NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Landkreises Südwestpfalz
(a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Südwestpfalz ist ein Kreis im Süden von Rheinland-Pfalz. Der Kreis besteht aus sieben (7) Verbandsgemeinden mit vierundachtzig (84) verbandsangehörigen Städten und Gemeinden. Der Verwaltungssitz ist Pirmasens. Im Landkreis Südwestpfalz wohnen circa 96.410 Einwohner.
Der Landkreis Südwestpfalz zeichnet sich durch einen ausgeprägten Mittelstand mit zahlreichen Kleinbetrieben aus. Die Unternehmen sind nicht nur in Gewerbegebieten, sondern aufgrund gewachsener Strukturen auch im Ortskern ansässig. Schwerpunkte der Branchen sind Maschinenbau, Kunststoff, Bau und Metall. Eine alte Tradition besitzt die Schuhherstellung. Daher bündeln sich in der Region Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Ausbildungsstätten mit herausragenden Kompetenzen rund um Leder und Schuhe. Von den Standorten Pirmasens und Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern gehen wertvolle Impulse für die heimische Wirtschaft aus.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Gewerbegebiete über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen sollen im Rahmen des geförderten Ausbaus der Gewerbegebiete – ohne die Inanspruchnahme von zusätzlichen Investitionsbeihilfen – gleichzeitig möglichst viele private Haushalte im definierten Ausbaugebiet mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate erschlossen werden. Eine gleichzeitige kostenneutrale Miterschließung von privaten Teilnehmeranschlüssen wird entsprechend positiv bewertet werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Südwestpfalz, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Gewerbetriebe ist gegenwärtig von einem Bedarf von 1 Gbit/s im Downstream und im Upstream auszugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s.
Für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die Unternehmen erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung zusätzliche Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
In den genannten 34 Gewerbegebieten sollen alle Gebäude angeschlossen werden, die als weißer NGA-Fleck zu bewerten sind und nicht über eine mindestens 30 MBit/s-Versorgung verfügen. Im Übrigen soll eine Förderung des FTTB/H-Ausbaus durch den Kreis nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgen.
(c) Details zum Ausbauprojekt
Der Landkreis Südwestpfalz sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen zu realisieren.
Mit dem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gewerbegebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Der Landkreis Südwestpfalz verpflichtet den Bieter, dem Landkreis einschließlich aller Städte und Gemeinden ein Leerrohr Da50, beim Einsatz von Nano-Treching ein Leerrohr z.B. 10/8 zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Der Landkreis Südwestpfalz verpflichtet den Bieter im Rahmen einer Mitverlegung auf den Trassenabschnitten, die außerhalb der Gewerbegebiete durch bebautes Gebiet verlaufen, zusätzlich ein Leerrohr 7x14/10 und ein Leerrohr 24x7/4, zu dulden und einzubauen. Der Bieter hat in seinem Angebot einen entsprechenden Mitverlegungspreis auszuweisen.
Darüber hinaus behält sich Landkreis Südwestpfalz nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(d) Gebietskulisse
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Projektgebietes farbig markiert. Die relevanten Gebiete sind darüber hinaus in der Anlage 2: Übersicht der Gebiete detaillierter dargestellt. Die relevanten Gebiete stehen auch als Anlage 3: Gebietskulisse in elektronischer Form (shp-Datei) zur Verfügung. Die Anlagen 1 – 3 werden auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-07-25
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Auftragsbekanntmachung
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2017-08-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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