Neubau Institutsgebäude Fogra – Fenster/Aussentüren

Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V.

Herstellung und Montage Fenster und Außentüren/tore.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-18 Auftragsbekanntmachung
2016-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fenster, Türen und zugehörige Artikel
Menge oder Umfang:
Planung, Lieferung und Montage von:— Fensterelemente incl. freitragender Verschattung mit Raffstore;— bodentiefe/raumhohe Fensterkonstruktionen;— Pfosten-Riegel-Fassade;— Außentore;— Außentüren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fenster, Türen und zugehörige Artikel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V.
Postanschrift: Streitfeldstraße 19
Postleitzahl: 81673
Postort: München
Kontakt
Telefon: +49 89-43182112 📞
Fax: +49 89-43182100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 037-059641
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich erfolgt die vorliegende Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitss der VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.4.1) vorsorglich auch die örtlich zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre die zuständige Nachprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Herstellung und Montage Fenster und Außentüren/tore.
Menge oder Umfang:
Planung, Lieferung und Montage von:
— Fensterelemente incl. freitragender Verschattung mit Raffstore;
— bodentiefe/raumhohe Fensterkonstruktionen;
— Pfosten-Riegel-Fassade;
— Außentore;
— Außentüren.
Referenznummer: 14-1970-32
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Einsteinring 1a, 85609 Aschhein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen bzw. ob das Unternehmen
nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist
zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet, oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf
Verlangen vorgelegt wird.
3. Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das
Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334
StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung
(§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§
266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte
im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306
StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter
Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
4. Erklärung, dass man in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde. Ab
einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für
Justiz anfordern.
5. Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorzulegen.
6. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, sind eine Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3
Referenznachweise aus den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit
mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner;
Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme;
Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen
bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls
zutreffend)
der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung;
Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,
Denkmal);
Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert
wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt,
ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Allgemeine Hinweise zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten
Angaben und Erklärungen sind für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft und für alle Unternehmen, deren
Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
bedienen möchte, zu machen bzw. abzugeben. Auf
entsprechende Anforderung sind die unter Ziffern
III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben und Erklärungen
auch für die benannten Nachunternehmer zu machen
bzw. einzureichen.
Die in Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten
Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das
Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen
auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig
innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen
vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis
der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge).
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Überweisung an die Deutsche eVergabe.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-13 📅
Öffnungsort: Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V., Streitfeldstraße 19 in 81673 München.
Ort des Eröffnungstermins: Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V., Streitfeldstraße 19 in 81673 München.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und Ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14-1970-32
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich
erfolgt die vorliegende Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitss der
VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.4.1) vorsorglich auch die örtlich
zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre
die zuständige Nachprüfungsstelle:
Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig,
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Zu der Frage, ob die §§ 97 ff. GWB vorliegend anwendbar sind und mithin eine Nachprüfungsantrag nach §§
107 ff. GWB statthaft ist, wird auf die Ausführungen oben unter Ziffer VI.3) verwiesen. Für den Fall, dass die
§§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sind, kann Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilen:
Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.
Quelle: OJS 2016/S 037-059641 (2016-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 576 241,32 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.fogra.org 🌏
E-Mail: buchhart@fogra.org 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 127-228245
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 037-059641
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich erfolgte die Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitts der VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.3.1) vorsorglich auch die örtlich zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier hingegen tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre die zuständige Nachprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-13 📅
Name: Neumayr High-Tech Fassaden GmbH
Postanschrift: Karl-Rolle-Straße 51-64
Postort: Eggenfelden
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@neumayr.de 📧
Internetadresse: www.neumayr.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Martin Buchhart
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
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Zu der Frage, ob die §§ 97 ff. GWB vorliegend anwendbar sind und mithin eine Nachprüfungsantrag nach §§ 107 ff. GWB statthaft ist, wird auf die Ausführungen oben unter Ziffer VI.2) verwiesen. Für den Fall, dass die §§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sind, kann Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilen:
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Quelle: OJS 2016/S 127-228245 (2016-06-30)