Objektplanung Gebäude für Sanierung der Steverhalle (Mehrzweckhalle)

Gemeinde Senden

Die Gemeinde Senden beabsichtigt die Ertüchtigung der Steverhalle. Es handelt sich um eine 3-Feld-Halle in Form einer Mehrzweckhalle. Insgesamt beträgt die Grundfläche der Steverhalle 2.360 m (EG). Die Besonderheit der Steverhalle ist ein sog. Tonnendach, welches erhalten bleiben soll.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-27 Auftragsbekanntmachung
2016-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Senden beabsichtigt die Ertüchtigung der Steverhalle. Es handelt sich um eine 3-Feld-Halle in Form einer Mehrzweckhalle. Insgesamt beträgt die Grundfläche der Steverhalle 2.360 m Es ist ein Förderantrag für die Maßnahme bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1 bis 3, Stufe 2: LPH 4 und 5; und Stufe 3: LPH 6 bis 9). Die Planungsleistungen beinhalten folgende Bestandteile: Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LP 1-9 Der Auftraggeber behält sich die Herausnahme von Teilleistungen vor. Ab LPH 5 kann die Leistung gerne durch einen auf die Bauüberwachung spezialisierten Subunternehmer erbracht werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Senden
Postanschrift: Münsterstr. 30
Postleitzahl: 48308
Postort: Senden
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-senden.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@senden-westfalen.de 📧
Fax: +49 2597699-666 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E88672617 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-02 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 126-225413
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen und spätere Angebote können nur in Papierform auf dem Postweg und nicht elektronisch eingereicht werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Senden beabsichtigt die Ertüchtigung der Steverhalle. Es handelt sich um eine 3-Feld-Halle in Form einer Mehrzweckhalle. Insgesamt beträgt die Grundfläche der Steverhalle 2.360 m
Es ist ein Förderantrag für die Maßnahme bei der Bezirksregierung Münster gestellt.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1 bis 3, Stufe 2: LPH 4 und 5; und Stufe 3: LPH 6 bis 9).
Die Planungsleistungen beinhalten folgende Bestandteile:
Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LP 1-9 Der Auftraggeber behält sich die Herausnahme von Teilleistungen vor.
Ab LPH 5 kann die Leistung gerne durch einen auf die Bauüberwachung spezialisierten Subunternehmer erbracht werden.
Objektplanung Gebäude LPH 1 bis 9 gem. HOAI § 34.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewerbungen und spätere Angebote können nur in Papierform auf dem Postweg und nicht elektronisch eingereicht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Senden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung fordert die Vergabestelle zur Abgabe der nachstehend näher beschriebenen Nachweise und Unterlagen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern oder den Bewerbern die Möglichkeit einzuräumen, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 VgV) Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein.
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Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen,
dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Enthält die Bescheinigung kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
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Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1 (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberbögen enthaltene Eigenerklärung (zu Insolvenz,
Liquidation, Zuverlässigkeit, zutreffende Erklärung, Steuern und Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft u.a.) abzugeben.
Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden.
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Folgende Nachweise sind einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von min. 2 Mio EUR für
Personenschäden sowie min. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden – Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Bauvorlageberechtigung)
— Nachunternehmererklärung soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von
Nachunternehmern beruft – Bietergemeinschaften haben zudem eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die o.g. Nachweise von jedem Unternehmen einzureichen.
Bewerbungen müssen zudem die unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Nachweise der Eignung enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern oder den Bewerbern die Möglichkeit einzuräumen, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 VgV). Dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
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Mehrfachbewerbungen einzeln und / oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 51 Abs. 1 VgV anhand der Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der unter III.2.3 genannten Kriterien, die zudem in der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix nochmals dargelegt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote/ Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
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Folgende Angaben sind zu treffen:
— Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre – Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre – Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
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Folgende Angaben sind zu treffen:
— Qualifikation des benannten Projektleiters
— Nachweis einer Mindestreferenz für Planungsleistungen Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI, LP 1-8: Neu- und/oder Umbau einer 2-Feld-
Mehrzweckhalle, KG 200-700 ≥ 3 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (Ende LP 8) und/oder Projektbearbeitung ab dem 01.06.2013.
Für die geforderten Angaben, insbesondere die Anforderungen an die Mindestreferenz, sind die Anmerkungen in den Bewerberformularen zu beachten.Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix. Die im Folgenden in Klammern genannten Prozentzahlen geben die Gewichtung an der Gesamtbewertung an. Für alle Referenzen gilt Fertigstellung und/oder Projektbearbeitung nach dem 01.06.2013.
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1. Mögliche Punkte [insgesamt 20 %] für die Qualität des Projektleiters. Bewertung erfolgt nach Berufsjahren (je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte), max. 10 Punkte, Berufsjahren als Projektleiter (je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte), max. 10 Punkte sowie die Zugehörigkeit zum Unternehmen je vollem Zugehörigkeitsjahr 0,5 Punkte, max. 10 Punkte.
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2. Mögliche Punkte [insgesamt 30 %] für die Qualität der Referenzen des Projektleiters,
2.1 davon mögliche Punkte [12 %] für Referenzen aus dem Bereich Objektplanung die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— 0,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 3,0 ≤ KG 200-700 ≤ 3,25 Mio. EUR brutto
— 1,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 3,25 < KG 200-700 ≤ 3,5 Mio. EUR brutto
— 1,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 3,5 < KG 200-700 ≤ 3,75 Mio. EUR brutto
— 2,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 3,75 < KG 200-700 ≤ 4,0 Mio. EUR brutto
— 2,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit KG 200-700 > 4,0 Mio. EUR brutto
2.2 davon mögliche Punkte [18 %] für Referenzen aus dem Bereich Objektplanung, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— Leistung wird durch den Auftraggeber mit
„sehr gut“ bewertet (2,5 Punkte)
„gut“ bewertet (2,0 Punkte)
„befriedigend“ bewertet (1,5 Punkte)
„ausreichend“ bewertet (1,0 Punkte)
„mangelhaft“ bewertet (0,5 Punkte)
„ungenügend“ bewertet (0,0 Punkte)
3. Mögliche Punkte [insgesamt 50 %] für die Qualität der Referenzen des Bewerbers.
3.1 davon mögliche Punkte [20 %] für Referenzen aus dem Bereich Objektplanung die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
(Bewertung s. oben bei Punkt 2.1) 3.2 davon mögliche Punkte [30 %] für Referenzen aus dem Bereich Objektplanung, die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
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(Bewertung s. oben bei Punkt 2.2).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 75 VgV (1) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
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(3) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Absatz 1 oder 2 benennen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zur fachlichen Eignung. Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Simone Döhla
Internetadresse: www.gemeinde-senden.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E88672617 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Teilnahmeanträge und spätere Angebote können nur auf dem Postweg in Papierform und nicht elektronisch eingereicht werden. (vgl. § 64 VgV) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Bewerber im Verfahren außerdem die Erklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW abzugeben haben.
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Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten,
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kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 126-225413 (2016-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 497467.47 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 248-455080
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 126-225413
ABl. S-Ausgabe: 248

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-22 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten,
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Quelle: OJS 2016/S 248-455080 (2016-12-22)