Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in 3 Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle 3 Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27 000 m². Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistung Bürobeleuchtung: Für die Standardarbeitsplätze werden 119 Einzelstehleuchten und 314 Doppelstehleuchten vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leuchten und Beleuchtungszubehör
Referenznummer: ILB/38/2016
Kurze Beschreibung:
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in 3 Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle 3 Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27 000 m².
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistung Bürobeleuchtung:
Für die Standardarbeitsplätze werden 119 Einzelstehleuchten und 314 Doppelstehleuchten vorgesehen.
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in 3 Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle 3 Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27 000 m².
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistung Bürobeleuchtung:
Für die Standardarbeitsplätze werden 119 Einzelstehleuchten und 314 Doppelstehleuchten vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leuchten und Beleuchtungszubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Leuchten und Beleuchtungszubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-10 📅
Datum des Beginns: 2016-10-16 📅
Datum des Endes: 2016-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 153-276786
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Keine öffentliche Submission.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in 3 Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle 3 Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27 000 m².
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in 3 Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle 3 Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27 000 m².
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistung Bürobeleuchtung:
Für die Standardarbeitsplätze werden 119 Einzelstehleuchten und 314 Doppelstehleuchten vorgesehen.
Es werden 119 Einzelstehleuchten und 314 Doppelstehleuchten für die Standardbüroräume vorgesehen. Der Auftrag beinhaltet die Lieferung und den Aufbau der Stehleuchten im Neubau.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angabe des Namens und der Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und eines für das gesamte Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners beim Bieter bzw. bei der Bietergemeinschaft im Angebotsformblatt.
2. Angabe zu Eintragung im Handelsregister bzw. als ausländisches Unternehmen in einem dem Handelsregister vergleichbaren Verzeichnis mit Einreichung einer Kopie, die den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt. Falls keine Verpflichtung zur Eintragung besteht, Einreichung eines vergleichbaren Existenznachweises. Im Falle der Eintragung in eine Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich genügt zunächst die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in die Datenbank eingetragen ist. Die Auftraggeberin behält sich die Einreichung weitergehender Unterlagen vor. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben für jedes Mitglied zu machen.
2. Angabe zu Eintragung im Handelsregister bzw. als ausländisches Unternehmen in einem dem Handelsregister vergleichbaren Verzeichnis mit Einreichung einer Kopie, die den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt. Falls keine Verpflichtung zur Eintragung besteht, Einreichung eines vergleichbaren Existenznachweises. Im Falle der Eintragung in eine Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich genügt zunächst die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in die Datenbank eingetragen ist. Die Auftraggeberin behält sich die Einreichung weitergehender Unterlagen vor. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben für jedes Mitglied zu machen.
3. Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und ggf. erforderliche ergänzende Angaben hierzu wie im Formblatt „Eigenerklärung nicht präqualifizierter Unternehmen“ gefordert. Im Falle der Eintragung in eine Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich genügt zunächst die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in die Datenbank eingetragen ist. Die Auftraggeberin behält sich die Einreichung weitergehender Unterlagen vor. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben für jedes Mitglied zu machen.
3. Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und ggf. erforderliche ergänzende Angaben hierzu wie im Formblatt „Eigenerklärung nicht präqualifizierter Unternehmen“ gefordert. Im Falle der Eintragung in eine Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich genügt zunächst die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in die Datenbank eingetragen ist. Die Auftraggeberin behält sich die Einreichung weitergehender Unterlagen vor. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben für jedes Mitglied zu machen.
4. Abgabe einer Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung auf einem von der ILB mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Soweit der Bieter die in dem Formblatt geforderten Erklärungen nicht (vollständig) abgeben kann, muss er hierzu in einer Anlage nähere Angaben machen und entsprechende Unterlagen einreichen, um der Auftraggeberin eine Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen. Dies kann gegebenenfalls auch Angaben über vom Bieter getroffene geeignete Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger künftiger Vorfälle und organisatorische Vorkehrungen (Einrichtung eines Korruptionspräventionssystems, Compliancemaßnahmen, etc.) umfassen.
4. Abgabe einer Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung auf einem von der ILB mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Soweit der Bieter die in dem Formblatt geforderten Erklärungen nicht (vollständig) abgeben kann, muss er hierzu in einer Anlage nähere Angaben machen und entsprechende Unterlagen einreichen, um der Auftraggeberin eine Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen. Dies kann gegebenenfalls auch Angaben über vom Bieter getroffene geeignete Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger künftiger Vorfälle und organisatorische Vorkehrungen (Einrichtung eines Korruptionspräventionssystems, Compliancemaßnahmen, etc.) umfassen.
5. Bei Einsatz von Dritten oder Nachunternehmern sind alle vorgenannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen für die Dritten oder Nachunternehmer einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zunächst durch die Angabe des Eintrags in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung weitergehender Erklärungen und Nachweise gemäß nachfolgender Ziff. 2 vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zunächst durch die Angabe des Eintrags in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung weitergehender Erklärungen und Nachweise gemäß nachfolgender Ziff. 2 vor.
2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen. Entsprechend den dortigen Vorgaben sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die die Lieferung und den Aufbau der Bürobeleuchtung von mind. 400 Leuchten betreffen und Anpassungsleistungen bzw. Adaptionen auf Kundenwünsche beinhalten. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird vom Bieter eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen. Entsprechend den dortigen Vorgaben sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die die Lieferung und den Aufbau der Bürobeleuchtung von mind. 400 Leuchten betreffen und Anpassungsleistungen bzw. Adaptionen auf Kundenwünsche beinhalten. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird vom Bieter eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt.
3. Die geforderten Angaben sind für alle etwaigen Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu machen. Sofern sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf Dritte oder Nachunternehmer beruft, sind die Angaben mit Abgabe des Angebotes auch für diese zum Einsatz beabsichtigten Dritten/Nachunternehmer zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Die geforderten Angaben sind für alle etwaigen Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu machen. Sofern sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf Dritte oder Nachunternehmer beruft, sind die Angaben mit Abgabe des Angebotes auch für diese zum Einsatz beabsichtigten Dritten/Nachunternehmer zu machen.
4. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zunächst durch die Angabe des Eintrags in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung weitergehender Erklärungen und Nachweise gemäß nachfolgender Ziff. 2 vor. Unabhängig von der Präqualifizierung haben die Bieter mit Abgabe des Angebotes die Einhaltung der nachstehend unten dargelegten Mindestanforderung nachzuweisen.
1. Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zunächst durch die Angabe des Eintrags in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung weitergehender Erklärungen und Nachweise gemäß nachfolgender Ziff. 2 vor. Unabhängig von der Präqualifizierung haben die Bieter mit Abgabe des Angebotes die Einhaltung der nachstehend unten dargelegten Mindestanforderung nachzuweisen.
2. Die Bieter erklären, dass sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen erbracht haben, die die Lieferung und den Aufbau der Bürobeleuchtung von mind. 400 Leuchten betreffen und Anpassungsleistungen bzw. Adaptionen auf Kundenwünsche beinhalten. Der Bieter fügt dem Angebot mindestens 3 Referenzen bei, die mindestens folgende Angaben je Referenz enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; stichwortartige Beschreibung etwaiger besonderer technischer Anforderungen sowie Besonderheiten der Ausführung/Leistungserbringung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Mit der Benennung des Ansprechpartners stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme durch die Auftraggeberin zu.
2. Die Bieter erklären, dass sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen erbracht haben, die die Lieferung und den Aufbau der Bürobeleuchtung von mind. 400 Leuchten betreffen und Anpassungsleistungen bzw. Adaptionen auf Kundenwünsche beinhalten. Der Bieter fügt dem Angebot mindestens 3 Referenzen bei, die mindestens folgende Angaben je Referenz enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; stichwortartige Beschreibung etwaiger besonderer technischer Anforderungen sowie Besonderheiten der Ausführung/Leistungserbringung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Mit der Benennung des Ansprechpartners stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme durch die Auftraggeberin zu.
3. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für alle Bieter (unabhängig davon, ob die Bieter präqualifiziert sind oder nicht) gilt die Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Leistungen, die nach dem 1.8.2013 erbracht wurden), die die Lieferung und den Aufbau der Bürobeleuchtung von mind. 400 Leuchten betreffen und Anpassungsleistungen bzw. Adaptionen auf Kundenwünsche beinhalten. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Als Mindestanforderung für alle Bieter (unabhängig davon, ob die Bieter präqualifiziert sind oder nicht) gilt die Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Leistungen, die nach dem 1.8.2013 erbracht wurden), die die Lieferung und den Aufbau der Bürobeleuchtung von mind. 400 Leuchten betreffen und Anpassungsleistungen bzw. Adaptionen auf Kundenwünsche beinhalten. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen. Bei Einsatz von Dritten/Nachunternehmern oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin entsprechende Verpflichtungserklärungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für alle Unternehmen bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen. Ausnahmen gelten, wenn der Bieter eine Erklärung abgibt, dass das entsprechende andere Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, und die Leistung des anderen Unternehmens ausschließlich in diesem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird.
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen. Bei Einsatz von Dritten/Nachunternehmern oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin entsprechende Verpflichtungserklärungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für alle Unternehmen bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen. Ausnahmen gelten, wenn der Bieter eine Erklärung abgibt, dass das entsprechende andere Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, und die Leistung des anderen Unternehmens ausschließlich in diesem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission.
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail: bauvorhaben@ilb.de ) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären, falls sie dennoch erteilt würden, nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB),
2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail: bauvorhaben@ilb.de ) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären, falls sie dennoch erteilt würden, nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB),
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die elektronische Vergabemanagement-Plattform CONJECT zurückgreift.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied…
… die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
… berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern, ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin dazu verpflichtet.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern, ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin dazu verpflichtet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Danach obliegt es Bietern, erkannte/erkennbare Vergaberechtsverstöße unter den dort näher dargelegten Regelungen, auf die verwiesen wird, gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, um keine verfahrensrechtlichen Nachteile (Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages) zu erleiden. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u. a. folgenden Regelungen: § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht); § 135 GWB Unwirksamkeit; § 160 GWB (Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Antrag).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Danach obliegt es Bietern, erkannte/erkennbare Vergaberechtsverstöße unter den dort näher dargelegten Regelungen, auf die verwiesen wird, gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, um keine verfahrensrechtlichen Nachteile (Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages) zu erleiden. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u. a. folgenden Regelungen: § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht); § 135 GWB Unwirksamkeit; § 160 GWB (Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Antrag).
Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gem. § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, bereits mit der Abgabe Ihres Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gem. § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, bereits mit der Abgabe Ihres Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 153-276786 (2016-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Lampen und Leuchten
Kurze Beschreibung:
Die Leistung betrifft die Lieferung und den Aufbau der Büroleuchten im Neubau.
Für die Standardarbeitsplätze wurden 119 Einzelstehleuchten und 314 Doppelleuchten benötigt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 331660-1555 📠