Die Bewerbungsunterlagen können digital über die Plattform des Staatsanzeigers (Unternehmen der bayerischen Staatszeitung) eServices (www,staatsanzeiger-eservices.de) angefordert werden. Die dort im Einzelnen beschriebenen, geforderten Nachweise und Erklärungen sind in der Reihenfolge der Ordnungsziffern des Bewerbungsbogens, geheftet oder gebunden dem rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsbogen als Anlage beizufügen. Lose Blätter oder nicht in der Reihenfolge der Ordnungsziffern des Bewerbungsbogens geordnete Nachweise werden nicht anerkannt. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Bewerbungsunterlagen, die diesen Anforderungen nicht genügen und/oder unvollständige Bewerbungen und/oder solche, deren Umfang über die geforderten Nachweise und Erklärungen hinausgeht, werden nicht berücksichtigt.