Neuvergabe der Aussenwerberechte der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH und der Bundesstadt Bonn jeweils in Form einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder den Vergabebestimmungen der §§97 ff. GWB noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird in Anlehnung an die SektVO und unter Berücksichtigung der noch in deutsches Recht umzusetzenden Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gewählt

Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH

Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH handelt als gemeinsame Vergabestelle im Namen der Bundesstadt Bonn,sowie im eigenen Namen und beabsichtigt die Neuvergabe der
Dienstleistungskonzessionen hinsichtlich des Werberechts auf Werbeflächen der Bundesstadt Bonn und in den Fahrgastunterständen (ÖPNV Haltestellen, Fahrgastunterstände, nachfolgend auch FGU genannt) im ÖPNV, sowie die Übertragung des ausschließlichen Rechts zur Werbung auf den öffentlichen Flächen der Bundesstadt Bonn für bestimmte Werbeträger für eine Laufzeit von 15 Jahren.
Dies umfasst bei den Fahrgastunterständen das Recht zur Werbung in den
Fahrgastunterständen (Wartehallen) auf den dort vorhandenen City-Light-Poster-Vitrinen,
für die Werbeträger auf Flächen der Bundesstadt Bonn das Recht zur Werbung auf den im Stadtgebiet
befindlichen Werbeträgern.
Auch soll der zukünftige Vertragspartner bei gleichzeitiger Reduzierung der städtischen
Werbeträger und Neuaufbau bzw. Austausch von bestehenden Werbeanlagen/FGUs in der Lage sein, die
gestalterische und informative Qualität der Werbeanlagen und FGUs anzuheben.
Der Konzessionsnehmer erhält darüber hinaus das Recht und trägt die Pflicht in den
Fahrgastunterständen und auf öffentlichem Grund auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
Werbeträger aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Neben dem vorgenannten
Werberecht hat der Konzessionsnehmer die Pflicht, die Wartung/Instandhaltung sowie die
Reinigung der Anlagen sicherzustellen. Der Konzessionsnehmer schuldet daher im Gegenzug
zur Bereitstellung der Flächen für die o.g. Durchführung von Werbung hinaus vor allem die
Errichtung von Wartehallen, die Modernisierung der städtischen Werbeträger, die Zahlung
einer Pacht, aber auch die vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Werbeelemente
und FGUs. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen und der FGUs
weiter anzuheben. Eingesetzt werden sollen Produkte, die höchsten gestalterischen und
funktionalen Anforderungen gleichermaßen genügen. Es ist geplant, die FGUs im
Innenstadtbereich gegen neue FGUs auszutauschen und die so frei werdenden alten FGUs
gegen FGUs in den Randbezirken ebenfalls zu tauschen. Die Entwicklung einer exklusiven
Designlinie ist nicht erforderlich, allerdings sollte der neu zu errichtende FGU-Typ immer der
gleiche sein, um ein einheitliches Stadtbild zu gewährleisten. Das Angebot soll die
Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Eine im Verfahren noch festzulegende Anzahl der FGUs und sonstigen Werbeträgern ist neu zu errichten. Es ist beabsichtigt, dass die bestehenden FGUs, soweit gesetzlich zulässig, zu einem vorher festgelegten Kaufpreis in das Eigentum des neuen Konzessionärs übertragen werden. Hierfür liegt ein unabhängiges Wertgutachten vor, das den Sachwert ohne MwSt. mit EUR 570.000 ausweist. Eine eigentumsrechtliche Übertragung der übrigen Werbeanlagen im Stadtgebiet von dem bisherigen Konzessionsnehmer auf den neuen Konzessionsnehmer kann zwischen diesen in Abhängigkeit von der Standortbewertung des neuen Konzessionsnehmers- vereinbart werden.
Ausdrücklich nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Werberechte auf, an
und in städtischen Sportanlagen und Hallen, innerhalb städtischer Gebäude sowie
Werberechte in und auf öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH.
Standorte und Art der derzeit bestehenden Werbeträger sowie der FGUs ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen. Diese sehen in Bezug auf die FGUs die Errichtung von
zusätzlichen FGUs pro Jahr dergestalt vor, dass zum Ende der Laufzeit von 15 Jahren insgesamt
550 FGUs vorhanden sein können.
Im Rahmen des abzuschließenden Vertrages soll vorgesehen werden, dass der Auftraggeber 1 Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit von 15 Jahren die Wahl hat, die FGU ganz oder teilweise zum Zeit-Sachwert zu übernehmen oder die Entfernung innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Gleiches gilt für die Werbeträger der Bundesstadt Bonn.
Eine Losaufteilung ist nicht beabsichtigt. Aufgrund von Markterkundungen muss die Auftraggeberin davon ausgehen, dass eine Losaufteilung die Attraktivität der Dienstleistungskonzession nachhaltig einschränken würde, sodass nicht mehr mit attraktiven Angeboten zu rechnen wäre. Daher wird aus wirtschaftlichen Gründen von einer Losaufteilung abgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Ausschreibung sind nach dem zu Grunde zu legenden räumlichen Konzept folgende Werbeträger:Exklusiv Betrieb von bis zu 500 FGU inkl. der 150 FGU mit CLP-Vitrinen.Exklusiv bis zu 150 Fahrgastunterstände mit City-Light-Vitrinen (CLP-Vitrinen),mit einer nach außen gerichteten Wechsleranlage, auch digitalExklusiv bis zu 160 City-Light-Poster-Vitrinen (CLP-Vitrinen), mit Wechsleranlage,teilweise digital.Exklusiv bis zu 25 City-Light-Boards/Mega-Lights (CLBs/MLs) als Monofußanlagen,mit Wechsleranlage, teilweise digitalExklusiv bis zu 20 Premium Billboards, mit Wechsleranlage, teilweise digitalExklusiv bis zu 55City-Light-Säulen (CLS), teilweise drehbarExklusiv bis zu 100 jeweils be- oder unbeleuchtete Litfaßsäulen (Allgemeinstellen)Exklusiv bis zu 60 digitale Werbeflächen als Wand- oder Deckenmontage im U-BahnbereichExklusiv bis zu 2 digitale Großbildprojektionen, davon je eine am Haltpunkt Bonn Hbf und am Bertha-von-Suttner-PlatzAnmerkung: Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich die Art der Werbeträger odertechnische Vorgaben (z.B. Wechslertechnik, Digitaltechnik) noch ändern. Auch die Anzahlkann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten findensich in den Vergabeunterlagen / Verdingungsunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.0
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH
Postanschrift: Sandkaule 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-bonn.de 🌏
E-Mail: juergen.mohr@stadtwerke-bonn.de 📧
Telefon: +49 2287112330 📞
Fax: +49 2287112344 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 043-071878
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder den gesetzlichen Vergabebestimmungen §§ 97 ff. GWB noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird in Anlehnung an die SektVO unter Berücksichtigung der noch in deutsches Recht umzusetzenden Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, gewählt Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt, ihre Werbenutzungsrechte noch vor Erteilung des Zuschlags im vorliegenden Verfahren auf die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH zu übertragen. Sofern es während des laufenden Verfahrens zu dieser Übertragungen kommt, würde der Zuschlag auf alle genannten Dienstleistungskonzessionen einheitlich in einem Konzessionsvertrag durch die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH erteilt werden. Hinweis: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Stufe 1: Sie bewerben sich mit den geforderten Unterlagen bei der Vergabestelle für den Teilnahmewettbewerb; die hiernach qualifizierten Teilnehmer werden sodann zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden. Rückfragen sind schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) bis 8 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bei der unter Ziffer. I.1.) aufgeführten Kontaktperson zustellen. Danach eingehende Fragen muss die Vergabestelle nicht mehr beantworten. Telefonische Fragen können nicht beantwortet werden; sie wären; entsprechende Antworten wären – würden sie doch erteilt, nicht verbindlich. Die in Ziffer I.1.) genannte Kontaktperson wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail anonymisiert an alle Bewerber versenden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Teilnahmeanträge sind entsprechend gekennzeichnet (Achtung! Nicht öffnen: Teilnahmeantrag) bis zur Abgabefrist bei der Stadtwerke Bonn GmbH, Poststelle, Theaterstraße 24, 53111 Bonn in einem festverschlossenen Umschlag / Behältnis im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie einzureichen. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält es sich vor, fehlende Unterlagen und Nachweise mit angemessener Frist nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Stufe 2: Nach Zulassung zum Verhandlungsverfahren erhalten Sie die Vergabeunterlagen. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote werden nicht erstattet. Eine Zuschlagserteilung in dieser Ausschreibung setzt voraus, dass die Stadt Bonn dem Wertungsergebnis der Vergabestelle zustimmt und ihr Einverständnis mit einer Zuschlagserteilung erklärt. Für den Fall, dieses Einverständnis der Stadt Bonn nicht erteilt wird, muss sich die Vergabestelle die Aufhebung der Ausschreibung vorbehalten.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 13
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH handelt als gemeinsame Vergabestelle im Namen der Bundesstadt Bonn,sowie im eigenen Namen und beabsichtigt die Neuvergabe der
Dienstleistungskonzessionen hinsichtlich des Werberechts auf Werbeflächen der Bundesstadt Bonn und in den Fahrgastunterständen (ÖPNV Haltestellen, Fahrgastunterstände, nachfolgend auch FGU genannt) im ÖPNV, sowie die Übertragung des ausschließlichen Rechts zur Werbung auf den öffentlichen Flächen der Bundesstadt Bonn für bestimmte Werbeträger für eine Laufzeit von 15 Jahren.
Mehr anzeigen
Dies umfasst bei den Fahrgastunterständen das Recht zur Werbung in den
Fahrgastunterständen (Wartehallen) auf den dort vorhandenen City-Light-Poster-Vitrinen,
für die Werbeträger auf Flächen der Bundesstadt Bonn das Recht zur Werbung auf den im Stadtgebiet
befindlichen Werbeträgern.
Auch soll der zukünftige Vertragspartner bei gleichzeitiger Reduzierung der städtischen
Werbeträger und Neuaufbau bzw. Austausch von bestehenden Werbeanlagen/FGUs in der Lage sein, die
gestalterische und informative Qualität der Werbeanlagen und FGUs anzuheben.
Der Konzessionsnehmer erhält darüber hinaus das Recht und trägt die Pflicht in den
Fahrgastunterständen und auf öffentlichem Grund auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
Werbeträger aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Neben dem vorgenannten
Werberecht hat der Konzessionsnehmer die Pflicht, die Wartung/Instandhaltung sowie die
Reinigung der Anlagen sicherzustellen. Der Konzessionsnehmer schuldet daher im Gegenzug
zur Bereitstellung der Flächen für die o.g. Durchführung von Werbung hinaus vor allem die
Errichtung von Wartehallen, die Modernisierung der städtischen Werbeträger, die Zahlung
einer Pacht, aber auch die vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Werbeelemente
und FGUs. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen und der FGUs
weiter anzuheben. Eingesetzt werden sollen Produkte, die höchsten gestalterischen und
funktionalen Anforderungen gleichermaßen genügen. Es ist geplant, die FGUs im
Innenstadtbereich gegen neue FGUs auszutauschen und die so frei werdenden alten FGUs
gegen FGUs in den Randbezirken ebenfalls zu tauschen. Die Entwicklung einer exklusiven
Designlinie ist nicht erforderlich, allerdings sollte der neu zu errichtende FGU-Typ immer der
gleiche sein, um ein einheitliches Stadtbild zu gewährleisten. Das Angebot soll die
Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Eine im Verfahren noch festzulegende Anzahl der FGUs und sonstigen Werbeträgern ist neu zu errichten. Es ist beabsichtigt, dass die bestehenden FGUs, soweit gesetzlich zulässig, zu einem vorher festgelegten Kaufpreis in das Eigentum des neuen Konzessionärs übertragen werden. Hierfür liegt ein unabhängiges Wertgutachten vor, das den Sachwert ohne MwSt. mit EUR 570.000 ausweist. Eine eigentumsrechtliche Übertragung der übrigen Werbeanlagen im Stadtgebiet von dem bisherigen Konzessionsnehmer auf den neuen Konzessionsnehmer kann zwischen diesen in Abhängigkeit von der Standortbewertung des neuen Konzessionsnehmers- vereinbart werden.
Mehr anzeigen
Ausdrücklich nicht Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Werberechte auf, an
und in städtischen Sportanlagen und Hallen, innerhalb städtischer Gebäude sowie
Werberechte in und auf öffentlichen Verkehrsmitteln der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH.
Standorte und Art der derzeit bestehenden Werbeträger sowie der FGUs ergeben sich aus
den Vergabeunterlagen. Diese sehen in Bezug auf die FGUs die Errichtung von
zusätzlichen FGUs pro Jahr dergestalt vor, dass zum Ende der Laufzeit von 15 Jahren insgesamt
550 FGUs vorhanden sein können.
Im Rahmen des abzuschließenden Vertrages soll vorgesehen werden, dass der Auftraggeber 1 Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit von 15 Jahren die Wahl hat, die FGU ganz oder teilweise zum Zeit-Sachwert zu übernehmen oder die Entfernung innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Gleiches gilt für die Werbeträger der Bundesstadt Bonn.
Mehr anzeigen
Eine Losaufteilung ist nicht beabsichtigt. Aufgrund von Markterkundungen muss die Auftraggeberin davon ausgehen, dass eine Losaufteilung die Attraktivität der Dienstleistungskonzession nachhaltig einschränken würde, sodass nicht mehr mit attraktiven Angeboten zu rechnen wäre. Daher wird aus wirtschaftlichen Gründen von einer Losaufteilung abgesehen.
Mehr anzeigen
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Ausschreibung sind nach dem zu Grunde zu legenden räumlichen Konzept folgende Werbeträger:
Exklusiv Betrieb von bis zu 500 FGU inkl. der 150 FGU mit CLP-Vitrinen.
Exklusiv bis zu 150 Fahrgastunterstände mit City-Light-Vitrinen (CLP-Vitrinen),
mit einer nach außen gerichteten Wechsleranlage, auch digital
Exklusiv bis zu 160 City-Light-Poster-Vitrinen (CLP-Vitrinen), mit Wechsleranlage,
teilweise digital.
Exklusiv bis zu 25 City-Light-Boards/Mega-Lights (CLBs/MLs) als Monofußanlagen,
mit Wechsleranlage, teilweise digital
Exklusiv bis zu 20 Premium Billboards, mit Wechsleranlage, teilweise digital
Exklusiv bis zu 55City-Light-Säulen (CLS), teilweise drehbar
Exklusiv bis zu 100 jeweils be- oder unbeleuchtete Litfaßsäulen (Allgemeinstellen)
Exklusiv bis zu 60 digitale Werbeflächen als Wand- oder Deckenmontage im U-Bahnbereich
Exklusiv bis zu 2 digitale Großbildprojektionen, davon je eine am Haltpunkt Bonn Hbf und am Bertha-von-Suttner-Platz
Anmerkung: Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich die Art der Werbeträger oder
technische Vorgaben (z.B. Wechslertechnik, Digitaltechnik) noch ändern. Auch die Anzahl
kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden
sich in den Vergabeunterlagen / Verdingungsunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Dauer: 180 Monate
Referenznummer: 6911
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärungen des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen angelehnt an § 21 SektVO sowie weitere Erklärungen, Formblatt F 02 (Erklärungen des Anbieters)
— Kopie aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Stichtag Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
— Kopie aktueller Gewerbezentralregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Stichtag:
Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Das Formblatt ist bei der Vergabestelle zu erhalten:
Jürgen Mohr Einkauf SWB GmbH. Mail: juergen.mohr@stadtwerke-bonn.de.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes über die Zahlung von Steuern, nicht
älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die
Einreichung der Teilnahmeanträge
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den Jahren 2010 – 2015 sowie zum Umsatz mit dem Betrieb von Werbeanlagen, Formblatt F03 (Eigenerklärung Umsatz)Mindestanforderung: Der Umsatz mit dem Betrieb von Werbeanlagen muss in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mindestens 9,6 Mio. Euro je Jahr betragen haben.
Mehr anzeigen
— Kopie Bonitätsauskunft der Creditreform, oder
eines vergleichbaren Institutes(Bankauskunft genügt nicht),
nicht älter als 1 Jahr, Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der
Teilnahmeanträge
Das Formblatt ist bei der Vergabestelle zu erhalten:
Jürgen Mohr Einkauf SWB GmbH. Mail: juergen.mohr@stadtwerke-bonn.de.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zu Mitarbeitern, siehe Formblatt F 04 (Eigenerklärung Mitarbeiter)
— Angabe von Referenzen zu vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum 31.12,2015 mit Angabe von Firmen / Ansprechpartner /
Telefonnummer, gemäß Formblatt F 05.
Mindestanforderung: Es ist mindestens 1 Referenz betreffend den Betrieb/die Vermarkung von mindestens 300 Fahrgastunterständen (FGU) und mindestens 1 Referenz betreffend Werbung auf mindestens 300 Werbeträgern in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohner aus dem Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2015 angegeben werden.
Mehr anzeigen
Die Formblätter sind bei der Vergabestelle zu erhalten:
Jürgen Mohr Einkauf SWB GmbH. Mail: juergen.mohr@stadtwerke-bonn.de.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt F 01 (Bietergemeinschaft) auszufüllen, zu erhalten bei der Vergabestelle: Jürgen Mohr Einkauf SWB GmbH.
Mehr anzeigen
Mail: juergen.mohr@stadtwerke-bonn.de- F 01: Bietergemeinschaftserklärung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Formblätter sind bei der Vergabestelle zu erhalten:
Jürgen Mohr Einkauf SWB GmbH.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE812757423
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn
Postanschrift: Berliner Platz 2
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Jürgen Mohr
Internetadresse: www.stadtwerke-bonn.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 043-071878 (2016-02-26)