Neubau Institutsgebäude Fogra – Laboreinrichtung

Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V.

Installation von labortechnischen Anlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-22 Auftragsbekanntmachung
2016-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von labortechnischen Anlagen
Menge oder Umfang: Planung, Lieferung und Montage von:— Labormöbeln,— labortechnischen Anlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von labortechnischen Anlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V.
Postanschrift: Streitfeldstraße 19
Postleitzahl: 81673
Postort: München
Kontakt
Telefon: +49 89-43182112 📞
Fax: +49 89-43182100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 040-064607
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich erfolgt die vorliegende Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitts der VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.4.1) vorsorglich auch die örtlich zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre die zuständige Nachprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Installation von labortechnischen Anlagen.
Menge oder Umfang:
Planung, Lieferung und Montage von:
— Labormöbeln,
— labortechnischen Anlagen.
Referenznummer: 14-1970-71
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Einsteinring 1a, 85609 Aschheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen bzw. ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
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3. Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
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4. Erklärung, dass man in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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5. Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
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6. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner;
Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme;
Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
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Allgemeine Hinweise zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben und Erklärungen sind für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Unternehmen, deren Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft bedienen möchte, zu machen bzw. abzugeben. Auf entsprechende Anforderung sind die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben und Erklärungen auch für die benannten Nachunternehmer zu machen bzw. einzureichen.
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Die in Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von sechs Kalendertagen vorgelegt werden.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge).
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Überweisung an die Deutsche eVergabe.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-27 📅
Öffnungsort: Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V., Streitfeldstraße 19 in 81673 München.
Ort des Eröffnungstermins: Fogra Forschungsgesellschaft Druck e. V., Streitfeldstraße 19 in 81673 München.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14-1970-71
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich erfolgt die vorliegende Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitts der VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.4.1) vorsorglich auch die örtlich zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre die zuständige Nachprüfungsstelle:
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Regierung von Oberbayern,
VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1,
80534 München,
Fax: 089 2176-2859.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
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Zu der Frage, ob die §§ 97 ff. GWB vorliegend anwendbar sind und mithin eine Nachprüfungsantrag nach §§ 107 ff. GWB statthaft ist, wird auf die Ausführungen oben unter Ziffer VI.3) verwiesen. Für den Fall, dass die §§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sind, kann Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilen:
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Regierung von Oberbayern,
VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1,
80534 München,
Fax: 089 2176-2859.
Quelle: OJS 2016/S 040-064607 (2016-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 524 218,56 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.fogra.org 🌏
E-Mail: buchhart@fogra.org 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 137-247968
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 040-064607
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle geht davon aus, dass sie nicht öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB ist. Vorsorglich erfolgte die Vergabe jedoch nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB und des zweiten Abschnitts der VOB/A in einem europaweiten Verfahren. Deshalb wurde unter Ziffer IV.3.1) vorsorglich auch die örtlich zuständige Vergabekammer benannt. Sollten die §§ 97 ff. GWB hier hingegen tatsächlich nicht anwendbar sein, so wäre die zuständige Nachprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern, VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1, 80534 München, Fax: 089 2176-2859.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-26 📅
Name: Waldner Laboreinrichtungen
Postanschrift: Haidösch 1
Postort: Wangen
Postleitzahl: 88229
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: labor@waldner.de 📧
Internetadresse: www.waldner-lab.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Martin Buchhart
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig,
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Zu der Frage, ob die §§ 97 ff. GWB vorliegend anwendbar sind und mithin eine Nachprüfungsantrag nach
§§107 ff. GWB statthaft ist, wird auf die Ausführungen oben unter Ziffer VI.2) verwiesen. Für den Fall, dass die
§§ 97 ff. GWB hier tatsächlich nicht anwendbar sind, kann Auskunft über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilen:
Regierung von Oberbayern
VOB-Stelle – Sachgebiet 30.1
80534 München
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Quelle: OJS 2016/S 137-247968 (2016-07-15)