Die Verbandsgemeinde Bodenheim beabsichtigt den Bau eines neuen Feuerwehrhauses. In diesem Zusammenhang werden die Ortswehren Bodenheim und Nackenheim fusioniert. Das neue Gebäude soll voraussichtlich über insgesamt elf Stellplätze und eine Waschhalle verfügen. Vorgesehen ist dort auch die Stationierung eines kreiseigenen GWG mit zugehöriger CSA-Werkstatt und Lagerflächen für kreiseigene Einsatzmittel. Räumlichkeiten sollen u. a. für die FEZ, die Kleiderkammer, die PSA-Pflege sowie die Atemschutz- und Schlauchwerkstatt einschl. Schlauchlager für alle Wehren im Bereich der Verbandsgemeinde vorgesehen werden. Weitere Räume sind u. a. für den hauptamtlichen Gerätewart, diverse Werkstattaufgaben und die Jugendfeuerwehr vorgesehen. Derzeit ist zudem die Errichtung einer Übungswand vorgesehen. Im Außenbereich sind der Übungshof und die notwendigen Stellplätze anzulegen. Zu gestalten ist auch die Zufahrtssituation auf eine Landesstraße, ggf. mittels einer Lichtsignalanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim beabsichtigt den Bau eines neuen Feuerwehrhauses. In diesem Zusammenhang werden die Ortswehren Bodenheim und Nackenheim fusioniert. Das neue Gebäude soll voraussichtlich über insgesamt elf Stellplätze und eine Waschhalle verfügen. Vorgesehen ist dort auch die Stationierung eines kreiseigenen GWG mit zugehöriger CSA-Werkstatt und Lagerflächen für kreiseigene Einsatzmittel. Räumlichkeiten sollen u. a. für die FEZ, die Kleiderkammer, die PSA-Pflege sowie die Atemschutz- und Schlauchwerkstatt einschl. Schlauchlager für alle Wehren im Bereich der Verbandsgemeinde vorgesehen werden. Weitere Räume sind u. a. für den hauptamtlichen Gerätewart, diverse Werkstattaufgaben und die Jugendfeuerwehr vorgesehen. Derzeit ist zudem die Errichtung einer Übungswand vorgesehen. Im Außenbereich sind der Übungshof und die notwendigen Stellplätze anzulegen. Zu gestalten ist auch die Zufahrtssituation auf eine Landesstraße, ggf. mittels einer Lichtsignalanlage.
Die Verbandsgemeinde Bodenheim beabsichtigt den Bau eines neuen Feuerwehrhauses. In diesem Zusammenhang werden die Ortswehren Bodenheim und Nackenheim fusioniert. Das neue Gebäude soll voraussichtlich über insgesamt elf Stellplätze und eine Waschhalle verfügen. Vorgesehen ist dort auch die Stationierung eines kreiseigenen GWG mit zugehöriger CSA-Werkstatt und Lagerflächen für kreiseigene Einsatzmittel. Räumlichkeiten sollen u. a. für die FEZ, die Kleiderkammer, die PSA-Pflege sowie die Atemschutz- und Schlauchwerkstatt einschl. Schlauchlager für alle Wehren im Bereich der Verbandsgemeinde vorgesehen werden. Weitere Räume sind u. a. für den hauptamtlichen Gerätewart, diverse Werkstattaufgaben und die Jugendfeuerwehr vorgesehen. Derzeit ist zudem die Errichtung einer Übungswand vorgesehen. Im Außenbereich sind der Übungshof und die notwendigen Stellplätze anzulegen. Zu gestalten ist auch die Zufahrtssituation auf eine Landesstraße, ggf. mittels einer Lichtsignalanlage.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Bodenheim
Postanschrift: Am Dollesplatz 1
Postleitzahl: 55294
Postort: Bodenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.vg-bodenheim.de🌏
E-Mail: rouven.schnurpfeil@vg-bodenheim.de📧
Telefon: +49 613572131📞
Fax: +49 0613572263 📠
URL der Dokumente: http://tinyurl.com/hcffe2w🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-02 📅
Datum des Beginns: 2017-01-02 📅
Datum des Endes: 2020-01-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 169-303992
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich einzureichen und von einer bevollmächtigen Person zu unterzeichnen. Dem Teilnahmeantrag sind alle Erklärungen, Nachweise inkl. aller Unterlagen und ggf. Anlagen in einfacher Ausfertigung beizulegen. Der Umschlag ist verschlossen mit dem Hinweis „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Neubau des Feuerwehrhauses Bodenheim“. zu kennzeichnen. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge erhält der Teilnehmer keine Kostenerstattung. Auf Basis der Ergebnisse der Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt die Entscheidung über die Abgabe eines Angebots. Die ausgewählten Bieter erhalten die Vergabeunterlagen.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich einzureichen und von einer bevollmächtigen Person zu unterzeichnen. Dem Teilnahmeantrag sind alle Erklärungen, Nachweise inkl. aller Unterlagen und ggf. Anlagen in einfacher Ausfertigung beizulegen. Der Umschlag ist verschlossen mit dem Hinweis „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Neubau des Feuerwehrhauses Bodenheim“. zu kennzeichnen. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge erhält der Teilnehmer keine Kostenerstattung. Auf Basis der Ergebnisse der Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt die Entscheidung über die Abgabe eines Angebots. Die ausgewählten Bieter erhalten die Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 800 000 EUR 💰
Informationen über Lose:
Los 1: Objektplanung s. II 2.4 Los 1.
Los 2: Techn. Ausrüstung s. II .2.4 Los 2.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung gem. § 33 HOAI
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungen Los 1: Objektplanung gem. § 33 HOAI Lph 1 bis 9 (vorbehaltlich der stufenweise Beauftragung) sowie Beratungsleistungen für Bauphysik gem. Anlage 1 Ziffer 1.2 HOAI 2013 und Brandschutz. Daneben werden die Besonderen Leistungen wie Gebäudebestandsdokumentation, Erstellung der Wartungs- und Pflegeanweisungen und eines Instandhaltungskonzeptes zur Lph 9 beauftragt.
Leistungen Los 1: Objektplanung gem. § 33 HOAI Lph 1 bis 9 (vorbehaltlich der stufenweise Beauftragung) sowie Beratungsleistungen für Bauphysik gem. Anlage 1 Ziffer 1.2 HOAI 2013 und Brandschutz. Daneben werden die Besonderen Leistungen wie Gebäudebestandsdokumentation, Erstellung der Wartungs- und Pflegeanweisungen und eines Instandhaltungskonzeptes zur Lph 9 beauftragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung abhängig vom Planungs- und Bauablauf.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
1. Stufe: Lph 1 bis 4.
2. Stufe: Lph 5 bis 9.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung: § 53 HOAI
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
§ 53 HOAI Technische Ausrüstung:
— Anlagengruppe 1 – KG 410;
— Anlagengruppe 2 – KG 420;
— Anlagengruppe 3 – KG 430;
— Anlagengruppe 4 – KG 440;
— Anlagengruppe 5 – KG 450;
Feuerwehreinsatzzentrale;
— Anlagengruppe 6 – KG 460;
Personen- und Geräteaufzug;
— Anlagengruppe 7 – KG 475;
Abwasserentsorgung Reinigung der Fahrzeuge, Ölabscheider;
— Anlagengruppe 8 – KG 480;
Teeküche.
Daneben werden die Besonderen Leistungen wie Erstellen fachübergreifende Betriebsanleitungen (Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) zur Lph 8 sowie Gebäudebestandsdokumentation, Erstellung der Wartungs- und Pflegeanweisungen und eines Instandhaltungskonzeptes zur Lph 9 beauftragt.
Daneben werden die Besonderen Leistungen wie Erstellen fachübergreifende Betriebsanleitungen (Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) zur Lph 8 sowie Gebäudebestandsdokumentation, Erstellung der Wartungs- und Pflegeanweisungen und eines Instandhaltungskonzeptes zur Lph 9 beauftragt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine Stufenweise Beauftragung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bodenheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, dass Ausschlussgründe iSv § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (Fassung 2016) nicht vorliegen. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (2016) genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (2016) genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die vorg. Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Erklärung, dass Ausschlussgründe iSv § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (Fassung 2016) nicht vorliegen. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (2016) genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (2016) genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt die Vergabestelle eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Die vorg. Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV 2016)
Die Vergabestelle erkennt grundsätzlich die Vorlage von Eigenerklärungen an.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden iHv 3 000 000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden iHv 5 000 000 EUR.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine Versicherung über vorgenannte Deckungssummenvorzulegen. Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice.
2. Erklärung über den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Angabe des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der letzten drei Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts, Architekten- und Ingenieurvergaben nach VgV und GWB bzw. VOF sowie Bauvergaben nach VOB/A (neues und altes Vergaberecht) haben. Beim Nachweis sind Referenzobjekte der letzten 6 Jahre zu benennen.
1. Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts, Architekten- und Ingenieurvergaben nach VgV und GWB bzw. VOF sowie Bauvergaben nach VOB/A (neues und altes Vergaberecht) haben. Beim Nachweis sind Referenzobjekte der letzten 6 Jahre zu benennen.
2. Zusätzlich zu den unter Ziffer 1 genannten Projekten ist eine Projektinformation über Art, Umfang, Einhaltung der Termins-, Qualitäts- und Kostenziele vorzulegen. Der Nachweis ist durch Vorlage von Referenzschreiben der öffentlichen Auftraggeber zu führen.
2. Zusätzlich zu den unter Ziffer 1 genannten Projekten ist eine Projektinformation über Art, Umfang, Einhaltung der Termins-, Qualitäts- und Kostenziele vorzulegen. Der Nachweis ist durch Vorlage von Referenzschreiben der öffentlichen Auftraggeber zu führen.
3. Erfahrung in dem Neubau von Feuerwehrhäuser in vergleichbarer Größenordnung. Beim Nachweis sind Referenzobjekte der letzten 6 Jahre zu benennen.
4. Zusätzlich zu den unter Ziffer 3 genannten Projekten ist eine Projektinformation über Art, Umfang, Einhaltung der Termins-, Qualitäts- und Kostenziele anzugeben. Der Nachweis ist durch Vorlage von Referenzschreiben der öffentlichen Auftraggeber zu führen.
4. Zusätzlich zu den unter Ziffer 3 genannten Projekten ist eine Projektinformation über Art, Umfang, Einhaltung der Termins-, Qualitäts- und Kostenziele anzugeben. Der Nachweis ist durch Vorlage von Referenzschreiben der öffentlichen Auftraggeber zu führen.
5. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
7. Angabe, ob beabsichtigt ist, Aufträge als Unteraufträge zu vergeben und welche Teil des Auftrages vergeben werden sollen. Hinweis: Die Vergabestelle strebt eine Ausführung ohne Unteraufträge an.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure, Eignung iSv § 75 VgV: Es wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Architekten und Ingenieure, Eignung iSv § 75 VgV: Es wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013,
Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; 25 %.
Technische Leistungsfähigkeit: 75 %.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 25 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 169-303992 (2016-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekturentwurf
Referenznummer: 2016/S 169-303992
Kurze Beschreibung: Neubau eines Feuerwehrhauses in der VG Bodenheim.
Gesamtwert des Auftrags: 190 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Architekturentwurf📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Objektplanung nach § 33 HOAI
Kurze Beschreibung: Neubau eines Feuerwehrhauses.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung 1. Stufe: Lph 1 bis 4, 2. Stufe, Lph 5 bis 9.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 53 ff. HOAI
Kurze Beschreibung: Neubau eines Feuerwehrhauses in der VG Bodenheim, in Bodenheim.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, Kriterien waren in den Beschaffungsunterlagen enthalten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17 % / 83 %
Kostenkriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, Kriterien waren in den Beschaffungsunterlagen enthalten
Gewichtung der Kosten: 17 % / 83 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rhienland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rhienland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Eneergie- und Landesplanung
Quelle: OJS 2017/S 006-008809 (2017-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Neubau eines Feuerwehrhauses der VG Bodenheim in Bodenheim.
Gesamtwert des Auftrags: 310 000 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Objektplanung §§ 33 HOAI
Kurze Beschreibung: Objektplanung nach §§ 33 HOAI sowie besondere Leistungen.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung 1. Stufe Lph 1 bis 4, 2. Stufe: Lph 5 bis 9.
Kurze Beschreibung: Leistungen nach § 53 HOAI, Anlagengruppen 1 bis 8 sowie Besondere Leistungen.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung, 1. Stufe. Lph 1 bis 4, 2. Stufe. Lph 5 bis 9.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, Kriterien waren in den Beschaffungsunterlagen enthalten.
Kostenkriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, Kriterien waren in den Beschaffungsunterlagen enthalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Eneergie- und Landesplanung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.