Objektplanungen „Gebäude“ und „Innenraum“ für die Sanierung und den Umbau der Nikolaikirche in Anklam, einschließlich der Wiederherstellung der Turmhaube, zur Integration des Otto-Lilienthal-Museums inkl. der Errichtung eines Ergänzungsbaus zur Unterbringung von Funktionsräumen (HOAI § 34 II,III,IV i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 (Leistungsphasen 1-9)

Hansestadt Anklam

(1. Anklam, Einführung)
Geschichte und Gegenwart der Hansestadt Anklam sind durch ihre Lage in räumlicher Nähe zur Ostsee maßgeblich geprägt. Am Ufer der Peene auf einer leichten Anhöhe gelegen, bietet die Stadt ideale Verkehrs-Verbindungen vom Hinterland in den gesamten Ostseeraum. Von dem daraus resultierenden Wohlstand als Mitglied des mittelalterlichen Hanse-Verbundes legen noch heute der Stadtgrundriss und einige die Zeiten überdauernde historische Gebäude Zeugnis ab.
Nach der politischen Wende 1989 setzten intensive Vorhaben mit dem Ziel ein, die Identität der gewachsenen Stadt wieder zu stärken. Das hier beschrieben Vorhaben ist als ein wesentlicher Baustein der Stadtreparatur im Zentrum der Stadt zu verstehen.
Neben dem Peenefluss, der Stadtbefestigung mit ihren Toren, dem Markplatz und der Marienkirche spielte die Nikolaikirche (Bauzeit 1280 bis etwa 1498) durch ihre Funktion als Marktkirche eine zentrale Rolle in der Konstitution der bürgerlich/ständisch verfassten Hansestadt Anklam. Sie diente als bauliches Zeichen der Orientierung ihrer Bürger, war geistig/religiöses Zentrum, Versammlungsort, Bühne der Bürger und Stände, und Seezeichen gleichermaßen.
Durch ihre Zerstörung in den letzten Kriegstagen des Zweiten Weltkrieges (29. April 1945) ging diese Rolle – scheinbar unwiederbringlich – verloren. Nur Teile der Sakristei, der Turmschaft, die Pfeiler des Kirchenschiffes, sowie die Außenmauern dieses hervorragenden baulichen Zeugnisses der Norddeutschen Backsteingotik überdauerten als Ruine bis in die 1990iger Jahre.
(2.Grundstück)
Das Grundstück umfasst eine Fläche zwischen den Straßen Peenstraße, Brüderstraße, Nikolaikirchstraße und (der heute durch die Neubebauung unterbrochenen) Wollweberstraße. Das Gelände befindet sich topografisch auf einem der höchsten Punkte im Stadtgebiet und fällt Richtung Osten und Norden ab.
Die Nikolaikirche ist Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Anklam in der pommerschen Evangelischen Kirche. Im Oktober 2004 wurde sie als Kirche entwidmet und in Erbpacht an die Hansestadt Anklam übergeben.
Das Bestandgebäude wird als Einzeldenkmal unter der Bezeichnung ‚Kirche St. Nikolai Anklam’ in der Liste der Baudenkmale des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Stadt Anklam unter der Pos.-Nr. 290 geführt. Die bisher durchgeführten Sanierungsarbeiten sowie alle noch ausstehenden Arbeiten am Bestand und für die notwendigen baulichen Ergänzungen sind in enger Abstimmung mit den in einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2006 formulierten denkmalpflegerischen Zielen und Bedingungen durchzuführen. Dem Wiederaufbau des Turmhelmes, welcher einstmals das historische Stadtbild Anklams entscheidend prägte, wird aus der Sicht des Denkmalschutzes als sehr wichtiges Anliegen gewertet. Aus denkmalpflegerischer Sicht kann das Spektrum der Formensprache bei einem Wiederaufbau im historischen Bestand von der Rekonstruktion im historischen Erscheinungsbild bis hin zu einer modernen Architekturinterpretation gehen (Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, März 2010).
Die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten und die für die Integration der Museums- und Veranstaltungsnutzung baulichen Ergänzungen sind auf die formulierte denkmalpflegerische Zielstellung abzustimmen. Alle neuen Bauteile sind in den Bestand harmonisch einfügen, und sollen gleichzeitig vom Originalbestand deutlich unterscheidbar sein.
(3. Planungsgegenstand und Ziel des Vorhabens)
Die zu vergebende Leistung umfasst: Objektplanungen "Gebäude" und "Innenraum" für die Sanierung und den Umbau der Nikolaikirche in Anklam zur baulichen Integration des Otto-Lilienthal-Museums, inkl. Wiederaufrichtung der Turmhaube und der Errichtung eines Ergänzungsbaus zur Unterbringung von Funktionsräumen.
Ziel des Vorhabens ist es, parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Markplatzes, das Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Otto-Lilienthal-Museum zuzuführen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine bauzeitliche Form wieder aufzurichten. Neben den erforderlichen Umbauten und Ergänzungen im Inneren des Kirchschiffes und des Turmes ist beabsichtigt, einen Ergänzungsbau – Anbau oder freistehend – für die Unterbringung der Funktionsräume des Museums zu errichten. Im Rahmen der Platzierung dieses Baus auf dem ausgewiesenen Baufeld sowie zur Gestaltung der Eingangszone der Kirche sind grundsätzliche städtebauliche Überlegungen zum Verhältnis der Kirche zu den sie umgebenden Stadträumen anzustellen.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Wiedererrichtung der Turmhaube ist von zentraler Bedeutung für die Wiederherstellung der Stadt-Silhouette und soll in Anlehnung an den bauzeitlichen, zerstörten Bestand erfolgen. Der Turmschafft inkl. der neu zu errichtenden Turmhaube sollen als bedeutender Teil der Museumserfahrung erlebbar gemacht werden.
Die Aufgabenstellung beinhaltet die Entwicklung von funktional sinnvollen und gestalterisch anspruchsvollen Museumsräumen in Turm, Kirchenschiff und Neubau mit dem Ziel, die Teile ‚Personalmuseum Otto-Lilienthal’ und ‚bauliches Zeugnis der Norddeutschen Backsteingotik’ zu einem neuen Ganzen zusammenzuführen. Anforderungen des Brandschutzes und der Tragwerksplanung, zum Raumklima, zur Raum-Akustik und zur Integration eines Versammlungsbereiches sind zu berücksichtigen. Insgesamt beträgt der Flächenbedarf des Museums ca. NF 2.170 qm in Kirchenschiff und Turm, und ca. NF 450 qm für die Service- und Funktionsräume im Ergänzungsbau. Die Architektenleistungen für die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten am baulichen Bestand sind Teil dieses Verfahrens.
Zeitlich parallel wird die Gestaltung der Ausstellung in Kirchenschiff und Galerien und der wieder zu errichtenden Turmhaube entwickelt. Im Anschluss ist in enger Abstimmung zwischen Architekt, Ausstellungsgestalter und dem Autor der Ausstellung (dem Museum als Nutzer) die Gestaltung des Museums in die Nikolaikirche weiter zu entwickeln. Für die Überlegungen innerhalb des VOF-Verhandlungsverfahrens zur Architektur bedeutet dies, dass die zu erarbeitenden Lösungsvorschläge grundsätzlicher Natur sein müssen und die Grundhaltung unabhängig von der späteren Erarbeitung der Ausstellungsszenografie entwickelt werden muss.
(4. Raumprogramm)
Das Raumprogramm beinhaltet alle für einen ordentlichen Museumsbetrieb erforderlichen Nutzflächen. Nicht integriert werden größere Depotflächen, an diesem Standort sind lediglich kleinere Flächen für die Ausstellungsvorbereitung vorgesehen. Eine Besonderheit bildet die vorgesehene Veranstaltungsfläche im Kirchenschiff für etwa 350 Besucher, die mit den nötigen Nebenräumen und Erschließungsflächen zu berücksichtigen ist. Dieser Bereich ist in den Museumsrundgang so zu integrieren dass er ohne größere Umbauten, und auch parallel zum Museumsbetrieb, genutzt werden kann.
Der Bereich für den Besucherservice ist auch als Standort der Stadtinformation vorgesehen, der Zugang ist öffentlich und vom Markt aus leicht erreichbar zu gestalten. Die Toilettenanlagen sind so auszulegen, dass auch größere Bustouren ohne lange Wartezeiten diese benutzen können.
Eine kleine Cafeteria und ein Museumsshop sind in den Servicebereich zu integrieren, um diese mit mögl. geringem Personaleinsatz betreiben zu können.
(5. Kosten)
Die Kosten für den Umbau, Sanierung einschließlich Wiederaufrichtung der Turmhaube und Errichtung eines Ergänzungsbaus sind mit rund 16.000.000,00 EUR inkl. 19 % MwSt veranschlagt (Kostengruppen 300 und 400 DIN 276).
(Auftragsgegenstand)
Gegenstand dieses Auftrages ist zum Einen die Objektplanung "Gebäude" nach § 34 III,IV i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI und zum Anderen die Objektplanung "Innenraum" nach § 34 III,IV i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2016-05-06 Ergänzende Angaben
2016-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Objektplanung „Gebäude“ nach § 34 III, IV HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9).Objektplanung „Innenraum“ nach § 34 III, IV HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 HOA (Leistungsphasen 1-9)I(Die Beauftragung erfolgt stufenweise: zunächst werden jeweils die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt; die Beauftragung jeweils der Leistungsphasen 3 bis 9 erfolgenganz oder teilweise optional.).1 600 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Anklam
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Kontakt
Internetadresse: http://www.anklam-baut.de/projekte/nikolaikirche/ 🌏
E-Mail: kanzlei@irmler.biz 📧
Telefon: +49 38559360-0 📞
Fax: +49 38559360-33 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137543
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der vom Auftraggeber verfassten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag, Bewerbungsbogen) zulässig, welche bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail angefordert werden können. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennenden E-Mail-Adresse. 2. Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen und Erklärungen) sind gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle in einem Umschlag einzureichen. 3. Bei ausländischen Bewerben genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. 4. Vertragsgrundlage wird im Auftragsfall das Vertragsmuster des Auftraggebers. 5. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern, die zur Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens eingeladen werden, Lösungsvorschläge (gemäß § 20 VOF) erarbeiten zu lassen, z.B. zu den nachfolgend aufgeführten Problemstellungen: a) Umgang mit dem Ergänzungsbauwerk, dort insbesondere Eingangssituation und Turmhelm b) Umgang mit dem Übergangsbereich zwischen Turm und Kirchenschiff, einschließlich der Emporen und Dachbereich 7. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass die Bewerber im Falle der Auftragserteilung in enger Abstimmung mit dem Ausstellungsplaner des parallel laufenden Verfahrens zur Ausstellungsgestaltung „Otto-Lilienthal-Museum“ zu arbeiten haben. 8. Die in Ziffer II.3) genannte Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich; verbindlich ist der Vertragsbeginn am 2.8.2016.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(1. Anklam, Einführung)
Geschichte und Gegenwart der Hansestadt Anklam sind durch ihre Lage in räumlicher Nähe zur Ostsee maßgeblich geprägt. Am Ufer der Peene auf einer leichten Anhöhe gelegen, bietet die Stadt ideale Verkehrs-Verbindungen vom Hinterland in den gesamten Ostseeraum. Von dem daraus resultierenden Wohlstand als Mitglied des mittelalterlichen Hanse-Verbundes legen noch heute der Stadtgrundriss und einige die Zeiten überdauernde historische Gebäude Zeugnis ab.
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Nach der politischen Wende 1989 setzten intensive Vorhaben mit dem Ziel ein, die Identität der gewachsenen Stadt wieder zu stärken. Das hier beschrieben Vorhaben ist als ein wesentlicher Baustein der Stadtreparatur im Zentrum der Stadt zu verstehen.
Neben dem Peenefluss, der Stadtbefestigung mit ihren Toren, dem Markplatz und der Marienkirche spielte die Nikolaikirche (Bauzeit 1280 bis etwa 1498) durch ihre Funktion als Marktkirche eine zentrale Rolle in der Konstitution der bürgerlich/ständisch verfassten Hansestadt Anklam. Sie diente als bauliches Zeichen der Orientierung ihrer Bürger, war geistig/religiöses Zentrum, Versammlungsort, Bühne der Bürger und Stände, und Seezeichen gleichermaßen.
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Durch ihre Zerstörung in den letzten Kriegstagen des Zweiten Weltkrieges (29. April 1945) ging diese Rolle – scheinbar unwiederbringlich – verloren. Nur Teile der Sakristei, der Turmschaft, die Pfeiler des Kirchenschiffes, sowie die Außenmauern dieses hervorragenden baulichen Zeugnisses der Norddeutschen Backsteingotik überdauerten als Ruine bis in die 1990iger Jahre.
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(2.Grundstück)
Das Grundstück umfasst eine Fläche zwischen den Straßen Peenstraße, Brüderstraße, Nikolaikirchstraße und (der heute durch die Neubebauung unterbrochenen) Wollweberstraße. Das Gelände befindet sich topografisch auf einem der höchsten Punkte im Stadtgebiet und fällt Richtung Osten und Norden ab.
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Die Nikolaikirche ist Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Anklam in der pommerschen Evangelischen Kirche. Im Oktober 2004 wurde sie als Kirche entwidmet und in Erbpacht an die Hansestadt Anklam übergeben.
Das Bestandgebäude wird als Einzeldenkmal unter der Bezeichnung ‚Kirche St. Nikolai Anklam’ in der Liste der Baudenkmale des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Stadt Anklam unter der Pos.-Nr. 290 geführt. Die bisher durchgeführten Sanierungsarbeiten sowie alle noch ausstehenden Arbeiten am Bestand und für die notwendigen baulichen Ergänzungen sind in enger Abstimmung mit den in einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2006 formulierten denkmalpflegerischen Zielen und Bedingungen durchzuführen. Dem Wiederaufbau des Turmhelmes, welcher einstmals das historische Stadtbild Anklams entscheidend prägte, wird aus der Sicht des Denkmalschutzes als sehr wichtiges Anliegen gewertet. Aus denkmalpflegerischer Sicht kann das Spektrum der Formensprache bei einem Wiederaufbau im historischen Bestand von der Rekonstruktion im historischen Erscheinungsbild bis hin zu einer modernen Architekturinterpretation gehen (Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, März 2010).
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Die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten und die für die Integration der Museums- und Veranstaltungsnutzung baulichen Ergänzungen sind auf die formulierte denkmalpflegerische Zielstellung abzustimmen. Alle neuen Bauteile sind in den Bestand harmonisch einfügen, und sollen gleichzeitig vom Originalbestand deutlich unterscheidbar sein.
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(3. Planungsgegenstand und Ziel des Vorhabens)
Die zu vergebende Leistung umfasst: Objektplanungen "Gebäude" und "Innenraum" für die Sanierung und den Umbau der Nikolaikirche in Anklam zur baulichen Integration des Otto-Lilienthal-Museums, inkl. Wiederaufrichtung der Turmhaube und der Errichtung eines Ergänzungsbaus zur Unterbringung von Funktionsräumen.
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Ziel des Vorhabens ist es, parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Markplatzes, das Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Otto-Lilienthal-Museum zuzuführen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine bauzeitliche Form wieder aufzurichten. Neben den erforderlichen Umbauten und Ergänzungen im Inneren des Kirchschiffes und des Turmes ist beabsichtigt, einen Ergänzungsbau – Anbau oder freistehend – für die Unterbringung der Funktionsräume des Museums zu errichten. Im Rahmen der Platzierung dieses Baus auf dem ausgewiesenen Baufeld sowie zur Gestaltung der Eingangszone der Kirche sind grundsätzliche städtebauliche Überlegungen zum Verhältnis der Kirche zu den sie umgebenden Stadträumen anzustellen.
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Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Wiedererrichtung der Turmhaube ist von zentraler Bedeutung für die Wiederherstellung der Stadt-Silhouette und soll in Anlehnung an den bauzeitlichen, zerstörten Bestand erfolgen. Der Turmschafft inkl. der neu zu errichtenden Turmhaube sollen als bedeutender Teil der Museumserfahrung erlebbar gemacht werden.
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Die Aufgabenstellung beinhaltet die Entwicklung von funktional sinnvollen und gestalterisch anspruchsvollen Museumsräumen in Turm, Kirchenschiff und Neubau mit dem Ziel, die Teile ‚Personalmuseum Otto-Lilienthal’ und ‚bauliches Zeugnis der Norddeutschen Backsteingotik’ zu einem neuen Ganzen zusammenzuführen. Anforderungen des Brandschutzes und der Tragwerksplanung, zum Raumklima, zur Raum-Akustik und zur Integration eines Versammlungsbereiches sind zu berücksichtigen. Insgesamt beträgt der Flächenbedarf des Museums ca. NF 2.170 qm in Kirchenschiff und Turm, und ca. NF 450 qm für die Service- und Funktionsräume im Ergänzungsbau. Die Architektenleistungen für die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten am baulichen Bestand sind Teil dieses Verfahrens.
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Zeitlich parallel wird die Gestaltung der Ausstellung in Kirchenschiff und Galerien und der wieder zu errichtenden Turmhaube entwickelt. Im Anschluss ist in enger Abstimmung zwischen Architekt, Ausstellungsgestalter und dem Autor der Ausstellung (dem Museum als Nutzer) die Gestaltung des Museums in die Nikolaikirche weiter zu entwickeln. Für die Überlegungen innerhalb des VOF-Verhandlungsverfahrens zur Architektur bedeutet dies, dass die zu erarbeitenden Lösungsvorschläge grundsätzlicher Natur sein müssen und die Grundhaltung unabhängig von der späteren Erarbeitung der Ausstellungsszenografie entwickelt werden muss.
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(4. Raumprogramm)
Das Raumprogramm beinhaltet alle für einen ordentlichen Museumsbetrieb erforderlichen Nutzflächen. Nicht integriert werden größere Depotflächen, an diesem Standort sind lediglich kleinere Flächen für die Ausstellungsvorbereitung vorgesehen. Eine Besonderheit bildet die vorgesehene Veranstaltungsfläche im Kirchenschiff für etwa 350 Besucher, die mit den nötigen Nebenräumen und Erschließungsflächen zu berücksichtigen ist. Dieser Bereich ist in den Museumsrundgang so zu integrieren dass er ohne größere Umbauten, und auch parallel zum Museumsbetrieb, genutzt werden kann.
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Der Bereich für den Besucherservice ist auch als Standort der Stadtinformation vorgesehen, der Zugang ist öffentlich und vom Markt aus leicht erreichbar zu gestalten. Die Toilettenanlagen sind so auszulegen, dass auch größere Bustouren ohne lange Wartezeiten diese benutzen können.
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Eine kleine Cafeteria und ein Museumsshop sind in den Servicebereich zu integrieren, um diese mit mögl. geringem Personaleinsatz betreiben zu können.
(5. Kosten)
Die Kosten für den Umbau, Sanierung einschließlich Wiederaufrichtung der Turmhaube und Errichtung eines Ergänzungsbaus sind mit rund 16.000.000,00 EUR inkl. 19 % MwSt veranschlagt (Kostengruppen 300 und 400 DIN 276).
(Auftragsgegenstand)
Gegenstand dieses Auftrages ist zum Einen die Objektplanung "Gebäude" nach § 34 III,IV i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI und zum Anderen die Objektplanung "Innenraum" nach § 34 III,IV i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI.
Menge oder Umfang:
Objektplanung „Gebäude“ nach § 34 III, IV HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9).
Objektplanung „Innenraum“ nach § 34 III, IV HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 HOA (Leistungsphasen 1-9)
I(Die Beauftragung erfolgt stufenweise: zunächst werden jeweils die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt; die Beauftragung jeweils der Leistungsphasen 3 bis 9 erfolgen
ganz oder teilweise optional.).
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur jeweils die Leistungsphasen
1 und 2 nach § 34 III Nr. 1-2 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1.. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Referenznummer: 367/15
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Der Auftraggeber erhält Fördermittel aus den Programmen „EFRE“ (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und „INTERREG V A“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Anklam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend unter III.2.1, III.2.2 und III.2.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder
einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sich zum
Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Kapazitäten von Nachunternehmen zu
bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Nachunternehmen die in III.2.1, III.2.2 und III.2.3 genannten
Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers auf Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen, wonach der Nachunternehmer dem Bewerber im Auftragsfall seine Kapazitäten zur
Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung).
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
1.
Eine Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 lit. a-g und
Abs. 9 lit. a -d VOF.
2.
Eine Erklärung, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist und wenn ja, eine
Erklärung der Art der wirtschaftlichen Verknüpfung.
3.
Ein Auszug aus dem Berufsregister oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Heimatlandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über
das Bestehen einer Haftpflichtversicherung über
mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden
und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden bei
einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens durch Vorlage einer
entsprechenden Police oder Bestätigung des
Versicherungsunternehmens, dass die geforderte
Haftpflichtversicherung besteht. Die Deckung für
das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben.
Der Nachweis kann auch durch eine schriftliche
Erklärung des Versicherungsunternehmens erbracht
werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten
Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen
(d.h. ohne Unterscheidung zwischen Personenschäden
und sonstigen Schäden) ist sicherzustellen, dass
beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist
eine schriftliche Erklärung des Versicherers abzugeben,
dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls
zutreffend)
2.
Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz
des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
(2013,2014, 2015).
3.
für Planungsleistungen für Museen, Baudenkmäler oder kulturell genutzter Gebäude, sowie deren Gebäude gem.
Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§ 34 I, II HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013,2014, 2015).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Erklärungen über den Personalstand der fest
angestellten Mitarbeiter (nur Architekten, Ingenieure
und technische Angestellte) gegliedert nach
Voll- und Teilzeitbeschäftigung der letzten drei
Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) für entsprechende
Dienstleistungen.
2.
Erklärungen über den aktuellen Personalstand
der fest angestellten Mitarbeiter (Architekten,
Ingenieure, Technische Angestellte) gegliedert nach
Voll- und Teilzeitbeschäftigung für entsprechende
3.
Als Voraussetzung für die Bewerbung zur Teilnahme am VOF-Verhandlungsverfahren sind im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb Referenzen von erbrachten Architekten-Leistungen für die Planung und Realisierung aus den Bereichen Museumsbau und/oder Umnutzung denkmalgeschützter Bestandsgebäude für kulturelle Zwecke der letzten 15 Jahre vorzulegen. Dies unter Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes sowie einer Bescheinigung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers über die Beauftragung und Erbringung der entsprechenden Leistung.
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Referenz 1 und 2: Jeweils eine vergleichbare Leistung aus dem Bereich Museumsnutzung, davon aber mindestens eine Leistung des Bereichs Sanierung und Umbau denkmalgeschützter Gebäude.
Referenz 3: Vergleichbare Leistungen in Bezug auf kulturell genutzte Gebäude.
Hinsichtlich der Referenzen gilt Folgendes:
— hinsichtliche eines geforderten Referenzobjektes müssen die Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 mindestens 7 Millionen EUR betragen, hinsichtlich der übrigen: mindestens 3 Millionen EUR
— mindestens eine der Referenzen muss in Betrieb genommen worden sein, wobei der Bieter hierfür mindestens die Leistungsphasen 5-8 nach § 34 HOAI erbracht haben muss
— die anderen beiden Referenzen müssen sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Leistungsphase 5 nach § 34 HOAI befinden
— mindestens 1 Referenz muss durch die öffentliche Hand beauftragt worden sein.
4.
Angaben über das für die Leistungserbringung
vorgesehene Projektteam:
a) Darstellung der Struktur und Organisationsform für
die Leistungserbringung als Organigramm. Dabei sollen
Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Ausschreiber
und Objektüberwachung in Bezug gesetzt werden.
Eventuelle Unteraufnehmer und ARGE-Parteien sind
hierbei gesondert zu kennzeichnen
b) namentliche Benennung der vorgesehenen
maßgeblichen technischen Mitarbeiter (verantwortlicher
Projektleiter und dessen Stellvertreter, Teammitglieder
(Planer), verantwortliche Ausschreiber und
deren Stellvertreter) – jeweils gesondert für die
Gebäude- und Innenraumplanung.
c) eine Erklärung über die Mitarbeiterprofile des
verantwortlichen Projektleiters, des verantwortlichen
Ausschreibers und des Verantwortlichen für die
(eventuelle) Objektüberwachung. Im Rahmen dieser
Mitarbeiterprofile sind die folgenden Angaben zu
tätigen: Name, Wohnort, berufliche Befähigung,
Berufserfahrung in Jahren, erbrachte LPH nach
HOAI, Verfügbarkeit für den Auftrag, Lebenslauf mit
Benennung von bearbeiteten Projekten – jeweils
gesondert für die Gebäude- und Innenraumplanung.
5.
Erklärung des Bewerbers über Ausstattung, Geräte,
technische Ausrüstung und Softwareausstattung, über
die der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die
Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
6.
Erklärung des Bewerbers, ob er sich zur Ausführung
des Auftrages de Kapazitäten anderer Unternehmen
bedient. Sofern der Einsatz anderer Unternehmen
(Nachunternehmen) beabsichtigt ist, hat der Bewerber
zu erklären, welches Unternehmen für die Erbringung
welcher Leistung(en) verantwortlich ist.
7.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers/ der
Bewerbergemeinschaft zur Gewährleisung der Qualität
(z.B. Fortbildungszertifikate).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung über mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000 EUR für sonstige
Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss
über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 15 HOAI sowie den Vertragsbedingungen der
Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen
bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Anlage 1 zum
Bewerbungsbogen) abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und
für den Fall der Auftragserteilung bei der Vergabedurchführung und für den Fall der Auftragserteilung bei der
Vertragsdurchführung rechtverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften weisen
nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs
der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergaberechtlicher und
wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbung insbesondere im Hinblick auf eine etwaige
Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise
vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr
als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines
Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung.
Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch
den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht
nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte
Drittunternehmen, wie Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der
Bewerber im Rahmen seines Teilnehmerantrages zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vertragsgrundlage wird das Vertragsmuster des Auftraggebers. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach
den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind (§ 19 Abs. 1 und 3 VOF, § 65 LBauO M-V):
1.
Natürliche Personen, die sowohl zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und der Berufsbezeichnung „Innenarchitekt“ berechtigt sind.
Sind die Bewerber nur zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt, haben sie eine Nachunternehmererklärung für den Fall des Zuschlages eines zur Führung der Berufsbezeichnung „Innenarchitekt“ vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Fall gem. § 37 Abs. 2 HOAI für die Grundleistungen für Innenräume ein gesondertes Honorar nicht berechnet werden darf.
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2.
Bewerbergemeinschaften, bei denen – durch ein oder mehrere Mitglieder – die Anforderungen erfüllt werden, die an natürliche Personen gestellt sind und bei denen mindestens jeweils ein Mitglied zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Innenarchitekt“ berechtigt ist.
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3.
Juristische Personen, die die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen, d.h. entweder selbst die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Innenarchitekt“ zu führen berechtigt sind oder verantwortliche Angestellte benennen, die zur Führung beider oder jeweils einer der geforderten Berufsbezeichnungen berechtigt sind oder schon jetzt eine Nachunternehmererklärung für den Fall der Auftragserteilung vorlegen, in der Personen benannt werden, die beide oder jeweils eine der geforderten Berufsbezeichnungen zu führen berechtigt sind.
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4.-
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und die Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach § 65 LBauO Mecklenburg-Vorpommern besteht.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. 2. Prüfen auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe. 3. Prüfen der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Voraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektiven Kriterien anwenden: 1* Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ( 15 Punkte), a) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (5 Punkte), b) Umsatz der letzten 3 Jahre bzgl. Planungsleistungen für Museen, Baudenkmäler, kulturell genutzte Gebäude. (5 Punkte), c) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (5 Punkte); 2* Technische/Fachtechnische Leistungsfähigkeit (25 Punkte), a) Berufserfahrung des Projektleiters für die Gebäudeplanung (Berufserfahrung in Jahren) (10 Punkte), b) Berufserfahrung des Projektleiters für die Innenraumplanung (Berufserfahrung in Jahren) (10 Punkte), c) jährliches Mittel der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (5 Punkte); 3* Referenzen (60 Punkte), a und b) Jeweils eine vergleichbare Leistung aus dem Bereich Museumsnutzung, davon aber mindestens eine Leistung des Bereichs Sanierung und Umbau denkmalgeschützter Gebäude. (je 20 Punkte), c) Vergleichbare Leistungen in Bezug auf kulturell genutzte Gebäude. (15 Punkte), d) Erfahrungen mit Aufträgen der öffentlichen Hand liegen vor (5 Punkte). Sofern aufgrund gleicher Eignung mehr als 5 Bewerber die ersten 5 Plätze beanspruchen, kommt – bis zur vollständigen Belegung der Platzzahlen 1-5 – bei den Bewerbern mit gleicher Punktzahl das Losverfahren zur Anwendung.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwälte Irmler & Collegen
Prof. H.-Henning Irmler

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-02 📅
Datum des Endes: 2019-09-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 367/15
Zusätzliche Informationen
1.
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der vom Auftraggeber verfassten Bewerbungsunterlagen
(Teilnahmeantrag, Bewerbungsbogen) zulässig, welche bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle
schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail angefordert werden können. Formlose Bewerbungen werden
nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom
Interessenten in der Anforderung zu benennenden E-Mail-Adresse.
2.
Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen mit Anlagen und allen geforderten
Nachweisen und Erklärungen) sind gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben
bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle in einem Umschlag einzureichen.
3.
Bei ausländischen Bewerben genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
beizufügen.
4.
Vertragsgrundlage wird im Auftragsfall das Vertragsmuster des Auftraggebers.
5.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
6.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern, die zur Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens eingeladen werden, Lösungsvorschläge (gemäß § 20 VOF) erarbeiten zu lassen, z.B. zu den nachfolgend aufgeführten Problemstellungen:
a)
Umgang mit dem Ergänzungsbauwerk, dort insbesondere Eingangssituation und Turmhelm
b)
Umgang mit dem Übergangsbereich zwischen Turm und Kirchenschiff, einschließlich der Emporen und Dachbereich
7.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass die Bewerber im Falle der Auftragserteilung in enger Abstimmung mit dem Ausstellungsplaner des parallel laufenden Verfahrens zur Ausstellungsgestaltung „Otto-Lilienthal-Museum“ zu arbeiten haben.
8.
Die in Ziffer II.3) genannte Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich; verbindlich ist der Vertragsbeginn am 2.8.2016.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bewerber hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach dessen Erkennen
unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen,
so muss der Bewerber innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,
dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bei der
Vergabekammer bei dem Ministerium für Bau, Wirtschaft und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern stellen (vgl.
§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 077-137543 (2016-04-15)
Ergänzende Angaben (2016-05-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 090-161431
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-137543
ABl. S-Ausgabe: 90
Quelle: OJS 2016/S 090-161431 (2016-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 206-373894
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
1. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der vom Auftraggeber verfassten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag, Bewerbungsbogen) zulässig, welche bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail angefordert werden können. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennenden E-Mail-Adresse. 2. Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen und Erklärungen) sind gemeinsam, rechtzeitig, verschlossen und rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle in einem Umschlag einzureichen. 3. Bei ausländischen Bewerben genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. 4. Vertragsgrundlage wird im Auftragsfall das Vertragsmuster des Auftraggebers. 5. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern, die zur Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens eingeladen werden, Lösungsvorschläge (gemäß § 20 VOF) erarbeiten zu lassen, z. B. zu den nachfolgend aufgeführten Problemstellungen: a) Umgang mit dem Ergänzungsbauwerk, dort insbesondere Eingangssituation und Turmhelm, b) Umgang mit dem Übergangsbereich zwischen Turm und Kirchenschiff, einschließlich der Emporen und Dachbereich. 7. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass die Bewerber im Falle der Auftragserteilung in enger Abstimmung mit dem Ausstellungsplaner des parallel laufenden Verfahrens zur Ausstellungsgestaltung „Otto-Lilienthal-Museum“ zu arbeiten haben. 8. Die in Ziffer II.3 genannte Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich; verbindlich ist der Vertragsbeginn am 2.8.2016.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Lösungsvorschlags (60)
2. Projektorganisation (15)
3. Vergütung / Architektenhonorar (15)
4. Gesamteindruck der Präsentation (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-11 📅
Name: Heneghan Peng Architects Ltd., 14-16 Lord Edward Street, Dublin 2, Irland; Niederlassung Deutschland
Postanschrift: Waldemarstraße 37 a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 090-161431
Quelle: OJS 2016/S 206-373894 (2016-10-20)