Gegenstand ist die Neubereederung des FS Senckenberg. Vom Reeder sind 5 (teilweise vom Bestandsreeder zu übernehmende) Besatzungsmitglieder zu stellen (Kapitän, Ltd. 1. Offizier, 3 Schiffsmänner). Das Forschungsschiff dient der deutschen Nordseeforschung. Es stellt eine leistungsfähige Forschungsplattform für bis zu 6 WissenschaftlerInnen dar, die primär der meeresgeologischen und meeresbiologischen Forschung von März bis November 10/12 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Das FS Senckenberg weist eine BRZ von 165 auf; Heimathafen ist Wilhelmshaven. Der Vertragsreeder wird mit dem Schiff eine Arbeitsplattform für meereskundliche Forschung betreiben, die bezüglich der Finanzierung den Regelungen der Öffentlichen Hand unterliegt. Daraus ergeben sich entsprechende Bedingungen und Pflichten, die über das normale Maß der kommerziellen Schifffahrt hinausgehen. Alle Belange des Schiffes, der Besatzung und der an Bord befindlichen WissenschaftlerInnen und Gäste sind zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2016-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand ist die Neubereederung des FS Senckenberg. Vom Reeder sind 5 (teilweise vom Bestandsreeder zu übernehmende) Besatzungsmitglieder zu stellen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist die Neubereederung des FS Senckenberg. Vom Reeder sind 5 (teilweise vom Bestandsreeder zu übernehmende) Besatzungsmitglieder zu stellen (Kapitän, Ltd. 1. Offizier, 3 Schiffsmänner). Das Forschungsschiff dient der deutschen Nordseeforschung. Es stellt eine leistungsfähige Forschungsplattform für bis zu 6 WissenschaftlerInnen dar, die primär der meeresgeologischen und meeresbiologischen Forschung von März bis November 10/12 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Das FS Senckenberg weist eine BRZ von 165 auf; Heimathafen ist Wilhelmshaven. Der Vertragsreeder wird mit dem Schiff eine Arbeitsplattform für meereskundliche Forschung betreiben, die bezüglich der Finanzierung den Regelungen der Öffentlichen Hand unterliegt. Daraus ergeben sich entsprechende Bedingungen und Pflichten, die über das normale Maß der kommerziellen Schifffahrt hinausgehen. Alle Belange des Schiffes, der Besatzung und der an Bord befindlichen WissenschaftlerInnen und Gäste sind zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-215279
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
“Zu I.3): Die Bewerbungsunterlagen sind abzurufen unter www.senckenberg.de. Auftragsunterlagen werden erst in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugänglich...”
Zusätzliche Informationen
Zu I.3): Die Bewerbungsunterlagen sind abzurufen unter www.senckenberg.de. Auftragsunterlagen werden erst in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugänglich gemacht. Der Auftraggeber behält sich Vertragsergänzungen insbesondere nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB sowie § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 4 VgV vor. Die Möglichkeit eines Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 wird angegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Reedereileistungen umfassen insbesondere:”
“— Organisation und Durchführung eines sicheren und wirtschaftlichen Schiffsbetriebes einschließlich Unterstützung bzw. Beratung des Auftraggebers bei der...”
Kurze Beschreibung
— Organisation und Durchführung eines sicheren und wirtschaftlichen Schiffsbetriebes einschließlich Unterstützung bzw. Beratung des Auftraggebers bei der wissenschaftlichen Nutzwerterhaltung des Schiffes.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (12) “— Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen u.a. beim Einsatz der an Bord verbrachten Geräte und bei der Nutzung der fest installierten...”
Kurze Beschreibung
— Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen u.a. beim Einsatz der an Bord verbrachten Geräte und bei der Nutzung der fest installierten wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der Kommunikationssysteme.
“— Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.”
“— Dokumentation der für den Schiffs- und Forschungsbetrieb relevanten Parameter.”
“— Mitwirkung der Besatzung bei Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen an Bord des Schiffes, die der Repräsentation des Eigners und der...”
Kurze Beschreibung
— Mitwirkung der Besatzung bei Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen an Bord des Schiffes, die der Repräsentation des Eigners und der Öffentlichkeitsarbeit dienen.
“Zur teilweisen Übernahme von Personal vgl. Auftragsunterlagen.”
“Zu I.3): Die Bewerbungsunterlagen sind abzurufen unter https://utility.senckenberg.de/scs/public.php?service=files&t=14ee531d3878c7259d2a3201eb6040b9....”
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Siehe Auftragsunterlagen.”
Zusätzliche Informationen:
“Zu I.3): Die Bewerbungsunterlagen sind abzurufen unter www.senckenberg.de. Auftragsunterlagen werden erst in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugänglich...”
Zusätzliche Informationen
Zu I.3): Die Bewerbungsunterlagen sind abzurufen unter www.senckenberg.de. Auftragsunterlagen werden erst in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugänglich gemacht. Der Auftraggeber behält sich Vertragsergänzungen insbesondere nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB sowie § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 4 VgV vor. Die Möglichkeit eines Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 wird angegeben.
Mehr anzeigen Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wilhelmshaven.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“1.1.1. Nachweis über aktuelle Eintragungen im Handels- bzw. Berufsregister oder vergleichbarer Nachweis (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate...”
Befähigung zur Berufsausübung
1.1.1. Nachweis über aktuelle Eintragungen im Handels- bzw. Berufsregister oder vergleichbarer Nachweis (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser
“Bekanntmachung),” Mehr anzeigen (5) “1.1.2. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung (Teilnahmeformular 1),”
“1.1.3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teilnahmeformular 2),”
“1.1.4. Erklärung nach HVTG (Teilnahmeformular 3).”
“Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung...”
Befähigung zur Berufsausübung
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (vgl. § 47 VgV), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
“Zum Begriff des Nachunternehmers sowie zu den Teilnahmeformularen und Bewerbungsbogen vgl. Download unten Ziffer I.3).”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“1.2.1. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten,”
“1.2.2. Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der Bereederung von Schiffen für das Unternehmen sowie die bewerbende Niederlassung,” Mehr anzeigen (4) “1.2.3. Vorlage von Gewinn- und Verlustrechnungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,”
“1.2.4. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach den nationalen...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.2.4. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach den nationalen Rechtsvorschriften, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, kann alternativ ein vergleichbarer Nachweis vorgelegt werden.
“Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (vgl. § 47 VgV), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
“Zum Begriff des Nachunternehmers sowie zu den Teilnahmeformularen und Bewerbungsbogen vgl. Download unten Ziffer I.3).”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“1.3.1. Vorhandensein und Nachweise von Qualitätsmanagementsystemen durch Vorlage der Zertifikate ISM, ISPS, DIN EN ISO 9000 ff., DIN EN ISO 14000 ff. oder...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
1.3.1. Vorhandensein und Nachweise von Qualitätsmanagementsystemen durch Vorlage der Zertifikate ISM, ISPS, DIN EN ISO 9000 ff., DIN EN ISO 14000 ff. oder vergleichbar,
“1.3.2. Vorlage von maximal 5 Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
1.3.2. Vorlage von maximal 5 Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die vorzulegenden Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: Projektbezeichnung/Schiffstyp/Schiffsname, Ansprechpartner, Auftragsbeschreibung, Auftragswert,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (8) “Ausführungszeitraum, Besatzungsstärke. Referenzschreiben sind erwünscht. Für eine Präsentation sollten die Referenzen in Wort und Bild (3 Fotos je Referenz)...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Ausführungszeitraum, Besatzungsstärke. Referenzschreiben sind erwünscht. Für eine Präsentation sollten die Referenzen in Wort und Bild (3 Fotos je Referenz) digital (Power-Point) der Bewerbung beigelegt werden,
“1.3.3. Angabe der für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personen im Unternehmen einschließlich deren Qualifikation,”
“1.3.4. Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Unternehmen und der...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
1.3.4. Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Unternehmen und der bewerbenden Niederlassung, gegliedert nach Berufsgruppen und freie Mitarbeiter,
“1.3.5. Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes zur Bereederung des ausgeschriebenen Forschungsschiffs (Projektorganisation, Herangehensweise...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
1.3.5. Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes zur Bereederung des ausgeschriebenen Forschungsschiffs (Projektorganisation, Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen (Bereederung Spezialschiff)). Bewertet wird die Qualität
“und Praktikabilität des konzeptionellen Grundansatzes.”
“Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben zumindest für ein Mitglied die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben zumindest für ein Mitglied die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Etwaige Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise
“zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (vgl. § 47 VgV), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren nichtoffenen Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
“Zum Begriff des Nachunternehmers sowie zu den Teilnahmeformularen und Bewerbungsbogen vgl. Download unten Ziffer I.3).”
Mindeststandards:
“Zu 1.3.2.: Mindeststandard: Folgende Mindestreferenzen sind hierbei nachzuweisen: – Vorlage mindestens”
“einer Referenz über den Betrieb (Bereederung) eines Forschungsschiffes nebst Darstellung, dass Erfahrungen mit der Bedienung (Handling) komplexer...”
Mindeststandards
einer Referenz über den Betrieb (Bereederung) eines Forschungsschiffes nebst Darstellung, dass Erfahrungen mit der Bedienung (Handling) komplexer Gerätschaften auf diesen Schiffen auf See bestehen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Entscheidend ist neben dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Entscheidend ist neben dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Angaben und Nachweise bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziff. III.1) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht werden.
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit stehen im Verhältnis 40 % zu 60 %. Für die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit stehen im Verhältnis 40 % zu 60 %. Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2.1. bis III.1.2.4. genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.3.1 bis III.1.3.5 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt in einem relativen Vergleich und Gesamtbetrachtung der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen. Eine Untergewichtung erfolgt nicht, alle abgeforderten Angaben und Nachweise fließen in eine Gesamtbeurteilung ein. Pro Eignungskriterium (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) werden nach dieser Gesamtbeurteilung insgesamt bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (6) “— 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;”
“— 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;”
“— 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;”
“— 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;”
“— 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.”
“Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Bewerbung, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien. Letztere werden erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeformulare Nr. 1-3 und Bewerbungsbogen) sind zwingend bei der Bewerbung zu verwenden. Bewerber, die dagegen verstoßen,...”
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeformulare Nr. 1-3 und Bewerbungsbogen) sind zwingend bei der Bewerbung zu verwenden. Bewerber, die dagegen verstoßen, werden ausgeschlossen.
“Der Teilnahmeantrag ist an folgende Adresse zu richten:” Mehr anzeigen (2) “GÖRG Partnerschaft von Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, z.H. Dr. Jan Scharf/ Dr. Henning Wendt, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg (siehe unter I.).”
“Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag im Original sowie elektronischer Fassung (CD/DVD/USB-Stick) ein.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151126603 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt": Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht gilt": Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
“— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2016/S 121-215279 (2016-06-21)