Beschreibung der Beschaffung
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs (BM-Nr. A.0435.120514) ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird - bis zur Fertigstellung des 2. BA.
Auf dem Campus Philosophikum soll durch den vorgesehenen 1. Bauabschnitt die derzeitige Streulagensituation der Bibliotheken mit ihren vielfältigen Nachteilen behoben werden. Die Universitätsbibliothek (Bestandsgebäude im Phil I) soll im 1. Bauabschnitt durch einen Neubau so erweitert werden, dass die 6 Fachbibliotheken des Philosophikums (Anglistik, Germanistik, Klassische Philologie, Geschichte, Klassische Archäologie im Phil I und Romanistik im Phil II) sowie die im Gebäude F untergebrachte Zweigbibliothek im Philosophikum II mit einem derzeitigen Gesamtbestand von zusammen gut 620 000 Bänden in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex aufgenommen werden können.
Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes sind Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafebar im 1. BA des Neubaus verortet. Wesentliches Ziel des 1. BA ist es, 7 derzeit im Campusgebiet liegende Fach- und Zweigbibliotheken in den Bestand der Universitätsbibliothek zu integrieren.
Zukünftig soll die Universitätsbibliothek die Funktion einer Zentralbibliothek für den Gesamtbereich der kultur- und geisteswissenschaftlichen Fächer übernehmen, deren Lehreinrichtungen in unmittelbarer Nähe angesiedelt sind. Daneben bleibt die Universitätsbibliothek Sitz der zentralen Funktionen für das gesamte Bibliothekssystem (EDV, Digitalisierungszentrum/Fotostelle, Direktion, etc.) und beherbergt die Sonderbestände (Rara, Papyrussammlung, Kartensammlung, Bildarchiv, etc.).
Ferner sind als integraler Bestandteil das Universitätsarchiv, Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studierendenwerk mit einer Caféteria im Neubau 1. Bauabschnitt (= Realisierungsteil im bereits abgeschlossenen hochbaulichen Wettbewerb) zu verorten.
Zeitlich und inhaltlich definiert der Bibliotheksneubau als erster großer Baustein des städtebaulichen Masterplans die neue Mitte des Campus.
Es ist von einer Zuordnung zu Gebäudeklasse 5 (HBO) auszugehen.
Die im Kabinettsbeschluss „CO-neutrale Landesverwaltung“ vom 17.5.2010 definierten Energiestandards sind zu berücksichtigen. Die aktuelle EnEV und die Richtlinie „energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen“ sind einzuhalten.
Ziel dieses Auswahlverfahrens nach VgV Abschnitt 6 mit vorheriger Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 VgV (2016) war die Vergabe der Fachplanerleistungen der Technische Ausrüstung:
— Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen),
— Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
— Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik),
— Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation).
Gemäß § 53 HOAI (2013) sowie § 55 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 15.1): Leistungsphasen 2–8.