 8 Andocktore mit Überladebrücken und einem seitlichen ebenerdigen Tor mit Auffahrtsrampe zur Seitenentladung. Die Halle verfügt bei einer Bruttogrundfläche von ca. 5 120 m über Abmessungen von ca. 102,90 m x 49,60 m. Die lichte Hallenhöhe bis UK Binder beträgt ca. 10,50 m. OK Sohle der Halle liegt 1,20 m über dem Hofniveau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Lagerhallen
Menge oder Umfang: Außenanlagen für Logistikhalle und Bürogebäude.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Lagerhallen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority, AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042847-2829📞
Fax: +49 4042847-2612 📠
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der VOB/A-EU.
2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen. Ausländische Bieter / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen.
3) Bei schriftlicher Angebotsabgabe, sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
4) Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR, Brooktorkai 1, Zentraler Einkauf, 20457 Hamburg, Fax: +49 40 42847-2612, E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 12 VOB/A-EU vorgesehenen Frist bis 6 Kalendertage vor Eingang der Angebote erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht.
Und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Bauleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
5) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der VOB/A-EU.
2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen. Ausländische Bieter / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen.
3) Bei schriftlicher Angebotsabgabe, sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
4) Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 12 VOB/A-EU vorgesehenen Frist bis 6 Kalendertage vor Eingang der Angebote erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht.
Und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Bauleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
5) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hamburg Port Authority (HPA) beabsichtigt auf dem Grundstück in der Peutestraße 20 in Hamburg den Neubau einer Logistikanlage. Das Bauvorhaben besteht aus einer Lagerhalle mit einem vorgelagerten dreigeschossigen Bürogebäude. Die Andienung der Halle erfolgt über 8 Andocktore mit Überladebrücken und einem seitlichen ebenerdigen Tor mit Auffahrtsrampe zur Seitenentladung. Die Halle verfügt bei einer Bruttogrundfläche von ca. 5 120 m
Die Hamburg Port Authority (HPA) beabsichtigt auf dem Grundstück in der Peutestraße 20 in Hamburg den Neubau einer Logistikanlage. Das Bauvorhaben besteht aus einer Lagerhalle mit einem vorgelagerten dreigeschossigen Bürogebäude. Die Andienung der Halle erfolgt über 8 Andocktore mit Überladebrücken und einem seitlichen ebenerdigen Tor mit Auffahrtsrampe zur Seitenentladung. Die Halle verfügt bei einer Bruttogrundfläche von ca. 5 120 m
Folgende Teilleistungen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (Vergabeeinheit VE 04):
— Außenanlagen.
Referenznummer: F-0405-16-O-EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: https://vergabe.rib.de
Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme „Neubau Halle 3, Peutestraße 20 – Außenanlagen“; Vergabenummer „F-0405-16-O-EU“.
Die Weitergabe der Ausschreibungen an Dritte ist nicht zulässig.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes muss die HPA einen Überblick über alle aktuellen Bewerber für eine Vergabemaßnahme haben. Bereits registrierte Firmen werden beim Download automatisch in die Firmenliste aufgenommen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 40 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Harald Meißner
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
URL für weitere Informationen: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR, Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 4042847-2181📞
URL der Dokumente: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: Hamburg Port Authority, Ausschreibungsstelle
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle, Zi. EG 0.20
URL der Teilnahme: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-18 📅
Datum des Endes: 2016-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: F-0405-16-O-EU
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 135-248831
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der VOB/A-EU.
2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten.
2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen. Ausländische Bieter / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.2)) vorzulegen.
3) Bei schriftlicher Angebotsabgabe, sind die Angebote als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
4) Sollten sich aus Sicht des Bieters Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 12 VOB/A-EU vorgesehenen Frist bis 6 Kalendertage vor Eingang der Angebote erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete auf der e-Vergabe-Plattform sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht.
Und zwar im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Bauleistungen“. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
5) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
5) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 114-202917 (2016-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hamburg Port Authority (HPA) errichtet auf dem Grundstück in der Peutestraße 20 in Hamburg den Neubau einer Logistikanlage. Das Bauvorhaben besteht aus einer Lagerhalle mit einem vorgelagerten dreigeschossigen Bürogebäude. Die Andienung der Halle erfolgt über 8 Andocktore mit Überladebrücken und einem seitlichen ebenerdigen Tor mit Auffahrtsrampe zur Seitenentladung. Die Halle verfügt bei einer Bruttogrundfläche von ca. 5 120 m
Folgende Teilleistungen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (Vergabeeinheit VE 04):
— Außenanlagen.
Die Hamburg Port Authority (HPA) errichtet auf dem Grundstück in der Peutestraße 20 in Hamburg den Neubau einer Logistikanlage. Das Bauvorhaben besteht aus einer Lagerhalle mit einem vorgelagerten dreigeschossigen Bürogebäude. Die Andienung der Halle erfolgt über 8 Andocktore mit Überladebrücken und einem seitlichen ebenerdigen Tor mit Auffahrtsrampe zur Seitenentladung. Die Halle verfügt bei einer Bruttogrundfläche von ca. 5 120 m
Folgende Teilleistungen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (Vergabeeinheit VE 04):
— Außenanlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 621 188 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Die Hamburg Port Authority (HPA) errichtet auf dem Grundstück in der Peutestraße 20 in Hamburg den Neubau einer Logistikanlage. Das Bauvorhaben besteht aus einer Lagerhalle mit einem vorgelagerten dreigeschossigen Bürogebäude. Die Andienung der Halle erfolgt über 8 Andocktore mit Überladebrücken und einem seitlichen ebenerdigen Tor mit Auffahrtsrampe zur Seitenentladung. Die Halle verfügt bei einer Bruttogrundfläche von ca. 5 120 m
Die Hamburg Port Authority (HPA) errichtet auf dem Grundstück in der Peutestraße 20 in Hamburg den Neubau einer Logistikanlage. Das Bauvorhaben besteht aus einer Lagerhalle mit einem vorgelagerten dreigeschossigen Bürogebäude. Die Andienung der Halle erfolgt über 8 Andocktore mit Überladebrücken und einem seitlichen ebenerdigen Tor mit Auffahrtsrampe zur Seitenentladung. Die Halle verfügt bei einer Bruttogrundfläche von ca. 5 120 m
Außenanlagen für den Neubau einer Logistikhalle auf dem Grundstück Peutestraße 20, Hamburg.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.