Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 12 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden: — Gemeinde Bomlitz; — Stadt Bad Fallingbostel; — Stadt Munster; — Gemeinde Neuenkirchen; — Gemeindefreier Bezirk Osterheide; — Stadt Schneverdingen; — Stadt Soltau; — Stadt Walsrode; — Gemeinde Wietzendorf; — Samtgemeinde Ahlden; — Samtgemeinde Rethem; — Samtgemeinde Schwarmstedt.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2017-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 12 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden:
— Gemeinde Bomlitz;
— Stadt Bad Fallingbostel;
— Stadt Munster;
— Gemeinde Neuenkirchen;
— Gemeindefreier Bezirk Osterheide;
— Stadt Schneverdingen;
— Stadt Soltau;
— Stadt Walsrode;
— Gemeinde Wietzendorf;
— Samtgemeinde Ahlden;
— Samtgemeinde Rethem;
— Samtgemeinde Schwarmstedt.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 12 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden:
— Gemeinde Bomlitz;
— Stadt Bad Fallingbostel;
— Stadt Munster;
— Gemeinde Neuenkirchen;
— Gemeindefreier Bezirk Osterheide;
— Stadt Schneverdingen;
— Stadt Soltau;
— Stadt Walsrode;
— Gemeinde Wietzendorf;
— Samtgemeinde Ahlden;
— Samtgemeinde Rethem;
— Samtgemeinde Schwarmstedt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidekreis
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-29 đź“…
Einreichungsfrist: 2017-01-11 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-03 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 đź“…
Datum des Endes: 2018-12-31 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 234-426474
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis Ende 2018 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen – die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis Ende 2018 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen – die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind.
Das zu versorgende Gebiet umfasst nicht das Verbreitungsgebiet sämtlicher Kommunen im Heidekreis. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der 12 beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden:
— Gemeinde Bomlitz;
— Stadt Bad Fallingbostel;
— Stadt Munster;
— Gemeinde Neuenkirchen;
— Gemeindefreier Bezirk Osterheide;
— Stadt Schneverdingen;
— Stadt Soltau;
— Stadt Walsrode;
— Gemeinde Wietzendorf;
— Samtgemeinde Ahlden;
— Samtgemeinde Rethem;
— Samtgemeinde Schwarmstedt.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 11
Informationen ĂĽber Lose: Mehrere oder alle Lose.
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Bomlitz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Hierbei ist – insbesondere für den möglichen Fall einer Zuwendung durch den Landkreis Heidekreis – zu beachten, dass sich im Rahmen der Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln und die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA-Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können (ggfs. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer) angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/H) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit dem Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Hierbei ist – insbesondere für den möglichen Fall einer Zuwendung durch den Landkreis Heidekreis – zu beachten, dass sich im Rahmen der Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln und die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Dabei sollen die NGA-Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können (ggfs. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer) angeboten werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/H) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit dem Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens nimmt der Landkreis Heidekreis sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 20172/10.
Bezeichnung des Loses: Stadt Bad Fallingbostel zuzĂĽglich der Orte Wense und Oerbke aus dem gemeindefreien Bezirk Osterheide
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Stadt Munster
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Neuenkirchen
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Stadt Schneverdingen
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Stadt Soltau
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Stadt Walsrode zuzĂĽglich des Ortes Ostenholz aus dem gemeindefreien Bezirk Osterheide
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Wietzendorf
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Samtgemeinde Ahlden
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Samtgemeinde Rethem
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Samtgemeinde Schwarmstedt
Losnummer: 11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Gemeinde Bomlitz.
Stadt Bad Fallingbostel.
Stadt Munster.
Gemeinde Neuenkirchen.
Stadt Schneverdingen.
Stadt Soltau.
Stadt Walsrode.
Gemeinde Wietzendorf.
Samtgemeinde Ahlden.
Samtgemeinde Rethem.
Samtgemeinde Schwarmstedt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen;
— Meldebescheinigung gem. § 6 TKG über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur;
— Erklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden;
— Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
— Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet;
— Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Umsatz im Telekommunikationssektor, aufgeschlüsselt auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Verbindliche Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Projektes (Finanzierungsstruktur, Nachweis der Eigenmittel und der ggf. in Anspruch genommenen Fremdkapitalfinanzierung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikationssektor, aufgeschlüsselt auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Nennung eines Ansprechpartners (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
— Erklärung, dass der Bieter über die für den Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes erforderlichen Wegerechte sowie Meldungen und Anforderungen nach dem Telekommunikationsgesetz und anderen Gesetzen tatsächlich verfügt bzw. diese erfüllt.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
— Die Bieter haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie die an den Landkreis Heidekreis gerichteten Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Niedersachsen einschließlich des Änderungsbescheides des Landes Niedersachsen und die in diesen Bescheiden dargelegten Bedingungen und Auflagen sowie sonstigen Anforderungen – insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen an das zu errichtende Netz – einhalten;
— Die Bieter haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie die an den Landkreis Heidekreis gerichteten Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Niedersachsen einschließlich des Änderungsbescheides des Landes Niedersachsen und die in diesen Bescheiden dargelegten Bedingungen und Auflagen sowie sonstigen Anforderungen – insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen an das zu errichtende Netz – einhalten;
— Die Bieter haben eine Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 NTVergG einzuhalten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8331579.95 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-08 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 050-092338
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 234-426474
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wurde fĂĽr Los 9 teilweise aufgehoben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis zum 31.12.2018 zu erreichen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der mit 50 Mbit/s zu versorgenden Endkundenanschlüsse im Zielgebiet
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mitnutzung bestehender Infrastrukturen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit der technischen Lösung i.S. zukünftiger Bandbreitenentwicklung
Kostenkriterium: Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe
Gewichtung der Kosten: 25 %
Kostenkriterium: Höhe der Endkundenpreise
Gewichtung der Kosten: 10 %
Kostenkriterium: Investitionskosten
Gewichtung der Kosten: 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit der technischen Lösung i. S. zukünftiger Bandbreitenentwicklung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-27 đź“…
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nicht einschlägig
Postort: Nicht einschlägig
Quelle: OJS 2017/S 050-092338 (2017-03-08)