Die Gemeinde Odelzhausen weist mit dem Bebauungsplan „Höfa Nord“ ein neues Wohnbaugebiet aus. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, die Gemeinde beabsichtigt daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Neubau eines Kinderhauses durchzuführen. Auf Basis einer internen Bedarfsermittlung für die Kindergarten- und Krippenplätze fehlen bis zum Jahr 2021 ca. 130 Betreuungsplätze in der Gemeinde Odelzhausen. Der Neubau soll 7 Gruppen beherbergen und im neu geplanten Baugebiet „Höfa Nord“, welches im Jahr 2017 erschlossen werden soll, liegen. Das Kostenbudget für die Kosten der Kostengruppen 200-700 beläuft sich auf 5 670 000 EUR (brutto). Zur Kostenprognose und um einen fristgerechten Zuschussantrag (bis Ende 2016) stellen zu können hat die Gemeinde Odelzhausen bereits ein Architekturbüro für die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Angestrebter Baubeginn Herbst 2017. Angestrebter Nutzungsbeginn Herbst 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Odelzhausen weist mit dem Bebauungsplan „Höfa Nord“ ein neues Wohnbaugebiet aus. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, die Gemeinde beabsichtigt daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Neubau eines Kinderhauses durchzuführen.
Auf Basis einer internen Bedarfsermittlung für die Kindergarten- und Krippenplätze fehlen bis zum Jahr 2021 ca. 130 Betreuungsplätze in der Gemeinde Odelzhausen.
Der Neubau soll 7 Gruppen beherbergen und im neu geplanten Baugebiet „Höfa Nord“, welches im Jahr 2017 erschlossen werden soll, liegen.
Das Kostenbudget für die Kosten der Kostengruppen 200-700 beläuft sich auf 5 670 000 EUR (brutto).
Zur Kostenprognose und um einen fristgerechten Zuschussantrag (bis Ende 2016) stellen zu können hat die Gemeinde Odelzhausen bereits ein Architekturbüro für die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Angestrebter Baubeginn Herbst 2017.
Angestrebter Nutzungsbeginn Herbst 2018.
Die Gemeinde Odelzhausen weist mit dem Bebauungsplan „Höfa Nord“ ein neues Wohnbaugebiet aus. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, die Gemeinde beabsichtigt daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Neubau eines Kinderhauses durchzuführen.
Auf Basis einer internen Bedarfsermittlung für die Kindergarten- und Krippenplätze fehlen bis zum Jahr 2021 ca. 130 Betreuungsplätze in der Gemeinde Odelzhausen.
Der Neubau soll 7 Gruppen beherbergen und im neu geplanten Baugebiet „Höfa Nord“, welches im Jahr 2017 erschlossen werden soll, liegen.
Das Kostenbudget für die Kosten der Kostengruppen 200-700 beläuft sich auf 5 670 000 EUR (brutto).
Zur Kostenprognose und um einen fristgerechten Zuschussantrag (bis Ende 2016) stellen zu können hat die Gemeinde Odelzhausen bereits ein Architekturbüro für die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-16 📅
Datum des Beginns: 2017-04-20 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 243-443630
ABl. S-Ausgabe: 243
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Odelzhausen weist mit dem Bebauungsplan „Höfa Nord“ ein neues Wohnbaugebiet aus. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, die Gemeinde beabsichtigt daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Neubau eines Kinderhauses durchzuführen.
Die Gemeinde Odelzhausen weist mit dem Bebauungsplan „Höfa Nord“ ein neues Wohnbaugebiet aus. Damit einher geht ein wachsender Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, die Gemeinde beabsichtigt daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Neubau eines Kinderhauses durchzuführen.
Auf Basis einer internen Bedarfsermittlung für die Kindergarten- und Krippenplätze fehlen bis zum Jahr 2021 ca. 130 Betreuungsplätze in der Gemeinde Odelzhausen.
Der Neubau soll 7 Gruppen beherbergen und im neu geplanten Baugebiet „Höfa Nord“, welches im Jahr 2017 erschlossen werden soll, liegen.
Das Kostenbudget für die Kosten der Kostengruppen 200-700 beläuft sich auf 5 670 000 EUR (brutto).
Zur Kostenprognose und um einen fristgerechten Zuschussantrag (bis Ende 2016) stellen zu können hat die Gemeinde Odelzhausen bereits ein Architekturbüro für die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Angestrebter Baubeginn Herbst 2017.
Angestrebter Nutzungsbeginn Herbst 2018.
Die Gemeinde Odelzhausen beabsichtigt:
— im Leistungsbild – Gebäude und Innenräume – nach Teil III § 34 HOAI 2013, zunächst die Leistungsphasen 3 und 4 sowie optional und ebenfalls stufenweise die Leistungsphasen 5-9
zu beauftragen.
Beginn der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Beauftragung.
Beschreibung der Verlängerungen: Stufenvertrag.
Beschreibung der Optionen:
Besondere Leistungen nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ (zu LPH 3) und „Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation“ (zu LPH 9).
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der Besonderen Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Odelzhausen, 85737 Odelzhausen – Ortsteil Höfa.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister besteht, Nachweis mittels Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister.
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen:
Die Kopie einer aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung aus den letzten 12 Monaten oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Kopie einer aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung aus den letzten 12 Monaten oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Mindeststandards:
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 2 000 000 EUR für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmens (die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind). Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über 2 000 000 EUR für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmens (die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind). Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Unterlagen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft:
— über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens;
— über Studien- und Ausbildungsnachweise zum vorgesehenen…
… Projektleiter/in;
… Bauleiter/in;
— Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und heute sowie die Zahl seiner Fach- und Führungskräfte ersichtlich ist;
— Angabe des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Bewerber/Bewerbergemeinschaft:
— Als berufliche Qualifikation müssen die Bedingungen nach III.2.1) erfüllt sein.
— Die Beschäftigtenzahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft „heute“ muss mindestens 3 Beschäftigte im Bereich Architektur betragen.
Projektleiter:
— Als berufliche Qualifikation muss der Projektleiter eine abgeschlossene Hochschulausbildung als Architekt oder Bauingenieur nachweisen.
Bauleiter:
— Als berufliche Qualifikation muss der Bauleiter eine abgeschlossene Hochschulausbildung als Architekt oder Bauingenieur nachweisen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung.
Architekt berechtigt sind.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Bauaufgabe entsprechen und ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Bauaufgabe entsprechen und ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Formular zum Teilnahmewettbewerb).
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Formular zum Teilnahmewettbewerb).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise.
— Angabe von mindestens einer Unternehmens-Referenz aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 3-8 gem. §34 HOAI 2013) des Bewerbers der letzten 5 Jahre, d. h. zwischen Dezember 2011 und Dezember 2016 abgeschlossen (d. h. LPh 8 ist bereits vollständig erbracht) – Gewichtung 60 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Angabe von mindestens einer Unternehmens-Referenz aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 3-8 gem. §34 HOAI 2013) des Bewerbers der letzten 5 Jahre, d. h. zwischen Dezember 2011 und Dezember 2016 abgeschlossen (d. h. LPh 8 ist bereits vollständig erbracht) – Gewichtung 60 %.
(B) Projektleiter:
— Angabe von mindestens einer Referenz des vorgesehenen Projektleiters aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 3-8 gem. §34 HOAI 2013) der letzten 5 Jahre, d.h. zwischen Dezember 2011 und Dezember 2016 abgeschlossen (d.h. LPh 8 ist bereits vollständig erbracht) – Gewichtung 20 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Angabe von mindestens einer Referenz des vorgesehenen Projektleiters aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 3-8 gem. §34 HOAI 2013) der letzten 5 Jahre, d.h. zwischen Dezember 2011 und Dezember 2016 abgeschlossen (d.h. LPh 8 ist bereits vollständig erbracht) – Gewichtung 20 %.
(C) Bauleiter:
— Angabe von mindestens einer Referenz des vorgesehenen Bauleiters aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 8 gem. §34 HOAI 2013) über früher ausgeführte Aufträge der letzten 5 Jahre, d. h. zwischen Dezember 2011 und Dezember 2016 abgeschlossen (d.h. LPh 8 ist bereits vollständig erbracht) – Gewichtung 20 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Angabe von mindestens einer Referenz des vorgesehenen Bauleiters aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 8 gem. §34 HOAI 2013) über früher ausgeführte Aufträge der letzten 5 Jahre, d. h. zwischen Dezember 2011 und Dezember 2016 abgeschlossen (d.h. LPh 8 ist bereits vollständig erbracht) – Gewichtung 20 %.
Bei der Bewertung der Referenzprojekte (Bewerber/Bewerbergemeinschaft) werden jeweils:
— der Leistungsanteil, beste Bewertung bei vollständiger Leistungserbringung durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft – Gewichtung 35 %;
— die Planungsanforderungen (=Honorarzone bzw. vergleichbar dazu), beste Bewertung ab Honorarzone III oder vergleichbar dazu – Gewichtung 15 %;
— die Ästhetik (Materialwahl, Farbigkeit, Proportion), Bewertung durch Gremium – Gewichtung 10 %
bewertet.
Bei der Bewertung der Referenzprojekte (Projektleiter/Bauleiter) werden jeweils:
— die Berufserfahrung des Projektleiters/Bauleiters, beste Bewertung ab 5 Jahren Berufserfahrung – Gewichtung (5 %);
— der Leistungsanteil, beste Bewertung bei vollständiger Leistungserbringung durch Projektleiter/Bauleiter – Gewichtung 5 %;
— die Gebäudegröße (Bruttogrundfläche), beste Bewertung ab 1 000 m
Der vollständige Bewertungsschlüssel liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die Aufgaben des Projekt- und Bauleiters können durch eine Person übernommen werden.
Die personenbezogenen Referenzen können auf das gleiche Referenzobjekt verweisen.
Die drei Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert.
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten höchsten Teilnehmerzahl, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Bei jedem Kriterium können 0-5 Punkte (5 = sehr gut, 0 = ungenügend) erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Alle eingereichten Referenzen werden einzeln bewertet. Die Bewertungen aller abgegebenen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der Referenzen geteilt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei jedem Kriterium können 0-5 Punkte (5 = sehr gut, 0 = ungenügend) erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Alle eingereichten Referenzen werden einzeln bewertet. Die Bewertungen aller abgegebenen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der Referenzen geteilt.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über das Formular des Teilnahmeantrags abzugeben:
— Referenzgeber (z. B. Bewerber, Mitglied Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer),
— Projektbezeichnung der Baumaßnahme,
— Auftraggeber mit Name, Anschrift und Ansprechpartner,
— Leistungsanteil,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Monat/Jahr),
— Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277),
— der Honorarzone (falls im Anwendungsbereich der HOAI),
— zusätzliche individuelle Beschreibungen (diese Angaben sind je Referenz gesondert, auf maximal 2 Seiten DIN A4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen).
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag mit dem im Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellten Aufkleber bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder per Fax eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer müssen einen ausgefüllten Teilnahmeantrag zusammen mit allen Anlagen auf die in diesem Bezug genommen wird mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Für Unterauftragnehmer ist zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärung und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Teilnahmeanträge sind in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag mit dem im Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellten Aufkleber bei der o. g. Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder per Fax eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer müssen einen ausgefüllten Teilnahmeantrag zusammen mit allen Anlagen auf die in diesem Bezug genommen wird mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Für Unterauftragnehmer ist zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärung und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 243-443630 (2016-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 243-443630
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— im Leistungsbild – Gebäude und Innenräume – nach Teil III § 34 HOAI 2013, zunächst die Leistungsphasen 3 und 4 sowie optional und ebenfalls stufenweise die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen.
Beschreibung der Optionen:
Besondere Leistungen nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ (zu Lph. 3) und „Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation“ (zu Lph. 9).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-25 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Burkart
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).