Neuvergabe der Aussenwerberechte der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH und der Bundesstadt Bonn jeweils in Form einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder den Vergabebestimmungen der §§97 ff. GWB noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird in Anlehnung an die SektVO und unter Berücksichtigung der noch in deutsches Recht umzusetzenden Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gewählt

Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH

Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH handelt als gemeinsame Vergabestelle im Namen der Bundesstadt Bonn,sowie im eigenen Namen und beabsichtigt die Neuvergabe der
Dienstleistungskonzessionen hinsichtlich des Werberechts auf Werbeflächen der Bundesstadt Bonn und in den Fahrgastunterständen (ÖPNV Haltestellen, Fahrgastunterstände, nachfolgend auch FGU genannt) im ÖPNV, sowie die Übertragung des ausschließlichen Rechts zur Werbung auf den öffentlichen Flächen der Bundesstadt Bonn für bestimmte Werbeträger für eine Laufzeit von 15 Jahren.
Dies umfasst bei den Fahrgastunterständen das Recht zur Werbung in den
Fahrgastunterständen (Wartehallen) auf den dort vorhandenen City-Light-Poster-Vitrinen,
für die Werbeträger auf Flächen der Bundesstadt Bonn das Recht zur Werbung auf den im Stadtgebiet
befindlichen Werbeträgern.
Auch soll der zukünftige Vertragspartner bei gleichzeitiger Reduzierung der städtischen
Werbeträger und Neuaufbau bzw. Austausch von bestehenden Werbeanlagen/FGUs in der Lage sein, die
gestalterische und informative Qualität der Werbeanlagen und FGUs anzuheben.
Der Konzessionsnehmer erhält darüber hinaus das Recht und trägt die Pflicht in den
Fahrgastunterständen und auf öffentlichem Grund auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
Werbeträger aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Neben dem vorgenannten
Werberecht hat der Konzessionsnehmer die Pflicht, die Wartung/Instandhaltung sowie die
Reinigung der Anlagen sicherzustellen. Der Konzessionsnehmer schuldet daher im Gegenzug
zur Bereitstellung der Flächen für die o.g. Durchführung von Werbung hinaus vor allem die
Errichtung von Wartehallen, die Modernisierung der städtischen Werbeträger, die Zahlung
einer Pacht, aber auch die vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Werbeelemente
und FGUs. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen und der FGUs
weiter anzuheben. Eingesetzt werden sollen Produkte, die höchsten gestalterischen und
funktionalen Anforderungen gleichermaßen genügen. Es ist geplant, die FGUs im
Innenstadtbereich gegen neue FGUs auszutauschen und die so frei werdenden alten FGUs
gegen FGUs in den Randbezirken ebenfalls zu tauschen. Die Entwicklung einer exklusiven
Designlinie ist nicht erforderlich, allerdings sollte der neu zu errichtende FGU-Typ immer der
gleiche sein, um ein einheitliches Stadtbild zu gewährleisten. Das Angebot soll die
Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Eine im Verfahren noch festzulegende Anzahl der FGUs und sonstigen Werbeträgern ist neu zu errichten. Es ist beabsichtigt, dass die bestehenden FGUs, soweit gesetzlich zulässig, zu einem vorher festgelegten Kaufpreis in das Eigentum des neuen Konzessionärs übertragen werden. Hierfür liegt ein unabhängiges Wertgutachten vor, das den Sachwert ohne MwSt. mit EUR 570.000 ausweist. Eine eigentumsrechtliche Übertragung der übrigen Werbeanlagen im Stadtgebiet von dem bisherigen Konzessionsnehmer auf den neuen Konzessionsnehmer kann zwischen diesen in Abhängigkeit von der Standortbewertung des neuen Konzessionsnehmers- vereinbart werden.
Ausdrücklich nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Werberechte auf, an
und in städtischen Sportanlagen und Hallen, innerhalb städtischer Gebäude sowie
Werberechte in und auf öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH.
Standorte und Art der derzeit bestehenden Werbeträger sowie der FGUs ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen. Diese sehen in Bezug auf die FGUs die Errichtung von
zusätzlichen FGUs pro Jahr dergestalt vor, dass zum Ende der Laufzeit von 15 Jahren insgesamt
550 FGUs vorhanden sein können.
Im Rahmen des abzuschließenden Vertrages soll vorgesehen werden, dass der Auftraggeber 1 Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit von 15 Jahren die Wahl hat, die FGU ganz oder teilweise zum Zeit-Sachwert zu übernehmen oder die Entfernung innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Gleiches gilt für die Werbeträger der Bundesstadt Bonn.
Eine Losaufteilung ist nicht beabsichtigt. Aufgrund von Markterkundungen muss die Auftraggeberin davon ausgehen, dass eine Losaufteilung die Attraktivität der Dienstleistungskonzession nachhaltig einschränken würde, sodass nicht mehr mit attraktiven Angeboten zu rechnen wäre. Daher wird aus wirtschaftlichen Gründen von einer Losaufteilung abgesehen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-26 Auftragsbekanntmachung