Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Fernverkehr AG
Postanschrift: Mannheimer Straße 81
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Für den Einkauf zuständige Stelle: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region West, Mülheimer Straße 50, 47057 Duisburg”
Telefon: +49 20330174768📞
E-Mail: michael.bloemeke@deutschebahn.com📧
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau ICE Werk Köln Nippes; Hauptlos 10: Lärmschutzwände.
16FEI22236
Produkte/Dienstleistungen: Lärmschutzzäune📦
Kurze Beschreibung:
“Erstellung von Lärmschutzwänden im Zusammenhang mit dem Neubau des ICE Werk Köln Nippes.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln-Nippes.
Beschreibung der Beschaffung:
“Bau von vier Lärmschutzwänden:
404 m Neubau (Höhe: 280 m x 2,00 m und 124 m x 4,50 m)
380 m Wanderhöhung 1-1,5 m (Höhe: 90 m x 3,00 m und 290 m x 3,50...”
Beschreibung der Beschaffung
Bau von vier Lärmschutzwänden:
404 m Neubau (Höhe: 280 m x 2,00 m und 124 m x 4,50 m)
380 m Wanderhöhung 1-1,5 m (Höhe: 90 m x 3,00 m und 290 m x 3,50 m)
Teilrückbau und Entsorgung vorhandene Wände: 105 m
Erstellung Ausführungsplanung
2 Sonderbauwerke (Torsionsbalken)
Entsorgung Stoffe: 1 750 t zzgl. 150 t Beton
Bodenabtrag: 432 m³.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 126-225684
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Neubau ICE Werk Köln Nippes; Hauptlos 10: Lärmschutzwände
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Mit dieser Bekanntmachung wird ein öffentlichen Teilnahmewettbewerb bestartet. Die in dieser Bekanntmachung genannte Nachweise sind zwingend bis zum...”
Mit dieser Bekanntmachung wird ein öffentlichen Teilnahmewettbewerb bestartet. Die in dieser Bekanntmachung genannte Nachweise sind zwingend bis zum 14.7.2016, 10:00 Uhr in Form eines Teilnahmeantrages einzureichen. Diese Teilnahmeanträge sind entweder auf elektronischem Weg direkt über die Vergabeplattform der DB AG (eVergabe unter https://bieterportal.noncd.db.de) oder können alternativ in Papierform eingereicht werden.
Bei Wahl der Papierform ist dringend die nachfolgende Herangehensweise zu beachten: Der Teilnahmeantrag ist im verschlossenem Umschlag per Post an die, unter I.1) genannte für den Einkauf zuständige Stelle zu senden. Der Umschlag muss dabei wie folgt gekennzeichnet sein: Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen - 16FEI122236 – Einreichungsfrist 14.7.2016 -10:00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 130-233048 (2016-07-04)