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a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 7 Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderung, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbeszeichnung "Techniker", oder "Ingenieur" (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild HLS-Ausschreibung und Bauüberwachung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild HLS Ausschreibung und Bauüberwachung.
d) Angabe von mindestens drei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
• Der Referenzzeitraum muss zwischen 2006-2016 liegen;
• Bei der ersten Referenz müssen die Lph. 6-8 in dem Referenzzeitraum begonnen und vollständig abgeschlossen sein;
• Bei den zwei weiteren Referenzen müssen mindestens zwei der Lph. 6-8 im Referenzzeitraum begonnen und vollständig abgeschlossen sein und die Lph. 8 muss beauftragt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich (siehe Bewertungsmatrix):
• Projektbezeichnung;
• Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
• Projektlaufzeit;
• Beauftragte Leistungen;
• Beauftragte Anlagengruppen;
• Bauvolumen ( KG 200-700);
• Honorarzone;
• Auftraggeber, Vergaberichtlinien;
• Nutzungseinheiten;
• Instandsetzungsmaßnahmen;
• Neubau / Erweiterungsbau;
• Denkmalschutz;
• Interimsgebäude;
• Lüftungsanlage;
• Sporthalle;
• Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens vier DIN A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 7 Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
Zu b) Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung wenn Sie berechtigt ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Techniker“, oder „Ingenieur“, (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
Zu c) Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und drei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanungen und Bauüberwachung.
Zu d) Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
• Der Referenzzeitraum muss zwischen 2006-2016 liegen;
• Bei der ersten Referenz müssen die Lph. 6-8 in dem Referenzzeitraum begonnen und vollständig abgeschlossen sein;
• Bei den zwei weiteren Referenzen müssen mindestens zwei der Lph. 6-8 im Referenzzeitraum begonnen und vollständig abgeschlossen sein und die Lph. 8 muss beauftragt sein.