Der Teilnaheantrag ist spätestens bis zum unter Zif. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlage beim Auftraggeber einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Frage per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.