Siehe Ziff. II.1.1) sowie: Auftraggeber der vorliegenden Vergabe ist die Stiftung Jüdisches Museum Berlin (nachfolgend JMB genannt). Das JMB ist als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts verfasst. Seit seiner Eröffnung im September 2001 hat sich das JMB zu einem der bestbesuchten Museen der deutschen Hauptstadt und der Bundesrepublik entwickelt. Durchschnittlich mehr als 700 000 Gäste besuchen jährlich das von Daniel Libeskind entworfene Museumsgebäude und informieren sich in den Ausstellungen des Hauses über die Vielfalt deutsch-jüdischer Geschichte. Mit seinen Präsentationen, der pädagogischen Arbeit und einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm ist das Museum ein lebendiger Ort für die deutsch-jüdische Geschichte. Ein Kernelement des Museums ist die Dauerausstellung, die von 95 % der Museumsbesucher frequentiert wird. Nachdem sie von über zehn Millionen Besuchern gesehen worden ist, wird das JMB seine Dauerausstellung grundlegend neu gestalten. Hintergrund sind u. a. veränderte Erwartungen des Publikums, die gewachsenen Sammlungsbestände und die Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse und Forschungsperspektiven zur Geschichte der Juden in Deutschland. Dabei soll die Stärke des JMB, seine Besucherorientierung, in der neuen Dauerausstellung fortgeführt werden. Darüber hinaus soll die neue Dauerausstellung bei der Präsentation ihrer Exponate und Themen den Dialog mit der Architektur des Museumsgebäudes verstärken. Räumlich soll sich die Ausstellung auf alle öffentlich zugänglichen Flächen im Libeskindbau (UG bis 2. OG) erstrecken, die incl. Verkehrsflächen ca. 5 000 m² umfassen. Gegenstand der Beauftragung ist die gestalterische Planung und Begleitung der Realisierung der neuen Dauerausstellung. Dabei sind die vom JMB erarbeiteten konzeptionellen und wissenschaftlichen Vorgaben ebenso verbindlich zu berücksichtigen wie die ausgewählten Exponate (Originale, Reproduktionen aller Art, digitale Medienanwendungen, künstlerische Installationen etc.) sowie museumspädagogische und konservatorische Vorgaben. Das JMB erwartet von den Ausstellungsgestaltern den Prozess der Ausarbeitung des Ausstellungskonzepts im steten Dialog mit der Ausstellungsleitung kreativ zu begleiten und daraus eine Ausstellungsdramaturgie zu entwickeln. Die beabsichtigte Beauftragung umfasst außerdem sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellungsbeleuchtung bzw. der Ausleuchtung der Exponate (Planung, Ausschreibung und Überwachung der Ausführung/des Einbaus). Der Fachplaner hierfür ist erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) zu benennen. Die vorgesehenen Projektmittel für die Ausstellungsgestaltung und die Ausstellungsbeleuchtung (exkl. Honorare und Nebenkosten) betragen rund 6 500 000 EUR brutto. Nicht Bestandteil der beabsichtigten Vergabe sind die Ausstellungsgrafik, die Planung und Realisierung von digitalen Medienanwendungen (vom Audioguide/App über in die Ausstellungsarchitektur integrierte Medienstationen bis hin zu raumbildenden Medieninstallationen) sowie die Beauftragung und Betreuung von künstlerischen Installationen. Hierfür stehen gesonderte Projektmittel zur Verfügung. Bestandteil der beabsichtigten Vergabe ist jedoch für diese genannten Gewerke ein schlüssiges gestalterisches Gesamtkonzept zu entwickeln sowie die Integration dieser und gegebenenfalls weiterer Gewerke in den Planungs- und Ausführungsprozess. Im Einzelnen ist die Beauftragung folgender Leistungen beabsichtigt: A.) Ausstellungsgestaltung: Planung (Konzeption, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung), Ausschreibung und Überwachung der Ausführung/des Einbaus, Bauleitung, Dokumentation. Dies beinhaltet insbesondere die räumliche und gestalterische Konzeption der Ausstellung, Rauminszenierungen, den Bau von Sockeln, Podesten, Vitrinen (incl. Halterungen etc.), Hänge- bzw. Stellelementen, Objektsicherungen, von Technik- und Medieneinhausungen, Sitzgelegenheiten, sonstiger Möblierung und Hands-On-Stationen sowie die Farb- und Oberflächengestaltung. B.) Gestalterisches Gesamtkonzept: Integration aller weiteren an der Planung/Ausführung Beteiligten (insbes. Ausstellungsgrafik, digitale Medienanwendungen und künstlerische Installationen) in den Planungs- und Ausführungsprozess. C.) Ausstellungsbeleuchtung/Exponatausleuchtung: Planung (Konzeption, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung), Ausschreibung und Überwachung der Ausführung/des Einbaus. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Aufgabe des Ausstellungsarchitekten/-gestalters ist eine auf Inhalte, Exponate und Vermittlungsziele abgestimmte zeitgemäße Gestaltung der neuen Dauerausstellung sowie eine Stärkung der Räume und Raumfolgen in ihrer Eigenheit und Originalität. Aufgabe des Lichtplaners ist die Attraktivität und Anziehungskraft der Ausstellung wirkungsvoll zu unterstützen und dabei die Schutzwürdigkeit der ausgestellten Objekte zu berücksichtigen. Zeitrahmen: 1. Beauftragung: geplant 09/2016; 2. Eröffnung: geplant 4/2019.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Postanschrift: Lindenstraße 9-14
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.jmberlin.de🌏
E-Mail: s.brejora@jmberlin.de📧
Telefon: +49 3025993-362📞
Fax: +49 3025993-386 📠
Die in Punkt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch schriftlich per Fax (+49 (0) 30 21751859) unter Angabe der Projektbezeichnung „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der Bewerber/der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen gut lesbar und dokumentenecht (z. B. mit Kugelschreiber, Toner, Kopierstift) auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei dem Büro Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung, Bülowstr. 66, in 10783 Berlin einzureichen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, auch auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3], hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung – Rückfragen“ per Telefax an +49 (0) 30 21751859 oder per E-Mail an zimmer@planungskultur.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, sodass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die 4 bis max. 7 Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, werden gebeten, einen Lösungsansatz für ausgewählte Aufgabenstellungen in skizzenhafter Form darzustellen und einem Gremium persönlich vorzustellen (Aufgabenstellung, Umfang und Qualität der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe allen ausgewählten Bieter mitgeteilt). Die Leistung wird pauschal mit 4 200 EUR netto inkl. Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland ansässigen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Die in Punkt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch schriftlich per Fax (+49 (0) 30 21751859) unter Angabe der Projektbezeichnung „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der Bewerber/der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen gut lesbar und dokumentenecht (z. B. mit Kugelschreiber, Toner, Kopierstift) auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei dem Büro Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung, Bülowstr. 66, in 10783 Berlin einzureichen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, auch auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3], hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung – Rückfragen“ per Telefax an +49 (0) 30 21751859 oder per E-Mail an zimmer@planungskultur.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, sodass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die 4 bis max. 7 Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, werden gebeten, einen Lösungsansatz für ausgewählte Aufgabenstellungen in skizzenhafter Form darzustellen und einem Gremium persönlich vorzustellen (Aufgabenstellung, Umfang und Qualität der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe allen ausgewählten Bieter mitgeteilt). Die Leistung wird pauschal mit 4 200 EUR netto inkl. Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland ansässigen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe Ziff. II.1.1) sowie:
Auftraggeber der vorliegenden Vergabe ist die Stiftung Jüdisches Museum Berlin (nachfolgend JMB genannt). Das JMB ist als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts verfasst. Seit seiner Eröffnung im September 2001 hat sich das JMB zu einem der bestbesuchten Museen der deutschen Hauptstadt und der Bundesrepublik entwickelt. Durchschnittlich mehr als 700 000 Gäste besuchen jährlich das von Daniel Libeskind entworfene Museumsgebäude und informieren sich in den Ausstellungen des Hauses über die Vielfalt deutsch-jüdischer Geschichte. Mit seinen Präsentationen, der pädagogischen Arbeit und einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm ist das Museum ein lebendiger Ort für die deutsch-jüdische Geschichte.
Auftraggeber der vorliegenden Vergabe ist die Stiftung Jüdisches Museum Berlin (nachfolgend JMB genannt). Das JMB ist als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts verfasst. Seit seiner Eröffnung im September 2001 hat sich das JMB zu einem der bestbesuchten Museen der deutschen Hauptstadt und der Bundesrepublik entwickelt. Durchschnittlich mehr als 700 000 Gäste besuchen jährlich das von Daniel Libeskind entworfene Museumsgebäude und informieren sich in den Ausstellungen des Hauses über die Vielfalt deutsch-jüdischer Geschichte. Mit seinen Präsentationen, der pädagogischen Arbeit und einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm ist das Museum ein lebendiger Ort für die deutsch-jüdische Geschichte.
Ein Kernelement des Museums ist die Dauerausstellung, die von 95 % der Museumsbesucher frequentiert wird. Nachdem sie von über zehn Millionen Besuchern gesehen worden ist, wird das JMB seine Dauerausstellung grundlegend neu gestalten. Hintergrund sind u. a. veränderte Erwartungen des Publikums, die gewachsenen Sammlungsbestände und die Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse und Forschungsperspektiven zur Geschichte der Juden in Deutschland. Dabei soll die Stärke des JMB, seine Besucherorientierung, in der neuen Dauerausstellung fortgeführt werden. Darüber hinaus soll die neue Dauerausstellung bei der Präsentation ihrer Exponate und Themen den Dialog mit der Architektur des Museumsgebäudes verstärken. Räumlich soll sich die Ausstellung auf alle öffentlich zugänglichen Flächen im Libeskindbau (UG bis 2. OG) erstrecken, die incl. Verkehrsflächen ca. 5 000 m² umfassen.
Ein Kernelement des Museums ist die Dauerausstellung, die von 95 % der Museumsbesucher frequentiert wird. Nachdem sie von über zehn Millionen Besuchern gesehen worden ist, wird das JMB seine Dauerausstellung grundlegend neu gestalten. Hintergrund sind u. a. veränderte Erwartungen des Publikums, die gewachsenen Sammlungsbestände und die Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse und Forschungsperspektiven zur Geschichte der Juden in Deutschland. Dabei soll die Stärke des JMB, seine Besucherorientierung, in der neuen Dauerausstellung fortgeführt werden. Darüber hinaus soll die neue Dauerausstellung bei der Präsentation ihrer Exponate und Themen den Dialog mit der Architektur des Museumsgebäudes verstärken. Räumlich soll sich die Ausstellung auf alle öffentlich zugänglichen Flächen im Libeskindbau (UG bis 2. OG) erstrecken, die incl. Verkehrsflächen ca. 5 000 m² umfassen.
Gegenstand der Beauftragung ist die gestalterische Planung und Begleitung der Realisierung der neuen Dauerausstellung. Dabei sind die vom JMB erarbeiteten konzeptionellen und wissenschaftlichen Vorgaben ebenso verbindlich zu berücksichtigen wie die ausgewählten Exponate (Originale, Reproduktionen aller Art, digitale Medienanwendungen, künstlerische Installationen etc.) sowie museumspädagogische und konservatorische Vorgaben. Das JMB erwartet von den Ausstellungsgestaltern den Prozess der Ausarbeitung des Ausstellungskonzepts im steten Dialog mit der Ausstellungsleitung kreativ zu begleiten und daraus eine Ausstellungsdramaturgie zu entwickeln.
Gegenstand der Beauftragung ist die gestalterische Planung und Begleitung der Realisierung der neuen Dauerausstellung. Dabei sind die vom JMB erarbeiteten konzeptionellen und wissenschaftlichen Vorgaben ebenso verbindlich zu berücksichtigen wie die ausgewählten Exponate (Originale, Reproduktionen aller Art, digitale Medienanwendungen, künstlerische Installationen etc.) sowie museumspädagogische und konservatorische Vorgaben. Das JMB erwartet von den Ausstellungsgestaltern den Prozess der Ausarbeitung des Ausstellungskonzepts im steten Dialog mit der Ausstellungsleitung kreativ zu begleiten und daraus eine Ausstellungsdramaturgie zu entwickeln.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst außerdem sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellungsbeleuchtung bzw. der Ausleuchtung der Exponate (Planung, Ausschreibung und Überwachung der Ausführung/des Einbaus). Der Fachplaner hierfür ist erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) zu benennen.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst außerdem sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellungsbeleuchtung bzw. der Ausleuchtung der Exponate (Planung, Ausschreibung und Überwachung der Ausführung/des Einbaus). Der Fachplaner hierfür ist erst in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) zu benennen.
Die vorgesehenen Projektmittel für die Ausstellungsgestaltung und die Ausstellungsbeleuchtung (exkl. Honorare und Nebenkosten) betragen rund 6 500 000 EUR brutto.
Nicht Bestandteil der beabsichtigten Vergabe sind die Ausstellungsgrafik, die Planung und Realisierung von digitalen Medienanwendungen (vom Audioguide/App über in die Ausstellungsarchitektur integrierte Medienstationen bis hin zu raumbildenden Medieninstallationen) sowie die Beauftragung und Betreuung von künstlerischen Installationen. Hierfür stehen gesonderte Projektmittel zur Verfügung. Bestandteil der beabsichtigten Vergabe ist jedoch für diese genannten Gewerke ein schlüssiges gestalterisches Gesamtkonzept zu entwickeln sowie die Integration dieser und gegebenenfalls weiterer Gewerke in den Planungs- und Ausführungsprozess.
Nicht Bestandteil der beabsichtigten Vergabe sind die Ausstellungsgrafik, die Planung und Realisierung von digitalen Medienanwendungen (vom Audioguide/App über in die Ausstellungsarchitektur integrierte Medienstationen bis hin zu raumbildenden Medieninstallationen) sowie die Beauftragung und Betreuung von künstlerischen Installationen. Hierfür stehen gesonderte Projektmittel zur Verfügung. Bestandteil der beabsichtigten Vergabe ist jedoch für diese genannten Gewerke ein schlüssiges gestalterisches Gesamtkonzept zu entwickeln sowie die Integration dieser und gegebenenfalls weiterer Gewerke in den Planungs- und Ausführungsprozess.
Im Einzelnen ist die Beauftragung folgender Leistungen beabsichtigt:
A.) Ausstellungsgestaltung: Planung (Konzeption, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung), Ausschreibung und Überwachung der Ausführung/des Einbaus, Bauleitung, Dokumentation. Dies beinhaltet insbesondere die räumliche und gestalterische Konzeption der Ausstellung, Rauminszenierungen, den Bau von Sockeln, Podesten, Vitrinen (incl. Halterungen etc.), Hänge- bzw. Stellelementen, Objektsicherungen, von Technik- und Medieneinhausungen, Sitzgelegenheiten, sonstiger Möblierung und Hands-On-Stationen sowie die Farb- und Oberflächengestaltung.
A.) Ausstellungsgestaltung: Planung (Konzeption, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung), Ausschreibung und Überwachung der Ausführung/des Einbaus, Bauleitung, Dokumentation. Dies beinhaltet insbesondere die räumliche und gestalterische Konzeption der Ausstellung, Rauminszenierungen, den Bau von Sockeln, Podesten, Vitrinen (incl. Halterungen etc.), Hänge- bzw. Stellelementen, Objektsicherungen, von Technik- und Medieneinhausungen, Sitzgelegenheiten, sonstiger Möblierung und Hands-On-Stationen sowie die Farb- und Oberflächengestaltung.
B.) Gestalterisches Gesamtkonzept: Integration aller weiteren an der Planung/Ausführung Beteiligten (insbes. Ausstellungsgrafik, digitale Medienanwendungen und künstlerische Installationen) in den Planungs- und Ausführungsprozess.
C.) Ausstellungsbeleuchtung/Exponatausleuchtung: Planung (Konzeption, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung), Ausschreibung und Überwachung der Ausführung/des Einbaus.
Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.2)) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Aufgabe des Ausstellungsarchitekten/-gestalters ist eine auf Inhalte, Exponate und Vermittlungsziele abgestimmte zeitgemäße Gestaltung der neuen Dauerausstellung sowie eine Stärkung der Räume und Raumfolgen in ihrer Eigenheit und Originalität.
Aufgabe des Lichtplaners ist die Attraktivität und Anziehungskraft der Ausstellung wirkungsvoll zu unterstützen und dabei die Schutzwürdigkeit der ausgestellten Objekte zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweisen Beauftragung vor. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Referenznummer: 002/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lindenstraße 9-14, 10969 Berlin, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3] wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3] wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass:
a. keine Ausschlussgründe gem. VOF § 4 (6) vorliegen;
b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
d. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
e. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
f. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;
g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
h. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
(3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
(4) Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular); vgl. Ziff. III.3.1).
(5) Beruft sich der Bewerber/ oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) für den Nachunternehmer die Erklärungen nach §4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.
(5) Beruft sich der Bewerber/ oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung) für den Nachunternehmer die Erklärungen nach §4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular Abschnitt 4) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3] wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular Abschnitt 4) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3] wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz im Bereich Ausstellungsgestaltung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1) Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3) Unterpunkt 3 sind zu beachten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1) Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3) Unterpunkt 3 sind zu beachten).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3] wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen:
Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3] wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen:
(1) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 4) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten/freien Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Führungskräfte) mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden, die im Bereich Ausstellungsgestaltung tätig sind, differenziert nach:
(1) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 4) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten/freien Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Führungskräfte) mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden, die im Bereich Ausstellungsgestaltung tätig sind, differenziert nach:
a. Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur und/oder Innenarchitektur, Design/Gestaltung, Medientechnik, Bühnenbild oder vergleichbaren Abschlüssen gesamt;
b. Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur und/oder Innenarchitektur, Design/Gestaltung, Medientechnik, Bühnenbild oder vergleichbaren Abschlüssen mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden.
(2) Darstellung (s. Bewerbungsformular Abschnitt 1.), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Aus einer Referenzliste (s. Bewerbungsformular Abschnitt 5.1) sind genau 3 Referenzprojekte (s. Bewerbungsformular Abschnitt 5.2) vorzustellen, die innerhalb der letzten 8 Jahre (02/2008 bis 01/2016) bearbeitet wurden und bei denen Leistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
(3) Aus einer Referenzliste (s. Bewerbungsformular Abschnitt 5.1) sind genau 3 Referenzprojekte (s. Bewerbungsformular Abschnitt 5.2) vorzustellen, die innerhalb der letzten 8 Jahre (02/2008 bis 01/2016) bearbeitet wurden und bei denen Leistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils genau zwei DIN-A3-Blättern (keine Pappen oder Rahmen) einseitig in Form von Texten (Mindestangaben: Ausstellungstitel/Ausstellungsort), Plänen, Fotos und/oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet. Anhand der Darstellungen soll die Qualität der Referenzprojekte bewertet werden.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils genau zwei DIN-A3-Blättern (keine Pappen oder Rahmen) einseitig in Form von Texten (Mindestangaben: Ausstellungstitel/Ausstellungsort), Plänen, Fotos und/oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet. Anhand der Darstellungen soll die Qualität der Referenzprojekte bewertet werden.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Unter fremdem Namen in verantwortlicher Position (Büro- oder Projektleiter) erstellte Referenzprojekte sind zulässig, sofern der Urheberrechtsinhaber seine Zustimmung schriftlich erteilt hat und den maßgeblichen Anteil des Bewerbers an dem Projekt bestätigt.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Unter fremdem Namen in verantwortlicher Position (Büro- oder Projektleiter) erstellte Referenzprojekte sind zulässig, sofern der Urheberrechtsinhaber seine Zustimmung schriftlich erteilt hat und den maßgeblichen Anteil des Bewerbers an dem Projekt bestätigt.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen im Bewerbungsformular folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
— Ausstellungstitel und Ausstellungsort / Land;
— Auftraggeber;
— Bei Bietergemeinschaften/ Nachunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer;
— Bearbeitung und – sofern zutreffend – Fertigstellung (Abschluss LPh 8 im Sinne HOAI §34, mind. Übergabe an den Bauherrn/Betreiber) im Zeitraum 02/2008 bis 01/2016;
— Gestaltungsbudget (Budget exkl. Honorare) in EUR netto;
— Ausstellungsfläche;
— Ausstellung mit originalen Objekten;
— Einbindung digitaler Medienanwendungen;
— Eigenleistung/en;
— Art der Ausstellung (Dauer- oder Wechselausstellung);
Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:
(1) Anzahl der festangestellten/freien Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Führungskräfte) mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur und/oder Innenarchitektur, Design/Gestaltung, Medientechnik, Bühnenbild oder vergleichbaren Abschlüssen im Bereich Ausstellungsgestaltung mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt.
(1) Anzahl der festangestellten/freien Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Führungskräfte) mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur und/oder Innenarchitektur, Design/Gestaltung, Medientechnik, Bühnenbild oder vergleichbaren Abschlüssen im Bereich Ausstellungsgestaltung mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt.
(2) Für die drei vorzustellenden Referenzprojekte (Bewerbungsformular Abschnitt 5.2.1 bis 5.2.3), welche die o. g genannten Bedingungen erfüllen (Bearbeitung im Zeitraum 02/2008 bis 01/2016, es wurden Leistungen erbracht die mit den in Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind) gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
(2) Für die drei vorzustellenden Referenzprojekte (Bewerbungsformular Abschnitt 5.2.1 bis 5.2.3), welche die o. g genannten Bedingungen erfüllen (Bearbeitung im Zeitraum 02/2008 bis 01/2016, es wurden Leistungen erbracht die mit den in Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind) gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
— mindestens zwei Referenzprojekte, die im Zeitraum 02/2008 bis 01/2016 fertig gestellt wurden (Abschluss LPh 8 im Sinne HOAI §34, mind. Übergabe an den Bauherrn/Betreiber), darunter mind. 1 Projekt mit einem Gestaltungsbudget (Budget exkl. Honorare) größer/gleich 400 000 EUR netto und mind. 1 Projekt mit einer Dauerausstellung und einer Ausstellungsfläche größer/gleich 500 m²;
— mindestens zwei Referenzprojekte, die im Zeitraum 02/2008 bis 01/2016 fertig gestellt wurden (Abschluss LPh 8 im Sinne HOAI §34, mind. Übergabe an den Bauherrn/Betreiber), darunter mind. 1 Projekt mit einem Gestaltungsbudget (Budget exkl. Honorare) größer/gleich 400 000 EUR netto und mind. 1 Projekt mit einer Dauerausstellung und einer Ausstellungsfläche größer/gleich 500 m²;
— mindestens ein Referenzprojekt mit einer Ausstellungsfläche größer/gleich 1 000 m²;
— mindestens zwei Referenzprojekte, bei denen es sich um Ausstellungen mit originalen Objekten handelte;
— mindestens ein Referenzprojekt mit der Einbettung digitaler Medienanwendungen;
— mindestens ein Referenzprojekt mit einer kulturhistorisch ausgerichteten Ausstellung.
Alle Mindestanforderungen müssen in den drei in Abschnitt 5.2 des Bewerbungsformulars vorzustellenden Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Vertrag.
(2) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Stand: Juli 2013), sofern und soweit zutreffend.
Festlegungen des AG für ggf. dem Preisrecht der HOAI unterliegende Leistungen gem. HOAI § 35: Honorarzone 4.
Sofern das Preisrecht der HOAI keine Anwendung findet, soll sich die Vergütung der Leistungen indes an der grundsätzlichen Vergütungssystematik der HOAI orientieren (dies betrifft Auftragnehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands).
(3) Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) – Anhang 19 (AVB).
(4) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3] eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Die örtliche Präsenz in Berlin während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen. Verkehrssprache während der gesamten Laufzeit des Projekts ist Deutsch und/oder Englisch.
— Die örtliche Präsenz in Berlin während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen. Verkehrssprache während der gesamten Laufzeit des Projekts ist Deutsch und/oder Englisch.
— Weitere besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
VOF §19 (1) bis (3).
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Herkunftslandes berechtigt sind, die Berufsbezeichnung (Innen-)Architekt und/oder Designer/Gestalter bzw. Bühnenbildner zu führen. Ist in dem Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis einer der vorgenannten Fachrichtungen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Herkunftslandes berechtigt sind, die Berufsbezeichnung (Innen-)Architekt und/oder Designer/Gestalter bzw. Bühnenbildner zu führen. Ist in dem Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis einer der vorgenannten Fachrichtungen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß §66 BauOBln notwendig und durch den Auftragnehmer einzubinden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
(1) Die fristgerechte (auch bei Nachforderung gem. VOF §5[3]) Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3).
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 330 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Für die Bewertung der Qualität der eingereichten Referenzprojekte wird ein Gremium aus Bediensteten des Auftraggebers sowie externen Fachleuten eingesetzt.
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 330 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Für die Bewertung der Qualität der eingereichten Referenzprojekte wird ein Gremium aus Bediensteten des Auftraggebers sowie externen Fachleuten eingesetzt.
(3) Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 7. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
(3) Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 7. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 002/2016
Zusätzliche Informationen
Die in Punkt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch schriftlich per Fax (+49 (0) 30 21751859) unter Angabe der Projektbezeichnung „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die in Punkt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch schriftlich per Fax (+49 (0) 30 21751859) unter Angabe der Projektbezeichnung „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der Bewerber/der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder der Bewerbung mit Nachunternehmern ist das Bewerbungsformular für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der Bewerber/der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen gut lesbar und dokumentenecht (z. B. mit Kugelschreiber, Toner, Kopierstift) auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei dem Büro Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung, Bülowstr. 66, in 10783 Berlin einzureichen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen gut lesbar und dokumentenecht (z. B. mit Kugelschreiber, Toner, Kopierstift) auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei dem Büro Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung, Bülowstr. 66, in 10783 Berlin einzureichen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, auch auf Nachforderung gemäß VOF §5 [3], hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung – Rückfragen“ per Telefax an +49 (0) 30 21751859 oder per E-Mail an zimmer@planungskultur.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, sodass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „002/2016 – Jüdisches Museum Berlin – VOF Ausstellungsgestaltung – Rückfragen“ per Telefax an +49 (0) 30 21751859 oder per E-Mail an zimmer@planungskultur.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, sodass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die 4 bis max. 7 Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, werden gebeten, einen Lösungsansatz für ausgewählte Aufgabenstellungen in skizzenhafter Form darzustellen und einem Gremium persönlich vorzustellen (Aufgabenstellung, Umfang und Qualität der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe allen ausgewählten Bieter mitgeteilt). Die Leistung wird pauschal mit 4 200 EUR netto inkl. Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland ansässigen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Die 4 bis max. 7 Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, werden gebeten, einen Lösungsansatz für ausgewählte Aufgabenstellungen in skizzenhafter Form darzustellen und einem Gremium persönlich vorzustellen (Aufgabenstellung, Umfang und Qualität der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe allen ausgewählten Bieter mitgeteilt). Die Leistung wird pauschal mit 4 200 EUR netto inkl. Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland ansässigen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle gerügt werden. Eine Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie erst nach Ablauf von 14 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gerügt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle gerügt werden. Eine Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie erst nach Ablauf von 14 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gerügt wird.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist oder innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des des Bundes unter o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist oder innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des des Bundes unter o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Gemäß §101b Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §101b Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 018-027919 (2016-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge