Neubau Rathaus Stammham, Objektplanungsleistungen

Gemeinde Stammham

Objektplanungsleistungen, Leistungsphasen 4-9 für den Neubau Rathaus Stammham;
Nürnberger Straße 9, 85134 Stammham.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-19 Auftragsbekanntmachung
2017-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2016/07
Kurze Beschreibung:
Objektplanungsleistungen, Leistungsphasen 4-9 für den Neubau Rathaus Stammham; Nürnberger Straße 9, 85134 Stammham.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichstätt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Stammham
Postanschrift: Nürnberger Straße 3
Postleitzahl: 85134
Postort: Stammham
Kontakt
Internetadresse: http://www.stammham.de 🌏
E-Mail: helmut.muehlbacher@stammham.de 📧
Telefon: +49 84059289-21 📞
Fax: +49 84059289-20 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHPYH7D%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Datum des Beginns: 2017-02-24 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-370878
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Für die 1. Stufe (Bewerbungsverfahren) ist der Bewerbungsbogen mit den geforderten Anlagen einzureichen. Lediglich nach Erreichen der 2. Stufe (Zuschlagsverfahren) ist die Abgabe des Honorarformblatts und ein Angebot auf Basis der Zuschlagskriterien erforderlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanungsleistungen, Leistungsphasen 4-9 für den Neubau Rathaus Stammham;
Nürnberger Straße 9, 85134 Stammham.
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 4-9. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt. Die Leistungsphasen 1-3 wurden bereits erbracht.
Die Gemeinde Stammham beabsichtigt den Neubau des Rathauses in Stammham. Der Neubau soll auf dem Grundstück Nürnberger Straße 9 in 85134 Stammham errichtet werden.
Die Kosten werden auf ca. 4 000 000 EUR brutto (KGR 200-700) geschätzt, die Baumaßnahme soll bis 30.4.2019 abgeschlossen werden.
Neubau: ca. 1 053 m
Zusätzliche Informationen:
Für die 1. Stufe (Bewerbungsverfahren) ist der Bewerbungsbogen mit den geforderten Anlagen einzureichen. Lediglich nach Erreichen der 2. Stufe (Zuschlagsverfahren) ist die Abgabe des Honorarformblatts und ein Angebot auf Basis der Zuschlagskriterien erforderlich.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberger Straße 9; 85134; Stammham.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle nachfolgenden Auskünfte sind auf den Formblättern des Bewerbungsbogens zu erteilen:
— Bürobezeichnung und Anschrift des Bewerbers;
— Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, hinsichtlich Trennung von Planung und Bauausführung;
— Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage;
— Rechtsform des Bewerbers;
— Jahr der Bürogründung;
— Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens;
— Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt;
— verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen in Bezug auf die daraus hervorgehende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Helmut Mühlbacher
Internetadresse: www.stammham.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHPYH7D%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: PMA Projektmanagement Aumann
Postanschrift: Münchener Straße 55
Postort: Sauerlach
Postleitzahl: 82054
Kontaktperson: Herr Peter Aumann
Telefon: +49 81046496778 📞
E-Mail: aumann@pma-m.de 📧
Fax: +49 81046496779 📠
Land: München, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.pma-m.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen wird die Auswahl durch Losentscheid getroffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPYH7D.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 205-370878 (2016-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 033-060656
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 205-370878
ABl. S-Ausgabe: 33

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisation der Auftragsabwicklung (5)
2. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung (15)
3. Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (60)
4. Gesamteindruck (5)
5. Honorar (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-10 📅
Name: Architekturbüro Reithmeier
Postanschrift: Proviantstraße 6
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Helmut Mühlbacher
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 107 Abs. 3,
Antrag.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1
Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein
Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne
andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2017/S 033-060656 (2017-02-14)