Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-234638
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
“Die Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2016-5@kbs.de übermittelt bzw....”
Die Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2016-5@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
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Quelle: OJS 2016/S 131-234638 (2016-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 234638-2016
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist für die Lose 2, 3 u. 4 der 1.9.2016. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden...”
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge für die Lose 2, 3 und 4 enden spätestens am 31.8.2018.
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Quelle: OJS 2016/S 159-287505 (2016-08-15)
Ergänzende Angaben (2016-08-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Ein Beitritt der Firma Etypharm GmbH erfolgte zu Los 1 und nicht für Los 4.”
Quelle: OJS 2016/S 162-292296 (2016-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2016. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
“Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Ebenfalls wird auf...”
Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Ebenfalls wird auf die Änderungsbekanntmachung vom 24.8.2016 unter der Nummer 2016/S 162-292296 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2016 vom 19.8.2016 unter der Nummer 2016/S 159-287505 verwiesen.Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge für die Lose 2, 3 und 4 enden spätestens am 31.8.2018. Die Verträge für los 1 enden spätestens am 30.9.2016.
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Quelle: OJS 2016/S 177-317431 (2016-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2016. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016-085782
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2017. Es können weiterhin Verträge geschlossen werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2017. Es können weiterhin Verträge geschlossen werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2017. Es können weiterhin Verträge geschlossen werden.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2017. Es können weiterhin Verträge geschlossen werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik des Vordrucks geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik des Vordrucks geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.2.2018. Es können weiterhin Verträge geschlossen werden.
“Vertragsbeginn 1.2.2018. Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer...”
Vertragsbeginn 1.2.2018. Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.8.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 008-013474 (2018-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik des Vordrucks geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik des Vordrucks geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2018. Es können weiterhin Verträge geschlossen werden.
“Vertragsbeginn 1.5.2018. Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer...”
Vertragsbeginn 1.5.2018. Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.8.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 073-161692 (2018-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik des Vordrucks geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik des Vordrucks geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.07.2018. Es können weiterhin Verträge geschlossen werden.
“Vertragsbeginn 1.7.2018. Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer...”
Vertragsbeginn 1.7.2018. Ergänzend zu Ziffer II.1.4) wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 9.7.2016 unter der oben genannten Referenznummer hingewiesen. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.8.2018. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik dieses Vordruckes geschuldet.
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Quelle: OJS 2018/S 109-248009 (2018-06-08)