Die zur Teilnahme an der Verhandlung ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer werden zur persönlichen Vorstellung vor einem Auswahlgremium eingeladen. Vorab sind von den Bietern auf der Grundlage einer Aufgabenbeschreibung konzeptionelle Nutzungs- und Gestaltungsvorschläge sowie ein Honorarangebot einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die Bieter nach Zuschlagskriterien, die vorab in den Angebotsunterlagen bekannt gegeben werden.
Alle Teilnehmer, die zur Verhandlung aufgefordert werden, und welche die Aufgaben vollständig und wertbar bearbeiten, erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Allgemeine Hinweise zur Intention, zum Ablauf und zur Wertung eines VgV-Verfahrens stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.