Auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans für den Campusbereich Philosophikum plant die Justus-Liebig-Universität Gießen einen Neubau für Zentralbibliothek und Universitätsarchiv. Entsprechend der schrittweisen Campusentwicklung ist der Neubau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Zunächst werden Bestandsgebäude der Universitätsbibliothek und der 1. Bauabschnitt des Neubaus für mehrere Jahre eine funktionale Einheit bilden. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes werden als integrale Bestandteile Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafébar im Neubau (1. Bauabschnitt) verortet. Der Bibliotheksneubau ist zeitlich und inhaltlich der erste große Baustein am Campusplatz zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans für das Philosophikum. Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 und § 55 HOAI i.V. mit Anlage 15; Leistungsphasen 2 bis 8.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: A.0435.120514 ELT
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans für den Campusbereich Philosophikum plant die Justus-Liebig-Universität Gießen einen Neubau für Zentralbibliothek und Universitätsarchiv. Entsprechend der schrittweisen Campusentwicklung ist der Neubau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Zunächst werden Bestandsgebäude der Universitätsbibliothek und der 1. Bauabschnitt des Neubaus für mehrere Jahre eine funktionale Einheit bilden. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes werden als integrale Bestandteile Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafébar im Neubau (1. Bauabschnitt) verortet. Der Bibliotheksneubau ist zeitlich und inhaltlich der erste große Baustein am Campusplatz zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans für das Philosophikum.
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 und § 55 HOAI i.V. mit Anlage 15;
Leistungsphasen 2 bis 8.
Auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans für den Campusbereich Philosophikum plant die Justus-Liebig-Universität Gießen einen Neubau für Zentralbibliothek und Universitätsarchiv. Entsprechend der schrittweisen Campusentwicklung ist der Neubau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Zunächst werden Bestandsgebäude der Universitätsbibliothek und der 1. Bauabschnitt des Neubaus für mehrere Jahre eine funktionale Einheit bilden. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes werden als integrale Bestandteile Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafébar im Neubau (1. Bauabschnitt) verortet. Der Bibliotheksneubau ist zeitlich und inhaltlich der erste große Baustein am Campusplatz zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans für das Philosophikum.
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 und § 55 HOAI i.V. mit Anlage 15;
Leistungsphasen 2 bis 8.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte, Zentrale Vergabe
Postanschrift: Schützenrain 5 – 7
Postleitzahl: 61169
Postort: Friedberg (Hessen)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbih.hessen.de🌏
E-Mail: vof-fbg.info@lbih.hessen.de📧
Telefon: +49 6031167-0📞
Fax: +49 6031167-126 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=39-6289🌏
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Alle Formulare als rechtsverbindlich unterschriebene und abgestempelte Originale (Ausschlusskriterium) und zusätzlich als PDF-Dateien auf Daten-CDs (zweifach).
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734).
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740).
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742).
Nachr. V-Nr/AKZ: A.0435.120514 ELT.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Alle Formulare als rechtsverbindlich unterschriebene und abgestempelte Originale (Ausschlusskriterium) und zusätzlich als PDF-Dateien auf Daten-CDs (zweifach).
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734).
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740).
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742).
Nachr. V-Nr/AKZ: A.0435.120514 ELT.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans für den Campusbereich Philosophikum plant die Justus-Liebig-Universität Gießen einen Neubau für Zentralbibliothek und Universitätsarchiv. Entsprechend der schrittweisen Campusentwicklung ist der Neubau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Zunächst werden Bestandsgebäude der Universitätsbibliothek und der 1. Bauabschnitt des Neubaus für mehrere Jahre eine funktionale Einheit bilden. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes werden als integrale Bestandteile Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafébar im Neubau (1. Bauabschnitt) verortet. Der Bibliotheksneubau ist zeitlich und inhaltlich der erste große Baustein am Campusplatz zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans für das Philosophikum.
Auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans für den Campusbereich Philosophikum plant die Justus-Liebig-Universität Gießen einen Neubau für Zentralbibliothek und Universitätsarchiv. Entsprechend der schrittweisen Campusentwicklung ist der Neubau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Zunächst werden Bestandsgebäude der Universitätsbibliothek und der 1. Bauabschnitt des Neubaus für mehrere Jahre eine funktionale Einheit bilden. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes werden als integrale Bestandteile Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafébar im Neubau (1. Bauabschnitt) verortet. Der Bibliotheksneubau ist zeitlich und inhaltlich der erste große Baustein am Campusplatz zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans für das Philosophikum.
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 und § 55 HOAI i.V. mit Anlage 15;
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird – bis zur Fertigstellung des 2. BA.
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird – bis zur Fertigstellung des 2. BA.
Auf dem Campus Philosophikum soll durch den vorgesehenen 1. Bauabschnitt die derzeitige Streulagensituation der Bibliotheken mit ihren vielfältigen Nachteilen behoben werden. Die Universitätsbibliothek (Bestandsgebäude im Phil I) soll im 1. Bauabschnitt durch einen Neubau so erweitert werden, dass die sechs Fachbibliotheken des Philosophikums (Anglistik, Germanistik, Klassische Philologie, Geschichte, Klassische Archäologie im Phil I und Romanistik im Phil II) sowie die im Gebäude F untergebrachte Zweigbibliothek im Philosophikum II mit einem derzeitigen Gesamtbestand von zusammen gut 620.000 Bänden in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex aufgenommen werden können.
Auf dem Campus Philosophikum soll durch den vorgesehenen 1. Bauabschnitt die derzeitige Streulagensituation der Bibliotheken mit ihren vielfältigen Nachteilen behoben werden. Die Universitätsbibliothek (Bestandsgebäude im Phil I) soll im 1. Bauabschnitt durch einen Neubau so erweitert werden, dass die sechs Fachbibliotheken des Philosophikums (Anglistik, Germanistik, Klassische Philologie, Geschichte, Klassische Archäologie im Phil I und Romanistik im Phil II) sowie die im Gebäude F untergebrachte Zweigbibliothek im Philosophikum II mit einem derzeitigen Gesamtbestand von zusammen gut 620.000 Bänden in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex aufgenommen werden können.
Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes sind Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafebar im 1. BA des Neubaus verortet. Wesentliches Ziel des 1. BA ist es, sieben derzeit im Campusgebiet liegende Fach- und Zweigbibliotheken in den Bestand der Universitätsbibliothek zu integrieren.
Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes sind Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafebar im 1. BA des Neubaus verortet. Wesentliches Ziel des 1. BA ist es, sieben derzeit im Campusgebiet liegende Fach- und Zweigbibliotheken in den Bestand der Universitätsbibliothek zu integrieren.
Zukünftig soll die Universitätsbibliothek die Funktion einer Zentralbibliothek für den Gesamtbereich der kultur- und geisteswissenschaftlichen Fächer übernehmen, deren Lehreinrichtungen in unmittelbarer Nähe angesiedelt sind. Daneben bleibt die Universitätsbibliothek Sitz der zentralen Funktionen für das gesamte Bibliothekssystem (EDV, Digitalisierungszentrum/Fotostelle, Direktion, etc.) und beherbergt die Sonderbestände (Rara, Papyrussammlung, Kartensammlung, Bildarchiv, etc.).
Zukünftig soll die Universitätsbibliothek die Funktion einer Zentralbibliothek für den Gesamtbereich der kultur- und geisteswissenschaftlichen Fächer übernehmen, deren Lehreinrichtungen in unmittelbarer Nähe angesiedelt sind. Daneben bleibt die Universitätsbibliothek Sitz der zentralen Funktionen für das gesamte Bibliothekssystem (EDV, Digitalisierungszentrum/Fotostelle, Direktion, etc.) und beherbergt die Sonderbestände (Rara, Papyrussammlung, Kartensammlung, Bildarchiv, etc.).
Ferner sind als integraler Bestandteil das Universitätsarchiv, Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studierendenwerk mit einer Caféteria im Neubau 1. Bauabschnitt (= Realisierungsteil im bereits abgeschlossenen hochbaulichen Wettbewerb) zu verorten.
Ferner sind als integraler Bestandteil das Universitätsarchiv, Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studierendenwerk mit einer Caféteria im Neubau 1. Bauabschnitt (= Realisierungsteil im bereits abgeschlossenen hochbaulichen Wettbewerb) zu verorten.
Es ist von einer Zuordnung zu Gebäudeklasse 5 (HBO) auszugehen.
Der für den Neubau des ersten Bauabschnitts genehmigte Bedarf liegt bei einer Nutzfläche (NUF 1-6) von 6.996 m
Die im Kabinettsbeschluss „CO2-neutrale Landesverwaltung“ vom 17.5.2010 definierten Energiestandards sind zu berücksichtigen. Die aktuelle EnEV und die Richtlinie „energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen“ sind einzuhalten.
Bearbeitungsstand: Der hochbauliche Ideenwettbewerb (2. BA) und der Realisierungswettbewerb (1. BA) sind entschieden.
Ziel dieses Auswahlverfahrens nach VgV Abschnitt 6 mit vorheriger Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 VgV (2016) ist die Vergabe der Fachplanerleistungen der Technische Ausrüstung:
— Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
— Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und
— Anlagengruppe 6 (Förderanlagen)
gemäß § 53 HOAI sowie § 55 HOAI i. V. mit Anlage 15.1: Leistungsphasen 2–8.
Die Kosten der TA Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI (KG 440, KG 450 und KG 460) betragen ca. 3 090 000 EUR (brutto).
Geplante Auftragsvergabe: voraussichtlich November 2016.
Ziel der baulichen Fertigstellung: 3.Quartal 2021.
Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.
Die Beaufrtagung erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 409 000 EUR 💰
Dauer: 65 Monate
Beschreibung der Optionen:
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3, 5, 6 – 7 und 8 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3, 5, 6 – 7 und 8 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Campus Kultur- und Geisteswissenschaften, Standort Philosophikum, Gießen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Ausschlusskriterium);
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Ausschlusskriterium);
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 (HE 736);
3) Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers (brutto) und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen (brutto) in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 3 000 000 EUR, für sonstige Schäden 3 000 000 EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 3 000 000 EUR, für sonstige Schäden 3 000 000 EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Zu 2) Mindestanforderung an den Umsatz für entsprechende Leistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 und § 55 HOAI): mind. 300 000 EUR (brutto)/Jahr.
Bei mindestens 300 000 EUR brutto durchschnittlichem Jahresumsatz für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Jahren wird dieses Kriterium als Wertungskriterium herangezogen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 – 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten sechs Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Art der Maßnahme (Sanierung / Umbau, Neubau);
— Art der Nutzung (Sonstiges, Bibliotheksbau);
— Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro);
— Art des Auftraggebers (privater AG / öffentlicher AG);
— Projektgröße, durch Angabe der Baukosten (Gesamt und Kostengruppe 440, 450, 460 gem. DIN 276);
— Angabe der Nutzfläche NUF 1-6;
— Projektzeit;
— Alter der Referenz;
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten Anlagengurppen, Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI);
— Leistungsstand der Referenz;
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand / nach öffentlichen Vergabevorschriften müssen Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Nur bei privaten Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand / nach öffentlichen Vergabevorschriften müssen Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Nur bei privaten Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Zusatzinformation bezüglich der Referenzen:
Sofern Bewerber bereits für das Land Hessen tätig waren, haben sie dies – bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre – unter Angabe laufender und abgeschlossener Baumaßnahmen, des konkreten Leistungsumfangs sowie eines Ansprechpartners, vollständig mitzuteilen.
Sofern Bewerber bereits für das Land Hessen tätig waren, haben sie dies – bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre – unter Angabe laufender und abgeschlossener Baumaßnahmen, des konkreten Leistungsumfangs sowie eines Ansprechpartners, vollständig mitzuteilen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 1) Mindestanforderung: Vier mit entsprechenden Leistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6 gem. § 53 HOAI betraute festangestellte Dipl.-Ingenieure, Master- oder Bachelorabsolventen, (kaufmännisches Auf- und Abrunden von Dezimalzahlen); Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aus dem jährlichen Mittel der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen gebildet.
Zu 1) Mindestanforderung: Vier mit entsprechenden Leistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 6 gem. § 53 HOAI betraute festangestellte Dipl.-Ingenieure, Master- oder Bachelorabsolventen, (kaufmännisches Auf- und Abrunden von Dezimalzahlen); Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aus dem jährlichen Mittel der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen gebildet.
Bei mindestens 4 mit entsprechenden Leistungen betrauten, festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- oder Bachelorabsolventen durchschnittlich in den letzten drei Jahren wird dieses Kriterium als Wertungskriterium herangezogen.
zu 3) Mindestanforderungen an alle Referenzen (Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz):
— Mindestens 2 der Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. § 53 HOAI (2013) müssen beauftragt sein.
— Mindestens Leistungsphasen 2-3 und 5-8 gem. HOAI müssen beauftragt sein.
— Mindestens Leistungsphasen 5 muss begonnen haben.
— Die Referenz darf nicht älter als 6 Jahre sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer muss nach dem 1.1.2010 erfolgt sein.
Mindestanforderungen, die durch die Gesamtheit der eingereichten Referenzen 1 – 3 erfüllt sein müssen (Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren):
— Mindestens 2 der 3 Referenzen müssen eine Neubaumaßnahme sein.
— Mindestens eine der 3 Referenzen muss abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer ist bereits erfolgt.
— Mindestens eine der 3 Referenzen muss nach öffentlichen Vergabevorschriften / für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB ausgeführt worden sein. Eine Bescheinigung des Auftraggebers ist beizufügen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand folgender Wertungskriterien:
— Art der Maßnahme (Sanierung/Umbau, Neubau);
— Art der Nutzung (Sonstiges, Bibliotheksbau);
— Art des Auftraggebers (privater AG, öffentlicher AG);
— Bauwerkskosten der KG 440, 450, 460 gem. DIN 276 brutto (mind. 700 000 EUR brutto);
— Nutzfläche NUF 1–6 (mind. 1 500 m
— Zusatzpunkte: Referenzprojekt inkl. Buchtransportanlage, inkl. Rechenzentrum. Die verschiedenen Zusatzpunkte können in einer oder mehreren Referenz/en nachgewiesen werden. Die Wertung erfolgt nur, wenn die Maßnahme eindeutig beschrieben ist.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
– Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.7.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
– Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.7.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerbergemeinschaften (z. B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix:
Durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (brutto) der letzten drei Jahre: 12,5 %;
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten mit entsprechenden Leistungen betraute Dipl.-Ingeneiure, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Jahren: 12,5 %;
Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 25 %): 75 %;
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Personaleinsatzkonzepts sowie der fachlichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters und des Projektteams, Auftreten innerhalb der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Sicherstellung des Projekterfolgs bezogen auf die Aufgabenstellung im Hinblick auf Kosten, Termine und Qualitäten. Darstellung erster Ideen zum Bauablauf sowie zur örtlichen Präsenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung erster Überlegungen zur Herangehensweise an die konkrete Projektaufgabe in Bezug auf Lösungsmöglichkeiten und Optimierungsmöglichkeiten auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 20 %
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Alle Formulare als rechtsverbindlich unterschriebene und abgestempelte Originale (Ausschlusskriterium) und zusätzlich als PDF-Dateien auf Daten-CDs (zweifach).
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734).
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734).
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740).
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742).
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742).
Nachr. V-Nr/AKZ: A.0435.120514 ELT.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 191-343511 (2016-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans für den Campusbereich Philosophikum plant die Justus-Liebig-Universität Gießen einen Neubau für Zentralbibliothek und Universitätsarchiv. Entsprechend der schrittweisen Campusentwicklung ist der Neubau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Zunächst werden Bestandsgebäude der Universitätsbibliothek und der 1. Bauabschnitt des Neubaus für mehrere Jahre eine funktionale Einheit bilden. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes werden als integrale Bestandteile Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafébar im Neubau (1. Bauabschnitt) verortet. Der Bibliotheksneubau ist zeitlich und inhaltlich der erste große Baustein am Campusplatz zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans für das Philosophikum.
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 und § 55 HOAI i. V. mit Anlage 15; Leistungsphasen 2 bis 8
Auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans für den Campusbereich Philosophikum plant die Justus-Liebig-Universität Gießen einen Neubau für Zentralbibliothek und Universitätsarchiv. Entsprechend der schrittweisen Campusentwicklung ist der Neubau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Zunächst werden Bestandsgebäude der Universitätsbibliothek und der 1. Bauabschnitt des Neubaus für mehrere Jahre eine funktionale Einheit bilden. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes werden als integrale Bestandteile Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafébar im Neubau (1. Bauabschnitt) verortet. Der Bibliotheksneubau ist zeitlich und inhaltlich der erste große Baustein am Campusplatz zur Umsetzung des städtebaulichen Masterplans für das Philosophikum.
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 und § 55 HOAI i. V. mit Anlage 15; Leistungsphasen 2 bis 8
Gesamtwert des Auftrags: 409957.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 und § 55 HOAI i. V. mit Anlage 15; Leistungsphasen 2 bis 8
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird – bis zur Fertigstellung des 2. BA.
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird – bis zur Fertigstellung des 2. BA.
Auf dem Campus Philosophikum soll durch den vorgesehenen 1. Bauabschnitt die derzeitige Streulagensituation der Bibliotheken mit ihren vielfältigen Nachteilen behoben werden. Die Universitätsbibliothek (Bestandsgebäude im Phil I) soll im 1. Bauabschnitt durch einen Neubau so erweitert werden, dass die sechs Fachbibliotheken des Philosophikums (Anglistik, Germanistik, Klassische Philologie, Geschichte, Klassische Archäologie im Phil I und Romanistik im Phil II) sowie die im Gebäude F untergebrachte Zweigbibliothek im Philosophikum II mit einem derzeitigen Gesamtbestand von zusammen gut 620 000 Bänden in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex aufgenommen werden können.
Auf dem Campus Philosophikum soll durch den vorgesehenen 1. Bauabschnitt die derzeitige Streulagensituation der Bibliotheken mit ihren vielfältigen Nachteilen behoben werden. Die Universitätsbibliothek (Bestandsgebäude im Phil I) soll im 1. Bauabschnitt durch einen Neubau so erweitert werden, dass die sechs Fachbibliotheken des Philosophikums (Anglistik, Germanistik, Klassische Philologie, Geschichte, Klassische Archäologie im Phil I und Romanistik im Phil II) sowie die im Gebäude F untergebrachte Zweigbibliothek im Philosophikum II mit einem derzeitigen Gesamtbestand von zusammen gut 620 000 Bänden in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex aufgenommen werden können.
Der für den Neubau des ersten Bauabschnitts genehmigte Bedarf liegt bei einer Nutzfläche (NUF 1-6) von 6 996 m
Ziel dieses Auswahlverfahrens nach VgV Abschnitt 6 mit vorheriger Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 VgV (2016) war die Vergabe der Fachplanerleistungen der Technische Ausrüstung:
— Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und,
— Anlagengruppe 6 (Förderanlagen).
Gemäß § 53 HOAI sowie § 55 HOAI i. V. mit Anlage 15.1: Leistungsphasen 2–8
Beschreibung der Optionen:
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3, 5, 6-7 und 8 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 beauftragt. Die Leistungsphasen 3, 5, 6-7 und 8 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Campus Kultur- und Geisteswissenschaften, Standort Philosophikum, Gießen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Sicherstellung des Projekterfolgs bezogen auf die Aufgabenstellung im Hinblick auf Kosten, Termine und Qualitäten. Darstellung erster Ideen zum Bauablauf sowie zur örtlichen Präsenz.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-07 📅