Beschreibung der Beschaffung
Der Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird - bis zur Fertigstellung des 2. BA.
Auf dem Campus Philosophikum soll durch den vorgesehenen 1. Bauabschnitt die derzeitige Streulagensituation der Bibliotheken mit ihren vielfältigen Nachteilen behoben werden. Die Universitätsbibliothek (Bestandsgebäude im Phil I) soll im 1. Bauabschnitt durch einen Neubau so erweitert werden, dass die sechs Fachbibliotheken des Philosophikums (Anglistik, Germanistik, Klassische Philologie, Geschichte, Klassische Archäologie im Phil I und Romanistik im Phil II) sowie die im Gebäude F untergebrachte Zweigbibliothek im Philosophikum II mit einem derzeitigen Gesamtbestand von zusammen gut 620.000 Bänden in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex aufgenommen werden können.
Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes sind Einrichtungen des
Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafebar im 1. BA des Neubaus verortet. Wesentliches Ziel des 1. BA ist es, sieben derzeit im Campusgebiet liegende Fach- und Zweigbibliotheken in den Bestand der Universitätsbibliothek zu integrieren.
Zukünftig soll die Universitätsbibliothek die Funktion einer Zentralbibliothek für den
Gesamtbereich der kultur- und geisteswissenschaftlichen Fächer übernehmen, deren
Lehreinrichtungen in unmittelbarer Nähe angesiedelt sind. Daneben bleibt die
Universitätsbibliothek Sitz der zentralen Funktionen für das gesamte Bibliothekssystem (EDV, Digitalisierungszentrum/Fotostelle, Direktion, etc.) und beherbergt die Sonderbestände (Rara, Papyrussammlung, Kartensammlung, Bildarchiv, etc.). Ferner sind als integraler Bestandteil das Universitätsarchiv, Einrichtungen des
Hochschulrechenzentrums sowie das Studierendenwerk mit einer Caféteria im Neubau 1.
Bauabschnitt (= Realisierungsteil im bereits abgeschlossenen hochbaulichen Wettbewerb) zu verorten.
Es ist von einer Zuordnung zu Gebäudeklasse 5 (HBO) auszugehen.
Der für den Neubau des ersten Bauabschnitts genehmigte Bedarf liegt bei einer Nutzfläche (NUF 1-6) von 6.996 m² und einer Kostenobergrenze von 24,55 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 300-400 (gemäß DIN 276). Die Baukosten für die Kostengruppen 200-700 (gemäß DIN 276) sind mit dem genehmigten Bedarf i. H. v. 34,93 Mio. Euro brutto festgelegt (zzgl. Kosten für die Ersteinrichtung i. H. v. 1,72 Mio. Euro).
Die im Kabinettsbeschluss "CO2-neutrale Landesverwaltung" vom 17. Mai 2010 definierten Energiestandards sind zu berücksichtigen. Die aktuelle EnEV und die Richtlinie "energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen" sind einzuhalten.
Bearbeitungsstand: Der hochbauliche Ideenwettbewerb (2. BA) und der
Realisierungswettbewerb (1. BA) sind entschieden.
Ziel dieses Auswahlverfahrens nach VgV Abschnitt 6 mit vorheriger Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 VgV (2016) ist die Vergabe der Fachplanerleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI sowie § 51 HOAI i. V. mit Anlage 14.1:
Leistungsphasen 2-6 und Besondere Leistungen.
Die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI betragen ca. 8,42 Mio. EUR (netto).
Geplante Auftragsvergabe: voraussichtlich Dezember 2016
Geplante Fertigstellung ES-Bau: voraussichtlich 4. Quartal 2017
Geplanter Baubeginn: voraussichtlich 1. Quartal 2019
Geplante Bauzeit: ca. 2,5 Jahre
Ziel der baulichen Fertigstellung: 3.Quartal 2021.
Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.
Die Beaufrtagung erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des
Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.