Erweiterungsneubau (175 Arbeitsplätze) für die Kreisverwaltung des Landkreises Peine – „Kreishaus II“. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die Planungsleistungen, die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes mit einer Gesamtnutzungsfläche (NUF) von rund 3000qm, sowie die Ausstattungsleistungen, die Erstellung der Außenanlagen einschließlich einer neuen Feuerwehrübungsfläche, und die Bauzwischenfinanzierung bis zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Realisierung dieses Projektes erfolgt im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (nachfolgend ÖPP genannt) als 3-Phasen-Modell (Planen, Bauen und Zwischenfinanzieren).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Kurze Beschreibung:
Erweiterungsneubau (175 Arbeitsplätze) für die Kreisverwaltung des Landkreises Peine – „Kreishaus II“. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die Planungsleistungen, die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes mit einer Gesamtnutzungsfläche (NUF) von rund 3000qm, sowie die Ausstattungsleistungen, die Erstellung der Außenanlagen einschließlich einer neuen Feuerwehrübungsfläche, und die Bauzwischenfinanzierung bis zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Realisierung dieses Projektes erfolgt im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (nachfolgend ÖPP genannt) als 3-Phasen-Modell (Planen, Bauen und Zwischenfinanzieren).
Erweiterungsneubau (175 Arbeitsplätze) für die Kreisverwaltung des Landkreises Peine – „Kreishaus II“. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die Planungsleistungen, die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes mit einer Gesamtnutzungsfläche (NUF) von rund 3000qm, sowie die Ausstattungsleistungen, die Erstellung der Außenanlagen einschließlich einer neuen Feuerwehrübungsfläche, und die Bauzwischenfinanzierung bis zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Realisierung dieses Projektes erfolgt im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (nachfolgend ÖPP genannt) als 3-Phasen-Modell (Planen, Bauen und Zwischenfinanzieren).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Peine
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der genannten Internet-Seite im Fragen- und Antwortenforum einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
4) Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist vorgelegt, wird die Bewerbung abgelehnt.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der genannten Internet-Seite im Fragen- und Antwortenforum einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
4) Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist vorgelegt, wird die Bewerbung abgelehnt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für 175 Arbeitsplätze und mit einer Gesamtnutzungsfläche (NUF) von rund 3 000 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 31224 Peine.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) Für den Bewerber:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
B) Für das Bauunternehmen:
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregistereingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregistereingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
C) Für den Entwurfsverfasser (Architekturbüro):
C1. Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Bewerber:
A2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 6e EU Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 VOB/A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme erklären.
A4. Angabe der Gesamtumsätze (netto) als Generalunternehmer/-übernehmer, Totalunternehmer/-übernehmer der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz (netto) muss mindestens 60 Mio. Euro betragen.
B) Für das Bauunternehmen:
B2. Eigenerklärungen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
B3. Angabe der Gesamtumsätze (netto) für Bauleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz (netto) muss mindestens 60 000 000 EUR betragen.
C) Für den Entwurfsverfasser (Architekturbüro):
C2. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 6e EU Abs. 1 bis 3 VOB/A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden ist bzw. sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden ist bzw. sind.
C3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu Kriterium A4 und B3: der Umsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 60 000 000 EUR betragen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 3 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 3 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerberformblatt für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los. Die Matrix zur Punktevergabe kann neben dem Bewerberformblatt, einer Bewerberinformation sowie dem Kennzettel für die Bewerbung von der unter Ziffer I.3) genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerberformblatt für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los. Die Matrix zur Punktevergabe kann neben dem Bewerberformblatt, einer Bewerberinformation sowie dem Kennzettel für die Bewerbung von der unter Ziffer I.3) genannten Internetseite heruntergeladen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der genannten Internet-Seite im Fragen- und Antwortenforum einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der genannten Internet-Seite im Fragen- und Antwortenforum einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 15 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
4) Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist vorgelegt, wird die Bewerbung abgelehnt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html🌏
Quelle: OJS 2016/S 249-456843 (2016-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 142/2016
Kurze Beschreibung:
Erweiterungsneubau (175 Arbeitsplätze) für die Kreisverwaltung des Landkreises Peine – „Kreishaus II“. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die Planungsleistungen, die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes mit einer Gesamtnutzungsfläche (NUF) von rund 3 000 qm, sowie die Ausstattungsleistungen, die Erstellung der Außenanlagen einschließlich einer neuen Feuerwehrübungsfläche, und die Bauzwischenfinanzierung bis zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Realisierung dieses Projektes erfolgt im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (nachfolgend ÖPP genannt) als 3-Phasen-Modell (Planen, Bauen und Zwischenfinanzieren).
Erweiterungsneubau (175 Arbeitsplätze) für die Kreisverwaltung des Landkreises Peine – „Kreishaus II“. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die Planungsleistungen, die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes mit einer Gesamtnutzungsfläche (NUF) von rund 3 000 qm, sowie die Ausstattungsleistungen, die Erstellung der Außenanlagen einschließlich einer neuen Feuerwehrübungsfläche, und die Bauzwischenfinanzierung bis zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Realisierung dieses Projektes erfolgt im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (nachfolgend ÖPP genannt) als 3-Phasen-Modell (Planen, Bauen und Zwischenfinanzieren).
Gesamtwert des Auftrags: 10176815.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge