NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Landkreises Südwestpfalz

Landkreis Südwestpfalz

(a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Südwestpfalz ist ein Kreis im Süden von Rheinland-Pfalz. Der Kreis besteht aus sieben (7) Verbandsgemeinden mit vierundachtzig (84) verbandsangehörigen Städten und Gemeinden. Der Verwaltungssitz ist Pirmasens. Im Landkreis Südwestpfalz wohnen circa 96.410 Einwohner.
Der Landkreis Südwestpfalz zeichnet sich durch einen ausgeprägten Mittelstand mit zahlreichen Kleinbetrieben aus. Die Unternehmen sind nicht nur in Gewerbegebieten, sondern aufgrund gewachsener Strukturen auch im Ortskern ansässig. Schwerpunkte der Branchen sind Maschinenbau, Kunststoff, Bau und Metall. Eine alte Tradition besitzt die Schuhherstellung. Daher bündeln sich in der Region Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Ausbildungsstätten mit herausragenden Kompetenzen rund um Leder und Schuhe. Von den Standorten Pirmasens und Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern gehen wertvolle Impulse für die heimische Wirtschaft aus.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Gewerbegebiete über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen sollen im Rahmen des geförderten Ausbaus der Gewerbegebiete – ohne die Inanspruchnahme von zusätzlichen Investitionsbeihilfen – gleichzeitig möglichst viele private Haushalte im definierten Ausbaugebiet mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate erschlossen werden. Eine gleichzeitige kostenneutrale Miterschließung von privaten Teilnehmeranschlüssen wird entsprechend positiv bewertet werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Südwestpfalz, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Gewerbetriebe ist gegenwärtig von einem Bedarf von 1 Gbit/s im Downstream und im Upstream auszugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s.
Für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die Unternehmen erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung zusätzliche Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
In den genannten 34 Gewerbegebieten sollen alle Gebäude angeschlossen werden, die als weißer NGA-Fleck zu bewerten sind und nicht über eine mindestens 30 MBit/s-Versorgung verfügen. Im Übrigen soll eine Förderung des FTTB/H-Ausbaus durch den Kreis nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgen.
(c) Details zum Ausbauprojekt
Der Landkreis Südwestpfalz sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen zu realisieren.
Mit dem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gewerbegebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Der Landkreis Südwestpfalz verpflichtet den Bieter, dem Landkreis einschließlich aller Städte und Gemeinden ein Leerrohr Da50, beim Einsatz von Nano-Treching ein Leerrohr z.B. 10/8 zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Der Landkreis Südwestpfalz verpflichtet den Bieter im Rahmen einer Mitverlegung auf den Trassenabschnitten, die außerhalb der Gewerbegebiete durch bebautes Gebiet verlaufen, zusätzlich ein Leerrohr 7x14/10 und ein Leerrohr 24x7/4, zu dulden und einzubauen. Der Bieter hat in seinem Angebot einen entsprechenden Mitverlegungspreis auszuweisen.
Darüber hinaus behält sich Landkreis Südwestpfalz nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(d) Gebietskulisse
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Projektgebietes farbig markiert. Die relevanten Gebiete sind darüber hinaus in der Anlage 2: Übersicht der Gebiete detaillierter dargestellt. Die relevanten Gebiete stehen auch als Anlage 3: Gebietskulisse in elektronischer Form (shp-Datei) zur Verfügung. Die Anlagen 1 – 3 werden auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-25 Auftragsbekanntmachung
2017-08-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang:
Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Südwestpfalz
Postanschrift: Unterer Sommerwaldweg 40-42
Postleitzahl: 66953
Postort: Pirmasens
Kontakt
Internetadresse: http://www.suedwestpfalz.de/ 🌏
E-Mail: h.dietrich@lksuedwestpfalz.de 📧
Telefon: +49 6331809132 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-264992
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. Zum weiteren Verfahrensablauf: Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb). Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren). Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Ende 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Südwestpfalz avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Südwestpfalz ist ein Kreis im Süden von Rheinland-Pfalz. Der Kreis besteht aus sieben (7) Verbandsgemeinden mit vierundachtzig (84) verbandsangehörigen Städten und Gemeinden. Der Verwaltungssitz ist Pirmasens. Im Landkreis Südwestpfalz wohnen circa 96.410 Einwohner.
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Der Landkreis Südwestpfalz zeichnet sich durch einen ausgeprägten Mittelstand mit zahlreichen Kleinbetrieben aus. Die Unternehmen sind nicht nur in Gewerbegebieten, sondern aufgrund gewachsener Strukturen auch im Ortskern ansässig. Schwerpunkte der Branchen sind Maschinenbau, Kunststoff, Bau und Metall. Eine alte Tradition besitzt die Schuhherstellung. Daher bündeln sich in der Region Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Ausbildungsstätten mit herausragenden Kompetenzen rund um Leder und Schuhe. Von den Standorten Pirmasens und Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern gehen wertvolle Impulse für die heimische Wirtschaft aus.
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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Gewerbegebiete über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
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Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen sollen im Rahmen des geförderten Ausbaus der Gewerbegebiete – ohne die Inanspruchnahme von zusätzlichen Investitionsbeihilfen – gleichzeitig möglichst viele private Haushalte im definierten Ausbaugebiet mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate erschlossen werden. Eine gleichzeitige kostenneutrale Miterschließung von privaten Teilnehmeranschlüssen wird entsprechend positiv bewertet werden.
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Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Südwestpfalz, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
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(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Gewerbetriebe ist gegenwärtig von einem Bedarf von 1 Gbit/s im Downstream und im Upstream auszugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s.
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Für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die Unternehmen erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung zusätzliche Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
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In den genannten 34 Gewerbegebieten sollen alle Gebäude angeschlossen werden, die als weißer NGA-Fleck zu bewerten sind und nicht über eine mindestens 30 MBit/s-Versorgung verfügen. Im Übrigen soll eine Förderung des FTTB/H-Ausbaus durch den Kreis nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgen.
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(c) Details zum Ausbauprojekt
Der Landkreis Südwestpfalz sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen zu realisieren.
Mit dem kreisweiten Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gewerbegebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
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Der Landkreis Südwestpfalz verpflichtet den
Bieter, dem Landkreis einschließlich aller Städte und Gemeinden ein Leerrohr Da50, beim Einsatz von Nano-Treching ein Leerrohr z.B. 10/8 zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Bieter im Rahmen einer Mitverlegung auf den Trassenabschnitten, die außerhalb der Gewerbegebiete durch bebautes Gebiet verlaufen, zusätzlich ein Leerrohr 7x14/10 und ein Leerrohr 24x7/4, zu dulden und einzubauen. Der Bieter hat in seinem Angebot einen entsprechenden Mitverlegungspreis auszuweisen.
Darüber hinaus behält sich Landkreis Südwestpfalz nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
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Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(d) Gebietskulisse
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Projektgebietes farbig markiert. Die relevanten Gebiete sind darüber hinaus in der Anlage 2: Übersicht der Gebiete detaillierter dargestellt. Die relevanten Gebiete stehen auch als Anlage 3: Gebietskulisse in elektronischer Form (shp-Datei) zur Verfügung. Die Anlagen 1 – 3 werden auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt.
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Dauer: 24 Monate
Referenznummer: NGA-Breitbandausbau in Gewerbegebieten des Landkreises Südwestpfalz
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Südwestpfalz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;
— Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Eigenerklärung darüber,
— dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
— dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt;
— dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
— dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden;
— dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden;
— dass die Firma die Bestimmungen des Landestariftreuegesetz („LTTG“) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie
— dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre;
— Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre;
— Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
— Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
— Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);
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— Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie
— Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
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Zur weiteren Verfahrensweise siehe Ziff. VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem zu verhandelnden Kooperationsvertrag ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben:
(i) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
(ii) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie
(iii) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Das Auswahlverfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen der NGA-Rahmenregelung vom 15. Juni 2015 und der EU-Leitlinie vom 26. Januar 2013 durchzuführen.
Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
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Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen.
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Die Bewerber haben die Wirtschaftlichkeitslücke im Einzelnen darzulegen und zu erläutern. Die Investitionsbeihilfe wird, soweit diese gewährt werden sollte, nicht über die ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke hinausgehen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung in der Weise statt, dass die Vergabestelle aus der Gesamtheit aller Angaben und Unterlagen des Bewerbers bewertet, ob sie den Bewerber für fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig hält.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Südwestpfalz
Herrn Hans Dietrich

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NGA-Breitbandausbau in Gewerbegebieten des Landkreises Südwestpfalz
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
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Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Ende 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Südwestpfalz avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten.
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Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landkreis Südwestpfalz
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Sofern mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, sind Sie mit Rechtsschutzmöglichkeiten präkludiert.
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Quelle: OJS 2016/S 146-264992 (2016-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 743 631 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Südwestpfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Unterer Sommerwaldweg 40 – 42

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 154-320140
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 146-264992
ABl. S-Ausgabe: 154

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Offener Zugang auf Vorleistungsebene
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anschlussrate und Bandbreiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der Endkundenpreise nach Projektrealisierung und Minimierung von Preisverzerrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrieb / Service-Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Zukunftssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz von innovativen Verlegetechniken
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium: Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung der Kosten: 56,5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-21 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: z. Hd. Herrn Hans Dietrich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postort: Mainz
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Sofern mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, sind Sie mit Rechtsschutzmöglichkeiten präkludiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 154-320140 (2017-08-10)