Neubau Institutsgebäude Fogra – Bauendreinigung

Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V.

Bauendreinigung von Gebäude und Außenanlagen für den Neubau eines viergeschossigen;
Institutsgebäudes mit Souterraingeschoss;
Gebäudemaße: ca. 53x22m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-07 Auftragsbekanntmachung
2017-03-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 14-1970-70
Kurze Beschreibung:
Bauendreinigung von Gebäude und Außenanlagen für den Neubau eines viergeschossigen; Institutsgebäudes mit Souterraingeschoss; Gebäudemaße: ca. 53x22m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V.
Postanschrift: Streitfeldstraße 19
Postleitzahl: 81673
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fogra.org 🌏
E-Mail: buchhart@fogra.org 📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 219-398546
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Die Angabe zur Laufzeit unter Ziffer II.2.7) bezieht sich auf Werktage, nicht auf Kalendertag.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauendreinigung von Gebäude und Außenanlagen für den Neubau eines viergeschossigen;
Institutsgebäudes mit Souterraingeschoss;
Gebäudemaße: ca. 53x22m.
Neubau viergeschossiges Institutsgebäude mit Souterraingeschoss.
Gebäudeabmaße: ca. 53x22m. Der Auftrag beinhaltet:
— Grobreinigung;
— Reinigung Bodenbeläge (Nadelvlies, Linoleum, Fliesen);
— Reinigung Wandoberflächen;
— Reinigung Innentüren (ca. 130 Stk.);
— Reinigung Sanitärgegenstände, Geländer, etc.;
— Reinigung Fenster/Pfosten-Riegel-Konstruktionen.
Dauer: 6 Tage
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe zur Laufzeit unter Ziffer II.2.7) bezieht sich auf Werktage, nicht auf Kalendertag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Einsteinring 1a, 85609 Aschheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen bzw. ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
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3. Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),
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Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
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Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
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4. Erklärung, dass man in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EURuro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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5. Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
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6. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die o. g. Angaben sind für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Unternehmen, deren Fähigkeiten sich der Bieter / die Bietergemeinschaft bedienen möchte, zu machen. Auf entsprechende Anforderung sind die o. g. Angaben und Erklärungen auch
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für die benannten Nachunternehmer zu machen. Die o. g. Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der
gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ort des Eröffnungstermins: Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.V., Streitfeldstr. 19, 2. Obergeschoss, 81673 München.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Martin Buchhart
Internetadresse: www.fogra.org 🌏
Dokumente URL: www.deutsche-evergabe.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: igb Aktiengesellschaft
Postanschrift: Brühl 12
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Kontaktperson: Herr Tino Rabold
Telefon: +49 3643-771030 📞
E-Mail: tino-rabold@igb.ag 📧
Land: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.igb.ag 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fogra Forschungsgesellschaft
Kontaktperson: Herr Dr. Eduard Neufeld, 2. Obergeschoss
E-Mail: neufeld@fogra.org 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Dokumente: www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich erfolgt die vorliegende Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitts der VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.4.1) vorsorglich auch die örtlich zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier hingegen tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre die zuständige Nachprüfungsstelle:
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Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.
b) Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Die Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber; die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 12.1.2016 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden: innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen sowie grundsätzlich vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Zu der Frage, ob die §§ 97 ff. GWB vorliegend anwendbar sind und mithin eine Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. GWB statthaft ist, wird auf die Ausführungen oben unter Ziffer VI.3) verwiesen. Für den Fall, dass die §§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sind, kann Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilen:
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Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Quelle: OJS 2016/S 219-398546 (2016-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauendreinigung von Gebäude und Aussenanlagen für den Neubau eines viergeschossigen Institutsgebäudes mit Souterraingeschoss Gebäudemaße: ca. 53x22m.
Gesamtwert des Auftrags: 6696.19 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 057-105259
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 219-398546
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich erfolgte die Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitts der VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.3.1) vorsorglich auch die örtlich zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier hingegen tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre die zuständige Nachprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauendreinigung von Gebäude und Aussenanlagen für den Neubau eines viergeschossigen
Institutsgebäudes mit Souterraingeschoss
Neubau viergeschossiges Institutsgebäude mit Souterraingeschoss

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-12 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich erfolgte die Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitts der VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.3.1) vorsorglich auch die örtlich zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier hingegen tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre die zuständige Nachprüfungsstelle:
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Regierung von Oberbayern,
VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1,
80534 München,
Fax: 089 2176-2859.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter unzulässig, sofern der Antrag erst nach
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Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Zu der Frage, ob die §§ 97 ff. GWB vorliegend anwendbar sind und mithin eine Nachprüfungsantrag nach §§ 107 ff. GWB statthaft ist, wird auf die Ausführungen oben unter Ziffer VI.2) verwiesen. Für den Fall, dass die§§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sind, kann Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilen:
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Regierung von Oberbayern,
VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1,
80534 München,
Fax: 089 2176-2859.
Quelle: OJS 2017/S 057-105259 (2017-03-17)