Das Leistungsverzeichnis VE 5-00-01 Außenanlagen, beinhaltet folgende Bauleistungen: — Bodenarbeiten — Herstellung befestigter Flächen mit unterschiedlichen Belägen — Großformatige Beeteinfassungen aus Betonfertigteilelementen — Winkelstützmauern aus Betonfertigteilen — Stützwände aus Stahlwangen — Betonstufenanlagen — Oberflächenentwässerung über Abläufe und Rinnen einschl. Anschluss an vorhandene Grundleitungen — Mast- und Pollerleuchten sowie belagsbündige LED Lichtbänder — Rasen- und Schotterrasenarbeiten — Einbauten in Außenanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Menge oder Umfang:
Garten- und Landschaftsbauarbeiten (wesentliche Leistungen):— Vorhandenen Oberboden aufnehmen und entsorgen (ca. 120 m3)— Vorhandenen Boden aufnehmen und entsorgen (ca. 4250 m3)— Bodenaustausch (ca. 500 m3)— Herstellung und Lieferung der Begrenzung befestigter Flächen aus Betonbordsteinen (ca. 470 m)— Herstellung und Lieferung Schottertragschichten in unterschiedlichen Stärken (ca. 6.500 m2)— Herstellung und Lieferung von Rinnen aus Betonsteinpflaster in unterschiedlichen Formaten (ca. 260 m)— Herstellung und Lieferung von Flächenbegrenzungen aus Stahl (ca. 140 m)— Herstellung und Lieferung von Betonpflasterflächen mit unterschiedlichen Steinformaten und Oberflächen (ca. 3100 m2)— Herstellung und Lieferung großformatiger Betonplattenflächen (ca. 620 m2)— Herstellung und Lieferung einer Vorfahrt aus Asphalt (ca. 430 m3)— Herstellung und Lieferung von 2 Stck. Hochbeeteinfassungen aus Betonwinkelstützelementen unterschiedlichen Längen (bis 3,0 m), unterschiedlichen Höhen (bis 2,27 m) und unterschiedlichen Mauerkopfneigungen (ca. 61 Stck.)— Herstellung und Lieferung einer Mauer aus Betonwinkelstützen aus Fertigteilelementen (ca. 53 m)— Herstellung und Lieferung von Wangen an Treppenstufen und Betonpflasterrampen aus farbbeschichtetem Rohstahl, Einzellängen bis 3,0 m in unterschiedlichen Höhen (ca. 57 m)— Herstellung und Lieferung von 4 Stck. Stufenanlagen aus Betonfertigteilen mit unterschiedlichen Breiten und Steigungen einschl. Fundamentierung (ca. 230 m)— Herstellung und Lieferung von Betonfertigteilschächten (ca. 2 Stck.)— Herstellung und Lieferung von Straßenabläufen (ca. 10 Stck.)— Herstellung und Lieferung von gedeckten Rinnen in unterschiedlichen Breiten, Höhen und Belastungsklassen einschl. Fundamentierung (ca. 230 m)— Herstellung und Lieferung von Anschlussleitungen sowie Anschluss an das bauseitige Grundleitungssystem (ca. 220 m)— Herstellung und Lieferung von Mastleuchten (ca. 15 Stck.)— Herstellung und Lieferung von Pollerleuchten (ca. 15 Stck.)— Herstellung und Lieferung von bodenbündig in die Pflasterflächen in Einzellängen verlegten überrollbaren LED Lichtbändern L/B/H 1000/29/70 mm (ca. 69 Stck.)— Herstellung und Lieferung div. Einbauten wie Stahlhandläufen und Verkehrsschildern— Herstellung und Lieferung von Landschaftsrasen ( ca. 250 m2)— Herstellung und Lieferung von Magerrasen ( ca. 450 m2)— Herstellung und Lieferung von Schotterrasen ( ca. 1300 m2).
Garten- und Landschaftsbauarbeiten (wesentliche Leistungen):— Vorhandenen Oberboden aufnehmen und entsorgen (ca. 120 m3)— Vorhandenen Boden aufnehmen und entsorgen (ca. 4250 m3)— Bodenaustausch (ca. 500 m3)— Herstellung und Lieferung der Begrenzung befestigter Flächen aus Betonbordsteinen (ca. 470 m)— Herstellung und Lieferung Schottertragschichten in unterschiedlichen Stärken (ca. 6.500 m2)— Herstellung und Lieferung von Rinnen aus Betonsteinpflaster in unterschiedlichen Formaten (ca. 260 m)— Herstellung und Lieferung von Flächenbegrenzungen aus Stahl (ca. 140 m)— Herstellung und Lieferung von Betonpflasterflächen mit unterschiedlichen Steinformaten und Oberflächen (ca. 3100 m2)— Herstellung und Lieferung großformatiger Betonplattenflächen (ca. 620 m2)— Herstellung und Lieferung einer Vorfahrt aus Asphalt (ca. 430 m3)— Herstellung und Lieferung von 2 Stck. Hochbeeteinfassungen aus Betonwinkelstützelementen unterschiedlichen Längen (bis 3,0 m), unterschiedlichen Höhen (bis 2,27 m) und unterschiedlichen Mauerkopfneigungen (ca. 61 Stck.)— Herstellung und Lieferung einer Mauer aus Betonwinkelstützen aus Fertigteilelementen (ca. 53 m)— Herstellung und Lieferung von Wangen an Treppenstufen und Betonpflasterrampen aus farbbeschichtetem Rohstahl, Einzellängen bis 3,0 m in unterschiedlichen Höhen (ca. 57 m)— Herstellung und Lieferung von 4 Stck. Stufenanlagen aus Betonfertigteilen mit unterschiedlichen Breiten und Steigungen einschl. Fundamentierung (ca. 230 m)— Herstellung und Lieferung von Betonfertigteilschächten (ca. 2 Stck.)— Herstellung und Lieferung von Straßenabläufen (ca. 10 Stck.)— Herstellung und Lieferung von gedeckten Rinnen in unterschiedlichen Breiten, Höhen und Belastungsklassen einschl. Fundamentierung (ca. 230 m)— Herstellung und Lieferung von Anschlussleitungen sowie Anschluss an das bauseitige Grundleitungssystem (ca. 220 m)— Herstellung und Lieferung von Mastleuchten (ca. 15 Stck.)— Herstellung und Lieferung von Pollerleuchten (ca. 15 Stck.)— Herstellung und Lieferung von bodenbündig in die Pflasterflächen in Einzellängen verlegten überrollbaren LED Lichtbändern L/B/H 1000/29/70 mm (ca. 69 Stck.)— Herstellung und Lieferung div. Einbauten wie Stahlhandläufen und Verkehrsschildern— Herstellung und Lieferung von Landschaftsrasen ( ca. 250 m2)— Herstellung und Lieferung von Magerrasen ( ca. 450 m2)— Herstellung und Lieferung von Schotterrasen ( ca. 1300 m2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Universität Lüneburg
Postanschrift: Scharnhorststraße 1
Postleitzahl: 21335
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.leuphana.de🌏
E-Mail: uni-vergabe@leuphana.de📧
Telefon: +49 4131/677-1838📞
Fax: +49 4131/677-1850 📠
Das Leistungsverzeichnis VE 5-00-01 Außenanlagen, beinhaltet folgende Bauleistungen:
— Bodenarbeiten
— Herstellung befestigter Flächen mit unterschiedlichen Belägen
— Großformatige Beeteinfassungen aus Betonfertigteilelementen
— Winkelstützmauern aus Betonfertigteilen
— Stützwände aus Stahlwangen
— Betonstufenanlagen
— Oberflächenentwässerung über Abläufe und Rinnen einschl. Anschluss an vorhandene Grundleitungen
— Mast- und Pollerleuchten sowie belagsbündige LED Lichtbänder
— Rasen- und Schotterrasenarbeiten
— Einbauten in Außenanlagen.
Menge oder Umfang:
Garten- und Landschaftsbauarbeiten (wesentliche Leistungen):
— Vorhandenen Oberboden aufnehmen und entsorgen (ca. 120 m
— Vorhandenen Boden aufnehmen und entsorgen (ca. 4250 m
— Bodenaustausch (ca. 500 m
— Herstellung und Lieferung der Begrenzung befestigter Flächen aus Betonbordsteinen (ca. 470 m)
— Herstellung und Lieferung Schottertragschichten in unterschiedlichen Stärken (ca. 6.500 m
— Herstellung und Lieferung von Rinnen aus Betonsteinpflaster in unterschiedlichen Formaten (ca. 260 m)
— Herstellung und Lieferung von Flächenbegrenzungen aus Stahl (ca. 140 m)
— Herstellung und Lieferung von Betonpflasterflächen mit unterschiedlichen Steinformaten und Oberflächen (ca. 3100 m
— Herstellung und Lieferung großformatiger Betonplattenflächen (ca. 620 m
— Herstellung und Lieferung einer Vorfahrt aus Asphalt (ca. 430 m
— Herstellung und Lieferung von 2 Stck. Hochbeeteinfassungen aus Betonwinkelstützelementen unterschiedlichen Längen (bis 3,0 m), unterschiedlichen Höhen (bis 2,27 m) und unterschiedlichen Mauerkopfneigungen (ca. 61 Stck.)
— Herstellung und Lieferung einer Mauer aus Betonwinkelstützen aus Fertigteilelementen (ca. 53 m)
— Herstellung und Lieferung von Wangen an Treppenstufen und Betonpflasterrampen aus farbbeschichtetem Rohstahl, Einzellängen bis 3,0 m in unterschiedlichen Höhen (ca. 57 m)
— Herstellung und Lieferung von 4 Stck. Stufenanlagen aus Betonfertigteilen mit unterschiedlichen Breiten und Steigungen einschl. Fundamentierung (ca. 230 m)
— Herstellung und Lieferung von Betonfertigteilschächten (ca. 2 Stck.)
— Herstellung und Lieferung von Straßenabläufen (ca. 10 Stck.)
— Herstellung und Lieferung von gedeckten Rinnen in unterschiedlichen Breiten, Höhen und Belastungsklassen einschl. Fundamentierung (ca. 230 m)
— Herstellung und Lieferung von Anschlussleitungen sowie Anschluss an das bauseitige Grundleitungssystem (ca. 220 m)
— Herstellung und Lieferung von Mastleuchten (ca. 15 Stck.)
— Herstellung und Lieferung von Pollerleuchten (ca. 15 Stck.)
— Herstellung und Lieferung von bodenbündig in die Pflasterflächen in Einzellängen verlegten überrollbaren LED Lichtbändern L/B/H 1000/29/70 mm (ca. 69 Stck.)
— Herstellung und Lieferung div. Einbauten wie Stahlhandläufen und Verkehrsschildern
— Herstellung und Lieferung von Landschaftsrasen ( ca. 250 m
— Herstellung und Lieferung von Magerrasen ( ca. 450 m
— Herstellung und Lieferung von Schotterrasen ( ca. 1300 m
Dauer: 11 Monate
Referenznummer: VE 5-00-01
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21335 Lüneburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.
Darstellung der vorgesehenen Bieterstruktur mit Angabe der vorgesehenen Partner (Mitglieder Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer) und deren Tätigkeiten im Auftragsfall; zur Veranschaulichung ist ein Organigramm erwünscht;
2.
Eigendarstellung (Kurzvorstellung) des Bieters einschließlich einer Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters;
3.
Eigenerklärung entsprechend der Mustererklärung NTVergG;
4.
Eigenerklärungen zur Eignung (Formblatt 124);
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen
nach (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Angabe der Gesamtumsätze des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dies Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl.Formblatt 124).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben bzw. Nachweise nach Ziff. 1 für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welcheLeistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Für den Fall, dass das Unternehmen eines Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Der Bieter hat im Übrigen gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass sein Unternehmen weniger als 3 Jahre existiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben bzw. Nachweise nach Ziff. 1 für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welcheLeistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Für den Fall, dass das Unternehmen eines Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Der Bieter hat im Übrigen gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass sein Unternehmen weniger als 3 Jahre existiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Fachkunde durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen sind die Angaben bzw. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Angaben und Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Angaben und Nachweise vorzulegen. Soweit die Angaben und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen sind die Angaben bzw. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Angaben und Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Angaben und Nachweise vorzulegen. Soweit die Angaben und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Weitere geforderte Nachweise zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot ein Referenzprojekt mit Tribünenanlagen mit gleichwertigen technischen Anforderungen und Nutzung anzugeben. Das Referenzobjekt soll aus dem Bereich Theater bzw. Konzertsaal sein.
Es ist die Adresse des Einbauortes, ein Ansprechpartner des Nutzers mit Email und Telefonnummer als Referenzgeber anzugeben. Im Rahmen der Angebotswertung hat der Bieter eine Besichtigung der Referenzanlage zu organisieren und die Funktion der Anlage vorzuführen.
Es ist die Adresse des Einbauortes, ein Ansprechpartner des Nutzers mit Email und Telefonnummer als Referenzgeber anzugeben. Im Rahmen der Angebotswertung hat der Bieter eine Besichtigung der Referenzanlage zu organisieren und die Funktion der Anlage vorzuführen.
Ist die Vorführung der Verfahrbarkeit einer beweglichen Tribünen-Einheit im eingefahrenen Zustand, im Raum quer und längs zur Standrichtung an dem o.g. Referenzobjekt aus dem Konzertsaal- und Theaterbereich nicht möglich, so ist eine zusätzliche Referenz anzugeben und zu beschreiben, wo diese Funktion gewährleistet ist und vorgeführt werden kann.
Ist die Vorführung der Verfahrbarkeit einer beweglichen Tribünen-Einheit im eingefahrenen Zustand, im Raum quer und längs zur Standrichtung an dem o.g. Referenzobjekt aus dem Konzertsaal- und Theaterbereich nicht möglich, so ist eine zusätzliche Referenz anzugeben und zu beschreiben, wo diese Funktion gewährleistet ist und vorgeführt werden kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung gem. Formblatt vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gewerkebereiche ohne Mindestentgeltregelung (nur für Vergaben des Landes)
Bei der Ausführung dieses Auftrages, ist den mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.
Bei der Ausführung dieses Auftrages, ist den mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-13 📅
Öffnungsort:
Stiftung Universität Lüneburg, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg, Gebäude 10, Raum 222a.
Ort des Eröffnungstermins: Stiftung Universität Lüneburg, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg, Gebäude 10, Raum 222a.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-19 📅
2015-03-28 📅
2013-03-21 📅
2014-04-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE 5-00-01
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 076-124235
2015/S 062-107254
2013/S 057-093462
2014/S 065-110089
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131115-0📞
Fax: +49 4131115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1. benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1. benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2016/S 052-086287 (2016-03-10)
Ergänzende Angaben (2016-04-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 186 632,46 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-31 📅
Name: Franz Darger
Postanschrift: Stadtweg 2
Postort: Rullstorf
Postleitzahl: 21379
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 072-125220
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.