Neubau Verwaltungsgebäude der ILB, Lieferleistung Standardmöblierung

InvestitionsBank des Landes Brandenburg

Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27.000 qm.
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistungen Standardmöblierung Büros und Mittelzonen:
Die ca. 730 Standardarbeitsplätze bestehen aus Schreibtischen, Apotherschränken, Highboards und Hochschränken. Für die Mittelzonen werden Schränke, ein Technikmodul sowie eine Besprechungsvariante, stehend mit Tafelfunktionen, vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-29 Auftragsbekanntmachung
2016-10-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: ILB/40/2016
Kurze Beschreibung:
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27.000 qm. Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistungen Standardmöblierung Büros und Mittelzonen: Die ca. 730 Standardarbeitsplätze bestehen aus Schreibtischen, Apotherschränken, Highboards und Hochschränken. Für die Mittelzonen werden Schränke, ein Technikmodul sowie eine Besprechungsvariante, stehend mit Tafelfunktionen, vorgesehen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Postanschrift: Steinstr. 104-106
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.ilb.de 🌏
E-Mail: bauvorhaben@ilb.de 📧
Telefon: +49 33123626-505 📞
Fax: +49 33123626-599 📠
URL der Dokumente: https://www.ilb.de/de/kontakt/kontakt_formular/ansprechpartner_39488.jsp 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-02 📅
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 126-225086
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Keine öffentliche Submission.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27.000 qm.
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Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistungen Standardmöblierung Büros und Mittelzonen:
Die ca. 730 Standardarbeitsplätze bestehen aus Schreibtischen, Apotherschränken, Highboards und Hochschränken. Für die Mittelzonen werden Schränke, ein Technikmodul sowie eine Besprechungsvariante, stehend mit Tafelfunktionen, vorgesehen.
Ca. 730 Standardarbeitsplätze bestehend aus elektromotorisch höhenverstellbarem Schreibtisch, Apothekerschrank, Highboard mit Querrollade (3 OH), Aktenschrank (6 OH) sowie ca. 800 Elemente in der Mittelzone (Schränke, Besprechungstisch, Technikmodul und Tafelfunktionen).
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Der Auftrag beinhaltet die Produktion, Lieferung und den Aufbau der Möbel im Neubau.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angabe des Namens und der Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und eines für das gesamte Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners beim Bieter bzw. bei der Bietergemeinschaft im Angebotsformblatt.
2. Angabe zu Eintragung im Handelsregister bzw. als ausländisches Unternehmen in einem dem Handelsregister vergleichbaren Verzeichnis mit Einreichung einer Kopie, die den aktuellen(Eintragungs-)Stand wiedergibt. Falls keine Verpflichtung zur Eintragung besteht, Einreichung eines vergleichbaren Existenznachweises. Im Falle der Eintragung in eine Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich genügt zunächst die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in die Datenbank eingetragen ist. Die Auftraggeberin behält sich die Einreichung weitergehender Unterlagen vor. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben für jedes Mitglied zu machen.
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3. Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und ggf. erforderliche ergänzende Angaben hierzu wie im Formblatt „Eigenerklärung nicht präqualifizierter Unternehmen“ gefordert. Im Falle der Eintragung in eine Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich genügt zunächst die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in die Datenbank eingetragen ist. Die Auftraggeberin behält sich die Einreichung weitergehender Unterlagen vor. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben für jedes Mitglied zu machen.
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4. Abgabe einer Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung auf einem von der ILB mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Soweit der Bieter die in dem Formblatt geforderten Erklärungen nicht (vollständig) abgeben kann, muss er hierzu in einer Anlage nähere Angaben machen und entsprechende Unterlagen einreichen, um der Auftraggeberin eine Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen. Dies kann gegebenenfalls auch Angaben über vom Bieter getroffene geeignete Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger künftiger Vorfälle und organisatorische Vorkehrungen (Einrichtung eines Korruptionspräventionssystems, Compliancemaßnahmen, etc.) umfassen.
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5. Bei Einsatz von Dritten oder Nachunternehmern sind alle vorgenannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen für die Dritten oder Nachunternehmer einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zunächst durch die Angabe des Eintrags in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung weitergehender Erklärungen und Nachweise gemäß nachfolgender Ziff. 2 vor.
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2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen. Entsprechend den dortigen Vorgaben sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind zu machen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird vom Bieter eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt.
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3. Die geforderten Angaben sind für alle etwaigen Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu machen. Sofern sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf Dritte oder Nachunternehmer beruft, sind die Angaben mit Abgabe des Angebotes auch für diese zum Einsatz beabsichtigten Dritten/Nachunternehmer zu machen.
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4. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zunächst durch die Angabe des Eintrags in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung weitergehender Erklärungen und Nachweise gemäß nachfolgender Ziff. 2 vor. Unabhängig von der Präqualifizierung haben die Bieter mit Abgabe des Angebotes die Einhaltung der nachstehend unten dargelegten Mindestanforderung nachzuweisen.
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2. Die Bieter erklären, dass sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen fügen die Bieter dem Angebot mindestens drei Referenzen bei, die mindestens folgende Angaben je Referenz enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; stichwortartige Beschreibung etwaiger besonderer technischer Anforderungen sowie Besonderheiten der Ausführung/Leistungserbringung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Mit der Benennung des Ansprechpartners stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme durch die Auftraggeberin zu.
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3. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für alle Bieter (unabhängig davon, ob die Bieter präqualifiziert sind oder nicht) gilt die Darstellung von mindestens drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungen, die nach dem 01.02.2011 erbracht wurden), die die Lieferung von Büromöbeln betreffen und sich auf Leistungen beziehen, welche nach Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung (gemessen an der Darstellung in der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Bei der Beurteilung der „Vergleichbarkeit“ im Sinne der vorgenannten Anforderung übt die Auftraggeberin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum aus. Wir die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen. Bei Einsatz von Dritten/Nachunternehmern oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin entsprechende Verpflichtungserklärungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für alle Unternehmen bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen. Ausnahmen gelten, wenn der Bieter eine Erklärung abgibt, dass das entsprechende andere Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, und die Leistung des anderen Unternehmens ausschließlich in diesem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Kühn/ Frau Milde
Internetadresse: www.ilb.de 🌏
Dokumente URL: https://www.ilb.de/de/kontakt/kontakt_formular/ansprechpartner_39488.jsp 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement- Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
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2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post
(E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären, falls sie dennoch erteilt würden, nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle:
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Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB),
Herr Kühn/Frau Milde
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
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Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die elektronische Vergabemanagement-Plattform CONJECT zurückgreift.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
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3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
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4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
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— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern, ab einer Höhe von 30.000 EUR ist die Auftraggeberin dazu verpflichtet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Danach obliegt es Bietern, erkannte/erkennbare Vergaberechtsverstöße unter den dort näher dargelegten Regelungen, auf die verwiesen wird, gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, um keine verfahrensrechtlichen Nachteile (Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages) zu erleiden. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. folgenden Regelungen: § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht); § 135 GWB Unwirksamkeit; § 160 GWB (Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Antrag).
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Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gem. § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, bereits mit der Abgabe Ihres Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 126-225086 (2016-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Schreibtischen, Apothekerschränken, Highboards und Hochschränken.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 331660-1555 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 201-362777
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 126-225086
ABl. S-Ausgabe: 201

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Design, Funktionalität, Qualität, Garantie, Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-07 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Potsdam
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungendes GWB:
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§101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (s. o. Ziff. VI.4.1) dieser Bekanntmachung
Quelle: OJS 2016/S 201-362777 (2016-10-13)